# Umweltplanung PFA 3.3 und PFA 3.4

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Umweltdienste in Strecke Tüßling - Freilassing am 24.03.2022 vergeben, Zuschlag an AFRY Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Umweltdienste: Umweltplanung PFA 3.3 und PFA 3.4
- Wo: Strecke Tüßling - Freilassing, München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 10.03.2022 bis 31.12.2031
- Zuschlag an: AFRY Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 24.03.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht
- Originaltitel: ABS 38, Umweltplanung PFA 3.3 und PFA 3.4

## Gewinner

- [AFRY Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/afry-deutschland-gmbh), Mannheim

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 90712000-1
- CPV-Bezeichnung: [Umweltplanung](https://vergabeweiser.de/cpv/90712000-umweltplanung)
- Bekanntmachungs-ID: 05f6527c-eb71-4974-8214-2ea9eb3817ac

## Verlauf

- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ7 Los 1 Die Gesamtplanung wird von den technischen Planern im dwg- oder dxf-Format als Linien-Layer übergeben. Um mit dieser Gesamtplanung im Rahmen der EP/GP weiterarbeiten und den LBP sowie den AFB erstellen zu können muss die Aufarbeitung der technischen Planung in geschlossene Flächenpolygone und die Umwandlung in weiter bearbeitbare Shape-Dateien erfolgen.
- 25.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NA09 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Zum Zeitpunkt der Angebotserstellung wurde von einem Bearbeitungszeitraum bis 30.01.2023 ausgegangen. Die freigegebene technische Planung als Grundlage für die Erstellung der Gutachten liegt erst seit dem 16.02.2024 vor. Daher konnten bisher nur Teilleistungen erbracht werden und die noch nicht erbrachten Leistungen verschieben sich um min. 2 Jahre Der AN ist bereits mit den Projektinhalten vertraut und befindet sich bereits in der Erstellung der Unterlagen. Der Planungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die Fertigstellung der Umweltunterlagen ist zwingend notwendig für die weitere Planung. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA08 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Zum Zeitpunkt der Angebotserstellung wurde von einem Bearbeitungszeitraum bis 30.01.2023 ausgegangen. Die freigegebene technische Planung als Grundlage für die Erstellung der Gutachten liegt erst seit dem 16.02.2024 vor. Daher konnten bisher nur Teilleistungen erbracht werden und die noch nicht erbrachten Leistungen verschieben sich um min. 2 Jahre. Zur Fertigstellung sind regelmäßige Abstimmungen und die Teilnahme an Planungsbesprechungen notwendig. Die Fertigstellung genehmigungsfähiger Gutachten ist für die Einreichung beim Eisenbahnbundesamt unabdingbar. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN könen Synergien effektiv genutzt, die Fragestellungen kurzfristig beantwortet und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden.
- 25.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NA09 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Zum Zeitpunkt der Angebotserstellung wurde von einem Bearbeitungszeitraum bis 30.01.2023 ausgegangen. Die freigegebene technische Planung als Grundlage für die Erstellung der Gutachten liegt erst seit dem 03.06.2024 vor. Daher konnten bisher nur Teilleistungen erbracht werden und die noch nicht erbrachten Leistungen verschieben sich um min. 1,5 Jahre Der AN ist bereits mit den Projektinhalten vertraut und befindet sich bereits in der Erstellung der Unterlagen. Der Planungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die Fertigstellung der Umweltunterlagen ist zwingend notwendig für die weitere Planung. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA08 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Zum Zeitpunkt der Angebotserstellung wurde von einem Bearbeitungszeitraum bis 30.01.2023 ausgegangen. Die freigegebene technische Planung als Grundlage für die Erstellung der Gutachten liegt erst seit dem 03.06.2024 vor. Daher konnten bisher nur Teilleistungen erbracht werden und die noch nicht erbrachten Leistungen verschieben sich um min. 1,5 Jahre. Für die Fertigstellung sind regelmäßige Abstimmungen sowieso die Teilnahme an Planungsbesprechungen notwendig. Die Fertigstellung genehmigungsfähiger Gutachten ist für die Einreichung beim Eisenbahnbundesamt unabdingbar. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN könen Synergien effektiv genutzt, die Fragestellungen kurzfristig beantwortet und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden.
- 15.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 10 In der technischen Planung liegen die Baustraßen und BE-Flächen als geschlossene Linienpolygone vor. Die In der technischen Planung liegen die Baustraßen und BE-Flächen als geschlossene Linienpolygone vor. Die Bauwerke und die Streckenplanung liegen im dwg- oder dxf-Format als Linien Layer vor. Um mit dieser Planung im Rahmen der EP/GP weiterarbeiten und den LBP sowie den AFB erstellen zu können, muss die Aufarbeitung in geschlossene Flächenpolygone und die Umwandlung in weiter bearbeitbare Shape-Dateien erfolgen. Diese Aufbereitung kann nicht durch den technischen Planer erfolgen, da die Sichtung des Datensatzes eine Analyse destechnischen Lageplans durch einen Umweltplaner zwingend notwendig macht um den jeweiligen Eingriffstyp zu ermitteln und somit zu einem korrekten Verschneidungsergebnis zu kommen.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 10: In der technischen Planung liegen die Baustraßen und BE-Flächen als geschlossene Linienpolygone vor. Die Bauwerke und die Streckenplanung liegen im dwg- oder dxf-Format als Linien Layer vor. Um mit dieser Planung im Rahmen der EP/GP weiterarbeiten und den LBP sowie den AFB erstellen zu können, muss die Aufarbeitung in geschlossene Flächenpolygone und die Umwandlung in weiter bearbeitbare Shape-Dateien erfolgen. Diese Aufbereitung kann nicht durch den technischen Planer erfolgen, da die Sichtung des Datensatzes eine Analyse des technischen Lageplans durch einen Umweltplaner zwingend notwendig macht um den jeweiligen Eingriffstyp zu ermitteln und somit zu einem korrekten Verschneidungsergebnis zu kommen.
- 19.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 10- Aufgrund fortschreitender Planung und neuer Erkenntnisse gab es im Rahmen der GP von BUNG Änderungen an der technischen Planung mit zusätzlicher Flächeninanspruchnahme, welche von AFRY anschließend aus dem dwg- oder dxf-Format als Linien-Layer in weiter bearbeitbare geschlossene Flächenpolygone als Shape-Datei umgewandelt werden mussten. Dieser Schritt ist notwendig, um die Änderungen zu bilanzieren und in die bereits bestehende Umweltplanung zu integrieren, um die notwendigen Unterlagen (LBP,UVP,FFH-VP und FB-WRRL) zu erstellen. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen bereits im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt, die Fragenstellungen kurzfristig beantwortet und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden
- 19.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA11: NA 08 - Zusätzliche Planungsbesprechungen; PFA 3.3
- 23.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Hauptvertrag dient der Erstellung der Umweltgutachten. Zum Zeitpunkt der Angebotserstellung wurde von einem Bearbeitungszeitraum bis 30.01.2023 ausgegangen. Die freigegebene technische Planung als Grundlage liegt erst seit dem 19.07.2024 vor. Daher konnten bisher nur Teilleistungen erbracht werden und die noch nicht erbrachten Leistungen verschieben sich um min. 3 Jahre. Der vorherige Nachtrag 08 beinhaltete nur die Termine im Jahr 2024. Der Terminplan zum Zeitpunkt der Nachtragsanmeldung sah eine Abgabe des Entwurfs bis 03.03.2025 vor sowie die Abgabe beim EBA am 27.06.2025. Bis zur Fertigstellung der Unterlagen sind weiterhin regelmäßige Abstimmungen notwendig. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt werden und dadurch zeitliche Verzögerung vermieden werden.
- 03.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 14 - Der Hauptvertrag beinhaltet die Erstellung von Umweltunterlagen wie der UVP, dem LBP, der FFH-VP und des FB-WRRL. Aufgrund von technischen Änderungen im Laufe der Genehmigungsplanung, müssen die Umweltunterlagen, welche auf Grundlage der EP erstellt wurden, überarbeitet und entsprechend der aktuellen technischen Planung angepasst werden. Die Überarbeitung der Umweltunterlagen ist zwingend erforderlich, da sie den eingereichten technischen Stand der GP entsprechen muss. Dies ist für die Einreichung einer genehmigungsfähigen Genehmigungsunterlage unabdingbar. Der Planungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die Überarbeitung der Umweltunterlagen ist zwingend notwendig für die weitere Planung.
- 29.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund neuester Rechtsprechung und die Einführung einer Mustergliederung für den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (FB-WRRL) durch das EBA, welche im Mai 2023 erschien, hat sich der Bearbeitungsumfang des FBWRRL erweitert. Dies war nicht vorhersehbar, muss jedoch bei der Erstellung des FB-WRRL berücksichtigt werden. Der Planungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die Erweiterung der Umweltunterlagen ist zwingend notwendig für die Einreichung der Genehmigungsplanung beim EBA.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 13 Der Hauptvertrag dient der Erstellung der Umweltgutachten. Zum Zeitpunkt der Angebotserstellung wurde von einem Bearbeitungszeitraum bis 30.01.2023 ausgegangen. Die freigegebene technische Planung als Grundlage liegt erst ab November 2025 vor. Daher konnten bisher nur Teilleistungen erbracht werden und die noch nicht erbrachten Leistungen verschieben sich um min. 3 Jahre. Die vorherigen Nachträge 08 und 11 beinhalteten nur die Termine bis zur ursprünglichen Abgabe des Entwurfs. Bis zur Fertigstellung sind weiterhin regelmäßige Abstimmungen und die Teilnahme an Planungsbesprechungen notwendig. Die Fertigstellung genehmigungsfähiger Gutachten ist für die Einreichung Anfang/ Mitte 2026 beim EBA unabdingbar. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt werden und dadurch zeitliche Verzögerung vermieden werden.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 016_Der Hauptvertrag dient der Erstellung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Nach der internen Qualitätsprüfung sowie der Qualitätsprüfung durch das EBA musste die technische Planung teilweise nochmal angepasst werden, um den Standards zu entsprechen. Diese Änderungen müssen auch in die Umweltplanung integriert werden, um eine übereinstimmende Planung zu gewährleisten. Die Überarbeitung/ Anpassung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Der AN hat die erforderlichen Unterlagen bereits erstellt und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN könen Synergien effektiv genutzt werden, die Fragestellungen kurzfristig beantwortet und daruch erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA14: Der Hauptvertrag dient der Erstellung der vorläufigen und abgestimmten Fassung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Eine vorläufige Fassung wurde bereits am 18.03.25 auf Grundlage der damaligen technischen Planung abgegeben. Diese musste jedoch aufgrund von mehreren Faktoren (Verlangen der Gemeinden, Verkehrssicherheit, Wiederherstellung Straßenanschlüsse, Vorgaben des WWA) nachträglich optimiert werden. Die vorläufige Fassung der Umweltplanung muss nun an diese Änderungen angepasst werden. Dazu gehört auch die Aufbereitung der optimierten technischen Planung. Die Fertigstellung genehmigungsfähiger Gutachten ist für die Einreichung Anfang/ Mitte 2026 beim Eisenbahnbundesamt unabdingbar. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt werden und dadurch zeitliche Verzögerung vermieden werden.
- 06.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 15 Aufgrund neuester Rechtssprechungen, Merkblätter (EuGH Urteil vom 05.05.2022, Az. C-525/20) und der Einführung einer Mustergliederung für den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie durch das EBA, welche im Mai 2023 erschien, hat sich der Bearbeitungsumfang des FB-WRRL erweitert. Dies war nicht vorhersehbar, muss jedoch bei der Erstellung des FB-WRRL berücksichtigt werden, damit das aktuell geltende Recht zugrunde liegt. Dadurch und durch den fortlaufenden Planungsprozess ergab sich außerdem die notwendige Betrachtung eines weiteren Wasserkörpers. Die im Hauptvertrag vereinbarte Leistung bleibt weiterhin unverändert, der Erstellungaufwand hat sich durch die neue Struktur und die nun erforderliche Detailtiefe lediglich erweitert.
- 19.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 17 Der Hauptvertrag dient der Erstellung der vorläufigen und abgestimmten Fassung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Eine vorläufige Fassung wurde bereits am 18.03.25 auf Grundlage der damaligen technischen Planung abgegeben. Diese musste jedoch aufgrund von mehreren Faktoren (Verlangen der Gemeinden, Verkehrssicherheit, Wiederherstellung Straßenanschlüsse, Vorgaben des WWA) nachträglich optimiert werden. Die vorläufige Fassung der Umweltplanung muss nun an diese Änderungen angepasst werden. Dazu gehört auch die Aufbereitung der optimierten technischen Planung. Die Fertigstellung genehmigungsfähiger Gutachten ist für die Einreichung Anfang/ Mitte 2026 beim Eisenbahnbundesamt unabdingbar. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN könen Synergien effektiv genutzt werden und dadurch zeitliche Verzögerung vermieden werden.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 18 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung der vorläufigen und abgestimmten Fassung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Eine intern abgestimmte Fassung wurde bereits am 28.05.26 beim EBA eingereicht. Durch die Rückmeldung des EBAs im Rahmen der Eingangsprüfung gab es einige Korrekturen an der technischen Planung. Die Umweltplanung muss ebenfalls an diese Änderungen angepasst werden, um eine einheitliche Planung abzugeben. Die Fertigstellung genehmigungsfähiger Gutachten ist für die erfolgreiche Eingangsprüfung beim Eisenbahnbundesamt unabdingbar. Im Rahmen dessen sind zusätzliche Planungsbesprechungen notwendig, die nicht mehr vom HV oder Nachtrag 13 abgedeckt sind. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN könen Synergien effektiv genutzt werden und dadurch zeitliche Verzögerung vermieden werden. NA 19 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung der vorläufigen und abgestimmten Fassung der Umweltgutachten (LBP, UVP, FFH-VP). Als Grundlage für die Maßnahmenplanung und Integration in den LBP muss eine Ermittlung der forstrechtlichen Kompensation vorliegen. Diese ist nicht Bestandteil des BNatSchG und damit auch nicht des LBP, sondern ergibt sich aus dem Bayerischen Waldgesetz und ist separat zu betrachten Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN könen Synergien effektiv genutzt werden und dadurch zeitliche Verzögerung vermieden werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat AFRY Deutschland GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7ef416c7-788d-4623-b630-ca6ef42a4276. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/umweltplanung-pfa-33-und-pfa-34-7ef416c7
