# Umbau Knoten Riesa (VDE 9) Lph 3-4 ff

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in Riesa am 03.06.2022 vergeben, Zuschlag an BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH &.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: Umbau Knoten Riesa (VDE 9) Lph 3-4 ff
- Wo: Riesa, Landkreis Meißen, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 24.06.2022 bis 31.12.2028
- Zuschlag an: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH &
- Zuschlag am: 03.06.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH &](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bpr-dr-schaepertoens-consult-gmbh), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: e660b68e-2968-4236-a3c6-4a9c36967dfa

## Verlauf

- 28.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Voraussetzung für die Erbringung der genannten Leistungen ist ein umfassendes Vorwissen zum gesamten definierten Planungsbereich. Eine Vielzahl von Randbedingungen ist zu berücksichtigen. Die Vorzugslösung ist in den Trassierungsentwurf des Planers einzuarbeiten. Dieses Wissen steht potenziellen Wettbewerbern nicht zur Verfügung.
- 05.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ09 Änderungswünsche des Bestellers in Form von Forderungen, die Ausstattungselemente an den Bahnsteigen am Bf Riesa zu ändern. Die Forderungen des Kapazitätsmanagements Personenbahnhöfe Riesa bedingen die Notwendigkeit der Aufweitung an zwei Stellen des Bahnsteig 4, um zwei weitere Sitzbankgruppen zu platzieren. // LÄ10 Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: (6.000 Zeichen) 1. Studie Moritzer Str., VA: Im Ergebnis der Vorplanung war eine aufwändige Kreuzungslösung als BÜ-Ersatz entstanden. Vor dem Hintergrund der technischen und wirtschaftlichen Nachteile wurde eine Lösung gesucht, die diese Nachteilevermeidet. 2. Verlängerung des Personentunnels Bf Riesa Richtung Norden, IB Der Bestellerbereich der Station&Service AG wünschte die Untersuchung der Schaffung einer perspektivischen Lösungsmöglichkeit (als Option) zur Verlängerung des Personentunnels aus Erschließungsgründen und zur verkehrlichen Verbesserung der Einbinung der Personenverkehrsanlage.
- 05.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ08 An den Bauwerken EÜ Rostocker Str., SÜ K8574 und Krbw Bogendreick ergeben sich erhebliche Setzungen, gemäß der im November und Dezember 2023 nachträglich durchgeführten Setzungsberechnungen. Daraus resultierend sind die ursprünglich durch den Baugrundgutachter empfohlenen Flachgründungen aus statischen Gründen so nicht mehr möglich und machen eine Umplanung der Gründungen erforderlich. Das Ergebnis der Setzungsberechnungen stellt einen unvorhersehbaren Umstand dar. Die Umplanung der Gründung ist aus statischer Hinsicht erforderlich. Es handelt sich um Mehrleistungen aufgrund eines vorab nicht erkennbaren Planungserfordernisses.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT17: Mit Einführung der Richtlinie 812.03xx zur Planung von Bedienstandorten und der Veröffentlichung von Mustergrundrissen im Frühjahr 2024 wurde festgestellt, dass die um einiges größere Fläche nicht im ursprünglich von der Planung für die Maßnahme frei gehaltenen Bereich realisierbar ist. Somit musste ein alternativer Standort gesucht und untersucht werden. Als Folge dessen ergaben sich Umplanungstatbestände in den Gewerken VA, EEA, OLA und LST. NT19: m Ergebnis der Vorplanung war die Anordnung eines Reisezentrums im Bereich der provisorischen Personenverkehrsanlage vorgesehen. Die Standortanordnung erwies sich als problematisch. Alternative Standorte sollten zur Optimierung der Lösung auf Wunsch des Bestellers untersucht werden. NT20: Der Besteller wünschte für eine perspektivische Verlängerung des Tunnels nach Norden eine Modifikation der geplanten Lösung (Pumpenentwässerung).
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit Übergabe der Ergebnisse des Grundwassermonitorings und dem daraus hervorgehenden erheblichen wirtschaftlichen Einsparpotenzial bei diversen Bauwerken, sollen Änderungen der Entwurfsplanung in den Gewerken KIB und VA vorgenommen werden.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT13: Mit Übergabe der Vermessungsergebnisse im Oktober 2023 sowie der Ergebnisse der Kamerabefahrungen im April 2024 wurde ersichtlich, dass an den im Planungsbereich befindlichen fünf Durchlässen umfangreiche Maßnahmen notwendig sind, statische Nachweise zum Teil nicht erbracht werden können. Die Ergebnisse der Kamerabefahrungen und Vermessung stellen einen unvorhersehbaren Umstand dar. Die Planung der Maßnahmen an den Durchlässen ist auf Grund deren Zustands für den Projekterfolg erforderlich. NT14: Mit Übergabe der Vermessungsergebnisse im Dezember 2023, der aus der Planung anderer Gewerke gewonnenen Erkenntnisse und Forderungen des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe werden Planungen zusätzlicher Objekte (hier Stützwände) und Rückbauten sowie Standsicherheitsnachweise an Bestandsobjekten erforderlich. NT15: Mit Übergabe des finalen Schallgutachtens und dem Planungsstand gesonderten Bauvorhabens, wird die Neu- oder Umplanung zusätzlicher Objekte (hier Rettungstreppen und Lärmschutzwände) erforderlich. Das Projekt muss den Anforderungen an Rettungswege und Lärmschutz gerecht werden. Eine zusätzliche Lärmschutzwand ist infolge des finalen Schallschutzgutachtens erforderlich, wobei Wechselwirkungen mit einem benachbarten Bauvorhaben zu notwendigen Anpassungen führten. NT16: Die ungewöhnlich lange Dauer der fahrdynamischen oberbautechnischen Prüfung führte zur Festlegung der Projektleitung, die Planung der Gewerke auf Basis der ungeprüften Trassierung fortzuführen. Anderenfalls wären lang andauernde Planungsbehinderungen und verspätete Inbetriebnahmen eingetreten. Durch das von der Ril 809.1000 3.3 k) abweichende Vorgehen entsteht die Notwendigkeit der Mehrfachbearbeitung.
- 23.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 29 Bei Wechsel des AN würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsbetreuung verloren gehen. Voraussetzung für die Erbringung der genannten Leistungen ist ein umfassendes Vorwissen zum aktuellen Planungsstand. Dieses Wissen steht potenziellen Wettbewerbern nicht zur Verfügung. Die nachträgliche Umplanung in den Gewerken durch einen anderen AN würde dem Sinne eines Generalplaners widersprechen.
- 24.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 23 - Klimapolitische Zielstellungen der Bundesregierung führten zu geänderten gesetzlichen Grundlagen im AEG.
- 24.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24 - Eine Fremdvergabe scheidet hier aus, weil zu erbringenden Leistungen nur einen kleinen Teil der Planungsleistung betreffen. Erhebliche Behinderungen wären die Folge sowie beträchtliche Mehrkosten einschl. unklarer Gewährleistungsansprüche. Die Leistungen bauen auf bisherigen Planungsleistungen auf und müssen in weitere Planungsleistungen einfließen. Es bestehen umfassende Wechselwirkungen. NT 25 - Innerhalb der Planung wurden Bauwerksuntersuchungen zum Zustand der Fundamente ausgeführt, die einen völlig unzureichenden baulichen Zustand attestieren. Durch notwendige Eingriffe in das Dach durch den Neubau des Personentunnels und Änderungen an der Oberleitungsanlage wurde durch Einbeziehung eines Sachverständigen die Aufhebung des Bestandsschutzes festgestellt NT 30 - Im Projekt Knoten Riesa sind denkmalgeschützte Objekte vom Vorhaben betroffen. Aus diesem Grund muss für die Genehmigungsplanung eine Unterlage für denkmalschutzrechtliche Belange erstellt werden. Die Untersuchung wurde von der uDB gefordert. Die Betrachtung der Möglichkeit einer transparenten LSW ist erforderlich, um im Planrechtsverfahren die Betroffenheiten der uDB klar gegenüberstellen zu können. Die benannten Leistungen zur Zusammenstellung einer Unterlage (Bericht + Pläne) sind zur Darstellung der denkmalrechtlichen Sachverhalte für die Antragsunterlagen notwendig. Bisher wurde lediglich eine grobe Einordnung vorgenommen, womit jedoch ein Teil bereits erbracht wurde. (siehe Bewertung d. Höhe n.) Die benannten Leistungen treten zum bisherigen Leistungsumfang hinzu und sind nicht Bestandteil des bestehenden Vertrages, dem Grunde nach berechtigt und demzufolge gesondert zu vergüten.
- 30.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT26: Bei Wechsel des AN würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsbetreuung verloren gehen. Voraussetzung für die Erbringung der genannten Leistungen ist ein umfassendes Vorwissen zum aktuellen Planungsstand. Dieses Wissen steht potenziellen Wettbewerbern nicht zur Verfügung. Die nachträgliche Umplanung in den Gewerken durch einen anderen AN würde dem Sinne eines Generalplaners widersprechen. Eine Herauslösung der Teilleistung führt zu Behinderungen im gesamten Planungsprozess durch Schnittstellenschaffung, Zeitverlust sowie zusätzlichen Kosten u.a. für Einarbeitung und Koordination mit den Projektbeteiligten.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 22 - Durch DB Systemtechnik wurden neue Berechnungen zur Standortfestlegung gemäß des geänderten Regelwerkes durchgeführt. Im Ergebnis war der Standort anzupassen.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 26 - Bei Wechsel des AN würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsbetreuung verloren gehen. Voraussetzung für die Erbringung der genannten Leistungen ist ein umfassendes Vorwissen zum aktuellen Planungsstand. Dieses Wissen steht potenziellen Wettbewerbern nicht zur Verfügung. Die nachträgliche Umplanung in den Gewerken durch einen anderen AN würde dem Sinne eines Generalplaners widersprechen. Eine Herauslösung der Teilleistung führt zu Behinderungen im gesamten Planungsprozess durch Schnittstellenschaffung, Zeitverlust sowie zusätzlichen Kosten u.a. für Einarbeitung und Koordination mit den Projektbeteiligten. NT 30 - Im Projekt Knoten Riesa sind denkmalgeschützte Objekte vom Vorhaben betroffen. Aus diesem Grund muss für die Genehmigungsplanung eine Unterlage für denkmalschutzrechtliche Belange erstellt werden. Die Untersuchung wurde von der uDB gefordert. Die Betrachtung der Möglichkeit einer transparenten LSW ist erforderlich, um im Planrechtsverfahren die Betroffenheiten der uDB klar gegenüberstellen zu können. Die benannten Leistungen zur Zusammenstellung einer Unterlage (Bericht + Pläne) sind zur Darstellung der denkmalrechtlichen Sachverhalte für die Antragsunterlagen notwendig. Bisher wurde lediglich eine grobe Einordnung vorgenommen, womit jedoch ein Teil bereits erbracht wurde. (siehe Bewertung d. Höhe n.) Die benannten Leistungen treten zum bisherigen Leistungsumfang hinzu und sind nicht Bestandteil des bestehenden Vertrages, dem Grunde nach berechtigt und demzufolge gesondert zu vergüten

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.01.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=db21faf4-a7fd-4f68-87f9-b3858a670ab9. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/umbau-knoten-riesa-vde-9-lph-3-4-ff-e660b68e
