# Üst Gambach - Neubau Kabeltiefbauleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Würzburg am 27.03.2023 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Rail GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Üst Gambach - Neubau Kabeltiefbauleistungen
- Wo: Würzburg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 03.04.2023 bis 30.09.2024
- Zuschlag an: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 27.03.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Peter Gross Rail GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-rail-gmbh-co-kg), St. Ingbert

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 9e69726e-4d75-4253-a052-549ff57e823b

## Verlauf

- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1) Aufgrund archäologischer Vorkommnisse auf ca. 25% der BE-Fläche ist die Ausführung zur Herstellung der Flächenbefestigung erheblich eingeschränkt. Der Aushub konnte deshalb nicht großflächig, sondern nur partiell erfolgen. AN hat BE-Fläche bereits teilweise eingerichtet. Bereits vor Ort befindliche Geräte und Personal müssen die archäologischen Arbeiten begleitet und unterstützen. Ein Wechsel AN würde hierbei zu weiteren Verzögerungen führen und die Terminschiene gefährden. 3) Baumaßnahmen sind zwar unabhängig von den nötigen Tätigkeiten an der Containeranlage, aber bei einem AN Wechsel sind negative Auswirkungen auf die Baumaßnahmen, aufgrund Schnittstellenproblemen nicht auszuschließen. 6) Der AN ist mit allen benötigten Arbeitgeräten und Personal bereits vor Ort komplett eingerichtet und mit den Örtlichkeiten vertraut. Ein Wechsel des AN würde den Aufbau des benötigten Kabellagers verzögern und damit die Sicherheit der gelieferten Kabeltrommeln vor Diebstahl gefährden.
- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 2) Der AN ist komplett vor Ort eingerichtet und eingeplant. Ein AN Wechsel würde nicht nur eine komplett neue Baustelleneinrichtung, sondern auch eine neue Einplanung erfordern, was den weiteren Bauablauf zeitlich gefährden würde. 7) Der AN ist bereits mit dem Bau der Betonkablekanäle beauftragt. Die zusätzlichen Arbeiten können mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Ressourcen übernommen werden. Ein weiterer AN würde zu Zusatzkosten bei Anfahrt, Baustelleneinrichtung und zu Schierigkeiten bei der Einbindung und Koordination der Arbeiten führen. Dadurch entsteht ein zusätzliches Risiko für einen termingerechten Bauablauf.
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits mit der Ausführung der Arbeiten in diesem Bereich beauftragt. Diese zusätzlichen Arbeiten können nahtlos fortgeführt werden ohne erhebliche Mehrkosten zu verursachen. Im Gegensatz dazu, würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Zusatzkosten führen und die Einhaltung der Terminschiene gefährden.
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 - Der AN befindet sich bereits vollständig Aufgestellt in der Arbeitsausführung. Ein Wechsel des AN würde nicht nur zu einem Stillstand der laufenden Arbeiten führen und den Terminplan stark gefährden, dieser wäre auch wegen der kompletten Neueinrichtung der Baustellenlogistik mit erheblichem Kostenaufwand verbunden.
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 04 - Der AN ist komplett vor Ort eingerichtet und übernimmt die eingeplanten Kabeltiefbauarbeiten. Ein AN Wechsel würde nicht nur eine komplett neue Baustelleneinrichtung, sondern auch eine neue Einplanung erfordern, was den weiteren Bauablauf zeitlich gefährden würde und enorme Zusatzkosten verursacht. 08 - Durch einen Wechsel des AN müsste eine Neueinrichtung der Baustelle und die benötigte Logistik bereitgestellt werden, welches zu einer Verlängerung der Bauzeit führen würde und damit den Terminplan gefährdet, was bei einer Verzögerung des selbigen zu erheblichen Mehrkosten führt. 09 - Da der AN bereits die laufenden Arbeiten durchführt, lassen sich diese so eintakten, dass die Abläufe gemäß Vertragsterminplan hiervon nicht berührt werden. Ein Wechsel des AN würde den Bauablauf zum Stillstand bringen, da die neue Logistik und das neue Personal erst bereitgestellt werden muss, was aufgrund der begrenzenden Plätzverhältnisse teilweise erst nach Abzug des bisherigen AN erfolgen könnte. Der Vertragsterminplan wäre damit nicht mehr haltbar, was zu erheblichen Kosten führen würde. 10 - Der AN ist bereits mit der Ausführung der Arbeiten in diesem Bereich beauftragt. Diese Arbeiten können direkt nach Eingang einer neuen Planung oder der Anordnung AG fortgeführt werden ohne erhebliche Mehrkosten zu verursachen. Im Gegensatz dazu, würde in Wechsel des AN zu Zusatzkosten führen und die Einhaltung der Terminschiene wäre gefährden. 11 - Der AN hat Teilleistungen bereits ausgeführt und ist zudem komplett vor Ort eingerichtet und eingeplant. Ein AN Wechsel würde nicht nur eine komplett neue Baustelleneinrichtung, sondern auch eine neue Einplanung erfordern, was den weiteren Bauablauf zeitlich gefährden würde.
- 30.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 14 Der AN ist bereits mit der Ausführung der Arbeiten in diesem Bereich beauftragt. Ein Wechsel des AN würde aufgrund neuer Einweisung und Baustelleneinrichtung zu noch höheren Zusatzkosten führen und die Terminschiene gefährden, da die hierfür benötigte Radwegsperrung nur im 1. Drittel des Jahres möglich ist. NT 15 Der AN hat bereits die Arbeiten für das Provisorium ausgeführt und ist dementsprechend mit den Gegebenheiten und der Örtlichkeit vertraut. Ein Wechsel des AN würde aufgrund neuer Einweisung und Baustelleneinrichtung zu Zusatzkosten führen und die Terminschiene für die Arbeiten gefährden, da die hierfür benötigte Radwegsperrung nur im 1. Drittel des Jahres möglich ist.
- 28.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 16 - Aufgrund fehlender Sperrpausen muss die Herstellung der RWK von Gleisseitig auf Feldseitig umgeplant werden. 21 - Durch einen Wechsel des AN müsste eine Neueinrichtung der Baustelle und die benötigte Logistik bereitgestellt werden, welches zu einer Verlängerung der Bauzeit führen würde und damit den Terminplan gefährdet, was bei einer Verzögerung des selbigen zu erheblichen Mehrkosten führt 22 - Der AN ist die ausführende Baufirma und ist dementsprechen mit der Örtlichkeit und den Gegebenheiten vertraut. Eine seperate Vergabe dieser Leistungsänderung würde zusätzliche Kosten für Anfahrt, Einrichtung und Einarbeitung nach sich ziehen, da Teile der Leistungen neben oder direkt anschließend zu den HV-Leistungen ausgeführt werden. 23 - Der AN ist bereits mit den hierzu gleichzeitig laufenden Arbeiten an der Kabeltrasse eingebunden und ist zudem komplett vor Ort eingerichtet und eingeplant. Ein AN Wechsel würde nicht nur eine komplett neue Baustelleneinrichtung, sondern auch eine neue Einplanung erfordern, was den weiteren Bauablauf gefährden würde. 24 - Wegen des neuen Verlauf des Kabelkanales erfolgte mit der 3. Änderung der Ausführungsplanung für den Bereich des Teilheftes 2 die Notwendigkeit zur Herstellung einer Querung für den Kabelkanal unterhalb des Radweges bei km 33,818. Der AN ist die ausführende Baufirma und ist dementsprechen mit der Ortlichkeit und den Gegebenheiten vertraut und bereits in den laufenden Baumaßnahmen in diesem Bereich eingebunden. Eine seperate Vergabe dieser Leistungsänderung würde zusätzliche Kosten für Anfahrt, Einrichtung und Einarbeitung nach sich ziehen, da Teile der Leistungen neben oder direkt anschließend zu den HV-Leistungen ausgeführt werden
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17, 21, 18, 22, 19, 23 17, 21 Der AN ist bereits mit der Ausführung der Arbeiten in diesem Bereich beauftragt. Ein Wechsel des AN würde aufgrund neuer Einweisung und Baustelleneinrichtung zu noch höheren Zusatzkosten führen und die Terminschiene gefährden. 18, 22 Baubehinderungen wie der Ausfall von Sperrpausen und nicht genehmigter Sperrung des benötigten Radweges führten dazu, dass die vereinbarte Bauzeit nicht eingehalten werden konnte. 19, 23Aufgrund nicht mehr zur verfügung stehender Sperrpausen nach der Inbetriebnahme muss die Kabelverlegung von Gleisseiti-gen Arbeiten auf Feldseitig geändert werden.
- 30.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 Aufgrund des vorhandenen Böschungspflasters muss dieses geschnitten bzw. gestemmt werden, damit Platz für den in der neuen Ausführungsplanung vorgesehenen neuen und größeren Betonkabelkanal vorhanden ist.
- 11.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Aufgrund Auflösung der bestehenden Lagerfläche in Gemünden ist das dort gelagerte Material auf die BE-Fläche in Gambach umzusetzen. Das umzuseztenden Matrerial ist Eigentum des AN. Dieses kann nicht durch eine andere Firma transportiert und bewegt werden, da dass eine Abgrenzung von Schadensverursachern, Mängeln und Verantwortlichkeiten unmöglich machen würde. Eine Zuordenbarkeit wäre damit unmöglich. Darüber hinaus wäre ein erheblicher Eingriff in die Bauablaufplanung und Materialdisponierung des AN notwendig. Der AN ist die ausführende Baufirma und ist dementsprechen mit der Örtlichkeit und den Gegebenheiten vertraut und bereits in den laufenden Baumaßnahmen in diesem Bereich eingebunden. Eine seperate Vergabe dieser Leistungsänderung würde zusätzliche Kosten für Anfahrt, Einrichtung und Einarbeitung nach sich ziehen, da Teile der Leistungen neben oder direkt anschließend zu den HV-Leistungen ausgeführt werden Die beengte Platzverhältnisse würden zu gegenseitigen Behinderungen bei der Ausführung führen. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten würde eine seperate Vergabe zu einer erneuten Verzögerung im Bauablauf führen, da Bereitstellung von Material, Maschinen, Personal usw. durch einen neuen AN vollzogen werden müsste. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 28.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 32: Aufgrund fehlender Sperrpausen musste die Herstellung RWK und deren Rückverhängung von gleisgebunden auf feldseitig geändert werden. Hierzu ist eine messtechnische Überwachung während der Arbeiten nötig-Wegen kurzfristiger Krankheitsfälle konnte diese Überwachung durch den AG nicht bereitgestellt werden. Die Arbeiten mussten deshalb verschoben werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Peter Gross Rail GmbH & Co. KG erhalten.

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- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=2fc64f3e-ffaf-475f-94c5-c5412422fe38. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/uest-gambach-neubau-kabeltiefbauleistungen-9e69726e
