# Überarbeitung Generalentwässerungsplans, Stadt Neumarkt i.d.OPf. - Planungsleistungen

Zuschlag erteilt

Stadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. am 21.09.2023 vergeben, Zuschlag an Brandt-Gerdes-Sitzmann - Wasserwirtschaft GmbH.

- Auftraggeber: [Stadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/stadt-neumarkt-idopf-vergabestelle)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Überarbeitung Generalentwässerungsplans, Stadt Neumarkt i.d.OPf. - Planungsleistungen
- Wo: Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Brandt-Gerdes-Sitzmann - Wasserwirtschaft GmbH
- Zuschlag am: 21.09.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Brandt-Gerdes-Sitzmann - Wasserwirtschaft GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/brandt-gerdes-sitzmann-wasserwirtschaft-gmbh), Darmstadt

## Leistungsumfang

VOR ÄNDERUNG Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. (NM) wird mittels Misch- und Trennsystem entwässert. Das Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 329,42km. Für den GEP müssen, durch Auswertung von Kartenmaterial (wie Flurkarten, Luftbilder, Geländemodell etc. sowie weiterer Datengrundlagen, welche vom Auftraggeber (AG), Behörden bzw. öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden), die jeweils eine Entwässerungseinheit bildenden Einzugsgebiete, sowie die Flächennutzung und Flächenversiegelung ermittelt und dargestellt werden. Ergänzend zur Auswertung des Kartenmaterials sind hierfür auch Ortsbegehungen erforderlich. Der AG unterstützt bei Bedarf bei der Einholung von Betretungserlaubnissen. Für die Durchführung der rechnerischen Nachweise sind ein hydrodynamisches Modell des Kanalsystems sowie ein geeignetes Modell zur Schmutzfrachtsimulation (Emissionsnachweis) zu erstellen. Weiters sind die erforderlichen Immissionsnachweise zu führen. Die Erstellung von Starkregenhinweis- oder -gefahrenkarten ist nicht Teil des Auftrags. Auszuarbeiten sind ein Übersichtsplan sowie die erforderlichen Lagepläne und Längenschnitte entsprechend den zuvor beschriebenen Leistungen. Das Vorgehen der Bearbeitung und die Berechnungen sind in einem Erläuterungsbericht zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind in digitaler Form sowie 1-fach in Papierform zusammenzustellen und zu übergeben. Zusätzlich ist ein Feuerwehreinsatzplan für Starkregenereignisse und Havariefälle mit Gefahrenstoffen zu erstellen. Die Berechnungen sind auf dem neuesten Stand der Technik und somit nach den aktuellen technischen Regelwerken durchzuführen. Eine erweiterte Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Verfahrensleitfaden. NACH ÄNDERUNG NA 2: Zusammenstellung der Grundlagen als Basis für die Nutzung der Synergie zwischen dem aktuellen GEP NM und der Kommunalen Wärmeplanung; Aufbereitung der Kanalnetzdaten vor dem Hintergrund der integralen Vorgehensweise zur Erstellung einer Potentialkarte für die Abwasserwärmegewinnung; Auswertung der geom. Bestandsdaten des Kanalnetzes mit Verschneidung der hydraulischen Berechnungsergebnisse zur Erfassung von Kanalabschnitten, die potentiell für den nachträglichen Einbau von Wärmeübertrager zur Verfügung stehen; Auswertung der potentiellen Sanierungsmaßnahmen im Kanalnetz aufgrund der Überlastungsschwerpunkte gemäß aktuellem GEP NM zur Erfassung von Kanalabschnitten, die potentiell für den zukünftigen Einbau von Wärmeübertrager im Rahmen von Sanierungen zur Verfügung stehen; Grobe Verschneidung mit potentiellen Nutzern als erste Voranalyse; Besprechung mit Ergebnispräsentation; Dokumentation im Erläuterungsbericht und mit Plänen, Übergabe digital (pdf) und als shape NA 03: Übernahme des DGM1 (2019 oder jünger, wenn verfügbar) und Überführung in ein Dreieck-Gitternetz (TIN) zur Abbildung der Geländeoberfläche, Überlagerung mit Linienstrukturen aus dem Kataster (NAS) mit exakter Abbildung der Gebäudeumringe, vsl. Größe des Oberflächenmodells rd. 76km²; Aufbereitung des Oberflächenmodells, Durchgängigkeit von Fließgewässern und Gräben herstellen, soweit für den urbanen Bereich notwendig (hier kann eine Übernahme aus dem Oberflächenmodell für die Starkregengefahrenkarten hilfreich sein); Ortsbegehung von Fließgewässern und Gräben zur Klärung der Durchgängigkeit, ggfs. grobes Aufmaß einzelner Objekte, ggfs. Festlegung von notwendigen Vermessungsarbeiten (ohne Durchführung von Vermessungen); Vollständige bidirektionale Kopplung mit dem Kanalnetzmodell aus dem laufenden GEP, diskrete Abbildung der Kanalschächte im Gitternetz, Anschluss von ca. 30 direkten Außengebietseinläufen, ca. 150 Gebietsauslässe, ca. 30 offene Rückhaltebauwerke; Modellnachweis anhand der beobachteten Probleme bei tatsächlichen Ereignissen im Juni/24 anhand von Ereignissen aus der Messkampagne; Plausibilisierung durch Ortsbegehung mit Prüfung unplausibler oder auffälliger rechnerischer Fließwege; Gekoppelte hydraulische Bestandsanalyse mit 3-jährl. Belastung und Vergleich mit der ungekoppelten Kanalnetzberechnung im Bestand; Anpassung des gekoppelten Modells an den Prognosezustand und Abgleich mit der ungekoppelten Berechnung; Anpassung des gekoppelten Modells an das Sanierungskonzept und Abgleich mit der ungekoppelten Berechnung; Beurteilung von kanalindizierten Überflutungen im Rahmen der Erstellung eines hydraulischen Sanierungskonzeptes, Anpassung der Belastungsschwerpunkte aus der ungekoppelten Analyse, Überflutungsnachweis gekoppelt mit 30-jährl. Belastung, Bewertung des Überflutungsrisikos durch Überlagerung der Überflutungsgefahr mit dem Schadenspotential, Einordnung von potentiellen Sanierungsbereichen nach Priorität; Überflutungsnachweis des sanierten Endzustandes mit 30-jährl. Belastung, Darstellung in Plänen mit Wassertiefen und Fließrichtung aus der Oberflächenabflussberechnung mit Darstellung der Auslastung sowie Auf- oder Überstau des Kanalnetzes; Präsentation der Ergebnisse, Darstellung des Mehrwertes durch die gekoppelte Simulation im Vergleich mit der klassischen ungekoppelten Berechnung; Dokumentation der gekoppelten Analysen im Erläuterungsbericht und mit Plänen, Übergabe digital (pdf), Animation zur Darstellung des zeitlichen Verlaufs der Überflutungsausdehnung und der Überflutungstiefen für die 30-jährl. Belastung NA 04: Zusammenstellung der Grundlagen als Basis für die Immissionsbetrachtung sämtlicher Einleitstellen aus dem kanalisierten Gebiet NM, Beachtung der Vorgaben vom WWA Regensburg und dem Landratsamt NM; Ortsbesichtigung sämtlicher (bekannter) Einleitstellen mit Fotodokumentation, Einschätzung der Gewässer, schriftlicher Erläuterung; Ermittlung der Einzugsflächen der Einleitstellen, Übernahme aus der Flächenermittlung im GEP, Aufbereitung vor dem Hintergrund der Bewertung nach DWA A 102 / M 153; Durchführung der Immissionsbetrachtung; Besprechung mit Ergebnispräsentation mit dem WWA Regensburg, dem Landratsamt und der Stadt NM; Dokumentation im Erläuterungsbericht und mit Plänen, Übergabe digital (pdf)

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
- CPV-Code: 71000000-8
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen](https://vergabeweiser.de/cpv/71000000-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions)
- Bekanntmachungs-ID: 5e8a2739-c777-4229-923f-0509c5e2ec5d

## Verlauf

- 21.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Falls es sich bei den Nachträgen nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Demnach ist, unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB, die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann (Buchst. a) und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (Buchst. b). Ein Wechsel des AN für die anfallenden Leistungen kann aus technischen (insbesondere Gewährleistung und Bauablauf) Gründen nicht erfolgen und wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten und erheblichen Zusatzkosten verbunden. NA 02: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung noch nicht bekannt. Diese wurde von Seiten der Stadt am 05.12.2023 durch den Stadtrat beschlossen. Während der Bearbeitung des GEP ist aufgefallen, dass gewonnene Erkenntnisse aus der Erarbeitung der Grundlagen für den hydraulischen IST-Zustand wie beispielsweise Netzverbindungen, unbekannte Bauwerke usw. als Grundlage für eine Prüfung einer Umsetzbarkeit der Wärmegewinnung aus dem Kanalnetz. Die bereits gewonnenen Grundlagen liegen nur dem Büro vor, weshalb eine Bearbeitung durch ein anderes Büro zu erheblichen Mehrkosten führen würde, da diese Daten erneuert eruiert werden müssten. Zudem müssen zusätzliche Prüfungen des Kanalnetzes durchgeführt werden, um feststellen zu können, ob entsprechend nutzbare Wärmepotentiale zur Verfügung stehen würden. NA 3: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses lag noch kein Leitfaden zur Generalentwässerungsplanung vor. Erst mit der Veröffentlichung durch das LfU im September 2022 wurde die Vermeidung von Oberflächenabflüssen thematisiert; eine gekoppelte Abflussberechnung zur Darstellung von Gefährdungspotenzialen ist darin jedoch nicht enthalten. Die hierfür notwendigen Leistungen waren daher zunächst nicht bekannt und können nur durch BGS mit seiner vorhandenen Projektexpertise ergänzt werden. Im GEP sind Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, die hydraulische Aspekte und Oberflächenabflüsse berücksichtigen müssen. Diese Leistungen können aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ausschließlich durch das bereits beauftragte Büro BGS erbracht werden. Eine Vergabe an ein Zweitbüro würde Doppelarbeiten und erhebliche Mehrkosten verursachen. NA 4: Aus dem städtischen GIS waren dem Tiefbauamt sowie dem Büro ILF zunächst nur ein Bruchteil der tatsächlich zu beurteilenden Einleitstellen bekannt. Die neu identifizierten Einleitstellen müssen vollständig inspiziert, dokumentiert und fachlich beurteilt werden. Im Rahmen von Abstimmungsterminen mit dem Landratsamt (LRA) und dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg wurde verbindlich festgelegt, dass sämtliche Einleitstellen in Gewässern einer Bearbeitung und Bewertung zu unterziehen sind. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Leistungen – insbesondere die Aufnahme und Bewertung der neu hinzukommenden Einleitstellen – waren bislang nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Aus technischer Sicht ist eine konsistente und belastbare Bearbeitung nur durch das bereits beauftragte Büro möglich, da dieses über die notwendige Projektexpertise, die vorhandenen Datenbestände sowie die fachliche Kontinuität verfügt. Eine Vergabe an ein weiteres Büro würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch zu Doppelarbeiten und einer Gefährdung der Einheitlichkeit der Ergebnisse.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Brandt-Gerdes-Sitzmann - Wasserwirtschaft GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-neumarkt-i-d-opf): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Stadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/stadt-neumarkt-idopf-vergabestelle): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5e8a2739-c777-4229-923f-0509c5e2ec5d. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ueberarbeitung-generalentwaesserungsplans-stadt-neumarkt-idopf-5e8a2739
