# TK-Anbindung BZ München – Kabelverlegung Außenbereich, Innenbereich und Gebäudeausrüstung

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in München am 09.12.2024 vergeben, Zuschlag an SPIE SAG GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: TK-Anbindung BZ München – Kabelverlegung Außenbereich, Innenbereich und Gebäudeausrüstung
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 24.02.2025 bis 31.12.2025
- Zuschlag an: SPIE SAG GmbH
- Zuschlag am: 09.12.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPIE SAG GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spie-sag-gmbh-ratingen), Ratingen

## Leistungsumfang

Im Rahmen der Maßnahme "Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstr. 5) wird ein neues Technikgebäude im Gleisdreieck Deutschmanngleis/BRB-Abstellgleise errichtet, in das bahnbetriebsnotwendige TK-Anlagen, die sich derzeit noch in der Richelstraße 5 befinden, umgezogen und in diesem Zusammenhang erneuert und konsolidiert werden sollen. Diese Vergabe beinhaltet die Kabelverlegung im Außenbereich, Innenbereich sowie die Gebäudeausrüstung für das Gewerk TK.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 45 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 7dc0b965-e5c1-46f8-92bf-8d38de7e9f88

## Verlauf

- 09.10.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 15.12.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 25.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Das Auf- und Zudeckeln der Betonkabelkanäle war im HV des AN bereits beauftragt. Entsprechend muss diese Leistung bei der zusätzlichen Leistungserbringung nicht nochmal gezahlt werden. Bei der Vergabe an einen separaten AN entfallen die Synergieeffekte, sep. Anfahrt, Aufdeckeln, Zudeckeln, BE etc. das Angebot des bereits beauftragten AN enthält überwiegend die Materialkosten für neue Deckel sowie die Entsorgung. r Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 27.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 Zum Zeitpunkt der Rohbauausschreibung war die Planung noch nicht so weit fortgeschritten, das diese Kabeldurchführungen bekannt waren oder berücksichtigt werden konnten.
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA03 Im Rahmen der Änderung wurde erkannt, dass die vorhandene Kabelführungssystem weder auf die erforderliche Aufnahmefähigkeit noch auf die gegebene Durchgängigkeit überprüft wurden. Ferner wurde der erforderliche Soll-/Ist-Abgleich des Trassenverlaufs nicht durchgeführt. Um Mehraufwand durch Wiederausbau bereits verlegter Kabel zu vermeiden, muss dies, im Zuge der Bauausführung, sukzessive überprüft und dokumentiert werden. MKA04 Zur fachlich korrekten Herstellung der Position 02.01.0091 ist das Ablegen der Mehrlängen in Muffen- und Mehrlängenbausätzen (Schränken) beschrieben. Zusätzlich sind Mehrlängen in Kabelschächten auf der Strecke und in den Kabeleinführungsschächten der BZ und ESTW-Gebäude etc. abzulegen bzw. aufzuhängen. Die Lieferung und der Einbau von hierfür benötigten Halterungen ist nicht in der Position enthalten
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 - Um den Anschluss an ein Bestandskabel herzustellen musste dieses geortet werden und eine Fehlermessung durchgeführt werden. Dies war notwendig und den vertrag verienbarten Anschluss herzustellen. 06 - Zur fachlich korrekten Herstellung der Position in Single Mode sind andere Spleißboxen und Netzwerkschränke als bisher beauftragt zu verbauen. Ebenfalls müssen die Kabel in einer anderen Brandschutzklasse ver aut werden. 07 - Im übergeben Planprüfbericht wurde die Auflage erteilt, dass alle LWL-Kabel von oben in die Schränke einzuführen sind. Daraufhin wurde die Anordnung von der PL erteilt, die Materialisierung und Montage zusätzlich auszuführen, da diese Leistungen nicht im Haupt/ertrag angeboten wurden.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 08 - Im übergeben Planprüfbericht wurde die Auflage erteilt, dass alle LWL-Kabel von oben in die Schränke einzuführen sind. Daraufhin wurde die Anordnung von der PL erteilt, die Materialisierung und Montage zusätzlich auszuführen, da diese Leistungen nicht im Hauptvertrag angeboten wurden.
- 03.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 Die zusätzlich erforderlichen Leistungen betreffen die Erweiterung und Anpassung einer bereits durch den Auftragnehmer begonnenen bzw. teilweise fertiggestellten LWL-Infrastruktur. Die vorhandenen Systeme (insbesondere LWL-Trassen, Patchfelder sowie bereits installierte LST-Faserverbindungen) wurden durch den aktuellen Auftragnehmer hergestellt und sind auf dessen Ausführungsdetails, Montageverfahren und eingesetzte Systemkomponenten abgestimmt. 04 Die Ausführung der Brandschottungen erfolgt sukzessive im Zuge des Baufortschritts der Kabelverlegung. Beide Leistungen (Kabelverlegung und Schottung) sind funktional und zeitlich unmittelbar miteinander verknüpft und werden daher durch dasselbe Fachunternehmen ausgeführt. Das ausführende Kabelunternehmen verfügt über die notwendige Kenntnis hinsichtlich der noch einzubringenden Kabelmengen sowie eventueller Nachbelegungen. Aufgrund des eingeschränkten Arbeitsraums im Bereich der Kabeltrassen und Wand-/Deckendurchführungen ist eine parallele Bearbeitung durch mehrere Gewerke technisch und organisatorisch nicht sinnvoll umsetzbar. Es würde zu einem sehr großen Abstimmungsbedarf und somit einem verzögertem Bauablauf führen. MKA 10 Der aktuell beauftragte Auftragnehmer ist zugleich der ausführende Fachbetrieb für die Errichtung der gesamten TK-Infrastruktur, einschließlich der Technikräume sowie der Verlegung der LWL-Kabel. Dadurch verfügt er über umfassende system- und objektspezifische Kenntnisse. Insbesondere im Bereich unterhalb des Doppelbodens besteht ein erhöhtes Risiko für Beschädigungen an der bestehenden LWL-Infrastruktur. Diese ist äußerst empfindlich gegenüber mechanischen Einwirkungen, Staubbelastung und unsachgemäßer Handhabung. Eine Feinreinigung sowie Arbeiten in diesem Bereich setzen detaillierte Kenntnisse über die exakte Verlegung und Sicherung der Kabel voraus.
- 31.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 Auflage aus der Planfreigabe musste im laufenden Vertrag umgesetzt werden und konnte nicht separat vergeben werden. Der derzeit beauftragte Auftragnehmer ist der ausführende Fachbetrieb für die Errichtung der TK-Räume sowie für die Verlegung und Inbetriebnahme der LWL-Kabelinfrastruktur.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12: Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: (1.000 Zeichen) Ein Auftragnehmerwechsel ist aus fachtechnischer Sicht nicht möglich bzw. mit unverhältnismäßigen technischen Risiken verbunden. Die Herstellung der Brandschotts steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits durch den Auftragnehmer ausgeführten Kabelverlegearbeiten. Die erforderlichen Abschottungsmaßnahmen müssen auf die tatsächlich eingebauten Kabel, Kabelbündel, Trassenführungen, Belegungsgrade sowie die vorhandenen Durchführungsöffnungen abgestimmt werden. Hierfür sind detaillierte Kenntnisse der ausgeführten Installation erforderlich, die ausschließlich beim ausführenden Auftragnehmer vorliegen.. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: (1.000 Zeichen)
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 - Im übergeben Planprüfbericht wurde die Auflage erteilt, dass alle LWL-Kabel von oben in die Schränke einzuführen sind. Daraufhin wurde die Anordnung von der PL erteilt, die Materialisierung und Montage zusätzlich auszuführen, da diese Leistungen nicht im Haupt/ertrag angeboten wurden. Auflage aus der Planfreigabe musste im laufenden Vertrag umgesetzt werden und konnte nicht separat vergeben werden. 13 - Die zusätzlich erforderlichen Leistungen betreffen die Erweiterung und Anpassung einer bereits durch den Auftragnehmer begonnenen bzw. teilweise fertiggestellten LWL-lnfrastruktur. Die vorhandenen Systeme (insbesondere LW--Trassen, Patchfelder sowie bereits installierte LST-Faserverbindungen) wurden durch den aktuellen Auftragnehmer hergestellt und sind auf dessen Ausführungsdetails, Montageverfahren und eingesetzte Systemkomponenten abgestimmt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPIE SAG GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=029bdd50-0a8a-4bca-b4b3-8d02097ec3cf. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/tk-anbindung-bz-muenchen-kabelverlegung-aussenbereich-innenbereich-und-029bdd50
