# Teilerneuerung Rüssdorftunnel mit Gleisverschwenkung in 3 Vergabelosen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Neumühle am 03.01.2024 vergeben, Zuschlag an BuM Beton- und Monierbau - GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Teilerneuerung Rüssdorftunnel mit Gleisverschwenkung in 3 Vergabelosen
- Wo: Neumühle, Landkreis Greiz, Thüringen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 14.02.2024 bis 25.02.2025
- Zuschlag an: BuM Beton- und Monierbau - GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 03.01.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BuM Beton- und Monierbau - GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bum-beton-und-monierbau-gmbh-co-kg), Herten

## Leistungsumfang

Auf der eingleisigen Strecke 6269 sind zwischen den Bahnhöfen Berga (Elster) und Greiz bei km 21.9+51 bis 22.2+15 der Tunnel Rüßdorf mittels einer Spritzbetoninnenschale und vorgesetzten neuen Portalen teilzuerneuern und bei km 24.4+06 der Durchlass Neumühle neu zu bauen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221240-6
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Tunnel](https://vergabeweiser.de/cpv/45221240-bauarbeiten-fuer-tunnel)
- Bekanntmachungs-ID: 5106d326-3a43-407e-af3b-e11fc056d097

## Verlauf

- 11.02.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 31.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Die Gleisverschwenkung inkl. Schotterbehandlung soll mit einer Bettungsreinigungsmaschine durchführt werden anstatt konventionellen Ausbaus des Schotters über die gesamte Länge. Dabei wird nun der Schotter außerhalb des Tunnels inkl. Zufahrt für Lkw gereinigt und nur im Tunnel vollständig ausgebaut. Dieser Wechsel der Technologie begründet auf Schottermehrmengen, welche bei Begehungen optisch festgestellt und durch Mengenberechnungen bestätigt wurden. Ein konventioneller Umbau ist damit nicht mehr im vorgesehenen Zeitfenster möglich. 02 - Der Transport, die Beprobung und die Entsorgung des ausgebauten Bodens im Bereich der einzubauenden PSS war nicht im Ausschreibungs-LV enthalten, wird zur Erfüllung des Projektauftrages jedoch benötigt. 06 - Die Beprobung und die Entsorgung des ausgebauten Räumguts im Bereich der Grabenprofilierung nach Pos. 10.80.0010 war nicht im Ausschreibungs-LV enthalten, wird zur Erfüllung des Projektauftrages jedoch benötigt. Es fallen nur sehr geringe Mengen an, die alleine keine auskömmliche Leistung für einen Auftragnehmer darstellen. Der Wechsel des AN würde keine wirtschaftlichen Vorteile bringen, da die Leistung als Einzelleistung zu einem sehr hohen Angebotspreis führen würde. 03 - Der Transport und die Entsorgung des ausgebauten Bitumens im Bereich der Tunnelsohle war nicht im Ausschreibungs-LV enthalten, wird zur Erfüllung des Projektauftrages jedoch benötigt. Der Auftragnehmer muss den ausgebauten Bitumen zum Abtransport aus dem Baustellenbereich sowieso auf seinen Lkw laden. Ein Umladen auf Lkw eines Dritten rein für den Abtransport und die Entsorgung ist nicht wirtschaftlich.
- 02.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 08 - Der AN soll die Sohle des Tunnels nach Vorgabe des Vermessers fräsen, um die notwendige Oberbau-Konstruktionshöhe zu erreichen. Die Vermessung konnte aber erst stattfinden, nachdem das komplette Gleis im Zuge der Maßnahme zurückgebaut wurde. Die Vermessung hat nun zusätzlichen Fräsbedarf ergeben, der über die bisher angegebene / kalkulierte Länge und Breite hinausging.
- 02.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 - Bei km 21,859 wurde eine Kabelquerung geschaffen, um das bahnlinke Schienenfußkabel auf die rechte Seite zu bringen und im Tunnel im KK verlaufen zu lassen. Der Abschnitt von der Querung bis zur Brücke km 21,9, ab der es wieder einen KK gibt, war jedoch in den Ausschreibungsunterlagen nicht enthalten. Der neue Kabelkanal verläuft unmittelbar am Rande des aktuellen Baufelds. Eine klare Abgrenzung der Leistung aus Sicht der Gewährleistung ist nicht gegeben. Der Wechsel des AN würde keine wirtschaftlichen Vorteile bringen, da die Leistungen gewisse Grundkosten mit sich bringen. Zudem würde es sogar Nachteile haben, da ein erhöhter Beschaffungsaufwand anfiele.
- 21.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 - Der AN der ARGE Tunnel hat im Vergleich zur AU eine geänderte Höhe der Bankette der Tunnelwandfundamente vorgelegt und vom AG bestätigt bekommen, welche nun von Höhe Gleisplanum auf eine Höhe über der Böschungsschulter angehoben wurden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss der AN NTG diesen Höhenunterschied mit Schotter auffüllen.
- 02.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 14: Zur Sicherstellung eines geregelten Abflusses von Wasser im Gleis und damit der Herstellung einer sicheren Gleislage muss auf der PSS am Nordportal eine bisher nicht vorgesehene Asphalttragschicht auf der PSS hergestellt werden. Die neue Asphalttragschicht verläuft direkt zwischen der PSS und dem neuen Gleis, welche beide vom Oberbau-AN hergestellt werden. Eine klare Abgrenzung der Leistung aus Sicht der Gewährleistung ist nicht gegeben. Der Wechsel des AN würde keine wirtschaftlichen Vorteile bringen, da die Leistungen gewisse Grundkosten mit sich bringen. Zudem würde es sogar Nachteile haben, da ein erhöhter Beschaffungsaufwand anfiele.
- 03.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Los 1 (ARGE Tunnel) der Gesamtmaßnahme verursachte eine erhebliche Verzögerung im Bauablauf. Durch die neuen Ausführungstermine des Loses 2 können einige Leistungen nicht mit eigenen Personalen/Maschinen ausgeführt werden, sodass NAN für die neuen Termine gebunden werden müssen. Der AN hat das Gleis nach den Tunnelarbeiten der ARGE wiederherzustellen. Der Gesamtcharakter des Auftrag hat sich daher nicht geändert.
- 05.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 02 Infolge umweltrechtlicher Auflagen mussten vor Beginn der Vollsperrung, innerhalb der nächtlichen Verkehrsruhe, der Tunnel auf das Vorhandensein von Fledermäusen untersucht und vermeintliche Fledermausquartiere verschlossen werden. MKA 17 Auf Grund der notwendigen Änderung der Dimension der Drainageleitung von DN 100 auf DN 150 ergibt sich eine Spritzbetonmehrstärke im Ulmenbereich (Zulage zu Pos. 02.03.0020). Da Spritzbeton zwar lagenweise aber frisch in frisch aufgetragen werden muss, und das Aufbringen der Mehrstärke innerhalb des normalen Arbeitsganges erfolgt, kann für die benötigte Mehrstärke kein Wechsel des AN erfolgen. MKA 22 Hinter den Portalen befinden sich Entwässerungseinrichtungen und Fangräume, die für die Instandhaltung zwingend zugänglich sein müssen. Die in der Entwurfsplanung+Ausschreibung vorgesehenen Zugangsmöglichkeiten (Kaskade am Südportal + Felsstufen am Nordportal) wurden von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt, da der Eingriff in den bestehenden Fels so gering wie möglich ausfallen muss! Durch die Wahl der Einholmleitern, welche direkt an den neuen Portalwänden befestigt werden, ist dies gewährleistet. Es handelt sich hier nur um eine geänderte Leistung (Leistungstausch). MKA 33 Zur Herstellung der Bankette bahnlinks + bahnrechts musste ein vorhandene Asphaltschicht ausgebaut und das Material beprobt, geladen und entsorgt werden. Die Einrichtung einer weiteren BE-Fläche als Zwischenlager für den Asphalt ist auf Grund der beengten Platzverhältnisse im öffentlichen Raum nicht möglich, da unmittelbar Naturschutzflächen angrenzen.
- 06.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 13 Das Los 1 (ARGE Tunnel) der Gesamtmaßnahme verursachte eine erhebliche Verzögerung im Bauablauf. Viele Hilfestellungen des AG konnten die Verzögerung nicht verhindern. Das Los 2 kann seine Arbeiten nicht vor Fertigstellung eines Großteils der Arbeiten des Loses 1 durchführen und musste seine Personale, Maschinen und NAN um ca. 2 Monate verschieben. Der AN hat das Gleis nach den Tunnelarbeiten der ARGE wiederherzustellen. Der Gesamtcharakter des Auftrag hat sich daher nicht geändert.
- 31.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ13 Umsetzung einer Auflage des PSV-EBA (siehe Prüfbericht Nr. 3) zur Sicherstellung der Standsicherheit. Diese wiederkehrenden Prüfungen erstrecken sich über die gesamte Tunnellänge und sind baubegleitend, unter Zuhilfenahme vorhandener Gerüsttürme, durchzuführen. Fortführung der Bauarbeiten nicht möglich -> Behinderung seitens AN Bau (ARGE Tunnel)
- 10.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 19 Der Fangzaun stellt ein sich geschlossenes statisches System dar. Eine Zaunergänzung (Felsanschluss) kann deshalb aus technischen und vertraglichen Gründen nicht durch einen anderen AN erfolgen, da dies unmittelbar zur Vertragsleistung gehört.
- 05.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 03 Der Baugrubenaushub für die Herstellung der Bankette ist vertraglich vereinbart, nur nicht der Rückschnitt und Rückbau einer Asphaltschicht. Ein Wechsel des AN führt zu Behinderungen im Bauablauf und erhöhtem finanziellen Aufwand für Baustelleneinrichtung und Geräte. MKA 04 Die Vorbereitung und Anpassung des Bestandes gehört unmittelbar zu den vertraglichen Aufgaben des AN. Ein Wechsel des AN führt hier zu Behinderungen und Zusatzkosten in der Bauausführung bzw. bedarf einer Teilkündigung. MKA 16 Es handelt sich hier um Änderungen/Anpassungen an bereits beauftragten Leistungen, die man nicht losgelöst (nur Schachtabdeckung) von der Gesamtleistung (Entwässerungsleitung) betrachten kann, da der AN ein Gesamtwerk schuldet. Eine Teilkündigung bereits beauftragter Leistungen ist erforderlich, um diese geänderten und teilweise zusätzlichen Leistungen anderweitig zu vergeben. MKA 20 Die seitliche Verdübelung greift direkt in die Bewehrung, den Schalungsbau sowie die Betonage der Portale ein und hat somit direkten Einfluss auf die Standsicherheit aber auch die Bauabfolge der Portale, weshalb hier ein Wechsel des AN aus statisch/konstruktiver und wirtschaftlicher Sicht nicht möglich ist. MKA 27 Um die Gewährleistung für sein Werk nicht aufzuheben und einen fachgerechten Anschluss zwischen Bestand und Neubau zu erhalten, müssen die Kernbohrungen und Abdichtungen vom AN Bau durchgeführt werden. Ein Wechsel des AN ist aus statisch/konstruktiver und wirtschaftlicher Sicht nicht möglich ist. MKA 31 Nur der AN Bau selbst hat den Zustand der von ihm errichteten Entwässerungseinrichtungen vor der Abnahme und Übergabe an den AG durch Kamerabefahrung zu dokumentieren. Dies kann und darf aus vertraglichen/rechtlichen Gründen nicht durch einen anderen AN erfolgen.
- 17.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT24 Die Anpassung und Änderung der Entwässerung an den Tunnelportalen erfolgt aus den vorgefundenen Randbedingungen. Diese Leistungen stellen Ergänzungen zu vertraglich gebundenen Leistungen dar, die nicht ohne Schnittstellenkoordination realisierbar wären. Eine neue Vergabe würde eine Teilkündigung bereits beauftragter Leistungen bedeuten. NT25 Infolge der Anhebung der Bankettsohle (Felshorizont teilweise höher als erwartet) musste auch die unterhalb der Tunnelnischen durchgehend geplante Bergwasserdrainage angehoben werden, was dazu führt, dass diese nun im Nischenquerschnitt verlaufen würde, was nicht dem Stand der Technik entspricht. Die partielle Unterbrechung (und der daraus bedingten Anpassungen) kann nicht von einem anderen AN ausgeführt werden. NT28 Die Lieferung und Montage von Schildern an der Spritzbetoninnenschale ist vor der Abnahme der Leistung rechtlich schwer darstellbar (Gefahrenübergang..) und muss somit vom AN selbst ausgeführt werden, um mögliche Beschädigungen auszuschließen. Auf Grund der beengten Bauräume im Tunnel und dessen Voreinschnittsbereichen ist ein Wechsel des AN räumlich wie auch wirtschaftlich nicht darstellbar NT36 Für die Umsetzung der Umweltauflagen und Unterstützungsleistungen sind zwingend Baugeräte (Radlader, Bagger, Hebebühne) erforderlich, die bereits auf der Baustelle vorhanden sind und somit keiner separaten Zuführung bedürfen, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde. Auf Grund der beengten Bauräume im Tunnel und dessen Voreinschnittsbereichen ist ein Wechsel des AN räumlich wie auch wirtschaftlich nicht darstellbar.
- 21.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 - Technologische Zwänge sowie mangelnder Bauraum im Tunnelquerschnitt bedingen, dass diese Arbeiten (Sichern + mehrfaches Umverlegen) nur vom beauftragten AN Bau ausgeführt werden können. 08 - Die Beseitigung des festgestellten Unterprofils im Tunnel steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bauhauptleistung, nämlich der Herstellung der Spritzbetoninnenschale, da diese sonst ins Lichtraumprofil ragt! Auch hier bedingen die technologischen Zwänge und mangelnder Bauraum eine Ausführung durch den bereits beauftragten AN Bau. 14 - Die Anpassung der Tunnelnischen erfolgt aus geänderten statischen Gegebenheiten und Umweltauflagen. Die zusätzlich erforderlichen Arbeiten an den Nischen im Tunnel stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bauhauptleistung, nämlich der Herstellung der Spritzbetoninnenschale, da diese statisch und konstruktiv miteinander verbunden sind. Die technologischen Zwänge und mangelnder Bauraum bedingen eine Ausführung durch den bereits beauftragten AN Bau.
- 26.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT29 Zur Vermeidung kostenintensiver Arbeiten am Gebirge wird die Gründungssohle angehoben, woraus sich erhöhte Mengen beim Füllbeton ergeben. Die Gründungssohle kann nicht in mehreren Losen bzw. durch mehrere Unternehmer eingebaut werden, da sie ein einheitliches Bauteil darstellt. NT30 Zur Vermeidung kostenintensiver Arbeiten am Gebirge wird die Gründungssohle angehoben, weshalb der Kabelkanal in Beton gesetzt werden muss. Der Kabelkanal und seine Bauteile können nicht in mehreren Losen bzw. durch mehrere Unternehmer eingebaut werden, da er ein einheitliches Bauteil darstellt NT32 Zu einer dauerhaft funktionierenden Bergwasserdrainage gehört der Schutz vor Verstopfungen von außen, was durch den Einbau von Kleintierverschlüssen an den Ausleitungen gewährleistet wird. Eine getrennte Vergabe von Ausleitung und Verschluss ist wirtschaftlich nicht darstellbar.
- 16.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 41 Zur Herstellung der Ausleitung der Tunnelentwässerung muss das vorhandene Geländer zurückgebaut und angepasst werden. Eine getrennte Vergabe von Ausleitung und Geländer ist wirtschaftlich nicht darstellbar.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Aufweitung der Bergwasserdrainage auf DN150 stellt lediglich eine Leistungsänderung dar. Eine getrennte Vergabe von Spritzbetoninnenschale und Bergwasserdrainage ist technisch und wirtschaftlich nicht darstellbar.
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Das abschnittsweise Unterfangen der bestehenden Tunnelausmauerung ist zwingend für die Herstellung der Bankettsohle erforderlich. Eine getrennte Vergabe von Bankett(Fundament)herstellung und Unterfangung bzw. Baugrubenaushub ist technisch und wirtschaftlich nicht darstellbar.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 05 Die Standsicherheitsnachweise für Flügelwände und Sohlplatte sind zu ersetzen durch eine statische Betrachtung als räumliches Tragwerk unter Einschluss der Portalwände. Da ein räumliches Tragwerk nachzuweisen ist, kann eine statische Berechnung getrennt nach Bauteilen nicht erfolgen. Der überwiegende Teil der Bauteile ist bereits vertraglich gebunden, weshalb die Hinzunahme der Portalwände keine neue Vergabe rechtfertigt.
- 11.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 21 Der Zusatzaufwand für die Sonderschalung zur Herstellung der bisher nicht vorgeshenen biegesteifen Ecken lässt sich technisch nicht von der eigentlichen Herstellung der Portal- und Flügelwände trennen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit einer Teilkündigung beauftragter Leistungen und damit verbundener beträchtlicher Zusatzkosten verbunden.
- 05.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 42 Um den vorgefundenen geologischen Verhältnissen Rechnung zu tragen, muss das Traggerüst eine zusätzliche Gründung erfahren. Ein Auftragnehmerwechsel wäre, da Gerüst und Gründung nur als einheitliche Maßnahme errichtet werden können, mit einer Teilkündigung beauftragter Leistungen und damit verbundener beträchtlicher Zusatzkosten verbunden.
- 15.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 18 Aus Umweltschutzgründen darf keine Spritzbetonschale zur Anwendung kommen. Stattdessen ist eine Hangvernetzung vorzusehen, um den naturnahen Raum als Biotop zu erhalten. Ein Auftragnehmerwechsel wäre, da die gesamte Böschungssicherung (Fangzaun und Spritzbetonschale) nur als einheitliche Maßnahme errichtet werden kann, mit einer Teilkündigung beauftragter Leistungen und damit verbundener beträchtlicher Zusatzkosten verbunden.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 44 - Die Verlegung der Listenmatten ist Vertragsbestandteil und gehört unmittelbar zur Hauptbauleistung (Spritzbetonschale). Die sich aus der Mengenmehrung ergebenden Erschwernisse können nicht separat vergeben werden, da ohne die benötigten zusätzlichen Knotenpunkte die zu erbingende Vertragsleistung nicht möglich ist. Da es sich hier ausschließlich um Erschwernisse auf Grund der erheblichen Mengenerhöhung der Vertragsposition "Listenmatten einbauen" handelt, bedeutet ein Wechsel des AN zwangsläufig die Teilkündigung einer Hauptbauleistung, was wiederum zu erheblichen Zusatzkosten (z.B. entgangener Gewinn) sowie Schwierigkeiten (erneuter Vergabeprozess innerhalb der Totalsperrung nicht möglich) führt.
- 22.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 46: Die Verlegung der Listenmatten ist Vertragsbestandteil und gehört unmittelbar zur Hauptbauleistung (Spritzbetonschale). Die sich aus der Mengenmehrung ergebenden Erschwernisse durch das Auflösen der Matten von zwei in vier Lagen führt zu Mehrarbeit, die nicht als in sich geschlossene Leistung vergeben werden kann, da dieselbe Hauptbauleistung mit mehr Arbeitsaufwand verbunden ist. Die Bewehrung müsste insgesamt gekündigt und neu vergeben werden, was zu erheblichen Zusatzkosten, baubetrieblicher Störung und Verschiebung des IBN-Termins führen würde.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BuM Beton- und Monierbau - GmbH & Co. KG erhalten.

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## Von hier aus weiter

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fd056350-fe46-49fb-a64f-9c10d6319d35. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/teilerneuerung-ruessdorftunnel-mit-gleisverschwenkung-in-3-fd056350
