# Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)

Zuschlag erteilt

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Köln am 08.11.2019 vergeben, Zuschlag an HauptwegNebenwege GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 100 €. Eingegangen: 4 Angebote.

- Auftraggeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Was: IT-Dienstleistungen: Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)
- Wo: Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 24 Monate
- Zuschlag an: HauptwegNebenwege GmbH
- Zuschlag am: 08.11.2019
- Summe: 100 €
- Angebote: 4

## Gewinner

- [HauptwegNebenwege GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hauptwegnebenwege-gmbh), Köln

## Leistungsumfang

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 72200000-7
- CPV-Bezeichnung: [Softwareprogrammierung und -beratung](https://vergabeweiser.de/cpv/72200000-softwareprogrammierung-und-beratung)
- Bekanntmachungs-ID: 387922-2019

## Verlauf

- 16.08.2019: Ausschreibung veröffentlicht
- 18.11.2019: Ergebnis veröffentlicht
- 28.12.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist mit der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) beauftragt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist in diesem Jahr unerwartet die Situation eingetreten, dass umfangreichere und weitere Dienstleistungen der Krisenkommunikation, als im ursprünglichen Vertrag mit der Option „technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation)" vorgesehen, notwendig wurden — insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des Status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie. Daher wurden die zusätzlich erforderlichen Leistungen im Wege eines ersten Nachtrags beauftragt. Da die Krisensituation aufgrund des Anstiegs der Verbreitung des Coronavirus weiterhin anhält, sind auch in den nächsten Monaten weitere Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Krisenkommunikation erforderlich. Daher erfolgt ein zweiter Nachtrag gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hier wird für die Begründung der Auftragsänderung insbesondere § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB herangezogen. Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (siehe Ziffer VII.2.2). Zudem wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Bezug genommen. Die Änderung des Auftrags ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die rasante, anhaltende und in konkretem Verlauf und Ausprägung bisher so nicht absehbare Ausbreitung des COVID19-Virus und das damit einhergehende gesteigerte Informationsbedürfnis der Bevölkerung sind als plötzlich eingetretene, äußere Umstände zu bewerten, welche der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht vorhersehen konnte. Aufgrund des 2. Nachtrags verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die zusätzlich benötigten Leistungen der technischen Betreuung und Weiterentwicklungen in Form von tageaktuellen Aktualisierungen der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation zur Aufklärung der Bevölkerung zu SARS-CoV-2 entsprechen den ursprünglich beauftragten Leistungen.
- 27.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist mit der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) beauftragt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist in diesem Jahr unerwartet die Situation eingetreten, dass umfangreichere und weitere Dienstleistungen der Krisenkommunikation, als im ursprünglichen Vertrag mit der Option „technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation)“ vorgesehen, notwendig wurden – insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie. Daher wurden die zusätzlich erforderlichen Leistungen im Wege eines ersten und zweiten Nachtrags beauftragt. Da die Krisensituation aufgrund des Anstiegs der Verbreitung des Coronavirus weiterhin anhält, sind auch in den nächsten Monaten weitere Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Krisenkommunikation erforderlich. Daher erfolgt ein dritter Nachtrag gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hier wird für die Begründung der Auftragsänderung insbesondere § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB herangezogen. Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (siehe Ziffer VII.2.2). Zudem wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Bezug genommen. Die Änderung des Auftrags ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die rasante, anhaltende und in konkretem Verlauf und Ausprägung bisher so nicht absehbare Ausbreitung des Covid19-Virus und das damit einhergehende gesteigerte Informationsbedürfnis der Bevölkerung sind als plötzlich eingetretene, äußere Umstände zu bewerten, welche der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht vorhersehen konnte. Aufgrund des 3. Nachtrags verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die zusätzlich benötigten Leistungen der technischen Betreuung und Weiterentwicklungen in Form von tageaktuellen Aktualisierungen der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation zur Aufklärung der Bevölkerung zu SARS-CoV-2 entsprechen den ursprünglich beauftragten Leistungen.
- 20.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist mit der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) beauftragt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist unerwartet die Situation eingetreten, dass umfangreichere und weitere Dienstleistungen der Kommunikation zu Corona als im ursprünglichen Vertrag vorgesehen, notwendig wurden - insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie. Daher wurden die zusätzlich erforderlichen Leistungen im Wege von drei Nachträgen beauftragt. Da das Infektionsgeschehen weiterhin anhält, sind auch in den nächsten Monaten weitere Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Kommunikation zur SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich. Daher erfolgt ein vierter Nachtrag gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hier wird für die Begründung der Auftragsänderung insbesondere § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB herangezogen. Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (siehe Ziffer VII.2.2). Zudem wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Bezug genommen. Die Änderung des Auftrags ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Zwar war im Laufe des letzten Jahres immer klarer geworden, dass ein vollständiger Coronaschutz durch Impfen nicht erreichbar und daher mit einem Andauern der Krise zu rechnen war, aber folgende Umstände und Entwicklungen waren zum möglichen Ausschreibungsbeginn nicht vorhersehbar und bleiben weiterhin unkalkulierbar, u.a.: - Das damalige und zukünftige Auftreten und die Verbreitung neuer Virus-Varianten (insbesondere hinsichtlich Virulenz, Infektiosität & Letalität und Entwicklung weiterer Corona-Impfstoffen) - Die Diskussion, um Impfempfehlungen von Kindern und die Unsicherheit bgzl. der Entwicklung und Zulassung - erweiterte Empfehlungen für Risikogruppen zu Boosterimpfungen - zukünftige unvorhersehbare Empfehlungen z. B. zu hybriden (Infektion + Impfung) Immunität bei Kindern - Unsicherheit bei der Zulassung eines zukünftigen Kombiimpfstoffs (z. B. Kombi gegen Grippe + Corona) - Die hohe Rate von Long Covid-Erkrankungen war nicht abzuschätzen, die einer gesonderten Kommunikation bedarf (eigene Landing-Page) Zusätzlich zur SARS-CoV-2-Pandemie ist nun mit dem Beginn des Krieges im Februar 2022 und der dadurch ausgelösten Fluchtwelle ein weiterer nicht vorhersehbarer Umstand im Sinne von § 132 GWB Abs. 2 Nr. 3 entstanden, der die weitere Ausbreitung von Infektionen zur Folge haben könnte. Daher werden Leistungen für die gesundheitliche Aufklärung der Geflüchteten zum Thema Infektionsschutz benötigt. Die Durchimpfungsraten von z.B. Corona und Masern, die verwendeten Corona-Impfstoffe, aber auch die Verteilung von Infektionskrankheiten wie z.B. HIV und Tuberkulose unterscheiden sich sehr im Vergleich der Ukraine zur BRD. Zu den anfallenden Leistungen gehören vor allem der weitere Ausbau der Internetseite für ukrainische Geflüchtete mit ukrainisch-sprachigen Informationen zum Infektionsschutz. Aufgrund des 4. Nachtrags verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die zusätzlich benötigten Leistungen der technischen Betreuung und Weiterentwicklungen in Form von tageaktuellen Aktualisierungen der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation zur Aufklärung der Bevölkerung zu SARS-CoV-2 entsprechen den ursprünglich beauftragten Leistungen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat HauptwegNebenwege GmbH erhalten, Summe 100 €.

## Weitere Zuschläge: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Köln](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/koeln): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen des Bundes](https://vergabeweiser.de/thema/bund): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.09.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/513311-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/technische-betreuung-und-weiterentwicklung-der-online-und-printmedien-3879222019
