# STW-Erneuerung Pölchow (GFK), Planung Lph 3+4, opt. Lph 5+6

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Pölchow am 08.02.2023 vergeben, Zuschlag an WSP Infrastructure Engineering GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: STW-Erneuerung Pölchow (GFK), Planung Lph 3+4, opt. Lph 5+6
- Wo: Pölchow, Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 17.02.2023 bis 30.11.2023
- Zuschlag an: WSP Infrastructure Engineering GmbH
- Zuschlag am: 08.02.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [WSP Infrastructure Engineering GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/wsp-infrastructure-engineering-gmbh), Frankfurt am Main

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 7e7839f2-e5ea-465b-adff-e423a2f69b4c

## Verlauf

- 16.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Fortschritt der Planung des Projekts Stw.-Erneuerung Pölchow kam es zu der Erkenntnis, dass für die Realisierung des Stellwerks Pölchow als DSTW umfangreiche Kabeltiefbaumaßnahmen erforderlich sind. Insbesondere um der Forderung aus den aktuell gültigen Planungsvorgaben nach einem trassenredundaten Aufbau des Gleisfeldes gerecht zu werden, die durch Beschädigung eines Kabelwegs immernoch eine redundante Energie- und Datenverbindung vorhält, muss im Bahnhof Pölchow ein weiteres Kabelführungssystem gebaut und geplant werden. Die Planung der EP ist weit fortgeschritten und soll im März 2024 vorgelegt werden. Ein Wechsel des AN stellt zum einen den schon erreichten Planungserfolg in Frage. Zum anderen würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation könnte nicht einmal eine erneute Vergabe der Planungsleistung garantiert werden, wodurch ein erhebliches Projektrisiko entstehen würde.
- 16.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der fortgeschrittenen Planung des DSTW Pölchow kam es aufgrund der aktuell gültigen Planungsvorgaben zu der Erkenntnis, dass in der Realisierung des DSTW Pölchow bauliche Oberleitungs-Anteile notwendig sind, welche durch die Planer in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung geplant werden müssen. Die Planung der EP ist weit fortgeschritten und soll im März 2024 vorgelegt werden. Ein Wechsel des AN stellt zum einen den schon erreichten Planungserfolg in Frage. Zum anderen würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation könnte nicht einmal eine erneute Vergabe der Planungsleistung garantiert werden, wodurch ein erhebliches Projektrisiko entstehen würde. Ein Wechsel des AN gefährdet also die Termin- und Kostenziele und ist folglich aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar.
- 12.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wasserrechtlicher Fachbeitrag ist ein Teil der Genehmigungsplanung und muss mit an das EBA übergeben werden. Der Fachbeitrag ist eine zusätzliche Planungsleitung. Aufgrund der Vorlage des EBA zur gemeinsamen Einreichung der Genehmigungsplanung mit der korrespondierenden Maßnahme mit dem Projekt der Vst. Pölchow ist eine gemeinsame Erstellung des Fachbeitrags notwendig.
- 13.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für das Rückbaukonzept werden Bestandspläne zum Stellwerk Pölchow benötigt. Die Anlagenverantwortung hat keine Bestandspläne, sowie Auskünfte über verbaute Materialien und die Substanz des Objektes. Da die Erstellung von Bestandsplänen für ein abzureißendes Gebäude nicht wirtschaftlich ist, wird ein Handaufmaß zur Abschätzung der Größe sowie Berechnung der Anfallenden Materialien inkl. Mengen erstellt. Dazu ist eine Begehung des Stellwerkes notwendig und eine Anschließende Auswertung und Erstellung der Skizzen. Die Leistung ist für den weiteren Projektverlauf notwendig, da ein Rückbaukonzept im Rahmen der Genehmigungsplanung mit eingereicht werden muss. Da wir als AG keine Bestandspläne für das bereits beauftragte Rückbaukonzept übergeben können, müssen wir die Pläne erstellen. Die Leistung kann direkt über den gebundenen Planer übernommen werden, der das Rückbaukonzept erstellt. Eine Ausschreibung wurde das Risiko eines Planungsverzuges mit sich bringen und höhere Kosten verursachen.
- 13.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für das Rückbaukonzept werden Bestandspläne zum Stellwerk Pölchow benötigt. Die Anlagenverantwortung hat keine Bestandspläne, sowie Auskünfte über verbaute Materialien und die Substanz des Objektes. Aufgrund dessen muss eine Bestandsaufnahme des Stellwerkes durchgeführt werden. Um Gefährliche Stoffe zu erkennen, die beim Rückbau und der Entsorgung gesondert gehandhabt werden müssen, müssen Proben von auffälligen Materialien entnommen werden, die anschließend labortechnisch untersucht werden müssen. Abschließend muss ein Bericht mit der Auswertung erstellt werden, der dann im Rahmen des Rückbaukonzeptes herangezogen werden kann. Die Leistung ist für den weiteren Projektverlauf notwendig, da ein Rückbaukonzept im Rahmen der Genehmigungsplanung mit eingereicht werden muss. Eine Ausschreibung wurde das Risiko eines Planungsverzuges mit sich bringen und höhere Kosten verursachen.
- 27.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VAE 012 Für die Genehmigungsunterlage muss eine schwingungstechnische Untersuchung inkl. Anfertigung einer schwingungstechnischen Stellungnahme bzw. Bauerschütterung für den Bereich der geplanten Maßnahme DSTW Pölchow erfolgen. Die Leistung ist dem Grunde nach zu bestätigen. Die Einarbeitung der zusätzlichen Leistung kann ohne weiteren Koordinierungsaufwand direkt durch den Planer erfolgen. Eine Ausschreibung wurde das Risiko eines Planungsverzuges mit sich bringen und höhere Kosten verursachen.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Bestätigung der Entwurfsplanung gemäß Prozess der Ril. 809.1000, müssen die Standorte der Signale für die finale Bestätigung angepasst werden. Aufgrund der Stellungnahme der Infrastrukturentwicklung, wurde sich für eine Verringerung der Gleisnutzlänge entschieden. Die hat zur Folge, dass die 2 Signalstandorte (N1 und P1) neu betrachtet werden müssen. Da der Planer bereits mit der Planung der Gesamten Leistungsphase beauftragt ist, stellt die Leistung eine Zusammenhangsmaßnahme dar. Aufgrund der Abhängigkeit der Standorte der Ausfahrsignale ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll die Verschiebung der Signale im Rahmen der bereits erstellten EP durch ein anderes Planungsbüro durchzuführen. Eine zusätzliche Koordinierung, sowie Einarbeitung in das Projekt entfällt. Eine Ausschreibung wurde das Risiko eines Planungsverzuges mit
- 25.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄA 015 Für die Genehmigungsunterlage müssen die zwingen notwendigen technischen Änderungen aus der Entwurfsplanung übernommen werden. Ebenso muss nach Vorgabe des EBA Schwerin eine gemeinsame Genehmigungsunterlage mit dem Projekt Vst. Pölchow eingereicht werden. Der AN ist bereits mit der Entwurfsplanung und der Erstellung der Genehmigungsplanung beauftragt. Aufgrund der Einarbeitung der Änderungen in die Entwurfsplanung ist der Aufwand die Planunterlagen der Genehmigungsplanung anzupassen deutlich geringer einzuschätzen, als wenn dieser Auftrag zur Erweiterung der GP Unterlage an einen Dritten gehen würde.
- 03.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ 016 Aufgrund der Digitalisierung des Stellwerks in Pölchow hat sich im Projektverlauf die Notwendigkeit von Anpassungen am Bahnübergang ergeben. Der Straßenbaulastträger möchte in diesem Zusammenhang den Begegnungsfall LKW/LKW in die Planung einbeziehen, was Anpassungen an den Breiten von Straße und Gehweg erforderlich macht. Durch dieses Änderungsverlangen ist der Straßenbaulastträger gemäß EKrG an den Kosten zu beteiligen. Zur Ermittlung des Kostenverteilungsschlüssels und als Grundlage für die Kreuzungsvereinbarung ist die Erstellung eines Fiktiventwurfs zwingend erforderlich. Dieser umfasst die Ausarbeitung der Planungsunterlagen einschließlich einer textlichen Beschreibung, die Ermittlung und Zusammenstellung der Kosten, die Klärung der Randbedingungen sowie die Erstellung eines Kreuzungsplans.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 - Nach der Einreichung der Genehmigungsplanung beim EBA, gab es eine Nachforderung des EBA zur gemeinsamen Betrachtung der Schallgutachten für die beiden zusammenhängenden Maßnahmen. Die Planung der GP ist bereits bei dem EBA eingereicht. Durch die Nachforderung des EBA ist es sinnvoll, die Überarbeitung direkt durch den gleichen AN durchzuführen, ohne ein vollständig neues Gutachten zu erstellen. Zum anderen würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Ein Wechsel des AN gefährdet also die Termin- und Kostenziele und ist folglich aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar.
- 05.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ 018 Aufgrund der Stellungnahme vom BBK zur Entwurfsplanung müssen die Planunterlagen der Entwurfsplanung in den Gewerken LST, Ktb, EEA und TK überarbeiten werden, um von der abgestimmten Entwurfsplanung abweichende Blocksignalstandorte zu korrigieren. Da der AN bereits mit der Erstellung der EP beauftragt ist, ist es sinnvoll, die Änderungsanforderungen zur Bestätigung der EP durch das AIM, ebenfalls durch den AN durchführen zu lassen. Der AN hat Ortskenntnisse aufgrund diverser Planungsbegänge. Ebenso kennt er sich bereits mit den Planunterlagen aus, sodass das Projektverständnis genutzt werden kann. Die bisher in das Projekt investierte Arbeit des Planers kann nicht 1 zu 1 an einen neuen Planer weiter gegeben werden. Dieser muss sich erneut in das Projekt einarbeiten und muss die Grundlagen erarbeiten. Es würden hier aus diesem Grund nennenswerte Projektkosten anfallen, welche nicht an Resultate gekoppelt sind.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat WSP Infrastructure Engineering GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fe4ac6b4-3007-4bc9-9f4d-8c83ba29a00e. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/stw-erneuerung-poelchow-gfk-planung-lph-34-opt-lph-56-7e7839f2
