# Städtebauliches freiräumliches Werkstattverfahren ehemaliger Güterbahnhof Köpenick

Zuschlag erteilt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1… hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Berlin am 14.02.2024 vergeben, Zuschlag an ADEPT ApS.

- Auftraggeber: [Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/senatsverwaltung-fuer-stadtentwicklung-bauen-und-wohnen-v-m-1-vergabestelle-fuer-den-oeffentlichen)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Städtebauliches freiräumliches Werkstattverfahren ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: ADEPT ApS
- Zuschlag am: 14.02.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [ADEPT ApS](https://vergabeweiser.de/unternehmen/adept-aps), Kopenhagen

## Leistungsumfang

Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick ist einer der bedeutenden Standorte für den Wohnungsneubau in Berlin. Im Rahmen einer 2020 vom Berliner Senat beschlossenen und förmlich festgesetzten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll hier ein neues klimaneutrales Stadtquartier entstehen. Im Zuge eines städtebaulich-freiräumlichen Werkstattverfahrens soll eine städtebauliche Figur gefunden und ein Rahmenplan definiert werden, der Grundlage für weitere Planungen sein wird.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 71000000-8
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen](https://vergabeweiser.de/cpv/71000000-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions)
- Bekanntmachungs-ID: 738c07e7-4bf4-4f13-ab05-d164c81ee6a4

## Verlauf

- 15.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Anschluss des Werkstattverfahrens wurde die Grenze des Bearbeitungsgebietes zur Trasse der Deutschen Bahn überprüft. Die Bearbeitungsgebietsgrenze des Werkstattverfahrens ging über die Grenze zu den Flächen der Deutschen Bahn hinaus, da unterstellt wurde, dass sich Freiflächen (die in diesem Bereich in der Aufgabenstellung vorgegeben wurden) mit Flächen der DB überlagern können und Zuständigkeitsfragen (insb. Unterhaltung) über vertragliche Regelungen zw. DB und dem Land Berlin geregelt werden können. Da das ausgewählte Konzept mit dem Deichpark, welcher sowohl mehr als eine Grünfläche sondern ein Landschaftsbauwerk (Bodenaufschüttung + Spundwand) darstellt, sich lediglich auf Flächen innerhalb des Entwicklungsbereiches realisieren lässt, wurde die Grenze des Bearbeitungsgebietes angepasst. Mit der Grenzanpassung geht eine Gebietsreduzierung von ca. 30m – 5m im Bereich des Deichparks einher. Zudem erfährt die Ostumfahrung Bahnhofstraße eine Aufweitung von 3 m. Dieser Flächenverlust für Bau- und Freiflächen muss durch eine Anpassung des städtebaulichen Konzeptes (Stauchung der Baufelder und des Deichparks, Nutzungsverschiebungen) aufgefangen werden. Dazu müssen mehrere Varianten und eine Vorzugsvariante ausgewählt und so ausgearbeitet werden, dass die wesentlichen Vorgaben aus der Aufgabenstellung weiterhin eingehalten werden können. Diese Erfordernisse waren während des Vergabeverfahrens bis zum Vertragsschluss nicht vorhersehbar und mithin auch kein Bestandteil der vereinbarten Leistungen. Eine Erbringung dieser Leistungen (Umplanungen und Variantenplanung) durch einen anderen Dienstleister kommt nicht in Frage, da diese eine Änderung des Entwurfes als solchem erfordern und daher nur von dem Auftragnehmer als derzeitigem Entwurfsplaner übernommen werden können. Es ist nicht ersichtlich, wie ein anderes Büro diese Leistungen ausführen könnte, die der Sache nach eine Anpassung des Entwurfes im Rahmen der Entwurfsplanung selbst darstellt. Für die Anpassungen wurde ein Zusatzhonorar in der unter Ziff. 6.1.2 genannten Höhe (Wert des Ergebnisses) vereinbart. Die Änderung stützt sich auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
- 17.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ziel der Rahmenplanung ist unter anderem, Baufelder und Erschließungsräume sowie Straßenbegrenzungslinien zu definieren um im Anschluss an die Rahmenplanung die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungsplanverfahren zu fassen bzw., sofern bereits erfolgt, an das ausgewählte Konzept anzupassen. Für die Aufstellungsbeschlüsse müssen Geltungsbereiche festgelegt werden (auch für den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan für die Ostumfahrung Bahnhofstraße) die belastbar sind und während der Bebauungsplanverfahren nicht mehr geändert werden sollen. Um dies zu gewährleisten, sind im Zuge der städtebaulichen Rahmenplanung für die Erschließungsräume verkehrsplanerische Leistungen mit Vorplanungscharakter erforderlich Zudem muss der Bereich nördlich des Bahnhofs Köpenick, in dem eine Trasse für eine Tramwendeschleife inkl. Aufstellgleise zu berücksichtigen ist, im Hinblick auf die Trassenführung der Tramwendeschleife im Detail optimiert werden, sodass städtebaulich bei der baulichen Ausgestaltung der Baufelder auf Änderungen der Verkehrsflächen reagiert werden kann. Zudem müssen die während des Werkstattverfahren erstellten räumlichen Grundsätze eines Mobilitätskonzeptes so ausgearbeitet werden, dass diese einem noch auszuschreibenden Gesamtmobilitätskonzept für die SEM GBK zu Grunde gelegt werden können. Die erforderlichen verkehrsplanerischen Leistungen besitzen einen inneren Zusammenhang zum bestehenden Auftrag, sind erst aufgrund der weiteren Durchdetaillierung/Bearbeitung des Konzeptes erforderlich geworden und können nur mit erheblichen Schwierigkeiten an ein anderes Büro vergeben werden. Zum einen müsste die Leistung aufgrund des inneren Zusammenhangs zum vergebenden Auftrag und dem daraus folgenden Gebot der Auftragswertaddierung (§ 3 VgV) EU-weit ausgeschrieben werden, was einen Planungsstopp von mehreren Monaten mit sich bringen würde. Denn die verkehrsplanerische Vorplanung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind von zentraler Bedeutung für die weitere Erstellung der Rahmenplanung. Zum anderen ist zu erwarten, dass ein neuer Auftragnehmer mangels vorhandener Projektkenntnis und Vertrautheit mit dem Konzept und den bis dato erstellten Planungen ein deutlich höheres Honorar als der bisherige Auftragnehmer beanspruchen und zudem eine erhebliche Einarbeitungszeit benötigen würde, was - zusätzlich zum Planungsstopp - eine weitere, erhebliche Verzögerung der Rahmenplanung bedeuten würde. Die Änderung stützt sich mithin auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Für die Zusatzleistung wurde ein Honorar in der unter Ziff. 6.1.2 genannten Höhe (Wert des Ergebnisses) vereinbart
- 17.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Entwicklungsziel der SEM GBK ist die Entwicklung eines weitestgehend klimaneutralen und eines klimaangepassten Stadtquartiers. Um dies zu gewährleisten, ist eine mikroklimatische sowie energetische Überprüfung und Optimierung des städtebaulichen Konzeptes frühzeitig und im Rahmen der städtebaulichen Rahmenplanung erforderlich, um ggf. erforderliche Änderungen am städtebaulichen Konzept (Blockgrößen, Blocköffnungen, Ausrichtung von Gebäuden insb. mit Strukturverglasungen, Lage von Hochpunkten) vornehmen zu können. Über gutachterliche Leistungen sollen Optimierungspotentiale aufgezeigt und bewertet werden, die wiederum städtebaulich eingearbeitet werden müssen. Die per Nachtrag beauftragten Leistungen besitzen einen inneren Zusammenhang zum bestehenden Auftrag, sind erst aufgrund der weiteren Durchdetaillierung/Bearbeitung des Konzeptes erforderlich geworden und können nur mit erheblichen Schwierigkeiten an ein anderes Büro vergeben werden. Zum einen müsste die Leistung aufgrund des inneren Zusammenhangs zum vergebenden Auftrag und dem daraus folgenden Gebot der Auftragswertaddierung (§ 3 VgV) EU-weit ausgeschrieben werden, was einen Verzögerung der laufenden Planungen um mehrere Monate mit sich bringen würde. Denn die Ergebnisse der beauftragten Überprüfungsleistungen beantworten strukturelle Vorfragen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des beauftragten Konzeptes und sind daher Voraussetzung für weitere Weichenstellungen im Rahmen der fortlaufenden Bearbeitung der Rahmenplanung. Zum anderen ist zu erwarten, dass ein neuer Auftragnehmer mangels vorhandener Projektkenntnis und Vertrautheit mit dem Konzept und den bis dato erstellten Planungen ein deutlich höheres Honorar als der bisherige Auftragnehmer beanspruchen und zudem eine erhebliche Einarbeitungszeit benötigen würde, was - zusätzlich zu einer ausschreibungsbedingten Behinderung des Planungsfortschritts - eine weitere, erhebliche Verzögerung der Rahmenplanung bedeuten würde. Die Änderung stützt sich mithin auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Für die Zusatzleistung wurde ein Honorar in der unter Ziff. 6.1.2 genannten Höhe (Wert des Ergebnisses) vereinbart
- 17.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zentraler Bestandteil des vom obsiegenden Bieter im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs vorgelegten städtebaulichen Konzeptes ist der sog. Deichpark. Dieses innovative Element Deichpark ist sowohl Landschaftsbauwerk als auch Lärmschutzelement für südlich angrenzende Wohn- und Gemeinbedarfsnutzungen. Der Konzeptbestandteile soll umgesetzt werden, sofern dies technisch machbar ist. Daher muss der Deichpark im Hinblick auf seine technische Machbarkkeit und Umsetzungsfähigkeit überprüft werden. Die Machbarkeitsstudie wird im Detail auf die Grenze zur DB, den bereits planfestgestellten Lärmschutzwänden (welche die westl. und östlichen Ränder des Entwicklungsbereiches abdecken), der Erforderlichkeit der Erschließung eines elektronischen Stellwerkes der DB und weiteren Belagenden der DB (zB Rettungwege im Havariefall auf Flächen der DB) reagieren. Zudem wird im Zuge der technischen Machbarkeitsstudie geprüft, ob und wieviel m³ des anfallenden Bodenaushubs wiederverwendet werden können. Dafür ist eine Ausarbeitung des Höhenprofils des Deichparks erforderlich. Des Weiteren werden Fragen des Regenwassermanagements und der Unterbringung von Biotopflächen geprüft. Wird im Ergebnis der Machbarkeitsstudie festgestellt, dass ein Deichparkbauwerk in dieser Form und an der Grenze zu den Flächen der DB Netz AG nicht umsetzungsfähig ist, müssen die Grün- und Freiflächen des städtebaulichen Konzeptes anders konzipiert werden. Um dies festzustellen, ist eine technische Machbarkeitsstudie erforderlich. Die im Zuge der Machbarkeitsstudie zu erbringenden Leistungen besitzen einen inneren Zusammenhang zum bestehenden Auftrag, sind erst aufgrund der weiteren Durchdetaillierung/Bearbeitung des Konzeptes erforderlich geworden und können nur mit erheblichen Schwierigkeiten an ein anderes Büro vergeben werden. Zum einen müsste die Leistung aufgrund des inneren Zusammenhangs zum vergebenden Auftrag und dem daraus folgenden Gebot der Auftragswertaddierung (§ 3 VgV) EU-weit ausgeschrieben werden, was einen Planungsstopp von mehreren Monaten mit sich bringen würde; denn der Deichbau ist ein zentrales Element des Konzeptes und berührt daher ganz grundsätzliche Fragestellungen im Rahmen der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs. Zum anderen ist zu erwarten, dass ein neuer Auftragnehmer mangels vorhandener Projektkenntnis und Vertrautheit mit dem Entwurf ein deutlich höheres Honorar beanspruchen würde, als der bisherige Auftragnehmer. Die Änderung stützt sich mithin auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Für die Zusatzleistung wurde ein Honorar in der unter Ziff. 6.1.2 genannten Höhe (Wert des Ergebnisses) vereinbart

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ADEPT ApS erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/senatsverwaltung-fuer-stadtentwicklung-bauen-und-wohnen-v-m-1-vergabestelle-fuer-den-oeffentlichen): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.03.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=b618ada9-7006-40a6-9dd5-01407bab33ef. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/staedtebauliches-freiraeumliches-werkstattverfahren-ehemaliger-738c07e7
