# SPGK-Kabeltiefbauleistungen für Gleiswechselbetrieb Hohe Marter, Nürnberg, Str. 5950

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Nürnberg am 27.01.2023 vergeben, Zuschlag an Salcef Bau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: SPGK-Kabeltiefbauleistungen für Gleiswechselbetrieb Hohe Marter, Nürnberg, Str. 5950
- Wo: Nürnberg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 28.01.2023 bis 01.11.2023
- Zuschlag an: Salcef Bau GmbH
- Zuschlag am: 27.01.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Salcef Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/salcef-bau-gmbh), Landsberg am Lech

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 3aa63304-89d4-431a-a3f5-2ce2f7604654

## Verlauf

- 26.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 4 -Das im Vertrag 0016/MV3/42200672 vereinbarte Leistungs-Soll beinhaltet unter anderem den Transport und die Entsorgung von definierten mineralischen Abfällen. Davon ausgeschlossen sind derzeit jedoch Abfälle mit Gleisschotterbestandteilen. Da im Zuge der Baumaßnahme diese Abfallgemische anfallen und nicht für einen Wiedereinbau vorgesehen sind, müssden die Massen transportiert und fachgerecht entsorgt werden.
- 20.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 1016 Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Anordnung an die bereits gebundene Ausführungsfirma. Da die Bauleistung beim AN bereits beauftragt ist und sich hierbei um Änderung der Grundleistung handelt, ist aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigem Kenntnissstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Zuordnung der Mängel- sowie Gewährleistungsansprüche bleibt dadurch eindeutig.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ1023 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau bereits beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. // LÄ1024 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau bereits beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 31.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 1017 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter a) beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 1041 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 1029, AvL 1030, AvL 1031, AvL 1033, AvL 1034 und AvL 1036 - Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 27.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 1039 und AvL 1040 - Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 28.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 1032 - Die vom AN angezeigte unvorhersehbaren Leistungen stellen keine Produktivleistungen dar. Die vertraglich geschuldete Leistung bleibt weiterhin unverändert und ist vom AN zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. AvL 1038 - Die vom AN angezeigte unvorhersehbare Leistung stellt eine notwendige zustätzliche Leistung dar, um die ursprünglich vertragliche Leistung erbringen zu können. Die vertraglich geschuldete Leistung bleibt weiterhin unverändert und ist vom AN zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1012: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1015: Durch fehlende Sperrpausenzeiten, fehlende (Sicherungs-)Personale, zusätzliche Umsetz- und Rüstvorgänge, sowie witterungsbedingte Einsatzausfälle entstandene Kosten werden durch den Nachunternehmer im Rahmen der Anzeigen Avl 1009. 1014 und 1015 angezeigt. Diese sind dem Grunde nach berechtigt und protokolliert. Eine Scheitern von Gegensteuerungsmaßnahmen durch den AN im Rahmen seiner Mitwirkungs- und Schadensminimierungspflicht ist ausstehend. Diese Störungen im Bauablauf waren lang- und mittelfristig nicht vorhersehbar und kurzfristig unter Mitwirkung aller Beteiligter nicht vermeidbar. 1022: Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Anordnung an die bereits gebundene Ausführungsfirma. Da die Bauleistung beim AN bereits beauftragt ist und sich hierbei um Änderung der Grundleistung handelt, ist aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Zuordnung der Mängel- sowie Gewährleistungsansprüche bleibt dadurch eindeutig. 1026: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1042: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1044: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 19.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1019 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1020 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1027 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1028 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 26.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1045 - Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 09.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1009 Durch fehlende Sperrpausenzeiten, fehlende (Sicherungs-)Personale, zusätzliche Umsetz- und Rüstvorgänge, sowie witterungsbedingte Einsatzausfälle entstandene Kosten werden durch den Nachunternehmer im Rahmen der Anzeigen Avl 1009. 1014 und 1015 angezeigt. Diese sind dem Grunde nach berechtigt und protokolliert. Eine Scheitern von Gegensteuerungsmaßnahmen durch den AN im Rahmen seiner Mitwirkungs- und Schadensminimierungspflicht ist ausstehend. Diese Störungen im Bauablauf waren lang- und mittelfristig nicht vorhersehbar und kurzfristig unter Mitwirkung aller Beteiligter nicht vermeidbar. 1014 Durch fehlende Sperrpausenzeiten, fehlende (Sicherungs-)Personale, zusätzliche Umsetz- und Rüstvorgänge, sowie witterungsbedingte Einsatzausfälle entstandene Kosten werden durch den Nachunternehmer im Rahmen der Anzeigen Avl 1009. 1014 und 1015 angezeigt. Diese sind dem Grunde nach berechtigt und protokolliert. Eine Scheitern von Gegensteuerungsmaßnahmen durch den AN im Rahmen seiner Mitwirkungs- und Schadensminimierungspflicht ist ausstehend. Diese Störungen im Bauablauf waren lang- und mittelfristig nicht vorhersehbar und kurzfristig unter Mitwirkung aller Beteiligter nicht vermeidbar. 1021 Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Anordnung an die bereits gebundene Ausführungsfirma. Da die Bauleistung beim AN bereits beauftragt ist und sich hierbei um Änderung der Grundleistung handelt, ist aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigem Kenntnissstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Zuordnung der Mängel- sowie Gewährleistungsansprüche bleibt dadurch eindeutig. 1035 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1037 Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LSTKabeln sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil. Der AN meldet Mehrkosten für das Umsetzen von Materialien und Großgeräten zwischen den verschiedenen BE-Flächen an. Die BE-Fläche in der Julius-Loßmann-Straße (Gl. 350-1) war in der ursprüglichen Planung und in den Vertragsunterlagen nicht enthalten. Das Umsetzen von Materialien erfolgte auf Anordung aufgrund des BE-Flächentausches mit einem anderen Projekt. Der entstandene Mehraufwand ist im Rahmen der Nachtragerstellung detailiert darzustellen und nachzuweisen.
- 09.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL1009 - Durch fehlende Sperrpausenzeiten, fehlende (Sicherungs-)Personale, zusätzliche Umsetz- und Rüstvorgänge, sowie witterungsbedingte Einsatzausfälle entstandene Kosten werden durch den Nachunternehmer im Rahmen der Anzeigen Avl 1009. 1014 und 1015 angezeigt. Diese sind dem Grunde nach berechtigt und protokolliert. Eine Scheitern von Gegensteuerungsmaßnahmen durch den AN im Rahmen seiner Mitwirkungs- und Schadensminimierungspflicht ist ausstehend. Diese Störungen im Bauablauf waren lang- und mittelfristig nicht vorhersehbar und kurzfristig unter Mitwirkung aller Beteiligter nicht vermeidbar.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL1053 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. AvL1054 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. AvL1056 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. AvL1057 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. AvL1058 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 29.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL1043 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. AvL1046 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. AvL1047 Die Lieferung der Signalkabel ist eine Beistellleistung der DB InfraGO als AG. Es wurden vorher RV-Abrufe bei Kabellieferanten getätigt. Leider konnte keiner der Liferanten die benötigten Signalkabel rechtzeitig ausliefern. Die zugesagten Liefertermine lagen deutlich nach der geplanten IBN. Abfrage an die Projekte der DB InfraGO über Kabelaustauschplatform blieb ohne Ergebenis, sodass zum Schluss der im Projekt gebundenen BauAN angefragt wurde. Dieser konnte uns die rechtzeitige Lieferung zusichern. Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Anordnung an die bereits gebundene Ausführungsfirma. AvL1048 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. AvL1051 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 04.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1055 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 11.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 1050 Die Lieferung der Signalkabel ist eine Beistellleistung der DB InfraGO als AG. Es wurden vorher RV-Abrufe bei Kabellieferanten getätigt. Leider konnte keiner der Lieferanten die benötigten Signalkabel rechtzeitig ausliefern. Die zugesagten Liefertermine lagen deutlich nach der geplanten IBN. Über die Kabelaustauschplattform der DB InfraGO konnte ein Teil der fehlenden Kabel bei Parallelprojekten der DB InfraGO besorgt werden. Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Abholung der Kabel (Transport) über an die bereits gebundene Ausführungsfirma.
- 12.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1059 - Die Lieferung und Einabu der Muffen statt Muffenschränke ist eine zusätzliche bzw. geänderte Leistung der DB InfraGO als AG. Es wurde vorher der Einbau der Muffenschränke vereinbart. Dieser kann aufgrund verspäteter Muffenschranklieferung nicht rechtzeitig erfolgen. Die zugesagten Liefertermine lagen deutlich nach der geplanten IBN. Zur Sicherstellung des IBN Termins als Beschleunigungsmaßnahme erfolgte die Anordnung zur Ausführung über die bereits gebundene Ausführungsfirma.
- 02.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1059 Die Lieferung und Einbau der Muffen statt Muffenschränke ist eine zusätzliche bzw. geänderte Leistung der DB InfraGO als AG. Es wurde vorher der Einbau der Muffenschränke vereinbart. Dieser kann aufgrund verspäteter Muffenschranklieferung nicht rechtzeitig erfolgen. Die zugesagten Liefertermine lagen deutlich nach der geplanten IBN. Zur Sicherstellung des IBN Termins als Beschleunigungsmaßnahme erfolgte die Anordnung zur Ausführung über die bereits gebundene Ausführungsfirma. 1060 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1061 Die Verlegung und Einführung der Signalkabel in das Stellwerksgebäude ist beim BauAN beauftragte Leistung. Damit diese regelwerkskonform erbracht werden kann, mussten zwischen zwei Stockwerken in bzw. an der Decke Kernbohrungen und Kabeltraversen als Zugentlastung unter Beachtung der Biegeradien und Kabelgewichte angebracht werden. Diese Leistungspositionen wurden im HV-LV vergessen. Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Anordnung zur Umsetzung an die bereits gebundene Ausführungsfirma. 1062 Die Verlegung und Einführung der Signalkabel in das Stellwerksgebäude ist beim BauAN beauftragte Leistung. Damit diese regelwerkskonform erbracht werden kann, mussten zwischen zwei Stockwerken in bzw. an der Decke Kernbohrungen und Kabeltraversen als Zugentlastung unter Beachtung der Biegeradien und Kabelgewichte angebracht werden. Diese Leistungspositionen wurden im HV-LV vergessen. Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Anordnung zur Umsetzung an die bereits gebundene Ausführungsfirma.
- 28.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1067 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1069 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1070 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1073 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 03.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 1064 Die Verlegung der Signalkabel ist beim BauAN beauftragte Leistung. Bei der hier angesprochenen Anbindung an das Stellwerk Erlangen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, da ursprünglich nicht Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Leistungserfassung wurde im Ursprungs HV-LV vergessen. Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Anordnung zur Umsetzung an die bereits gebundene Ausführungsfirma.
- 10.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1066 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1068 Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1074 - Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1075 - Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1076 - Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1077 - Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
- 29.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1080: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.//

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Salcef Bau GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=46a8d312-89fd-4deb-9fcb-77e0936fbc0f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-kabeltiefbauleistungen-fuer-gleiswechselbetrieb-hohe-marter-3aa63304
