# SPGK- Innerer Knoten Halle – ESTW mit Spurplanumbau ESTW-Erweiterung Abzw Leuchtturm/Kanena - VP 91.2

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Halle (Saale) am 14.04.2023 vergeben, Zuschlag an Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co K.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: SPGK- Innerer Knoten Halle – ESTW mit Spurplanumbau ESTW-Erweiterung Abzw Leuchtturm/Kanena - VP 91.2
- Wo: Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.06.2023 bis 02.12.2024
- Zuschlag an: Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co K
- Zuschlag am: 14.04.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co K](https://vergabeweiser.de/unternehmen/jaeger-umwelt-verkehr-gmbh-co-k), Bernburg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 29f00e47-737e-4ee2-b72a-c7c922d84247

## Verlauf

- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 055 Änderung der Bestückung der Stahlrohre mit PE-HD Rohren
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ048 Beprobung und Analyse Boden und Beton sowie Beprobungskonzept
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 049 Zusatzleistungen zur Entsorgung von Ola-Masten
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 071 Azusätzliche Leistungen KTB - hier Lieferung und Einbau KAS Gr. X sowie Sicherung KAS Gr. VII im Dammbereich mit Einfassungsrahmen
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 048 Zusatzleistungen KTB Str. 6351 km 1,150 - 1,399
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 047 Kabelschneidarbeiten Kanena
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 069 Anpassen der Kabelanlage
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 051 Entsorgung Betonabbruch LAGA Z1.2
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 064 Beprobung, Analyse u. Entsorgung Asphalt sowie Entosrgung BMA
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 046 Orten der Höhenlagen TE
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 45 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beprobung und Analyse Boden und Beton sowie Beprobungskonzept erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 46 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Orten der Höhenlagen TE erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 47 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Kabelschneidarbeiten Kanena erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 48 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit KTB Str. 6351 km 1,150 - 1,399 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 49 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Ola-Masten erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ079_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit LST Zusatzleistungen Belastungsstopfgang erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ086_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem geänderten Einbau spannbetonpfosten erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ064_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beprobung, Analyse u. Entsorgung Asphalt sowie Entosrgung BMA erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ087_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Einbau von zus. BKK in Sperrpausen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ045_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beprobung und Analyse Boden und Beton sowie Beprobungskonzept erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ049_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Ola-Masten erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ071_ cZur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit KTB - hier Lieferung und Einbau KAS Gr. X sowie Sicherung KAS Gr. VII im Dammbereich mit Einfassungsrahmen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ077_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung Seite 1 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ093_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Gleisquerung SIA 9806/9808 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ081_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit LST Zusatzleistungen Kabellieferung erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ048_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit KTB Str. 6351 km 1,150 - 1,399 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ046_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Orten der Höhenlagen TE erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ084_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Öffnen, reinigen und schließen Brückentrog erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ085_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit LST Zusatzleistungen Kabellieferung erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ088_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Baufeldfreimachung zur Errichtung der Kabeltroganlagen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ069_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Anpassen der Kabelanlage erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ051_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Betonabbruch LAGA Z1.2 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ078_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage eines Vorsatzadapter Sig 98V92 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ091_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Schutz aufgedeckelter Kabeltrogabschnitte erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ047_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Kabelschneidarbeiten Kanena erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ100_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung Schachtscheine Pos 01.01.0250 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ101_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Öffnen und Schließen von Kabelgefäßsystemen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ102_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Lieferung Ausleger und Rammgründungen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ096_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit einem By-Pass km 1,340 (6430) erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ097_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung Gestellung BBK des AN erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ103_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung Havariekonzept erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ099_ Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung Gestellung Koordinator LST Bauzustände erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung
- 12.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 051 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Betonabbruch LAGA Z1.2 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 064 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beprobung, Analyse u. Entsorgung Asphalt sowie Entsorgung BMA erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung) 069 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Anpassen der Kabelanlage erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 071 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit KTB - hier Lieferung und Einbau KAS Gr. X sowie Sicherung KAS Gr. VII im Dammbereich mit Einfassungsrahmen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 077 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung Seite 1 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 14.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 078 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage eines Vorsatzadapter Sig 98V92 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 079 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit LST Zusatzleistungen Belastungsstopfgang erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung) 081 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit LST Zusatzleistungen Kabellieferung erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 084 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Öffnen, reinigen und schließen Brückentrog erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung) 085 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit LST Zusatzleistungen Kabellieferung erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 17.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 086 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem geänderten Einbau Spannbetonpfosten erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 087 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Einbau von zus. BKK in Sperrpausen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung) 088 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Baufeldfreimachung zur Errichtung der Kabeltroganlagen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 091 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Schutz aufgedeckelter Kabeltrogabschnitte erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 093 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Gleisquerung SIA 9806/9808 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 18.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 096 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit einem By-Pass km 1,340 (6430) erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung) 097 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung Gestellung BBK des AN erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 099 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung Gestellung Koordinator LST Bauzustände erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 100 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung Schachtscheine Pos 01.01.0250 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 101 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit zus. Öffnen und Schließen von Kabelgefäßsystemen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 19.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 102 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Lieferung Ausleger und Rammgründungen erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 103 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung Havariekonzept erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ106: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Bahnmarkleistungen für Systemausrüster erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ114: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen in Verbindung mit LST Zusatzleistungen Kabelverlegung gemäß PT I erforderlich. VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ115: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen in Verbindung mit dem Verschub IBN - Signalausleger erforderlich. VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Lä107: Zur Erlangung des Projektziels sind diverse zus. KTB-Leistungen Teil 1 erforderlich.VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ117:Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen in Verbindung mit der Schaffung von Baufreiheit TK-Anlagen Stw AI Kanena erforderlich. VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ116:Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen in Verbindung mit zus. KTB-Leistungen in Spp Oktober + November 2024 erforderlich. VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ109: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen in Verbindung mit dem Freischnitt der Kabeltroganlage Strecke 6430 zur Kabelverlegung erforderlich. VP91.2 ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP91.2 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP91.2 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co K erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [LSW Knoten Landstuhl: LSW 1+2 (Los1), LSW 3+4 (Los2) u. LSW 5+6 (Los3)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/lsw-knoten-landstuhl-lsw-12-los1-lsw-34-los2-u-lsw-56-los3-40e34693) · Zuschlag 03.01.2024 an Implenia Construction GmbH und Pfaffinger Bau SE · 2–3 Angebote je Los
- [SPGK-ESTW-A Peißen-Reußen (Knoten Halle/ESTW mit Spurplanumbau), VP 100](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-estw-a-peissen-reussen-knoten-halleestw-mit-spurplanumbau-vp-100-8ee9c435) · Zuschlag 03.07.2023 an Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co K
- [ZIRS Umbau Rostock Seehafen Bauphase 1.1 und Oberbauerneuerung Rostock Seehafen 2025 Teil 1 (Kabeltiefbau, Bahnkörper, Oberbau, Tiefbau)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/zirs-umbau-rostock-seehafen-bauphase-11-und-oberbauerneuerung-rostock-136f85c8) · Zuschlag 27.11.2022 an STRABAG Rail GmbH
- [ABS 46/2 BA VE_05 Streckenlos](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-ve-05-streckenlos-7d8c313a) · Zuschlag 25.07.2022 an DB Bahnbau Gruppe GmbH
- [ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-karlsruhe-basel-sta1-tunnel-rastatt-ausbau-2022-101c3183) · Zuschlag 22.03.2022 an Eiffage Infra-Nordwest GmbH
- [Umbau Knoten Stadion 2. Baustufe; Oberleitungsarbeiten; Umbau Strecken 3683/ 3520 im Bereich Bf. Niederrad](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/umbau-knoten-stadion-2-baustufe-oberleitungsarbeiten-umbau-strecken-07fbf5c6) · Zuschlag 06.04.2021 an SPL Powerlines Germany GmbH

## Von hier aus weiter

- [Ausschreibungen Gleisbau in Sachsen-Anhalt](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen/gleisbau/sachsen-anhalt): Offene Ausschreibungen und Marktlage dieser Branche
- [Öffentliche Ausschreibungen in Halle (Saale)](https://vergabeweiser.de/region/sachsen-anhalt/halle-saale): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fspgk-innerer-knoten-halle-estw-mit-spurplanumbau-estw-erweiterung-abzw-29f00e47

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=edd475d1-7d38-4a31-87f9-7c564559ee36. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-innerer-knoten-halle-estw-mit-spurplanumbau-estw-erweiterung-abzw-29f00e47
