# SPGK - ESTW Regis-Breitingen, HBL BA Regis-Breitingen - Treben-Lehma (AU 102)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Regis-Breitingen am 18.12.2023 vergeben, Zuschlag an Hasselmann GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: SPGK - ESTW Regis-Breitingen, HBL BA Regis-Breitingen - Treben-Lehma (AU 102)
- Wo: Regis-Breitingen, Landkreis Leipzig, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.02.2024 bis 16.11.2026
- Zuschlag an: Hasselmann GmbH
- Zuschlag am: 18.12.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hasselmann GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hasselmann-gmbh), Werra-Suhl-Tal

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 7e38eb92-1d7e-4f46-b7d8-09b0f09ed4dc

## Verlauf

- 20.12.2023: Ergebnis veröffentlicht
- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ001_ Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 006) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 015) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 010) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA02: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. MKA04: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. MKA08: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. MKA09: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. Anordnung 09: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. Anordnung 12: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. Anordnung 14: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. Anordnung 22: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. MKA24: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 018 Der AN wurde mit folgenden Leistungen beauftragt,welche im Projekt ESTW Regis-Breitingen erforderlich sind: Mehrmengen Überschreitung der festgelegte LV-Menge über 110% hinaus für Vertragsleistungen für nachfolgende Positionen mit Stand vom 08.11.2024: LV-Titel LV-Bezeichnung 01.03.0010 Baustraßen und BE-Flächen zur Staubbindung benetzen 41.02.0020 Baugrubenaushub MLV-KTB_01060070 - Einschnittserweiterung Treben-Lehma 42.12.0440 Kontrollschacht DN 600 42.12.0450 Schachtabd. B 125 für Kontrollschächte 42.51.0040 Graben für Entwässerungsrohrleitung T 1,50 m unter GOK ausheben 42.51.0070 Entwässerungsrohrleitung DN 150 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0080 Entwässerungsrohrleitung DN 200 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0090 Entwässerungsrohrleitung DN 250 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0100 Entwässerungsrohrleitung DN 300 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0120 Entwässerungsrohrleitung DN 400 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0130 Geosynthetisches Trenn- und Filtersystem, liefern und einbauen 42.51.0140 Filterschicht einbauen verdichten 42.51.0170 Graben für Kanal ausheben bis 1,50 m unter GOK ausheben 42.51.0200 Leitungszone verfüllen 47.12.0090 Entsorgung Altholz_A, MLV-ENTS_04060010 47.12.0100 Transport Altholz_A, MLV-ENTS_04060020 56.03.0100 Gleisdurchbruch, Breite über 0,50 bis 0,80 m, Tiefe über 1,50 bis 2,00 m MLV-KTB_01190140 75.41.0030 NYY-J 5x6 mm² 75.41.0070 NYY-O 4x35 mm² 75.44.0010 Kabel 0,6/1 kV, (N)A(St)YY-O 1x75 mm² 75.44.0030 Anschluss am Gleis
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ15 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 19.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA27- Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 21.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 029 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 28 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 31 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 44) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA05-19) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 20.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 23.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT41 ANO_038 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. NT43 ANO_039 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. NT45 ANO_041 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. NT46 ANO_042 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 04.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 30, 43, 44, 46 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 019, 047, 048, 035 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 25.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 36 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 50 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 52 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 53 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 29.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 49 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 29.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 56 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 57 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 58 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 59 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 60 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 54 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 55 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 20.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 58) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 64 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 67 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 69- Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 67- Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 60-Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 069 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 04.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 068 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 11.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 63 Arbeiten im Bereich des vorhandenen GSM-R-Masten Treben-Lehma, bestehend aus: • An- und Abfahrt 2 FA für Herstellung Erdung GSMR (1x Tiefenerder + 1x provisorische Tiefenerdung) einschließlich An-/Abtransport Schlagramme • An- und Abfahrt 2 FA für Herstellung Erdung GSMR (+ 1x Rückbau provisorische Tiefenerdung+ 1x Tiefenerder) einschließlich An-/Abtransport Schlagramme • Rückbau 2x Tiefenerder • Rückbau Erdungskabel alt • Lieferung und Einbau Staberder (Tiefenerder) • Verlegung Erdungskabel • Tiefenerder_1 neu + Provisorium 2 Stück x ca. 6,0m • Tiefenerder_2 neu nach Rückbau Provisorium • Herstellung Anschluss an Verbauträger als provisorische Tiefenerdung • Anschließen Erdungskabel an GSMR-Mast • Erdungsmessung • Herstellung Suchschachtung im Bereich Verbau für GSMR-Mast
- 19.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 65 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 71 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 73 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 70 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 72-Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 74: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 30.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 77: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 01.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 76: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 08.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 76: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 05.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 78 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 01.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 81 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 16.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 79 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 80 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 82 (87) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 86 (89) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 87 (92) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 89 (95) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 90 (90) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 91 (98) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 92 (96) - 93 (97) - 94 (99) -
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 92 (96) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 93 (97) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 94 (99) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hasselmann GmbH erhalten.

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- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=093e757e-24b8-4bde-a25b-897b0fcc4e9d. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-estw-regis-breitingen-hbl-ba-regis-breitingen-treben-lehma-au-102-6a87ee17
