# SPGK - Ersatzneubau Lichtenberger Brücken - Bauhauptleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Berlin am 28.10.2022 vergeben, Zuschlag an BIEGE "Lichtenberger Brücken" c/o BUG Verkehrsbau SE.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: SPGK - Ersatzneubau Lichtenberger Brücken - Bauhauptleistungen
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 11.10.2022 bis 31.12.2029
- Zuschlag an: BIEGE "Lichtenberger Brücken" c/o BUG Verkehrsbau SE
- Zuschlag am: 28.10.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BIEGE "Lichtenberger Brücken" c/o BUG Verkehrsbau SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-lichtenberger-bruecken-co-bug-verkehrsbau-se), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: f86fbaae-0029-4c5f-931b-a11881b34482

## Verlauf

- 06.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung musste im Zuge der hauptvertraglich geschuldeten Leistung mit erbracht werden, da sonst Schäden in der Bestandsanlage entstanden wären. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 06.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die eigentlich zu erbringende Leistung ist hauptvertraglich geschuldet, lediglich der separate Einsatz stellt eine geänderte Leistung dar. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 06.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die eigentlich zu erbringende Leistung ist hauptvertraglich geschuldet, lediglich die Art der Verbringung stellt eine geänderte Leistung dar. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 06.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die eigentlich zu erbringende Leistung ist hauptvertraglich geschuldet, lediglich der separate Einsatz stellt eine geänderte Leistung dar. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 07.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen wurden und müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 21.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf.
- 21.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Weiterhin handelt sich um zusätzliche Zusammenhangarbeiten im Zuge der oben beschriebenen Leistung.
- 21.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf.
- 11.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Weiterhin handelt sich um zusätzliche Zusammenhangsarbeiten im Zuge der oben beschriebenen Gründungsleistung.
- 12.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung muss im Zuge der hauptvertraglich geschuldeten Leistungen mit erbracht werden. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 12.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung muss im Zuge der hauptvertraglich geschuldeten Leistungen mit erbracht werden. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 12.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung muss im Zuge der hauptvertraglich geschuldeten Leistungen erbracht werden. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 14.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 25.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung muss im Zuge der hauptvertraglich geschuldeten Leistungen mit erbracht werden. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 25.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden und dienen zur Sicherstellung der Inbetriebnahme des Strassenraums der Nöldnerstr.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Fugenausbildung muss während der Betonierarbeiten eingebracht werden, weswegen eine Trennung der Arbeitsschritte nicht möglich ist und somit auch nicht von einer zweiten Firma erbracht werden könnten.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Baufeldfreimachung der LSW 3 wurde festgestellt, dass zwei Bäume entgegen der Planung aufgrund ihrer Ausdehnung und Nähe zur Oberleitung erst in den unmittelbar anstehenden Sperrpausen gefällt werden können. Diese Tatsache ist zurückzuführen, dass in dem Zeitraum zwischen Entwurfsplanung und Ausführung mehrere Jahre Baumwachstum dazwischen liegen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung, so nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Leistung muss zur Erfüllung des Hauptvertrages kurzfristig als zusätzliche Leistung durch den AN-Bau erbracht werden.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ablagerungen von Müll konnten im Zuge der Entwurfsplanung nicht festgestellt werden und konnten somit nicht im Zuge der Ausschreibung berücksichtigt werden. Die Beräumung der Müllablagerung dient zur Erfüllung der im Hauptvertrag geschuldeten Leistung der Baufeldfreimachung.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 03.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 047 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 046 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden und dienen zur Sicherstellung der Inbetriebnahme.
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 045 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden und dienen zur Sicherstellung der Inbetriebnahme.
- 08.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 048 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 24.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 049 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 24.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 050 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 24.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 051 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 052 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 053 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 16.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 054 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden
- 16.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 055 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 056 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 057 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. AvL 058 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. AvL 059 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 28.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 060 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 29.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 62 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. AvL 63 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 31.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 064 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. AvL 065 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 18.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 015_MKA 018 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. AvL 066 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden AvL 067 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 68 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. 69 Die Planung/Realisierung der ursprünglich vorgesehenen 5-feldrigen Streckentrennung ist unter den Bestandsbedingungen nicht vorschriftenkonform möglich, da sich durch den anschließenden Weichenbereich die Führung eines Weichenkettenwerkes in die Streckentrennung nicht vermeiden lässt und damit eine durch Regelzeichnungen nicht gedeckte Häufung von Auslegern am Maststandort N6 entsteht. Die kürzere 4-feldrige Streckentrennung löst dieses Problem 70 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 12.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 071 Die Leistungen sind für die Bauausführung erforderlich und stehen in direkten Zusammenhang mit den eigentlichen bauvertraglich geschuldeten Leistungen, weswegen eine Trennung zu weiteren zusätzlichen Leistungen und Schwierigkeiten im Planungsablauf führt und darüber hinaus eine IBN Gefährdung nach sich ziehen könnte
- 17.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 073 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 27.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 086 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 29.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 088 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 03.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 089 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 06.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 087 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 22.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 90 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 25.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 093 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. AvL 092 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 22.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_178 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. NT_177 Die Leistungen sind für die Bauausführung erforderlich und stehen in direkten Zusammenhang mit den eigentlichen bauvertraglich geschuldeten Leistungen, weswegen eine Trennung zu weiteren zusätzlichen Leistungen und Schwierigkeiten im Planungsablauf führt und darüber hinaus eine IBN Gefährdung nach sich ziehen könnte. NT_96 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. NT_94 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 04.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 04.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL099-AvL100: Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 191) Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 192) Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 24.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL019_021-22_027-028_032_184_189-190_199_203: Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 25.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 111 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 27.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL110_112: Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 117) Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. AvL 236) Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. AvL 239) Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 25.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 114 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. 118 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. 119 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 25.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 121 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.
- 27.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA A1-119 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 13.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 125 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 126: Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. / 161: Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. / 269: Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 19.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 130 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 131 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.
- 20.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 133 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 10.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 132 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zu erstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 21.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 113 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 22.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 134 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 03.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 074 Die Leistungen sind für die Bauausführung erforderlich und stehen in direkten Zusammenhang mit den eigentlichen bauvertraglich geschuldeten Leistungen, weswegen eine Trennung zu weiteren zusätzlichen Leistungen und Schwierigkeiten im Planungsablauf führt und darüber hinaus eine IBN Gefährdung nach sich ziehen könnte.
- 31.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 135 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 136 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 137 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE "Lichtenberger Brücken" c/o BUG Verkehrsbau SE erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Südkreuz (a) – Blankenfelde (Dresdner Bahn) Vergabepaket 6 - Bauhauptleistungen Blankenfelde](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/suedkreuz-a-blankenfelde-dresdner-bahn-vergabepaket-6-c4073c38) · Zuschlag 29.09.2020 an Eiffage Infra-Nordwest GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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