# SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in Ötigheim am 02.01.2023 vergeben, Zuschlag an Rail Power Systems GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Elektroinstallation: SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
- Wo: Ötigheim, Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 21.09.2023 bis 28.05.2026
- Zuschlag an: Rail Power Systems GmbH
- Zuschlag am: 02.01.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Rail Power Systems GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/rail-power-systems-gmbh), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45311200-2
- CPV-Bezeichnung: [Elektroinstallationsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45311200-elektroinstallationsarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 976fe050-6efc-49de-a223-e6f04865f932

## Verlauf

- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Planungsverlauf wurde festgestellt, dass die bezogen auf die Möglichkeit der Stromversorgung nicht wie ursprünglich geplant per Niederspannungsanschluss erfolgen kann. Die Anforderungen an die Energieversorgung resultieren aus den elektrotechnischen Parametern und den Aussagen des zuständigen VNB. Im vorliegenden Fall kann die erforderliche Leistung nur per Mittelspannungsanschluss sichergestellt werden.
- 03.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausführung durch einen zusätzlichen AN ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Planung und Bau der Fluchtwegkennzeichnung kann durch den Hauptauftragnehmer viel effizienter erfolgen, da die Details der tangierenden Planungen bekannt sind und direkt berücksichtigt werden können. Außerdem ist im Zuge der Ausführungsplanung für die TSB eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Fluchtwegkennzeichnung ohnehin zwingend notwendig was den Mehraufwand bei gemeinsamer Planung reduziert. Überdies ist die Anbringung der Beschilderung einfacher in den Bauablauf zu integrieren. Der Abstimmungsbedarf mit dem AN des Hauptvertrags wäre bei der Planung aufgrund des engen Zusammenhangs mit der Fluchtwegs Beleuchtung enorm und würde zu erheblichen Mehrkosten führen da der Zeitaufwand auf beiden Seiten Mehrkosten mit sich bringt. Eine Planung von Tunnelsicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung aus einer Hand umgeht dieses Problem.
- 16.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase wurde zum 15.4.2024 eine Aktualisierung im relevanten Regelwerk "Ril 853.1022 | Bauliche Anforderungen an Einrichtungen des Tunnels – Flucht- und Rettungswege" veröffentlicht. Gemäß Richtlinie ist gefordert, dass ein Abstand von 60cm zwischen der fluchtwegseitigen Holmseite des Handlaufs und dem Einschalttaster der TSB nicht überschritten werden darf (853.1022, 5(2). In der aktualisierten Richtlinie ist erstmals gefordert, dass dieser Abstand nicht durch verziehen des Handlaufs hergestellt werden darf. Da unter Berücksichtigung der vorhandenen Planungsspielräume (z.B. Versetzung des Fluchtwegs oder der Versorgungsgeräte) ein Höchstabstand von 60 cm nicht eingehalten werden kann, ist eine regelwerkskonforme Realisierung nicht ohne Weiteres möglich.
- 01.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄÄ 05 Im Planungsverlauf wurde bei Abstimmungen mit dem zuständigen VNB festgestellt, dass die Stromversorgung des ESTW-A nicht wie ursprünglich geplant per Niederspannungsanschluss erfolgen kann. Die Anforderungen an die Energieversorgung resultieren aus den elektrotechnischen Parametern und den Aussagen des zuständigen VNB. Im vorliegenden Fall kann die LÄÄ 06 Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase, kam es nach Abstimmungen mit dem VNB und DBEnergie zu Änderungen in der Ausführungsplanung im Vergleich zur Entwurfsplanung.
- 17.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Planungsverlauf wurde festgestellt, dass die bezogen auf die Möglichkeit der Stromversorgung nicht wie ursprünglich geplant per Niederspannungsanschluss erfolgen kann. Die Anforderungen an die Energieversorgung resultieren aus den elektrotechnischen Parametern und den Aussagen des zuständigen VNB. Im vorliegenden Fall kann die erforderliche Leistung nur per Mittelspannungsanschluss sichergestellt werden.
- 18.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 8 Die Änderungen lassen sich auf die geänderten Regelwerke EBA-Richtline "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln", die Anpassung der Ril 853 sowie das Ergebnis der EG-Prüfung nach TSI-SRT zurückführen. Diese Umstände wurden erst im Laufe der Planungsphase bekannt und konnten somit im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.
- 22.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 9 Die Änderungen lassen sich auf die geänderten Regelwerke EBA-Richtline "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln", die Anpassung der Ril 853 sowie das Ergebnis der EG-Prüfung nach TSI-SRT zurückführen. Diese Umstände wurden erst im Laufe der Planungsphase bekannt und konnten somit im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. AO 10 Die Änderungen lassen sich auf die geänderten Regelwerke EBA-Richtline "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln", die Anpassung der Ril 853 sowie das Ergebnis der EG-Prüfung nach TSI-SRT zurückführen. Diese Umstände wurden erst im Laufe der Planungsphase bekannt und konnten somit im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. AO 11 Die Änderungen lassen sich auf die geänderten Regelwerke EBA-Richtline "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln", die Anpassung der Ril 853 sowie das Ergebnis der EG-Prüfung nach TSI-SRT zurückführen. Diese Umstände wurden erst im Laufe der Planungsphase bekannt und konnten somit im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 12: Die Leistungen sind erforderlich, um die Kabel sicher und normgerecht in den Steigschächten an den Portalen (Nord, Süd) verlegen und montieren zu können. Beim eingesetzten Gerüst handelt es sich um ein für die benannten Leistungen erforderliches Arbeitsmittel.
- 30.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ13 Die Leistungen sind erforderlich, um die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Versorgung und Anbindung der Trafostationen Nord und Süd zu erfüllen. // LÄ14 Die Leistungen sind erforderlich, um die aktuellen und zukünftigen Versorgung und Anbindung der Haustechnik im Tunnel Rastatt zu gewähleisten
- 30.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ15 Mit der Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase wurde lediglich die endgültige Dimensionierung der neuen Anlagen vorgenommen. Insofern handelt es sich um notwendige Änderungen zur Errichtung einer den Vorschriften entsprechenden Anlage.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Errichtung und Anbindung der neuen Trafostation an den Tunnel Rastatt waren ohnehin Tiefbauleistungen erforderlich. Im Rahmen der Realisierung der neuen Trafostation wurde daher die beauftragte Firma, welche die Elektrotechnik für den Tunnel Rastatt realisiert mit der Leistung angefragt. Aufgrund der direkten Schnittstelle zur Anbindung der neuen Trafostation macht eine Aufteilung aufgrund des geringen Umfangs des Kabeltiefbau technisch keinen Sinn.
- 19.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 08 - IEin Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Planung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Ferner kommt die Planung für die Erstellung der TSB aus einer Hand, weshalb ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich ist.
- 13.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase hat ergeben, dass die Anzahl der Leuchten, der NVGs und der TSV verglichen mit der Ausschreibung höher ausfällt. Ferner erfolgen die Planung und Realisierung der Beleuchtung der OLSP Bedientableaus. Diese resultiert aus dem in der TSI SRT enthaltenen Anteil ENE, wonach die Standorte der OLSP Bedientableaus beleuchtet werden müssen. Die Planung und Realisierung der TSB sind im Auftragsumfang des AN enthaltenen. Die Fortschreibung respektive Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase führt nicht zu grundlegend anderen Verhältnissen.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der endgültige Zustand der Anlagen kann in der Entwurfsphase nur annähernd beschrieben werden. Durch unvorhersehbare Änderungen in tangierenden Planungen und im Bauablauf vorangehender Gewerke (z.B. Rohbau und Ausbau) sowie zwischenzeitliche Richtlinienänderungen sind in Projekten dieser Größenordnung Anpassungen während der Ausführungsplanung in signifikantem Umfang immer notwendig, die wiederum Anpassungen bei der Materialisierung und Realisierung nach sich ziehen.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA017 Der zusätzliche Stromerzeuger dient zur Sicherung des Projekfortschrittes. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dadurch unverändert.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 20 Der aktuelle AN ist bereits mit der Planung direkt angrenzender Leistungen im selben Bereich (insbesondere der EEA-Seite des ESTW) betraut. Die dadurch entstehenden Synergieeffekte sowie die bereits vorhandene tiefen Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und spezifischen Randbedingungen sind für eine effiziente, gewerkeübergreifende Abwicklung zwingend erforderlich. Eine organisatorische Aufspaltung der Leistungen im Zuge der Ausführungsplanung wäre technisch riskant und würde zu erheblichen Mehrkosten führen. AO 21 Der aktuelle AN ist bereits mit der Planung direkt angrenzender Leistungen im selben Bereich (insbesondere der EEA-Seite des ESTW) betraut. Die dadurch entstehenden Synergieeffekte sowie die bereits vorhandene tiefe Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und spezifischen Randbedingungen sind für eine effiziente, gewerkeübergreifende Abwicklung zwingend erforderlich. Eine organisatorische Aufspaltung der Leistungen im Zuge der Ausführungsplanung wäre technisch riskant und würde zu erheblichen Mehrkosten führen.
- 24.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Da die anzupassende Planung und die anzupassenden Anlagen bereits vom aktuellen AN erstellt wurden, lassen sich erhebliche Synergieeffekte nutzen. Eine Einarbeitung eines neuen Dienstleisters würde nicht nur einen unverhältnismäßigen zeitlichen Vorlauf erfordern, sondern auch zu vermeidbaren Mehrkosten durch redundante Einarbeitungsprozesse führen. Die bereits vorhandene Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten sowie der spezifischen Randbedingungen (z. B. BÜW) stellt zudem eine effiziente, gewerkeübergreifende Abwicklung sicher.Eine organisatorische Aufspaltung der Leistungen im Zuge der Ausführungsplanung wäre technisch riskant und würde zu erheblichen Mehrkosten führen.
- 11.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AOL 23 Da das ESTW-A RRAS bereits durch den aktuellen AN geplant und errichtet wurden, können vorhandene Systemkenntnisse und Schnittstellen direkt genutzt werden. Hierdurch ergeben sich entsprechende Synergieeffekte, insbesondere bei der Einbindung des mobilen Netzersatzaggregats in die bestehende Infrastruktur. Die vorhandene Kenntnis der Anlage und ihrer Randbedingungen ermöglicht eine sichere und effiziente Umsetzung. Eine Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zusätzlichen zeitlichen Vorlauf erfordern und Risiken für die Termineinhaltung mit sich bringen. Des weiteren wäre ein Wechsel des AN im Hinblick auf die bestehenden Schnittstellen technisch mit erhöhten Risiken verbunden und würde zu zusätzlichem Abstimmungsaufwand führen.
- 09.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AOL 24 Im Zuge der Ausführungsplanung der TK-Anbindungsplanung der Fernwirkanlagen für die Transformatorstationen des Rastatter Tunnels wurde ein zusätzlicher Bedarf an TK-Komponenten festgestellt. In der Ursprünglichen Beauftragung waren bereits der großteil der Komponenten vorgesehen. Abschließend ließ sich der Bedarf erst mit der Erstellung der TKAnbindungsplanung feststellen. Es werden zusätzliche Modems und SFPs benötigt, um die Trafostationen des Tunnels an der Zentrale Schaltstelle (ZES) in Karlsruhe anzubinden. Dies geht hauptsächlich auf zwischenzeitliche Umbaumaßnahmen an der Infrastruktur durch Parallelprojekte (Umbau der ZES Karlsruhe) zurück, sowie auf Anpassungen am Stand der eingesetzten Technik (Bidirektionale SFPs). Diese zusätzliche Leistung stellt keine wesentliche Änderung des ursprünglichen Vertrags dar.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 25: Im Rahmen der Konkretisierung der Ausführungsplanung und Abnahme der TK-Anlagen ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die 50Hz Anlagen und Erdung. Die Änderungen behinhalten konkret die Umsetzung eines Alarmkonzepts und die Erweiterung der Erdung in den TK Räumen des Nord- und Südportals. Diese zusätzliche Leistung stellt keine wesentliche Änderung des ursprünglichen Vertrags dar. Oben genannte, technische Spezifikationen wurden erst durch die finale Abstimmung der TK-Gewerke und des Anlagenherstellers definiert. Deshalb waren sie in der ursprünglichen Planungsphase nicht kalkulierbar und stellen eine unvorhersehbare Leistungsänderung dar.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Rail Power Systems GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=18154da5-c950-4a99-8b7d-cef9e1cbe452. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-elektrische-energieanlagen-tunnel-rastatt-18154da5
