# SPGK_AS 22 -3. IBN-Stufe ESTW-A- Niemberg - Bauleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Niemberg am 10.01.2023 vergeben, Zuschlag an BUG Verkehrsbau SE.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: SPGK_AS 22 -3. IBN-Stufe ESTW-A- Niemberg - Bauleistungen
- Wo: Niemberg, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 23.01.2023 bis 31.12.2024
- Zuschlag an: BUG Verkehrsbau SE
- Zuschlag am: 10.01.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BUG Verkehrsbau SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bug-verkehrsbau-se), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 2ec0d8d8-cd2f-4102-8b18-4abbbf57633e

## Verlauf

- 26.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-003 - Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich Kampfmittelsondierung aufgrund der Identifizierung erheblicher Kampfmittelverdachtsbereiche nach Kampfmittelvorerkundung sowie der Einbau Tiefenerder für die Erdung der BÜ-Anlagen BÜ 78,5 und BÜ 81,0 erforderlich. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung).
- 01.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-006: Zur Erlangung des Projektziels sowie Gewährleistung des Inbetriebnahmetermins sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung Sig 9539, Schnellmontageadapter Signale 9508, 9510 und Auslegeradapter 95V08 erforderlich. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-005: Zur Erlangung des Projektziels sowie Gewährleistung des Inbetriebnahmetermins sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Montage von 12 Signaladaptern und der Gründung zusätzlicher Signale erforderlich. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-004: Im Rahmen der Fortschreibung der PT1-Planungen (LST) wurden die Signalstandorte für die Signale 9510 (r.d.B.) und 9508 (l.d.B.) im km 81,5+45 auf der Strecke 6403 festgelegt.Infolge der örtlichen Gegebenheiten / vorhandenen Geländeprofile wird zur Realisierung der v. g. Signalstandorte die Herstellung jeweils einer Böschungssicherung inkl. Absturzsicherung (Holmgeländer)neben dem Richtungs- und Gegenrichtungsgleis notwendig. AS22 - BUGVerkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. EineTrennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf(unwirtschaftliche Splitterung). A1-002: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich Kampfmittelsondierung auf der Strecke 6403 zwischen ca. km 78,5+00 und km 82,9+00 aufgrund der Identifizierung erheblicher Kampfmittelverdachtsbereiche nach Kampfmittelvorerkundung erforderlich. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung).
- 29.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-007 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau von Einfassungsrahmen mit Geländern an Signalstandorten erforderlich. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-008 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Herstellen befestigter Standflächen und Bahngrabenverrohrung an Signalstandorten erforderlich. Konkret soll am Signalstandort Signal 1038 am km_78,630 br eine befestigte Standfläche vor und hinter dem Signal mittels einer Verrohrung des vorhandenen Bahngrabens hergestellt werden. An allen geländehöhengleichen Signalen sind befestigte Standflächen mittels EInbau von Mineralgemisch herzustellen. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-009 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen erforderlich im Zusammenhang mit zusätzlichen Gleisbauarbeiten am BÜ 81,0, einschließlich Aus & Wiedereinbau der BÜ Eindeckung sowie Austausch von 25 B70 Schwellen gegen B90 Schwellen unter dem Bahnübergangsbelag. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-010 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bestandsvermessung Bahnsteig Zöberitz und zusätzliche Stopfarbeiten bahnrechtes Gleis erforderlich. Konkret ist eine zusätzliche Vermessung der IST Gleislage erforderlich um Grenzwertüberschreitungen der Gleislage gegenüber dem angrenzenden Baufeld BÜ 81,0 zu klären und eine Richtlinien konforme Gleisanlage herzustellen. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung) A1-011 Zur Erlangung der Projektziele sind zusätzliche Leistungen erforderlich: Lieferung und Einbau zusätzlicher Strail-Mittelplatten für das bahnrechte Gleis am Bahnübergang BÜ 81,0 um die Anpassung der vorhandenen BÜ-System Strail-Mittelplatten an die neu verlegten B90-Schwellen sicherzustellen. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung) A1-017 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Auswechslung defekter Gfk-Kanäle im Bestand von km 75,8 bis km 78,3 erforderlich, da der ursprünglich geplante Betonkabelkanal aufgrund der Querprofilsituation nicht realisiert werden kann und der vorhandene aufgeständerte GfK-Kanal genutzt werden soll. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung).
- 05.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-019: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Einbau Gfk-Kabelkanal in Böschungsbereich von km 76,3 bis 76,5 erforderlich, da die ursprünglich geplante Kabelquerung bei km 76,320 aufgrund des Baugrundes und des hoch anstehenden Grundwasserspiegels nicht errichtet werden kann und stattdessen die Gleisquerung bei km 76,530 genutzt wird. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-020: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Einbau Muffenbausatz Gfk-Kanal Gr. II nach Kabeldiebstahl erforderlich. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-021: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Lieferung und Einbau von Muffenbausätzen Gr. II aus GfK-Kanal am bestehenden aufgeständerten GfK-Kanal Gr. I zwischen km 75,700 und km 78,300 zur sicheren Ablage der neuen Kabelmuffen im Rahmen der Verlegung neuer Kabel für das ESTW Niemberg. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-022: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen erforderlich im im Zusammenhang mit der Verbreiterung der BÜ-Eindeckung System Strail um 1,20 m im bahnlinken Gleis, II. Quadrant, am BÜ 78,5 zur Anpassung der Fußgängerführung an die taktilen Leitfelder gemäß überarbeitetem Markierungs- und Beschilderungsplan sowie zur Sicherstellung des Ril-konformen Überstandes der BÜ-Eindeckung zur Fahrbahnrandmarkierung. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-023: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen erforderlich im Zusammenhang mit Ausfallkosten für Gleisbau- und Vermessungspersonal am BÜ 78,5, aufgrund der nicht erfolgten Bereitstellung eines Bahnübergangspostens (BÜP). Die geplanten Belastungsstopfarbeiten mussten abgebrochen werden, da der Bahnübergang nicht außer Betrieb genommen werden konnte AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-024: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen erforderlich im Zusammenhang mit Zusatzkosten für den witterungsbedingten Ausfall der Oberbauarbeiten am BÜ 78,5; einschließlich Rückbau der Isolierstöße und neuer Ausführung in 2024. Aufgrund der Witterungsbedingungen wurden die für den 29.11.2023 geplanten Arbeiten abgesagt (in Abstimmung mit der Fachbauüberwachung & dem ALV), und die bereits abgelegten Neuschienen mussten auf eine Lagerfläche geräumt werden. Diese Fläche ist bis zum Schienenwechsel abzusperren und zu sichern. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung).
- 05.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-018: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Einbau aufgeständerter GfK-Kabelkanal in Böschungsbereichen erforderlich im Streckenabschnitt bahnlinks von km 75,8 bis km 78,3 sowie der Austausch defekter GfK-Kanäle. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-025: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Zusatzleistungen zur Neuverspannung der Strail-BÜ-Eindeckung am BÜ 78,5 erforderlich, nachdem im Frühjahr Längsverschiebungen der Platten infolge der Lkw-Lasteinwirkungen festgestellt wurden. Auf Basis eines Ortstermins mit dem Außendienst der Fa. Strail wurde die Neuverspannung der äußeren Platten und der Längsverschiebesicherungen angeordnet. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-026: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verbreiterung der Bestands-Eindeckung Strail im bahnlinken Gleis, II. Quadrant des BÜ 81,0 erforderlich, um den regelkonformen Fahrbahnüberstand zur Fahrbahn-Randmarkierung sicherzustellen. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). A1-027: Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Bereitstellung eines Triebfahrzeugs für Funktionstestfahrten im Bereich Halle Gbf am 26.11.2023 sowie für Abnahmefahrten im Streckenabschnitt Niemberg – Halle am 01.12.2023 erforderlich, um die geforderten Funktionstests gemäß dem vom Abnahmeprüfer vorgegebenen Testplan durchzuführen. Das eingesetzte EVU organisiert alle notwendigen Leistungen, inklusive Zugnummern und Trassenpreise. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung).
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 A1-012 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Zus. Planungsleistungen: Ortsbegehungen für den Kabeltiefbau im Bereich Halle Gbf bis zum Bahnkilometer 83,500 & Überarbeitung der EP-Unterlagen erforderlich. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). 23 A1-013 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Zus. Planungsleistungen erforderlich: Erstellung der vermessungstechnischen Querprofile für den Kabeltiefbau, einschließlich Gleisquerungen und Signalstandorte sowie der fehlenden Querprofile zu den Bahnübergängen. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). 24 A1-014 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Zusatz Planungsleistungen - Fiktiventwurf sowie Anpassung der Markierungspläne und Beschilderungspläne am BÜ 78,5 und BÜ 81,0 erforderlich, aufgrund der festgelegten Änderungen durch die Straßenverkehrsbehörde. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). 25 A1-015 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Erstellung und Freigabe des vermessungstechnischen Konzepts zur Gleislageüberwachung an der Gleisquerung km 80,029 – Durchörterung DN 400 erforderlich, einschließlich der Durchführung zusätzlicher Vermessungsleistungen. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung). 26 A1-016 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mehraufwand aufgrund des mehrfachen Wechsels der vom AG eingesetzen Sicherungsunternehmen im Zeitraum von März 2023 bis September 2023 entstanden, vorallem bei der Bearbeitung der Seite 1 inkl. Anlagen für den gesamten Baubereich und der Mehraufwand für die integration im Workflow Portal. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung).
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-029: Die zusätzlichen Vermessungsleistungen sind erforderlich, um den ursprünglichen Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Die vorgesehenen Leistungen umfassen dabei: #Vermessung von Querprofilen für die Erstellung von Ausführungsplänen und Planung der Signalpodeste mit Treppenzugängen. #Erstellung eines Messprogramms sowie Durchführung von Gleislageüberwachungsmessungen im Bereich des BÜ 81,0 (gemäß ALV-Forderung). #Bestandsvermessung des Bahnsteigs 1 in Zöberitz inklusive Soll-Ist Vergleichen. #Zusätzliche Messungen von Lichtraumengstellen, insbesondere nach Montage von Schutzkörben an Signalen. Diese Leistungen sind zur Sicherstellung einer vollständigen und präzisen Projektausführung unverzichtbar #AN Wechsel würde Verzögerungen verursachen, da ein neuer Auftragnehmer sich erst in die spezifischen Projektanforderungen einarbeiten müsste. #Technische Inkonsistenzen riskieren, da die fortlaufenden Vermessungsarbeiten eng aufeinander abgestimmt sein müssen. #Die Qualität und Kontinuität der. // A1-036: Für die umfassenden Umbauarbeiten der Straße und des Bahnüberganges BÜ km 78,5 wird die Straße mittels einer verkehrsrechtlichen Anordnung für den gesamten Straßen und Fußgängerverkehr gesperrt. Dem Fußgängerverkehr muss während der Arbeiten im Kreuzungsbereich des BÜ eine ausreichende und sichere Wegeführung und Querungsmöglichkeit außerhalb des gesperrten Baubereiches mittels TH-BÜP gewährleistet werden. Zu diesem TH-BÜP muss eine bauzeitliche Wegeführung / Zuwegung außerhalb des nach VAO abgesperrten Baubereiches einschl. Gleiseindeckung errichtet werden. // A1-037: Für die umfassenden Umbauarbeiten der Straße und des Bahnüberganges BÜ km 81,0 wird die Straße mittels einer verkehrsrechtlichen Anordnung für den gesamten Straßen und Fußgängerverkehr gesperrt. Dem Fußgängerverkehr muss während der Arbeiten im Kreuzungsbereich des BÜ eine ausreichende und sichere Wegeführung und Querungsmöglichkeit außerhalb des gesperrten Baubereiches mittels TH-BÜP gewährleistet werden. Zu diesem TH-BÜP muss eine bauzeitliche Wegeführung / Zuwegung außerhalb des nach VAO abgesperrten Baubereiches einschl. Gleiseindeckung errichtet werden. // A1-038: Für das Betreiben der bauzeitlichen TH-BÜP - Anlagen an den beiden Bahnübergängen BÜ km 78,5 und BÜ km 81,0 muss eine Stromversorgung sichergestellt werden. Es werden die notwendigen Beantragungen für den Baustromanschluss realisiert, sowie die erforderlichen Baustromverteiler für die Baubereiche bereitgestellt und über der Einsatzzeit der TH-BÜP vorgehalten. Am BÜ km 78,5 muss der Baustromanschluss mittels Anmuffens eines Stichkabels an die Stellwerkszuleitung hergestellt werden. Hierzu sind zusätzliche Absperr- und Tiefbauarbeiten auszuführen. Die bauzeitliche Zuwegung des TH-BÜP BÜ 78,5 ist mittels blendfreien Lichtballons zusätzlich verkehrssicher auszuleuchten. // A1-057: Es handelt sich um eine zusätzliche Materialisierung von LST/TK-Kabeln, abweichend von der ausgeschriebenen Menge an Kabeln aus dem Vertrags-LV. Des weiteren wurde der Bau-AN zum Austausch beschädigter Kabeltrogdeckel entlang der Strecke 6403 beauftragt. Die Menge auszutauschender Trogdeckel überschritt die im Vertrags-LV angegebene Menge um ein Vielfaches.
- 25.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 002 - keine Angabe. LÄA 003 - keine Angabe. LÄA 004 - keine Angabe. LÄA 005 - keine Angabe. LÄA 006 - keine Angabe. LÄA 007 - keine Angabe. LÄA 008 - keine Angabe. LÄA 030 - keine Angabe.
- 29.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 039 Die BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit einem BauAN-Wechsel kommt es zu Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf. Es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen Bau-AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von BUG Verkehrsbau SE gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄA 040 Die BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit einem BauAN-Wechsel kommt es zu Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf. Es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen Bau-AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von BUG Verkehrsbau SE gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄA 041 Die BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit einem BauAN-Wechsel kommt es zu Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf. Es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen Bau-AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von BUG Verkehrsbau SE gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄA 042 Die BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit einem BauAN-Wechsel kommt es zu Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf. Es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen Bau-AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von BUG Verkehrsbau SE gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄA 043 Die BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit einem BauAN-Wechsel kommt es zu Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf. Es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen Bau-AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von BUG Verkehrsbau SE gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄA 044 Die BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit einem BauAN-Wechsel kommt es zu Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf. Es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen Bau-AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von BUG Verkehrsbau SE gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 08.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 045 Die BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit einem BauAN-Wechsel kommt es zu Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf. Es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen Bau-AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von BUG Verkehrsbau SE gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BUG Verkehrsbau SE erhalten.

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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7605bdd9-d7bf-40f3-8f09-88a850a007c7. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-as-22-3-ibn-stufe-estw-a-niemberg-bauleistungen-2ec0d8d8
