# SPGK_ABS/NBS - PfA 9.0, Müllheim - Schlingen, Str. 4280

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Müllheim am 11.04.2023 vergeben, Zuschlag an Rail Power Systems GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: SPGK_ABS/NBS - PfA 9.0, Müllheim - Schlingen, Str. 4280
- Wo: Müllheim, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 04.05.2023 bis 30.11.2025
- Zuschlag an: Rail Power Systems GmbH
- Zuschlag am: 11.04.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Rail Power Systems GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/rail-power-systems-gmbh), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: e55a5940-cf2c-45d2-9984-06571d4490bd

## Verlauf

- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Wegen eines Durchlasses bei km 241,4 ist eine durchgängige Befahrung des Bahnkörpers nicht gegeben gewesen. Da in der Nähe des Durchlasses keine Zuwegung auf den Bahnkörper zur Umfahrung des Durchlasses vorhanden war, wurde eine Überfahrt aus Baggermatratzen über den Durchlass errichtet. Eine Herstellung einer Zuwegung in der Nähe des Durchlasses war auf Grund der steilen Böschung nicht möglich.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grund eines umgewälzten und unbefestigten Planums musste dieses zur Gründung der Ol-Fundamente Abgewalzt werden. Durch die Aufschüttung des Planums war zudem die Zu- und Abfahrt auf das Planum nicht nutzbar, weshalb neue Zu und Abfahrten hergestellt werden mussten.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die hergestellten Ol-Fundamenten vor Beschädigungen zu schützen, müssen die Fundamente mit einem Anfahrschutz mit Deckel aus Holz gesichert werden.
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · In einem iterativen Verfahren ist in Abstimmung mit dem AP-Planer Schallschutzwand für alle Maststandorte über den gesamten Bauabschnitt eine Kollisionsprüfung durchzuführen.
- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase in Verbindung mit Detailänderungen verändert sich der Gesamtcharakter der Maßnahmen nicht. Es sind nach wie vor die Leistungen zur Realisierung der Oberleitungsanlage der NBS (Str. 4280) im Bereich zwischen Müllheim und Schliengen zu erbringen.
- 16.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase in Verbindung mit Detailänderungen veränder sich der Gesamtcharackter der Maßnahmen nicht. Es sind nach wie vor die Leistungen zur Realiserung der Oberleitungsanlage der NBS (Str. 4280) im Bereich zwischen Müllheim und Schliengen zu erbringen.
- 03.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A006 - Durch den Helikoptereinsatz wird der Gesamtablauf des weiteren Baugeschehens im PfA 9.0 entzerrt. Mit dem Einsatz sind zusätzliche Leistungen u.a. zur Sicherung des Flugbetriebs, Lagerlogistik und Kennzeichnung der Ol-Maste verbunden. A008 - Für die Gründungen der Fundamente der OL-Masten wurde von einer durchgängigen Baufreiheit ausgegangen. Dadurch hätten die Gründungen der Fundamente, die nicht vom Gleis aus erfolgen sollten, bis Ende 2023 gegründet werden sollen. Da das Baufeld nicht frei ist, muss zusätzliche, unvorhersehbare Zu- und Rückführungen des Rammgeräts durchgeführt werden. Zudem sind mehrere Anfahrten der Kolone notwendig A008 - Durch die Nähe der geplanten Oberleitungsmaststandorten zu der Verstärkungsleitung der Strecke 4000, muss die Verstärkungsleitungen, bauzeitlich, während der Gründungsarbeiten der Fundamente, aus Sicherheitsgründen abgeschalten und geerdet werden. Nach den Arbeiten ist die Verstärkungsleitung wieder in Betrieb zu nehmen. A008 - Da keine durchgängigen Baufreiheit vorhanden ist, muss die Anfahrt zur Vermessung und Kampfmittelsondierung mehrmals erfolgen.
- 09.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund des Zustandes und des nicht durchgängig befahrbaren Bahnkörpers können die für die Gründung benötigten Rammpfähle und Stahlkörbe nicht direkt an den Standorten abgeladen werden. Daher ist eine zusätzliche Verteilung der Materialen notwendig.
- 31.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO14: Im Rahmen des Gleisbaus wird für die weitere Durchführung und Dokumentation der Baumaßnahme das gleisnahe Festpunktfeld benötigt. Dieses bestimmt sich maßgeblich aus an den Oberleitungsmasten angebrachten Messbolzen. Im Rahmen der Bauabwicklung ist somit der Ausrüstung der bereits vorhandenen Masten zur eindeutigen Gleislagebestimmung und Dokumentation unerlässlich.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO16: Als Anpassung zur genehmigten Ausführungsplanung sollen die Masterden, Gleis- und Schienenverbinder der NBS gemäß Ebs 15.03.17-6 mit 70 mm² CuStAl ausgeführt werden.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO16 Mit der Anordnung A001 vom 08.11.2023 wurde RPS angewiesen, die Fundamente für die Oberleitungsmasten mit einem Anfahrschutz vor Beschädigungen zu schützen. Vor dem Stellen der Oberleitungsmaste sind die Anfahrschutze zu entfernen.
- 09.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aktuell dienen die nicht schaltbaren Streckentrenner im Nordkopf des Bahnhofs Müllheim an den Weichen 03 und 06 zur elektrischen Separierung. Da hier mit einem erhöhten Verschleiß zu rechnen ist, sollen die Trenner der Oberleitung der Weichen W3 und W6 entfallen. Stattdessen soll auf den beiden neuerrichteten Gleisen je eine Streckentrennung aufgebaut werden. Die Schalter der Streckentrennung sind in der Grundstellung „Ein“ auszuführen. Synergieeffekt durch einheitliche Baudurchführung und Organisation würde verloren gehen. Die Zusatzkosten in Verbindung mit einer Ausschreibung wären voraussichtlich höher als die Kosten bei einer Nachtrags-Beauftragung.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO15 - Für Rammpfahlgründungen der Mastfundamente liegen verengte Platzverhältnisse durch die abgehende Kettenwerke der Rtb (Strecke 4000) vor.
- 22.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO12: Aktuell dienen die nicht schaltbaren Streckentrenner im Nordkopf des Bahnhofs Müllheim an den Weichen 03 und 06 zur elektrischen Separierung. Da hier mit einem erhöhten Verschleiß zu rechnen ist, sollen die Trenner der Oberleitung der Weichen W3 und W6 entfallen. Stattdessen soll auf den beiden neuerrichteten Gleisen je eine Streckentrennung aufgebaut werden. Die Schalter der Streckentrennung sind in der Grundstellung „Ein“ auszuführen. Synergieeffekt durch einheitliche Baudurchführung und Organisation würde verloren gehen. Die Zusatzkosten in Verbindung mit einer Ausschreibung wären voraussichtlich höher als die Kosten bei einer Nachtrags-Beauftragung
- 04.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 19 Durch die Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase und die Überführung der EP in die AP wurden Abweichungen zwischen EP und AP festgestellt. Die AP wurde in zwei Teil-AP aufgeteilt. Teil-AP1 beinhaltet den Großteil der NBS-Neubau, ohne Anbindung an das Netz. Die Teil-AP2 beinhaltet die die mechanische und elektrische Anbindung der Neubaustrecke (Str. 4280). Die Mastnummerierung wird in allen AP-Unterlagen geändert. In Teil-AP1 wird von der Auflage, Gründung mit e-Maß = 0, abgewichen. Bei der Kreuzung mit 20 kV Fremdstrom, km 238,5+50, werden die BEL ab dem Mast N238-25 verkabelt zu den Schaltern U11+U12 Bahnlinks geführt. Im Bereich der Wv Str. 4000 / Str. 4280 wird auf mehrere Maste zwischen beiden Strecken verzichtet. Die KW-Führung wird mit MGLA-Masten, jeweils streckenaußen, ausgeführt. In Teil-AP2 wird im KW Schliengen-Haltingen ein FP vorgesehen. Der OL-Mast und Fundament N242-5 (bzw. 242-59) im Bestand hält die Belastungen nicht statt. Eine Verankerung wurde verworfen, da der Mast in einer LSW-Ausbuchtung steht. In unmittelbarer Nähe wird ein neuer Mast N242-31 errichtet. Da die Weiche W3 verschoben wurde, ist eine Umplanung der Bespannung der W3 in der Teil-AP2 erforderlich. Darüber hinaus erfolgte die Dimensionierung der neuen Anlage sowie die Festlegung weiterer technischer Parameter.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 29 Der Mehraufwand durch eines neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig und würde technisch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dazu gehören erheblichen Koordinationsprobleme, da die Leistungen zur planerischen und baulichen Realisierung der Oberleitung bereits im Auftrag des AN liegen. Ferner wäre es durch die enge Verzahnung der Leistungen für den AG bei Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche zu melden wären. Durch einen weiteren AN würden entsprechend zusätzliche Abstimmungen und Koordination erforderlich sein, die nicht nur Mehraufwand, sondern auch Zeit erfordern, die die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährden könnte. Insbesondere auch bei der Projektleitung würden erhebliche Mehraufwendungen entstehen (unter anderem durch zusätzliche Besprechungen, Ortstermine, etc.).
- 10.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A 11 Durch die Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase in Verbindung mit Detailänderungen verändert sich der Gesamtcharakter der Maßnahmen nicht. Es sind nach wie vor die Leistungen zur Realisierung der Oberleitungsanlage der NBS (Str. 4280) im Bereich zwischen Müllheim und Schliengen zu erbringen.
- 18.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A 07 Durch die Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase und die Überführung der EP in die AP wurden Abweichungen zwischen EP und AP festgestellt. Die AP wurde in zwei Teil-AP aufgeteilt. Teil-AP1 beinhaltet den Großteil der NBS-Neubau, ohne Anbindung an das Netz. Die Teil-AP2 beinhaltet die die mechanische und elektrische Anbindung der Neubaustrecke (Str. 4280). Die Mastnummerierung wird in allen AP-Unterlagen geändert. In Teil-AP1 wird von der Auflage, Gründung mit e-Maß = 0, abgewichen. Bei der Kreuzung mit 20 kV Fremdstrom, km 238,5+50, werden die BEL ab dem Mast N238-25 verkabelt zu den Schaltern U11+U12 Bahnlinks geführt. Im Bereich der Wv Str. 4000 / Str. 4280 wird auf mehrerer Masten zwischen beiden Strecken verzichtet. Die KW-Führung wird mit MGLA-Masten, jeweils streckenaußen, ausgeführt. In Teil-AP2 wird im KW Schliengen-Haltingen ein FP vorgesehen. Der OL-Mast und Fundament N242-5 (bzw. 242-59) im Bestand hält die Belastungen nicht statt. Eine Verankerung wurde verworfen, da der Mast in einer LSW-Ausbuchtung steht. In unmittelbarer Nähe wird ein neuer Mast N242-31 errichtet. Da die Weiche W3 verschoben wurde, ist eine Umplanung der Bespannung der W3 in der Teil-AP2 erforderlich. Darüber hinaus erfolgte die Dimensionierung der neuen Anlage sowie die Festlegung weiterer technischer Parameter. AOL 19 Der Gesamtcharakter des Auftrags von RPS bleibt unverändert. Es ist wie ursprünglich auch die Leistung zur Herstellung der Oberleitungsanlage der Neubaustrecke zu erbringen. A 11 Durch die Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase in Verbindung mit Detailänderungen verändert sich der Gesamtcharakter der Maßnahmen nicht. Es sind nach wie vor die Leistungen zur Realisierung der Oberleitungsanlage der NBS (Str. 4280) im Bereich zwischen Müllheim und Schliengen zu erbringen.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 26 (AO24) - Der Mehraufwand durch einen neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig und würde technisch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dazu gehören erheblichen Koordinationsprobleme, da die Leistungen zur baulichen Realisierung der Oberleitung bereits im Auftrag des AN liegen. Ferner wäre es durch die enge Verzahnung der Leistungen für den AG bei Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche zu melden wären. Das Projekt ist durch vielfache Schnittstellen mit anderen Gewerken, AN und EIU gekennzeichnet. Durch einen weiteren AN würden entsprechend zusätzliche Abstimmungen und Koordination erforderlich sein, die nicht nur Mehraufwand, sondern auch Zeit erfordern, die die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährden könnte. Insbesondere auch bei der Projektleitung würden erhebliche Mehraufwendungen entstehen (unter anderem durch zusätzliche Besprechungen, Ortstermine, etc.). 35 (AO29) - Der Mehraufwand durch eines neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig und würde technisch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dazu gehören erheblichen Koordinationsprobleme, da die Leistungen zur planerischen und baulichen Realisierung der Oberleitung bereits im Auftrag des AN liegen. Ferner wäre es durch die enge Verzahnung der Leistungen für den AG bei Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche zu melden wären. Durch einen weiteren AN würden entsprechend zusätzliche Abstimmungen und Koordination erforderlich sein, die nicht nur Mehraufwand, sondern auch Zeit erfordern, die die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährden könnte. Insbesondere auch bei der Projektleitung würden erhebliche Mehraufwendungen entstehen (unter anderem durch zusätzliche Besprechungen, Ortstermine, etc.).
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AOL 22 Der Mehraufwand durch einen neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig und würde technisch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dazu gehören erheblichen Koordinationsprobleme, da die Leistungen zur baulichen Realisierung der Oberleitung bereits im Auftrag des AN liegen. Ferner wäre es durch die enge Verzahnung der Leistungen für den AG bei Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche zu melden wären. Das Projekt ist durch vielfache Schnittstellen mit anderen Gewerken, AN und EIU gekennzeichnet. Durch einen weiteren AN würden entsprechend zusätzliche Abstimmungen und Koordination erforderlich sein, die nicht nur Mehraufwand, sondern auch Zeit erfordern, die die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährden könnte. Insbesondere auch bei der Projektleitung würden erhebliche Mehraufwendungen entstehen (unter anderem durch zusätzliche Besprechungen, Ortstermine, etc.).
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AOL 22 Der Mehraufwand durch einen neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig und würde technisch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dazu gehören erheblichen Koordinationsprobleme, da die Leistungen zur baulichen Realisierung der Oberleitung bereits im Auftrag des AN liegen. Ferner wäre es durch die enge Verzahnung der Leistungen für den AG bei Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche zu melden wären. Das Projekt ist durch vielfache Schnittstellen mit anderen Gewerken, AN und EIU gekennzeichnet. Durch einen weiteren AN würden entsprechend zusätzliche Abstimmungen und Koordination erforderlich sein, die nicht nur Mehraufwand, sondern auch Zeit erfordern, die die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährden könnte. Insbesondere auch bei der Projektleitung würden erhebliche Mehraufwendungen entstehen (unter anderem durch zusätzliche Besprechungen, Ortstermine, etc.).
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO13 Synergieeffekt durch einheitliche Baudurchführung und Organisation würde verloren gehen. Die Zusatzkosten in Verbindung mit einer Ausschreibung wären voraussichtlich höher als die Kosten bei einer Nachtrags-Beauftragung.
- 11.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 25 Synergieeffekt durch einheitliche Baudurchführung und Organisation würde verloren gehen. Der Mehraufwand durch einen neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig und würde technisch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dazu gehören erheblichen Koordinationsprobleme, da die Leistungen zur planerischen und baulichen Realisierung der Oberleitung bereits im Auftrag des AN liegen. Ferner wäre es durch die enge Verzahnung der Leistungen für den AG bei Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche zu melden wären. Durch einen weiteren AN würden entsprechend zusätzliche Abstimmungen und Koordination erforderlich sein, die nicht nur Mehraufwand, sondern auch Zeit erfordern, die die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährden könnte. Insbesondere auch bei der Projektleitung würden erhebliche Mehraufwendungen entstehen (unter anderem durch zusätzliche Besprechungen, Ortstermine, etc.).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Rail Power Systems GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/strecke-5522-und-strecke-5540-verbindungsgleis-laim-rbfstammstrecke-ab3bd4f0) · Zuschlag 22.11.2021 an STRABAG Rail GmbH
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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/landkreis-breisgau-hochschwarzwald): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.01.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=62bac0c3-5cc5-4b12-9925-b53d824f59f1. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-absnbs-pfa-90-muellheim-schlingen-str-4280-e55a5940
