# SPGK_ABS Kehl - Appenweier; POS Süd

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Kehl am 29.04.2025 vergeben, Zuschlag an Rail Power Systems GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: SPGK_ABS Kehl - Appenweier; POS Süd
- Wo: Kehl, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.10.2025 bis 28.12.2029
- Zuschlag an: Rail Power Systems GmbH
- Zuschlag am: 29.04.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Rail Power Systems GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/rail-power-systems-gmbh), München

## Leistungsumfang

ABS Kehl- Appenweier; POS Süd; Anpassung Oberleitungsanlagen. Bauliche Umsetzung des Projektes ABS Kehl-Appenweier, PfA 2. Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 160 km/h. Dafür wird der Spurplan des Bahnhofs Kehl angepasst, die gesamte Oberleitungsanlage erneuert und damit einhergehend die bestehenden Querfelder in diversen Bauschritten erneuert.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 9f653c0e-f0c4-4c5c-a10c-840f77be984e

## Verlauf

- 30.04.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2001 bzw. NT-92-01 - Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 01.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2005 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine technische Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 18.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2004 bzw. NT-92-04 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine technische Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2006:Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine technische Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 15.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2008: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.//
- 30.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2003 NT 92.03 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 01.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2007, NT92.06 - Der Charakter des Auftrags bleibt unberührt, da es sich um eine kurzfristige Betra Absage durch den Fdl handelte welche eine Ausfallschicht zw. dem 03.02.2026 und 04.02.2026 nach sich gezogen hat. Die Leistung (Ausfallschicht) kann, zumal räumlich und in der zeitlichen Umsetzung eng verknüpft, nicht losgelöst von der übrigen Planung, Ausführung und Koordination durch den AN Bau erfolgen.
- 22.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA2011: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2013: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2019: Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: (6.000 Zeichen) Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: (6.000 Zeichen)
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2009 - Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 14.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2017: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.// MKA 2018: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 15.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2010: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.// MKA 2020: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 22.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 2012: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.// MKA 2016: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Rail Power Systems GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=52d5e6a1-254e-499f-b452-2611fa60c37d. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-abs-kehl-appenweier-pos-sued-9591beaf
