# SPGK_ABS Hanau-Gelnhausen, PfA 5.17; Strecke 3600 u. 3677, km 42,4 - 45,9

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Gelnhausen am 27.09.2023 vergeben, Zuschlag an Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K und BIEGE ABS Hanau - Gelnhausen c/o Bickhardt Bau AG. Eingegangen: 1–3 Angebote je Los.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: SPGK_ABS Hanau-Gelnhausen, PfA 5.17; Strecke 3600 u. 3677, km 42,4 - 45,9
- Wo: Gelnhausen, Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 02.01.2024 bis 31.12.2027
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K und BIEGE ABS Hanau - Gelnhausen c/o Bickhardt Bau AG
- Zuschlag am: 27.09.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1–3 je Los

## Gewinner

- [Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schnorpfeil-rhein-main-gmbh-co-k), Treis-Karden
- [BIEGE ABS Hanau - Gelnhausen c/o Bickhardt Bau AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-abs-hanau-gelnhausen-co-bickhardt-bau-ag), Kirchheim

## 2 Lose

- Los 1: Bautechnik, LSW, Oberbau · [Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schnorpfeil-rhein-main-gmbh-co-k), Treis-Karden
- Los 2: Konstruktiver Ingenieurbau · [BIEGE ABS Hanau - Gelnhausen c/o Bickhardt Bau AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-abs-hanau-gelnhausen-co-bickhardt-bau-ag), Kirchheim

## Leistungsumfang

Strecke: 3600 Frankfurt/M - Göttingen Kilometer: km 42,400 bis km 45,750 / km 39,00 Abschnitt :Hanau – Gelnhausen Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig. Die Maßnahmen sind in folgende Maßnahmepakete gegliedert: Los 1: Oberbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Durchlässe, Schallschutzwände, Torsionsbalken, Verkehrsstation Gelnhausen einschl. Personenunterführung, P&R Platz, SÜ L3202 einschl. Behelfsumfahrung, EÜ Schandelbach, Stützwand Hasselbach einschl. Erneuerung Burgstrassse, 50Hz, Tk Los 2: Gesonderte Ingenieurbauwerke, EÜ Hasselbach, EÜ Kinzig-Flutbrücke, Anpassung EÜ L2306, Anpassung EÜ Rad- und Fußweg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: f7701b7c-3b14-4253-a153-f0a7f1b51143

## Verlauf

- 20.03.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 22FEI63972_92333631_MKA01: Inhalt der zusätzlichen Leistung ist die (horizontale) Kampfmittelsondierung der für die Rückverankerung des Verbaus erforderlichen Litzenanker.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 22FEI63972_92331634_MKA001: SRM_Zusätzliche Verkehrssicherung K904
- 23.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß ursprünglicher Bauphasenplanung sollte der NEA-Anschluss auf Gleis 503 umverlegt werden, bevor der Rückbau der Gleise 504 & 514 erfolgt. Da mit zwei Ausschreibungen keine OLA-Firma gefunden werden konnte, musste der Arbeitsumfang der OLA-Arbeiten reduziert und so priorisiert werden, dass die Arbeiten des Gleisbau-AN nicht behindert werden. Das Ersatz-Aggregat stellt eine entsprechende Kompensationsmaßnahme dar. Der AN hat die Bereitstellung von Stromaggregaten bereits im Auftrag.
- 15.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Herstellung des Spundwandverbaus sollte ursprünglich mittels OLA-Verschwenkungen erfolgen. Der NU des AN hat kurz vor Ausführung mitgeteilt, dass im Gleis 504 eine Verschwenkung nicht ausreicht. Es musste kurzfristig eine Lücke in der OLA hergestellt werden. Zur Abfangung des Kettenwerks von Osten wurde der Senkträger eingebaut. Der AN ist grundsätzlich mit Tief- & Stahlbau beauftragt.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Marktsituation im Gewerk OLA konnte in mehreren Versuchen kein OLA-AN gebunden werden. Somit musste Rückbauanteile auf den Bautechnik AN übertragen werden. Die betroffenen alten OLA-Querfeldmasten mussten vorzeitig demontiert werden, weil sie sonst an die Hauptgleise geerdet hätten werden müssen. Diese Gleiserden hätten das Baufeld eingeschränkt oder wären regelmäßig durch Baustellenverkehr beschädigt geworden. Der AN hat die notwendigen Geräte und Personal bereits vor Ort. Rückbau von Stahlkonstruktionen ist Teil des Auftrages.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Trotz Berücksichtigung der vorhandenen Bestandsunterlagen der benachbarten Bauteile und Berücksichtigung der vorliegenden Baugrundgutachten wurden während der Ausführung sowohl während der Einbringung der Spundwände als auch während der Kampfmittelsondierung der Verpressanker Hindernisse im Baugrund angetroffen. Das Antreffen der Ramm- und Bohrhindernisse hat zu einer Änderung des Bauablaufs durch zeitliche Verzögerungen und zusätzlichen Leistungen geführt. Innerhalb der Planung wurden die für das Bauwerk vorliegenden Baugrundgutachten inkl. Bestandspläne berücksichtigt und erst im Zuge der Ausführungen haben sich Abweichungen zum geologischen Baugrundgutachten bzw. das Vorhandensein von Bohrhindernissen gezeigt.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausführung der Bauwerkserstelleung ist Bestandteil des Hauptvertrags und die Erstellung der Ausführungsplanung steht in direktem Zusammenhang mit der Ausführungsplanung. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da dieser zu einer zusätzlichen Schnittstelle mit erhöhten Abstimmungsbedarf führt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von zusätzlichen Koordinationsaufwand führen und die termingerechte Bauausführung gefährden.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Trotz Berücksichtigung der für das Bauwerk vorliegenden Baugrundgutachten wurde während der Ausführung der Kampfmittelsondierung für die Verpressanker abweichendes - extrem schwer lösbares- Bohrgut angetroffen. Die Abweichungen zum geologischen Baugrundgutachten haben zu zusätzlichen Leistungen geführt, die trotz Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht des AGs nicht vorhergesehen werden konnten und auszuführen sind.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist gemäß dem Bauvertrag für die Herstellung des Ersatzneubaus der EÜ Kinzigflutbrücke beauftragt. Da die nördliche Lärmschutzwand auf dem jetzt zu errichtenden Bauwerk im Endzustand eine mittlere Lärmschutzwand ist, ist diese beidseitig hochabsorbierend und nicht wie im Bauvertrag enthalten lediglich einseitig hochabsorbierend auszuführen. Der AN ist bereits für die Herstellung der Lärmschutzwand auf der EÜ Kinzigflutbrücke beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da lediglich die Eigenschaft der LSW anzupassen ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von Leistungskürzungen und neuem Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für die Herstellung des Bauwerks inkl. Kappenausbildung beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Die Herstellung der Üko-Ausbildung steht zudem im direkten Zusammenhang mit der Kappenausbildung und ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhte Abstimmungsbedarf erfordern. Zudem wird durch einen AN-Wechsel eine komplexe Schnittstelle im Hinblick auf die Gewährleistung geschaffen.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund des Schwergangs der Abteufung der Spundwandbohlen im anstehenden Ton-Auelehm und den darunter befindlichen Terrassenkiesen bei den Proberammungen und der vorsorglich im Vertrag vorgesehen Austauschbohrungen hat der AG entschieden, aus geologischen und baubetrieblichen Gründen die Austauschbohrungen für den gesamten Umschluss der Baugrube für den Neubau der Personenunterführung Gelnhausen durchzuführen. Dies führt zu Mengenmehrungen der Bohrungen .
- 03.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhte Abstimmungsbedarf erfordern. Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bauarbeiten durften nicht begonnen werden ohne eine entsprechende Dokumentation der Schwingungen im Bereich der VR Bank. Diese Auflage wurde mit Planfeststellungsbeschluss am 29.09.2023 auferlegt und war deshalb nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses zur Beauftragung des Bau-AN am 13.10.2023. Insgesamt müssen Schwingungsmessungen an 3 Stellen durchgeführt. Die Koordination versch. Unternehmer und deren Gemeinkosten (Unterhaltung, An-/Abfahrt, Berichtswesen) würde den Wert der Leistung überschreiten, weshalb im wirtschaftlichen Interesse die Beauftragung eines einzelnen AN sinnvoll war.
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit in der vegetationslosen Jahreszeit, in der Fällungen und Rodungen im naturschutzrechtlichen Sinne zugelassen sind und der Kapazitätsprobleme kleinerer mit diesen Aufgaben bereits betrauter Unternehmen hat die AG angeordnet, die Fällungen und Rodungen zur Herrichtung der Grundstücke an die Auftragnehmerin für das gesamte Baufeld und den Baubereich in den Auen zu beauftragen. Dies führt Mengenmehrungen für die Fällungen und Rodungen der Bäume sowie der Flächen für die Grundstücksberäumungen, die zusätzlich noch vermüllt waren.
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhte Abstimmungsbedarf erfordern. Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhte Abstimmungsbedarf erfordern. Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Lokalisierung der Anker sowie der ggf. erforderliche Ausbau steht im direkten Zusammenhang mit der Herstellung der Bohrpfähle für die Stützwand, was als Leistung bei dem AN beauftragt ist. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da dieser zu einer zusätzlichen Schnittstelle mit erhöhten Abstimmungsbedarf führt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zudem zu erheblichen Zusatzkosten infolge von zusätzlichen Koordinationsaufwand und zu gegenseitigen Behinderungen auf der Baustelle führen. Ein AN-Wechsel gefährdet die termingerechte Bauausführung.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhte Abstimmungsbedarf erfordern. Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die vorab durchgeführte Kampfmittelsondierung war nicht vollständig. Ohne Kampfmittelsondierung oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Kampfmittelsondierung hätte zum Verlust der Totalsperrung geführt. Daraus entstehende Folgen im Bauablauf von mindestens 12 Monaten hätte eine Umplanung sowie weitere Kosten durch Baustillstand verursacht.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit - vor Baubeginn ein auf Kampfmittel geprüftes und im positiven Fall bereinigtes Feld an den AN übergeben zu müssen - hat der AG entschieden auch die auftraggeberseitig vorgesehenen Leistungen zur Kampfmittelsondierung an den AG im Zusammenhang mit einem der schlechten Jahreszeit anzupassenden Bauablauf und dessen Koordination der dafür befähigten Spezialfirmen zu übertragen. Der AG hat dazu angeordnet, die Kampfmittel aller dafür vorgesehenen Flächen - wie Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Gleis - und Dammbereiche sowie die Standorte der Ingenieurbauwerke und Schallschutzwände zur Untersuchung an den AN zu beauftragen. Der AN ist gemäß Vertrag dafür in seinem Betrieb eingerichtet. Dies führt zu Mengenmehrungen für die entsprechenden Leistungspositionen.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit - vor Baubeginn ein auf Kampfmittel geprüftes und im positiven Fall bereinigtes Feld an den AN übergeben zu müssen - hat der AG entschieden auch die auftraggeberseitig vorgesehenen Leistungen zur Kampfmittelsondierung an den AG im Zusammenhang mit einem der schlechten Jahreszeit anzupassenden Bauablauf und dessen Koordination der dafür befähigten Spezialfirmen zu übertragen. Der AG hat dazu angeordnet, die Kampfmittel aller dafür vorgesehenen Flächen - wie Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Gleis - und Dammbereiche sowie die Standorte der Ingenieurbauwerke und Schallschutzwände zur Untersuchung an den AN zu beauftragen. Der AN ist gemäß Vertrag dafür in seinem Betrieb eingerichtet. Dies führt zu Mengenmehrungen für die entsprechenden Leistungspositionen.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit - vor Baubeginn ein auf Kampfmittel geprüftes und im positiven Fall bereinigtes Feld an den AN übergeben zu müssen - hat der AG entschieden auch die auftraggeberseitig vorgesehenen Leistungen zur Kampfmittelsondierung an den AG im Zusammenhang mit einem der schlechten Jahreszeit anzupassenden Bauablauf und dessen Koordination der dafür befähigten Spezialfirmen zu übertragen. Der AG hat dazu angeordnet, die Kampfmittel aller dafür vorgesehenen Flächen - wie Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Gleis - und Dammbereiche sowie die Standorte der Ingenieurbauwerke und Schallschutzwände zur Untersuchung an den AN zu beauftragen. Der AN ist gemäß Vertrag dafür in seinem Betrieb eingerichtet. Dies führt zu Mengenmehrungen für die entsprechenden Leistungspositionen.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit - vor Baubeginn ein auf Kampfmittel geprüftes und im positiven Fall bereinigtes Feld an den AN übergeben zu müssen - hat der AG entschieden auch die auftraggeberseitig vorgesehenen Leistungen zur Kampfmittelsondierung an den AG im Zusammenhang mit einem der schlechten Jahreszeit anzupassenden Bauablauf und dessen Koordination der dafür befähigten Spezialfirmen zu übertragen. Der AG hat dazu angeordnet, die Kampfmittel aller dafür vorgesehenen Flächen - wie Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Gleis - und Dammbereiche sowie die Standorte der Ingenieurbauwerke und Schallschutzwände zur Untersuchung an den AN zu beauftragen. Der AN ist gemäß Vertrag dafür in seinem Betrieb eingerichtet. Dies führt zu Mengenmehrungen für die entsprechenden Leistungspositionen.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit - vor Baubeginn ein auf Kampfmittel geprüftes und im positiven Fall bereinigtes Feld an den AN übergeben zu müssen - hat der AG entschieden auch die auftraggeberseitig vorgesehenen Leistungen zur Kampfmittelsondierung an den AG im Zusammenhang mit einem der schlechten Jahreszeit anzupassenden Bauablauf und dessen Koordination der dafür befähigten Spezialfirmen zu übertragen. Der AG hat dazu angeordnet, die Kampfmittel aller dafür vorgesehenen Flächen - wie Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Gleis - und Dammbereiche sowie die Standorte der Ingenieurbauwerke und Schallschutzwände zur Untersuchung an den AN zu beauftragen. Der AN ist gemäß Vertrag dafür in seinem Betrieb eingerichtet. Dies führt zu Mengenmehrungen für die entsprechenden Leistungspositionen.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit - vor Baubeginn ein auf Kampfmittel geprüftes und im positiven Fall bereinigtes Feld an den AN übergeben zu müssen - hat der AG entschieden auch die auftraggeberseitig vorgesehenen Leistungen zur Kampfmittelsondierung an den AG im Zusammenhang mit einem der schlechten Jahreszeit anzupassenden Bauablauf und dessen Koordination der dafür befähigten Spezialfirmen zu übertragen. Der AG hat dazu angeordnet, die Kampfmittel aller dafür vorgesehenen Flächen - wie Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Gleis - und Dammbereiche sowie die Standorte der Ingenieurbauwerke und Schallschutzwände zur Untersuchung an den AN zu beauftragen. Der AN ist gemäß Vertrag dafür in seinem Betrieb eingerichtet. Dies führt zu Mengenmehrungen für die entsprechenden Leistungspositionen.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit - vor Baubeginn ein auf Kampfmittel geprüftes und im positiven Fall bereinigtes Feld an den AN übergeben zu müssen - hat der AG entschieden auch die auftraggeberseitig vorgesehenen Leistungen zur Kampfmittelsondierung an den AG im Zusammenhang mit einem der schlechten Jahreszeit anzupassenden Bauablauf und dessen Koordination der dafür befähigten Spezialfirmen zu übertragen. Der AG hat dazu angeordnet, die Kampfmittel aller dafür vorgesehenen Flächen - wie Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Gleis - und Dammbereiche sowie die Standorte der Ingenieurbauwerke und Schallschutzwände zur Untersuchung an den AN zu beauftragen. Der AN ist gemäß Vertrag dafür in seinem Betrieb eingerichtet. Dies führt zu Mengenmehrungen für die entsprechenden Leistungspositionen.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der drängenden Zeit - vor Baubeginn ein auf Kampfmittel geprüftes und im positiven Fall bereinigtes Feld an den AN übergeben zu müssen - hat der AG entschieden auch die auftraggeberseitig vorgesehenen Leistungen zur Kampfmittelsondierung an den AG im Zusammenhang mit einem der schlechten Jahreszeit anzupassenden Bauablauf und dessen Koordination der dafür befähigten Spezialfirmen zu übertragen. Der AG hat dazu angeordnet, die Kampfmittel aller dafür vorgesehenen Flächen - wie Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Gleis - und Dammbereiche sowie die Standorte der Ingenieurbauwerke und Schallschutzwände zur Untersuchung an den AN zu beauftragen. Der AN ist gemäß Vertrag dafür in seinem Betrieb eingerichtet. Dies führt zu Mengenmehrungen für die entsprechenden Leistungspositionen.
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Herstellung der PU Gelnhausen inkl. Herstellung der Verpressanker beauftragt. Aufgrund des gesamthaften mit den Vertragsleistungen zu erbringenden Werkerfolgs des AN verbleibt die angebotene Leistung bei dem AN. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von neuem Vergabeverfahren und Abstimmungsbedarf führen. Zudem gefährdet ein AN-Wechsel die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 06.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Herstellung des Ersatzneubaus der SÜ L3202 inkl. Herstellung der Geländer beauftragt. Ein AN-Wechsel ist aufgrund des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs nicht möglich, da es sich lediglich um die Änderung der Geländerhöhe handelt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhtem Abstimmungsbedarf und Leistungskürzen führen. Zudem gefährdet ein AN-Wechsel die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Herstellung der PU Gelnhausen inkl. Baubehelfe bzw. die Herstellung der Mikropfähle beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhte Abstimmungsbedarf führen. Zudem ist ein AN-Wechsel im Hinblick der Gewährleistung des Bau-AN nicht möglich und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Herstellung der PU Gelnhausen inkl. Baubehelfe bzw. die Herstellung der Mikropfähle beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhte Abstimmungsbedarf führen. Zudem ist ein AN-Wechsel im Hinblick der Gewährleistung des Bau-AN nicht möglich und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Herstellung der PU Gelnhausen inkl. Herstellung der Querschotts im Norden beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von neuem Vergabeverfahren und Abstimmungsbedarf führen. Zudem gefährdet ein AN-Wechsel die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 08.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausführung der Bauwerkserstelleung ist Bestandteil des Hauptvertrags und die Erstellung der Ausführungsplanung steht in direktem Zusammenhang mit der Ausführungsplanung. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da dieser zu einer zusätzlichen Schnittstelle mit erhöhten Abstimmungsbedarf führt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von zusätzlichen Koordinationsaufwand führen und die termingerechte Bauausführung gefährden.
- 08.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Herstellung des Gleislängsverbaus beauftragt. Da aufgrund der beengten Platzverhältnisse die Entwurfsplanung des Verbaus maßgeblich vom Einsatz der einzusetzenden Gerätschaften inkl. Baulogistik abhängt, ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhte Abstimmungsbedarf erfordern. Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 08.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Herstellung der PU Gelnhausen inkl. Baubehelfe bzw. die Herstellung der UWB-Sohle beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist und zudem eine komplexe Schnittstelle im Hinblick auf die Gewährleistung entstünde. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhte Abstimmungsbedarf führen. Zudem ist ein AN-Wechsel im Hinblick der Gewährleistung des Bau-AN nicht möglich und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 08.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Herstellung der SÜ L3202 beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist und zudem eine komplexe Schnittstelle im Hinblick auf die Gewährleistung bei einem AN-Wechsel entstünde. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhte Abstimmungsbedarf führen. Zudem ist ein AN-Wechsel im Hinblick der Gewährleistung des Bau-AN nicht möglich und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 16.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Herstellung der PU Gelnhausen inkl. Baubehelfe bzw. die Herstellung der Mikropfähle beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhte Abstimmungsbedarf führen. Zudem ist ein AN-Wechsel im Hinblick der Gewährleistung des Bau-AN nicht möglich und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 25.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da die ursprüngliche Beauftragung die gesamthafte Ausführung der SSW auf der Strecke beinhaltet und sich lediglich die Farbgestaltung ändert, würde ein AN-Wechsel zu vertraglichen Problemen führen. Ein herauslösen der Elemente aus der gesamten Beauftragung würde zu unklaren Verhältnissen führen. Da die Elemente der SSW nach einem vorgegebenen Farbkonzept hergestellt sowie angeordnet werden, ergeben sich erhöhte Bedarfe bei Koordination, Vorlauf und Kapazitäten in der Produktion. Anders als bei einer Standard SSW bestehen die Wandelemente aus 21 NCS-Farbtönen und Pfosten aus 2 RAL-Farbtönen. Es werden Flächen zum Sortieren der Farbpaneele vor Ort an der Baustelle nötig, was die Ausführungszeit verlängert.
- 18.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im ursprünglichen Baukonzept war die Sicherung der Baugrube der PU-Nord mittels Kurzzeitanker (Litzenanker) vorgesehen. Im Verlauf der AP wurde jedoch festgestellt, dass Daueranker für die Rückverankerung erforderlich sind. Die Daueranker sind aufgrund ihrer Einbausituation nicht als Litzenanker (keine Zugänglichkeit zu den Ankerköpfen) sondern als dauerhaften Ankerpfählen auszuführen. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da der AN mit der Herstellung der Verbauten beauftragt ist und die Herstellung der Rückverankerungen zum geschuldeten Werkerfolg gehört. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde nicht nur erhebliche technische Abstimmungsprobleme verursachen, sondern auch im Hinblick auf die Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche eine komplexe Schnittstelle darstellen. Ein Wechsel des AN würde zu signifikanten Zusatzkosten aufgrund des erhöhten Koordinationsaufwands führen und birgt erhebliche Risiken für die fristgerechte Fertigstellung des gesamten Projekts.
- 18.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund beengter Platzverhältnisse und dem Verbot der Lagerung von Aushub in der Wasserschutzzone II konnte der zu entsorgende Gleisschotter nicht zwischengelagert und musste durch den AN entsorgt werden. Der AN hat in einem kleinen Bereich zusätzlich Gleisschotter entfernt.
- 18.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Einführung der neuen Mantelverordnung haben sich Änderungen in den Entsorgungskategorien ergeben. Es konnte kein Entsorger gefunden werden, der nach alter LAGA-Zuordnung entsorgt.
- 19.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Abführung des baubedingten Abwasser beauftragt. Lediglich die Einleitstelle hat sich gemäß der vertraglich geschuldeten Leistung geändert. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs zu Herstellung der PU erforderlich ist. Zudem ist ein AN-Wechsel im Hinblick die unmittelbare Abhängigkeit des Abführens der baubedingten Wasser und der ausgeführten Bauarbeiten nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhte Abstimmungsbedarf führen. Zudem gefährdet ein AN-Wechsel die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 19.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits für die Ausführung von Kampfmittelarbeiten beauftragt und führt diese Arbeiten teilweise innerhalb der nächtlichen Sperrpausen aus. Ein AN-Wechsel ist aufgrund der Erfordernis der Arbeiten im Gleis innerhalb der Sperrpausen und der begrenzten Logistik nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhte Abstimmungsbedarf führen. Zudem gefährdet ein AN-Wechsel die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 19.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Einführung der neuen Mantelverordnung haben sich Änderungen in den Entsorgungskategorien ergeben. Es konnte kein Entsorger gefunden werden, der nach alter LAGA-Zuordnung entsorgt.
- 15.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ohne die zusätzlichen Austauschbohrungen können die Spundwände nicht wie geplant in den Baugrund eingebracht werden. Die zusätzlichen Bohrungen sind erforderlich, um die Stabilität der Baugrube sicherzustellen, was ein notwendiger Teil der Herstellung der PU ist. Somit sind die zusätzlichen Bohrungen notwendig, um das Leistungsziel des ursprünglichen Vertrags zu erfüllen. Der aktuelle AN ist mit den laufenden Bauarbeiten vertraut und schuldet uns den Werkerfolg gemäß Vertrag. Ein Wechsel würde außerdem die klare Zuordnung der Gewährleistungsansprüche erschweren, da bei einem neuen Auftragnehmer unklar wäre, wer für eventuelle Mängel verantwortlich ist. Die fortlaufende Arbeit durch den bisherigen Auftragnehmer sichert somit die technische Kontinuität und minimiert das Risiko von Mängeln und späteren Haftungsfragen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da der neue AN sich zunächst in die komplexen Gegebenheiten und bereits durchgeführten Maßn
- 17.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kampfmittelsondierung ist zwingend notwendig, damit die Netzersatzanlage (NEA) und die Weichenheizung (Whz) wieder an ein in Betrieb befindliches Gleis angeschlossen werden kann. Zusätzlich müssen weitere Masten gegründet werden um bestehendes Kettenwerk zu übernehmen und einen Rückbau der alten Masten sicherzustellen. Die Maßnahmen sind notwendig um das Baufeld zu räumen und den Rückbau des Gleises 514 zu ermöglichen. Hierfür stehen nur begrenzte Sperrpausen zur Verfügung und aufgrund des Starts der Riedbahn stehen nach den Sperrpausen für den Rest des Jahres keine OLA-Firmen zur Verfügung. Daher muss die Kampfmittelsondierung schnellst möglich erfolgen. Der AN ist bereits mit den Leistungen der Kampfmittelsondierung im Bahnhof Gelnhausen beauftragt und mit der Kampfmittelfirma vor Ort. Die Sondierungspunkte befinden sich in seinem Baufeld.
- 18.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund einer Gasleitung musste der OLA-Mast N43-19 verschoben werden. An dem neuen Standort befindet sich ein Wasserloch. Um den Mast dort Gründen zu können, muss zunächst das Loch verfüllt werden. Der AN ist für die Herstellung der BE-Fläche im Kreisdreieck direkt neben dem OLA-Mast vertraglich beauftragt. Hierfür muss er ohnehin Wasserlöscher verfüllen. Es kommt lediglich ein weiteres Loch angrenzend an die BE-Fläche dazu
- 18.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ursprünglich vertraglich vorgesehene Herstellung der Betonfundamente für die Signale 34 F und 34 FF soll durch die Rammrohrgründung, ersetzt werden. Die Rammrohrgründung kann nicht durch die ARGE selbst durchgeführt werden. So dass hierfür ein Nachunternehmer beauftragt werden muss. Bleibt unverändert, im Vertrag sind Signalgründungen vorhanden.
- 20.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_154 Im Rahmen des Projekts ESTW Gelnhausen müssen 2 Signale P602+F655 in Wolfgang versetzt werden. An den neuen Standorten istdie KaMiSo durchgeführt worden. Der AN ist für die Durchführung der KaMiSo vertraglich beauftragt. Die angeordnete Leistung liegt im Bereich des AN und ist zur Erbringung des Werkerfolgs nötig. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 23.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausführung der Bauwerkserstellung ist Bestandteil des Hauptvertrags und die Erstellung der Ausführungsplanung steht in direktem Zusammenhang mit der Ausführungsplanung bzw. der Überarbeitung der Entwurfsplanung. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da dies bereits eine vom AN geschuldeten Vertragsleistung darstellt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhte Abstimmungsbedarf erfordern. Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 23.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist gemäß dem Bauvertrag für die Ausführungsplanung und die Herstellung des Ersatzneubaus der EÜ Hasselbach beauftragt. Die in den Bestand einzuschiebenden zwei Rahmenbauwerke sind mittels einer Raumfuge getrennt. Die Ausbildung der Raumfuge ist im Zuge der Ausführungsplanung gemäß dem aktuellen Stand der Technik anzupassen und die Herstellung dementsprechend vorzusehen.
- 11.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 68 Gemäß der AP sollen Baustraßen mit einem Aufbau von 40cm erfolgen. Auf der BS216 wurde nach Abschieben des Oberbodens eine dynamische Lastplatte zur Kontrolle der Standfestigkeit des Erdplanums durchgeführt. Das Ergebnis von 7,1 MN/m² Evd. Das Erdplanum ist mit diesem Wert nicht standsicher und es werden zusätzliche Maßnahmen zur Herstellung der BS216 und BS216a erforderlich. Der Aufbau sieht wie folgt aus: Vlies, 40cm Grobschlag, Vlies, 10cm Frostschutzschicht, Geogitter, 20cm FSS, KDB inkl. Vliese, 40cm FSS. Um diesen Aufbau realisieren zu können wird somit ein Mehraushub erforderlich sein. Bei der BS216a liegen die Grenzen des PfA 5.17 direkt am Rand der Bautstraße. Somit ist es nicht möglich den Oberboden seitlich zu lagern, wie bei den vorherigen Baustraßen. Der Oberboden muss somit auf einer Fläche zwischengelagert werden. 62 Um die vorgesehenen Arbeiten in der Ostersperrpause im Bereich der Kinzig-Aue durchführen zu können wird eine weiter Baustelleneinrichtungsfläche im Osten des PFA 5.17 notwendig. Es wurde angeordnet die BE-Fläche und die Anrampung zum Bahndamm herzustellen. In der Ostersperrpause sind umfangreiche Weichenerneuerungen in Langenselbold geplant. Beide Bahnhofsköpfe sollen erneuert werden. Im Bf. Wolfgang soll zusätzlich die W601 erneuert werden. Dadurch wird es zu Behinderungen im Arbeitszugverkehr der ARGE von der Baustelle zum Tarifpunkt kommen. Die Sperrpause zu Ostern ist sehr knapp bemessen. Verspätungen durch die Behinderung durch andere Baustellen, können die Überziehung der Sperrpause bedeuten. 101 Zur Sicherstellung der dauerhaften Trockenlegung der PU musste eine zusätzliche Wasserhaltung eingerichtet werden. Der AN betreibt die grundsätzliche Wasserhaltung im Bereich des Bahnhofs an die ihr übergeben werden muss. Eine gesonderte Wasserableitung wäre mit wesentlich höheren Kosten verbunden gewesen, da hier eigene Anschlüsse ans Kanalnetz hätten erfolgen müssen. 59 Nachdem abschieben des Oberbodens hat sich das Erdplanum als nicht tragfähig erwiesen. Da die BE 103 im Überschwemmungsgebiet liegt kann die Fläche nicht nach oben aufgebaut werden, da die BE-Fläche nicht weiter als 20cm über GOK hinausragen darf. Dementsprechend wurde durch uns ein anderer Aufbau angeordnet. Es wird zusätzlicher Aushub auf 90 cm unter GOK erforderlich. Anschließend wird ein Vlies ausgelegt, 40cm Grobschlag eingebracht, anschließend ein zweites Vlies, damit die folgende Frostschutzschicht sich nicht mit dem Grobschlag vermischt. Anschließend folgt der Aufbau aus 70 cm FSS Material mit einer Lage Geogitter. Um die Standsicherheit des Wendehammers vor der BE 103 zu gewährleisten wird hier der selbe Aufbau gewählt. 56 Entgegen den Ausschreibungsunterlage wird in Abstimmung mit dem Auftragnehmer die Baustraße 210 nicht mit einer KDB, sondern einer Asphalt-Oberbau-Schicht ausgeführt. Dies dient der termingerechten Bereitstellung der Baustraße 210 und der damit verbunden Baueinrichtungsfläche 122 für die Ostersperrpause 2024. 53 Aus Vorgaben der Umweltbauüberwachung müssen die Höhenverhältnisse für die Asphaltfläche entsprechend neu aufgebaut werden. Die aktuell noch nicht durch Schotter bedeckte Fläche Fläche wird mit Vlies ausgelegt und der vorhandene Schotter breitgezogen. Zusätzlich wird weiteres STS-Material für den Aufbau benötigt. Nach Herstellung der Schottertragschicht wird die Fläche noch asphaltiert. 99 Auf der BE 123 wurden nach Abtrag des Oberbodens dynamische Lastplatten zur Kontrolle der Standfestigkeit des Erdplanums durchgeführt. Das Ergebnis von 6,0 MN/m^. Das Erdplanum ist mit diesem Wert nicht standsicher und es werden zusätzliche Maßnahmen zur Herstellung der BE 123 erforderlich 35 Um die Tragfähigkeit auf dem Erdplanum zu erreichen, wird eine zusätzliche Schicht aus Frostschutzmaterial (d=30cm) unter dem eigentlich geplanten Oberbau eingebaut. Die Aufbauhöhe der Baustraße ist gemäß den Vorgaben aus dem Bauvertag auf 10 cm über GOK begrenzt. ch 73 Durch parallele, verzögerte Arbeiten dritter Fachgewerke war die Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche 124 für die Arge nicht möglich. Daher war es erforderlich, eine alternative Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche zu schaffen. Eine provisorische Umfahrung wurde eingerichtet, um die BE-Fläche zu erreichen und die erforderliche Baustellenlogistik während der festgelegten Sperrpause sicherzustellen. 89 Bei der Erneuerung des Oberbaus in der Hailerer Aue wurden dynamische Lastplattenprüfungen durchgeführt. Die geforderte Mindesttragfähigkeit konnte nicht nachgewiesen werden. Daher bestand die Notwendigkeit, einen Bodenaustausch vorzunehmen.
- 11.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 Der AG hat im Rahmen der Ausschreibung des Bauvertrags alle damals geltenden gesetzlichen Regelungen - LAGA und Deponieverordnung berücksichtigt. Diese gesetzlichen Vorgaben bildeten die Grundlage für die Ausschreibung, die Kalkulation und den Vertragsabschluss. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Vertragsverhandlung waren diese Regelungen verbindlich und es gab keine Anzeichen für eine unmittelbar bevorstehende Gesetzesänderung.
- 11.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 81 Die NEA wurden im Zuge der EP übersehen und nicht mit betrachtet. In der Hauptmaßnahme wird der Mastschalter von der NEA auf einen neuen Mast umgesetzt. Hierfür muss das Steuerkabel und das Mittelspannungskabel mit umverlegt werden und an den neuen Mast angeschlossen. Der Mast befindet sich ca. 2m neben dem alten Mast. Damit das Kabel umverlegt werden darf, ist zuvor eine Planung notwendig. Die NEA ist Teil der 50Hz Ausführungsplanung mit der der AN grundsätzlich beauftragt ist. Es ist technisch nicht sinnvoll mehrere Planer an einem Plansatz arbeiten, da so sehr schnell Fehler auftreten. Der Koordinierungsaufwand eines zusätzlichen Planers inkl. Abstimmungen/Abgleichen der Pläne, sowie die Koordination einer zusätzlichen Firma bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für das ca. 6m Kabel. Die vertraglich gebundene ARGE muss die selben Arbeiten für die Whz durchführen und hat daher sowie das notwendige Fachpersonal, sowie Maschinen und Materialien vor Ort. 31 In der Bauphasenplanung war der Aufwand für die Untergrundverbesserung nur unzureichend zeitmäßig berücksichtigt - durch den Einsatz einer RPM konnte hier die Sperrzeit eingehalten werden 22 Im Zuge der Erneuerung der SÜ werden auch BE-Flächen für die Lagerung der Materialien hergestellt. Geplant war die Lagerung des Lieferbodens auf den BE-Flächen 124 (Süden) und 123 (Norden). DieFertigstellung beider Flächen konnte jedoch nicht erfolgen. Aufgrund mehrfacher Überschwemmung waren alternative Lagerflächen für die bestellten Bodenmassen erforderlich. Das Material musste frühzeitig disponiert werden. Somit muss eine Zwischenlagerung erfolgen. Der AN ist bereits für die Herstellung der KBE, einschl. der Bestellung des Materials und die Herstellung der BE-Flächen beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. 108 Während der Bauarbeiten wurde im Baufeld der japanische Staudenknöterich gefunden, welcher als invasiv gilt und bekämpft werden muss. Dafür ist es erforderlich, dass die Pflanze mitsamt der Wurzeln und Boden ausgekoffert und thermisch entsorgt werden muss. Um den Bauablauf nicht zu gefährden und wurde der AN beauftragt diese Leistung zu übernehmen. Die Wahl einen zusätzlichen ANs hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu einer zeitlichen Verzug, Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt.
- 02.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach der Rodung der BE-Fläche wurden Unrat und Abfälle einer ehemaligen Kleingartenanlage aufgefunden, die zu entsorgen waren
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Infolge Inbetriebnahme des ESTW Gelnhausen ist das Gleis 510 stillgelegt worden und die im Gleis 510 vorhandene Eingleisstelle war damit nicht mehr benutzbar. Im Bauvertrag war die Nutzung der vorhandenen Eingleisstelle zugesichert.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach der Rodung der BE-Fläche wurden Unrat und Abfälle einer ehemaligen Kleingartenanlage aufgefunden, die zu entsorgen waren
- 18.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA034: In der Bauphasenplanung war der Aufwand für die auszuführenden Arbeiten nur unzureichend zeitmäßig berücksichtigt // MKA086: Gemäß übergebenen Festpunktfeld sind im gesamten Baufeld derzeit nur 12 geeignete Festpunktevorhanden. Für die notwendige Genauigkeit der auszuführenden Arbeiten wird ein spannungsfreies Festpunktnetz benötigt. Zur Festpunktverdichtung ist daher die Errichtung von 110 neuen Gleisvermarktungspunkten angeordnet worden. Im Baufeld sollen die 110 neuen Gleisvermarktungspunkte baulich regelkonform mit Granitsteinen mit Bolzen herstellt werden . Die Einmessung erfolgt im Anschluss durch ein externes Vermessungsbüro. // MKA103: Die Wurzelstöcke im Dammbereich der SÜ3202 sollen gefräst werden, da hierbei keine Entsorgungskosten entstehen. Ursprünglich war geplant, die Wurzelstöcke zu ziehen und hätten zu zusätzlichen Entsorgungskosten geführt. Da der AN bereits beauftragt war die Wurzelstöcke zu ziehen und sich lediglich die Methodik geändert hat wurde dieser AN beauftragt diese Leistung zu übernehmen. Die Wahl eines zusätzlichen ANs hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu einer zeitlichen Verzug, Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt.
- 18.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA020: Seitens AG konnten keine Bahnwagen zum Ausbauzeitpunkt bereitgestellt werden, daher wurden die Altschienen auf LKW geladen und zur Bereitstellungfläche gefahren. // MKA054: Nach der Rodung der BE-Fläche wurden Gartenhütten, Unrat und Abfälle einer ehemaligen Kleingartenanlage aufgefunden, die zu entsorgen waren, sofortige Umsetzung war notwendig, da die BE-Fläche sonst nicht rechtzeitig fertiggestellt worden wäre // MKA063: Im Baufeld des Zugangsbauwerk Nord verlaufen Bestands-Stromversorgungskabel des örtl. EVUs EAM. Entgegen der Annahme im Rahmen der Ausschreibung, führt das EVU die Tiefbauarbeiten zur Verlegung dieser Kabel nicht selbst aus, sondern führt lediglich die Kabelarbeiten aus. Somit musste der Kabeltiefbau durch den AN erfolgen. Kabeltiefbau ist ein maßgeblicher Bestandteil des Hauptvertrages, sodass sich der Gesamtcharakter des Vertrages nicht ändert. // MKA082: Der Rückbau der Gleise 514 und 504 hatte unerwartete Auswirkungen auf die EWHA W51, da der Weichenheizungsschalter W51 und die Netzersatzanlage M51 betroffen waren. Dies machte eine kurzfristige Anpassung der elektrischen Infrastruktur erforderlich, insbesondere die Neuverlegung von Mittel- und Steuerkabeln. Diese unvorhergesehene Situation führte zu zusätzlichem Planungs- und Arbeitsaufwand sowie Mehrkosten. Die Maßnahmen dienen ausschließlich der funktionalen Anpassung der EWHA W51 infolge der veränderten Baugegebenheiten. Sie stellen keine grundlegende Änderung des Projekts dar, da der Gesamtcharakter des Auftrags und die wesentlichen Zielsetzungen unverändert bleiben. // MKA208: Im Rahmen von vorbereitenden Maßnahmen sollte im Bahnhof Gelnhausen ein neues Betonschalthaus für die Verbraucher der verschiedenen Bahnsteige errichtet werden. Aus verschiedenen Gründen, konnte diese Leistung bisher nicht abgeschlossen werden. Da ein Fertigstellungsdatum nach wie vor offen ist, muss für den Bahnsteig 1a eine provisorische Übergangslösung geplant und ggfls. baulich umgesetzt werden. Die Planung und Herstellung des EEA-Anschlusses des Bahnsteig 1a ist geschuldete Vertragsleistung. Die Planung und Herstellung eines prov. Zwischenzustandes verändert somit den Gesamtcharakter des Auftrages nicht.
- 20.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für die Herstellung der Bachprofilierung im Ein- und Auslaufbereich beauftragt. Aufgrund der direkten Abhängigkeit zwischen der Bachprofilierung im Ein- und Auslaufbereich sowie innerhalb des Bauwerks ist ein AN-Wechsel nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhten Abstimmungsbedarf führen. Zudem gefährdet ein AN-Wechsel termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt.
- 20.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ohne die zusätzlichen Planungs- und Vergussleistungen gemäß der Arbeitshilfe zur Ril 804.5101 können die Brückenlager nicht ordnungsgemäß und gemäß den neuen technischen Anforderungen vergossen werden. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Qualität und Sicherheit des Lagervergusses zu gewährleisten, was ein notwendiger Teil der Herstellung der Eisenbahnüberführung ist. Somit sind die zusätzlichen Planungs- und Vergussleistungen notwendig, um das Leistungsziel des ursprünglichen Vertrags zu erfüllen.
- 05.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der BE101, BE102, BS 207 und des Böschungsbereich der L3202 müssen die PFA-Grenzen, sowie die Rodungsgrenze abgesteckt werden. Die Absteckung der Rodungsgrenzen hätte bereits vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt werden sollen, war aber aufgrund des Rodungsfortschritts nicht vorher möglich
- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 78-Beseitigung einer Schlammstelle im Wirkungskreis der Baustelle mit der bereits vor Ort befindlichen Technik,Gerätschaftenund Personal.
- 20.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24 (135) - In der seitens AG bereitgestellten Genehmigungsstatik wurde der Lastfall "Transport" nicht ausreichend betrachtet. Im Zuge der Nachrechnung dieses Lastfalls musste die Betongüte der betroffenen Fertigteile von C45/55 auf C50/60 erhöht werden. 50) In der seitens AG bereitgestellten Genehmigungsstatik wurde der Lastfall "Transport" nicht ausreichend betrachtet. Im Zuge der Nachrechnung dieses Lastfalls musste die Betongüte der betroffenen Fertigteile von C45/55 auf C50/60 erhöht werden.
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Notwendigkeit dieser Anpassung war nicht vorhersehbar, da der Fehler bereits in der initialen Kalkulation enthalten war und bei der Vertragsunterzeichnung von der Richtigkeit der Mengenangaben ausgegangen wurde. Erst im weiteren Bauprozess wurde die Diskrepanz erkannt und eine Korrektur erforderlich. Da die Abweichung somit nicht durch planbare Änderungen im Bauablauf bedingt war, sondern auf einen unbeabsichtigten Berechnungsfehler in der frühen Planungsphase zurückgeht, war eine entsprechende Vertragsanpassung unumgänglich.
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA114: Die der Ausschreibung beiliegende Planung der Entwässerung östlich der Kinzig-Flutbrücke basiert auf einer diffusen und ungefilterten Entwässerung des Gleisbereichs. Im Rahmen der Vorbehaltsauflösung zum Planfeststellungsverfahren PfA 5.17 wurde vom EBA eine gefilterte Entwässerung des Gleisbereichs gefordert. Der AN Schnorpfeil ist für den gesamten Bahndamm inkl. Entwässerung und Gleisbau beauftragt. Die zusätzliche Forderung eines Sedimentationsschachts und die damit verbundene Anpassung der Leitungsführung kann aus Gewährungsgründen nicht durch einen anderen Bau-AN ausgeführt werden. // MKA146: Die Anpassung der Planung der Rampen am Bauwerk SÜ L3202 inkl. Variantenuntersuchung übersteigen die vertraglich vereinbarte Aktualisierung der Entwurfsplanung, da die Planung der Rampen nur rudimentär innerhalb der bereitgestellten Entwurfsplanung behandelt wurden. // MKA188: Im Rahmen der Herstellung er Behelfsumfahrung der L3202 war die Errichtung eines Fahrzeugrückhaltesystems erforderlich. Um die erforderlichen Pfosten einzubringen, waren Bohrungen in den Asphalt notwendig, die nicht in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben waren. // MKA217: Aufgrund der örtlichen Verhältnisse vor Ort in Bezug auf den knappen Platz für BE-Flächen, musste das Kabel als Teil der BE-Fläche eingerichtet werden. Die Herstellung und Überwachung der BE- & Baubereiche im Bf Gelnhausen obliegt dem AN. Es liegt lediglich eine Erweiterung der Anlage vor. Die Einbindung eines Dritten würde dazu führen, dass dieser Teile der BE-Flächen des AN mit aufzeichnet, was aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig ist.
- 13.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 210 Der AN ist bereits für die Herstellung der EÜ Schandelbach bzw. Herstellung des Bauwerksblocks 1 inkl. Kappe beauftragt. Aufgrund der direkten Abhängigkeit zwischen der Herstellung der beiden Bauwerksteile und der Kappenanker ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Zudem ist die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf führen und die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt gefährden.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 57 - Der AN ist für die Herstellung der PU in Gelnhausen beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von Leistungskürzungen und neuem Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt. 97 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Erstellung der Grundwassermessstellen innerhalb des zu leistenden Umfangs des messtechnischen Überwachungskonzepts inbegriffen ist und die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein AN-Wechsel führt zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt. Zudem würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen Zusatzkosten infolge eines neuem Vergabeverfahren führen. 194 - Um einen richtlinienkonformen Endzustand herzustellen, ist das Vorsehen eines blanken Leiters an den Fertigteilen Nr. 201 und 211 (mittleres Feld über die Bahntrasse) des Überbaus der SÜ L3202 gemäß RIZ ELT-2 an der Fertigteilunterseite erforderlich. 196 - Um die spätere Instandhaltung des Entwässerungssystems an der neu errichteten Personenunterführung zu ermöglichen, werden die vorgesehenen Entwässerungsschächte teilweise als Revisionsschächte vorgesehen. 197 - Die Kappenteilstücke der SÜ L3202 auf Seite der Wiederlager müssen aus konstruktiven Gründen zusätzlich zu den vorgesehenen Kappenankern mit Verbundankern auf der Kammerwand befestigt werden.
- 04.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 084- Schadhafte Stöße können negative Einflüsse auf den laufenden Bahnbetrieb und Baustellenbetrieb haben, da durch die Baumaßnahme die Gleisverfügbarkeit für den Bahnbetrieb eingeschränkt ist und bei weiteren Engpässen in der Gleisverfügbarkeit auch mit massiven Einschränkungen im Baubetrieb zu rechnen ist.
- 11.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 090 Im Bauvertrag war vorgesehen, dass der Gleisschotter mittels Bahnwagen durch den AG bereitgestellt wird. Da kein gesperrtes Nachbargleis zur Verfügung stand, musste der Schotter per LKW angeliefert werden, wodurch Zwischentransporte notwendig wurden. MKA 094 Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die geplante Ausführung der Tiefenentwässerung im Bereich der alten OLA-Maste nicht wie geplant hergestellt werden konnte, da die alten Maste im Bereich eines 4-Meter-Radius aus statischen Gründen nicht abgegraben werden durften. Hierdurch ergaben sich Mehraufwendungen, die im LV nicht erfasst sind und dementsprechend von der PL angeordnet wurden. MKA 110 Gemäß Bauvertrag ist für die Strecke 3701 ein Bodenaustausch bis 1,50 m unter SOK vorgegeben. Im Randbereich wird somit ein Bodenaustausch von 1,70 m erforderlich, was im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen ist. Somit entsteht ein Mehraufwand, der entsprechend zu vergüten ist. MKA 111 Gemäß Bauvertrag ist für den Bahnhofsbereich (Schandeibach bis Flutbrücke) und die dortigen Gleise ein Bodenaustausch bis 1,50 m unter SOK vorgegeben. Im Randbereich wird somit ein Bodenaustausch von 1,70 m erforderlich, was im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen ist. Somit entsteht ein Mehraufwand, der entsprechend zu vergüten ist. MKA 122 Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass der anstehende Boden (hier: an der provisorische Umfahrung der SÜ L3202) eine zu geringe Tragfähigkeit aufweist. Daher wurde ein Bodenaustausch angeordnet, um die erforderliche Tragfähigkeit des Bodens entsprechend herzustellen. MKA 124 Im Zuge der Bauausführung (Erdarbeiten) im Bereich der KBE Süd wurde ein unbekannter Stahlbeton-Entwässerungskanal entdeckt, der parallel zur BE 121verläuft und im alten Bahnseitengraben endet. Der Kanal liegt im Bereich des Bodenaustauschs und muss daher beseitigt werden. Die zusätzlichen Leistungen wurden am 13.12.2024 angeordnet. In den Planungsbesprechungen wurden Fragestellungen zum Bodenaustausch an der Strecke3701 sowie zw. KM 43,650 (Schandelbach) und 44,650 (Kinzigflutbrücke) gestellt (SAF Fragen 383 und 385), die nur durch zus. Schürfe und zus. Planungen beantwortet werden konnten. Die zus. Planungsaufwände wurden am 13.12.2024 angeordnet. MKA 142 In der Hailerer Aue wurde u. a. die zusätzliche Leistung "Verlegung 600er Rohre" angeordnet, wodurch das Befahren der Örtlichkeit mit Baufahrzeugen unvermeidlich war und wodurch Schäden am Parallelweg der DN 600er Leitung entstanden sind. Die Ausbesserung dieser Schäden war somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages und wurde am 14.03.2025 angeordnet. MKA 192 Im Zuge der Bauausführung und verschiedenen Abstimmungen mit Hessen Mobil wurde gefordert, dass für die Behelfsbrücke an der L3202 regelmäßige Inspektionen sowie die Erstellung eines Bauwerksbuches auszuführen waren. Diese zusätzlichen Leistungen wurden der ARGE am 27.01.2025 angeordnet. MKA 195 Gem. Entwurfsplanung des AG sollen beim Durchlass KM 39,007 2 Stahlbetonrohre DN 300 zur Anbindung der nebenliegenden Mulde in das Bauwerk miteingebunden werden. Dies war in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten. MKA 202 Die Dammverbreiterung der Hailerer Aue soll im FMI-Verfahren ausgeführt werden, wofür eine FMI Risikoanalyse zu erstellen war, die am 16.01.2025 im Zuge einer Baubesprechung angeordnet wurde. Sowohl die Bauleistungen, als auch die Risikoanalyse sind zusätzliche Leistungen, die zum Werterfolg des Bauvertrages notwendig waren
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 079 Die Arbeiten zum Gleisumbau mit Planumsverbesserung im Abschnitt Niedermittlau, die vertragsgemäß in der Ostersperrpause 2024 ausgeführt werden sollten, wurden vom AG am Do, den 28.03.2024 abgesagt. MKA 105 Bei der Prüfung der Ausführungsplanung der Hailerer Aue durch den PSV konnte diese nicht freigegeben werden, da verschiedene Unterlagen fehlten, die im Verantwortungsbereich des Entwurfsplaners liegen. Daraufhin wurde ein Planungstopp durch den AG ausgesprochen, wodurch sowohl die Ausführungsplanung als auch die Bauausführung der Hailerer Aue behindert werden. MKA 106 Im Zuge der Bauausführungen an der Kinzigaue (erstes Planpaket) wurde deutlich, dass die prognostizierten Baugrundverhältnisse nicht verifiziert werden konnten. U. a. wurde eine Packlage angetroffen, die die ordnungsgemäße Ausführungsplanung des zweiten Planpakets der Kinzigaue unmöglich machte, so dass ein Planungstopp durch den AG ausgesprochen wurde. MKA 107 Bei der Prüfung der Ausführungsplanung der Hailerer Aue durch den PSV konnte diese nicht freigegeben werden, da verschiedene Unterlagen fehlten, die im Verantwortungsbereich des Entwurfsplaners liegen. Daraufhin wurde ein Planungstopp durch den AG ausgesprochen, wodurch sowohl die Ausführungsplanung als auch die Bauausführung der Hailerer Aue behindert werden. MKA 173 Im Zuge der Abstimmungen mit dem Abwasserverband konnte das Herstellkonzept des Durchlasses 39,007 optimiert werden. MKA 219 Laut Leistungsverzeichnis sollen für die Erstellung des Durchlassbauwerks km 39,007 Hilfsbrücken eingebaut werden. Aufgrund einer vorhandenen, nicht bekannten Freileitung können die Hilfsbrückenauflager mit den Bohrgeräten nicht hergestellt werden. Die Hilfsbrücken können deshalb nicht eingebaut werden. Die Leistung wurde daher durch den AG gekündigt.
- 13.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 112 n den Planungsbesprechungen wurden Fragestellungen zum Bodenaustausch an der Strecke3701 sowie zw. KM 43,650 (Schandelbach) und 44,650 (Kinzigflutbrücke) gestellt (SAF Fragen 383 und 385), die nur durch zus. Schürfe und zus. Planungen beantwortet werden konnten. Die zus. Planungsaufwände wurden am 13.12.2024 angeordnet. MKA 027 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Verlegung der Bushaltestelle beauftragt. Damit das Glasdach an der Bushaltestelle, wegen der Nähe zur Baustelle, keinen Schaden durch die Rammarbeiten erhält, ist es erforderlich, zusätzlich die gesamte Glasdach-Stahlkonstruktion zu verlegen. Der AN ist bereits für die Verlegung der Bushaltestelle und auch für den Rückbau der Fahrradständer und des Wetterschutzhauses beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. MKA 184 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Ausführungsplanung und Herstellung der Bahnsteigdächer in Gelnhausen beauftragt. Im Zuge der AP wurde festgestellt, dass die Dächer 5 und 6 zwar in der EP mit eingeplant waren, jedoch in der LV nicht berücksichtigt wurden. Die Leistungen sind erforderlich, da sonst die Mindestüberdachungsflächen nicht eingehalten werden. Der AN ist bereits für die Herstellung, Lieferung und Montage der kompletten Bahnsteigdächer beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. MKA 185 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Ausführungsplanung und Herstellung der Bahnsteigdächer in Gelnhausen beauftragt. Im Zuge der AP wurde festgestellt, dass der Dachtyp vom Außenbahnsteig 1a mit dem Dachtypen vom Bahnsteig 1 kollidiert. Da es für den Außenbahnsteig (1a) nur einen Typen gibt, musste der Dachtyp vom Bahnsteig 1 gewechselt werden. Dieser Wechsel führt zu erforderlichen, zusätzlichen Leistungen. Der AN ist bereits für die Herstellung, Lieferung und Montage des Daches auf dem Bahnsteig 1 beauftragt. Da es hier lediglich um einen Typenwechsel des Daches handelt, ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Die Leistung ist im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 006 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung Bestandteil der vertragliche Leistung ist und ein Wechsel des AN zu einem Wegfall einer Leistung gemäß HLV führt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von Leistungskürzungen im Bauvertrag und neuem Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung. MKA 007 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung Bestandteil der vertragliche Leistung ist und ein Wechsel des AN zu einem Wegfall einer Leistung gemäß HLV führt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von Leistungskürzungen im Bauvertrag und neuem Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung. MKA 008 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung Bestandteil der vertragliche Leistung ist und ein Wechsel des AN zu einem Wegfall einer Leistung gemäß HLV führt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von Leistungskürzungen im Bauvertrag und neuem Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung. MKA 009 Der AN ist bereits für die Herstellung der EÜ Schandelbach beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von Leistungskürzungen und neuem Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt. MKA 041 Der AN ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Ausführungsplanung und Ausführung des Ersatzneubaus der PU Gelnhausen beauftragt. Aufgrund der erhöhten Komplexität des Bauvorhabens unterstützt der AN zusätzlich im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. MKA 143 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist und die geänderten Randbedingungen innerhalb der vertraglich geschuldeten Planung zu berücksichtigen sind. Ein AN-Wechsel führt zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt. Zudem würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen Zusatzkosten infolge eines neuem Vergabeverfahren führen.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA049 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für den Neubau der Personenunterführung in Gelnhausen beauftragt. Im Zuge der Arbeiten wird festgestellt, dass die Statik, in Hinblick auf die Betonsorte, nicht mit dem Vertrag übereinstimmt. Die Statik erfordert eine höhere Druckfestigkeite und höhere Expositionsklasse aufgrund von XD2 (=Umgebung der Bauteile nass, selten trocken). Der AN ist bereits für den Neubau der Personenunterführung beauftragt. Da es sich hier um eine Änderung der Betonsorte handelt, ist die Leistung nicht trennbar. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. MKA087 Der Amtsentwurf sieht vor, die Weichen im Bereich Niedermittlau und Gelhausen mittels Handverschluss HV 73 zeitweise festzulegen. Im Zuge der Bausausführung stellte sich heraus, dass ein Festlegen der Weichen mit Handverschluss nicht aussreichend ist und diese temporär, abhängig von der jeweiligen Bauphase, gänzlich stillgelegt werden müssen. Die gänderte Leistung wurde am 16.05.2025 angeordnet MKA087 Weichen stilllegen MKA130 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für den Neubau der Personenunterführung einschließlich der Zugänge in Gelnhausen beauftragt. An den Zugangsrampen sind Beleuchtugnsrahmen anzubringen, die im Zuge der Genehmigungsplanung durch den Entwurfsplaner überarbeitet werden musste. Resultierend daraus entstanden Abweichungen wie stärkere Profile, Fußplatten und Schweißnähten. Es ist erforderlich, dass der AN eine Umplanung gemäß der überarbeiteten EP durchführt und die Beleuchtungsrahmen dementsprechend herstellt. Der AN ist bereits für den Neubau der Personenunterführung, einschließlich der Zugänge beauftragt. Da es sich hier um eine Änderung der Größe/Stärke handelt, ist die Leistung nicht trennbar. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich MKA160 Im Vorfeld der Herstellung der BE 208 wurden analog zu den anderen BE-Flächen und Baustraßen dynamische LPs zur Überprüfung der Standfestigkeit auf dem Erdplanum durchgeführt. Die Ergebnisse lagen zwischen 8 und 10 MN/m^ und damit deutlich unter den benötigten Werten. Es wird vorgesehen den Aufbau analog zu den vorherigen BE-Flächen und Baustraßen auszuführen, da dieser Aufbau sich bewährt hat. Nach Abtrag des Oberbodens sieht der Aufbau wie folgt aus; Vlies, 40 cm Grobschlag, Vlies,10 cm FSS RC, Geogitter, 60 cm FSS RC
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 42: Der AN ist für die Herstellung der Ausführungsplanung und der Ausführung der PU Gelnhausen beauftragt. Da die Ausführungsplanung basierend auf der Genehmigungsplanung eine komplexe Schnittstelle ist, erfordert diese einen Erhöhten Abstimmungsbedarf. Zudem ist die Machbarkeit der Bauausführungen innerhalb der Genehmigungststaktik zu berücksichtigen, weswegen ein Wechsel des AN nicht möglich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhte Abstimmungsbedarf führen. Zudem ist ein AN-Wechsel aufgrund des erhöhten Zeitbedarfs nicht möglich und gefährdet die termingemäße Bauausführung im gesamten Projekt. 72: Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FE163972 für den Ausbau des Abschnittes PFA 5.17 beauftragt. Für die Überwachung der Baustelle und der Materialien werden, gemäß dem Vertrag, Kameras aufgestellt. An den Aufstellungsorten am Schandelbach (DB Kabellager) und an der Westspange (BE 122) existiert kein fester Stromanschluss, weswegen es erforderlich war solarbetriebene Kameras mit externen Solarmodulen aufzustellen. Der AN ist bereits für die Überwachung der Baustelle beauftragt. Da die zusätzliche Leistung nur ein erhöhtes Niveau der Ausstattung erfordert, ist die Leistung nicht trennbar. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. 157: Der Einsatz eines zusätzlichen AN ist nicht möglich, da aufgrund der Komplexität der Wasserhaltung es zu gegenseitigen Behinderungen kommt und die Gewährleistung der einzelnen AN nicht überprüft werden kann. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von Leistungskürzungen im Bauvertrag und neuem Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 27.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 140: Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschaftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. / 150: Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschaftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. / 153: Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu einem hohen koordiativen Aufwand bei den Schnittstellen und Problemen hinsichtlich der Kompatibilität der unterschiedlichen Planungsleistungen führen. Die Gewährleistungsverhältnisse wären nicht eindeutig abgrenzbar. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Planungs- und Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Planungs- und Baufirmen führen.
- 15.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 - Das Querschott im Bereich der PU Nord wurde gemäß EP zwischen den Gleisen 501 und 502 geplant. Aufgrund des hohen Sperrzeitenbedarfs für die Umsetzung dieser Arbeiten musste im Hinblick auf die vorhandenen, für diese Arbeiten nicht ausreichenden Sperrzeiten die Lage des Schotts verschoben werden. Hierdurch kam es zu Mehrmengen und Mehrleistungen, da sich der Umbaubereich vergrößert hat. MKA 147 - Vertraglich ist keine provisorische Wasserhaltung für die alte PU vorgesehen. Die Wasserhaltung ist erforderlich, wenn die Wasserleitung, die von Pumpensumpf Nr. 2 in Pumpensumpf 3 führt, durch die Erstellung der Baugrube der PU Nord getrennt wird. 164 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschaftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 165 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschaftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 166 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 189 - Im Bereich der Gleise 501-504 von km 43,460 und km 44,200 wird einGleislängsverbau benötigt, da im Rahmen der Ausführungsplanung der Gleistiefenentwässerung keine ausreichende Standsicherheit des Betriebsgleises nachgewiesen werden konnte. Daher musste eine Umplanung mittels Verbau durch den AN erfolgen, um die Standsicherheit des Betriebsgleises sicherzustellen. 225 - Im Zuge der Ausführungsplanung wurden aus statischen Gründen die Bohrpfahllängen im Bereich der SÜ L3202 geändert. Hierdurch entsehen dem AN Mehrkosten. Die Leistungen wurden am 29.04.2025 durch den AG angeordnet. 261 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen.
- 16.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24 - Ein Auftragnehmerwechsel würde aufgrund der bereits erbrachten und aufeinander abgestimmten Planungs- und Ausführungsleistungen zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen, da ein neuer Auftragnehmer sich erst in die komplexen Anforderungen und Schnittstellen der Bauausführung einarbeiten müsste. 34 - Die Vertragsänderung ist unvermeidbar, da erst während der Bauarbeiten unvorhergesehen hohe PAK-Werte im Grundwasser festgestellt wurden. Diese waren weder aus Voruntersuchungen ersichtlich noch hätten sie bei Vertragsschluss vorhergesehen werden können. Das Eisenbahn-Bundesamt forderte daraufhin zwingend die Nachrüstung einer Aktivkohlefilteranlage. Die Änderung ist somit notwendig und verhältnismäßig, um das Projekt rechtssicher fertigzustellen.
- 16.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 198 - Im Zuge der Ausführungsplanung haben die statischen Berechnungen ergeben, dass eine Rückverankerung der Bodenplatte an der PU Nord an Mikropfähle vorzusehen ist. Die zusätzlichen Leistungen sind demnach für den Werkerfolg der Baumaßnahmen erforderlich und gesondert zu vergüten. MKA 201 - Im Zuge der Ausführungsplanung der Dammschüttung Hailerer Aue stellte sich heraus, dass die Bauzustände statisch nicht nachweisbar waren. Hieraufhin wurde am 1 1.06.2024 ein Planungsstopp durch den AG angeordnet, um die Grundlagen neu zu bewerten. Im Zuge dieser Betrachtungen wurde beschlossen, ein Fräs-Misch-lnjektionsverfahren (FMl-Verfahren) zur Baugrundverbesserung und Bodenstabilisierung anzuwenden. Am06.01.2025 wurden die Planungsleistungen für das FMI Verfahren angeordnet. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, die für den Werkerfolg notwendig ist und daher zusätzlich zu vergüten ist. 258 - Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war der Projekt noch nicht bewusst, ob und wenn ja, welche Sicherungsmaßnahme zum sichern der Oberleitungsmaste notwendig werden. Die Sicherung der Oberleitungsmaste wird erst durch den Statiker im Zuge der Ausführungsplanung berechnet. Dort wird dann auch festgelegt welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die ARGE ist vertraglich dazu verpflichet einen Bodenaustausch durchzuführen. Damit Sie die Arbeiten durchführen kann, muss Sie die bestehenden Bauwerke schützen, damit Sie ihren Werkerfolg erbringen können.
- 18.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 36: Der Untergrund auf der BE-Fläche (Größe ca. 1.500 qm) im Auenbereich hat sich nach Abtrag des Oberbodens und dem Aufbau mit Bodenaustauschmaterial gemäß Vertrag nach Amtsentwurf als nicht tragfähig erwiesen. Er wurde nach Anordnung durch die AG zusätzlich mit einer weiteren Schicht von Bodenaustauschstoffen mit einer Dicke von 30 cm, 2 Lagen Bodenvlies jeweils ober- und unterhalb, Geogitter und Schottertragschicht mit D= 46 cm sowie Asphalttrag- und Deckschicht in den Dicken von 14 und 4 cm standsicher für Geräte- und Fuhrpark für die Bauzeit bis ca. 2027 erstellt. / 58: Der Einsatz eines zusätzlichen AN ist nicht möglich, da die Herstellung der Austauschbohrungen zum geschuldeten Werkerfolgt gehört. Ein AN-Wechsel ist zudem aufgrund der Erfordernis der Arbeiten im Gleis innerhalb der Sperrpausen und der begrenzten Logistik nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge eines neuen Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung. / 74: Die Herstellung der BE 124 wurde aufgrund der einschlägig bekannten Umstände (Neuplanung bezüglich Aufbaus und Entwässerung / unzureichende Tragfähigkeit des Baugrunds / Behinderte Zuwegung durch Arbeiten Dritter / Beschaffungszyklus Oberbodenlagerfläche) weitaus aufwendiger als ursprünglich geplant. Dies resultiert in einer höheren Dauer für die Fertigstellung. Für die Realisierung der Ostersperrpause 2024 wird die BE 124 benötigt, um die Ausbaumaterialien zu lagern. Es wurde festgelegt, dass eine bauzeitliche Fertigstellung der BE 124 durchgeführt wird. Hierbei wird der Kanal durch die Standorte der Lamellenklärer und der Abscheider geführt und der Oberbau der BE-Fläche entsprechend mit der dichten Asphaltdecke hergestellt. Für die Interims-Entwässerung der BE-Fläche wird die Entwässerung bis in den bestehenden Entwässerungsgraben südlich des Bahndamms verlängert. Für die Interims-Fertigstellung der BE 124 werden nun Mehrlängen an Rohrmaterial benötigt. / 98: Die Baustraße 213 verläuft südlich des Bahndamms in der Hailerer Aue zwischen Bahnkilometer 42,4 bis 43,1. Seit Beginn der Baustelle am 01.01.2024 steht der Bereich, in dem die Baustraße realisiert werden soll, stetig unter Wasser. Die Rodung im Bereich der Baustraße Ende Februar, konnte aufgrund des anstehenden Wassers daher auch nur motormanuelle mit entsprechender PSA durchgeführt werden. Aufgrund des anstehenden Oberflächenwassers müssen Teile der BS 213 vorerst abgepumpt werden, bevor der Oberboden abgezogen, und die Baufeldfreimachung erfolgen kann. Das Wasser wurde auf die Nordseite der Hailere Aue in den Flutgraben gepumpt. Die Pumpenstunden werden entsprechend dokumentiert. Für die Herstellung der BS 213 wurde der folgende Bodenaustausch angeordnet: 5cm ungebundere Deckschicht, 35cm Frostschutzmaterial, 10cm FSS, Geogitter, 10cm FSS, Vlies, 60cm Grobschlag und Vlies. / 109: Der Einsatz eines zusätzlichen AN ist nicht möglich, da die Herstellung der BS 214a zum geschuldeten Werkerfolgt gehört. Die Änderung der Gründung für die Baustraße BS214a kann zudem aus Gewährleistungsgründen an keinen anderen AN vergeben werden. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge eines neuen Vergabeverfahren führen. Zudem führt ein AN-Wechsel zu erhöhte Abstimmungsbedarf und gefährdet die termingemäße Bauausführung. / 158: Im Vorfeld der Herstellung der BS 206 wurden analog zu den anderen BE-Flächen und Baustraßen dynamische LPs zur Überprüfung der Standfestigkeit auf dem Erdplanum durchgeführt. Die Ergebnisse lagen zwischen 6 und 11 IVIN/m^ und damit deutlich unter den benötigten Werten. Daher wurde in der Baubesprechung festgelegt, den Aufbau analog zu den vorherigen BE-Flächen und Baustraßen auszuführen, da dieser Aufbau sich bewährt hat. Nach Abtrag des Oberbodens sieht der Aufbau wie folgt aus; Vlies, 40 cm Grobschlag, Vlies,10 cm FSS RC, Geogitter, 60 cm FSS RC.
- 19.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 131: Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten, unter dessen auch für die Raumfugen der Personenunterführung in Gelnhausen beauftragt. Das im Vertrag aufgeführte Fugenband unterschreitet die Mindestanforderung gemäß Regelwerk, weswegen es erforderlich war ein breiteres Fugenband zu nehmen. Der AN ist bereits für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten beauftragt. Da es sich hier um eine Änderung der Größe/Stärke handelt, ist die Leistung nicht trennbar. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. / 132: Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten, unter dessen auch für die Raumfugen der Personenunterführung in Gelnhausen beauftragt. Die im Vertrag aufgeführte Fugenvergussmasse entspricht nicht der Richtlinie. Laut Bahn-Richtlinie ist es erforderlich einen wasserdichten Übergang zum Verschließen zu nehmen. Der AN ist bereits für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten beauftragt. Da die zusätzliche Leistung eine Änderung des Materials vorsieht, ist die Leistung nicht trennbar. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. / 134: Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Herstellung der Unter- und Überbauten der EÜ Schandelbach beauftragt. Im Zuge der Überarbeitung der Genehmigungsstatik für die EÜ Schandelbach war es erforderlich die Druckfestigkeitsklasse des zu verwendenden Betons zu erhöhen. Der AN ist bereits für die Herstellung der Unter- und Überbauten der EÜ Schandelbach beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert lediglich den Wechsel der Betonsorte, weswegen die Leistung nicht trennbar ist. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. / 136: Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Herstellung der Personenunterführung (PU) beauftrag. Zur Herstellung der Unterwasserbetonsohle war im Vertrag eine Spundwand zur Trennung 2er Bauphasen vorgesehen. Im Zuge der Planung und des Bauablaufs war es erforderlich diese Spundwand entfallen zu lassen und die Herstellung auf eine Bauphase zu reduzieren. Daraus resultierte Mehraufwand aufgrund komplizierter Geometrie, die die Herstellung einer dichten Sohle erschwerte. Der AN ist bereits für die Herstellung der PU beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert lediglich eine Planänderung und somit auch eine Änderung der Ausführung. Daher ist die Leistung nicht trennbar und ein AN-Wechsel nicht möglich.
- 19.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 133: Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Planung und Ausführung der Geländer der Treppen und Rampenzugänge beauftragt. Im Zuge der Planung wurden die Profile der Beleuchtungsrahmen geändert, was dazu führt, dass auch die Beleuchtungspfosten angepasst werden müssen, die sich mit dem Geländer überschneidet. Beim Geländer werden dadurch zusätzliche Aussparungen bzw. Anfangs- und Endpfosten erforderlich. Der AN ist bereits für die Planung und Ausführung der Geländer beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert eine Umplanung und neue Materialisierung zum bestehenden Vertrag, weswegen die Leistung nicht trennbar ist. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. / 155: Im Bereich Gelnhausen soll eine Kampfmittelsondierung für das Signal 34Vf und für das Signal 34Vff durchgeführt werden. Die Kampfmittelsondierung kann aufgrund von terminlichen Zwängen des nur in einer Sperrpause vom 23.8.24 auf den 24.08.24 realisiert werden. Die Standorte der Signalgründungen wird durch den Baubereich der Ostersperrpause 2024 definiert und westlich nach der verlegten KDB durchgeführt. Die Tiefensondierung erfolgt ohne Zweiwegetechnik von außerhalb der Gleise. Um den Signalstandort zwischen den Gleisen 502 und 503 zu sondieren, müssen Baggermatratzen als Zufahrt über das Gleis 502 ausgelegt werden. / 170: Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Herstellung der EÜ Schandelbach beauftragt. Die Bohrpfahlarbeiten hierzu konnten nicht, wie vereinbart, unmittelbar nach der Oktobersperrpause 2024 durchgeführt werden, da der Rückbau der Oberleitungsanlage aufgrund von fehlender Zusage auf unsere Ausschreibung, bis dato noch ausstehend war. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen aufgrund von Umdisponieren des Personals, der Geräte und der Nachunternehmereinsätze. Der AN ist bereits für die Herstellung der EÜ Schandelbach beauftragt. Die im Vertrag beinhalteten Leistungen müssen zeitlich verschoben werden. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. / 174: Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Planung und Ausführung der Personenunterführung (PU), einschließlich der Zugänge, beauftragt. Im Zuge der Planung war es erforderlich die PU mit zusätzlichen Rückbiegeanschlüssen auszuführen. Die zusätzliche Leistung beinhaltet die Lieferung und den Einbau der Bewehrungsrückbiegeanschlüsse. Der AN ist bereits für die Planung und Ausführung der PU beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert eine Umplanung der AP und einen erhöhten Ausführungsaufwand zum bestehenden Vertrag, weswegen die Leistung nicht trennbar ist. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. / 175: Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Planung und Ausführung der Arbeiten an der Straßenüberführung (SÜ) L3202 beauftragt. Gemäß Genehmigungsstatik war es erforderlich die Spannbetonfertigteile im Bereich der Querträger mit zusätzlichen Rückbiegeanschlüssen auszuführen. Die zusätzliche Leistung beinhaltet die Lieferung und den Einbau der Bewehrungsrückbiegeanschlüsse, einschl. der Erschwernisse aufgrund der beengten Platzverhältnissen. Der AN ist bereits für die Planung und Ausführung beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert eine Umplanung der AP und einen erhöhten Ausführungsaufwand zum bestehenden Vertrag, weswegen die Leistung nicht trennbar ist. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. / 180: Für die ARGE steht das Grundstück der Fa. Klingel in der Lagerhausstraße als Baustellenzufahrt zur Verfügung. In Abstimmung zwischen [Name entfernt] und [Name entfernt] wurde dem AN angeordnet, die Grundstücksgrenzen auf dem Grundstück der Fa. Klingel abzustecken und zu markieren. Eine Erstellung eines DGM für Absteckung der Grundstücksgrenzen und zuletzt das Aufstellen eines Bauzan ist hier notwendig. / 187: Im Zuge der Materialisierung für die Ostersperrpause wurde die benötigte KDB sowie das Schutzvlies für den Bereich der Weichen 507-510 entsprechend materialisiert. Es gibt auf dem Markt aktuell nur eine einzige KDB mit der benötigten Bahnzulassung. Eine termingerechte Lieferung bis Ostern war nur möglich bei Abruf einer großen Menge KDB nkl. Vlies. Zu diesem Zeitpunkt waren die BE Flächen noch in Errichtung, sodass die Lieferung des gesamten Materials auf die Baustelle nicht möglich war und das Material beim Hersteller zwischengelagert werden musste. Auf Grund der Problematik „Hailerer Aue“ ist der Baufortschritt in diesem Bereich nicht so weit, dass relevante Mengen an KDB und Vlies verbaut werden konnten. Der Hersteller hatte eine Zwischenlagerung bis Oktober 2024 ermöglicht. Ab November 2024 muss das Material auf der Baustelle gelagert werden. Durch diese zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen verlängert sich die vorgegebene Ausführungszeit, die derzeit nicht final abgeschätzt.
- 20.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 024): Die Untere Wasserbehörde MKK forderte ein Konzept, aus dem hervorgeht, welche betrieblichen Tätigkeiten auf den BE-Flächen im Trinkwasserschutzgebiet vorgesehen sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Vorfluter (Gewässer) zu schützen.Betriebs- und Gewässerschutzkonzept für BE-Flächen und Baustraßen im Wasserschutzgebiet erstellen und zur Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde MKK einreichen, inkl. Einmaliger Überarbeitung bzw. Einarbeitung der Prüfanmerkungen der UWB. Das Konzept muss Angaben zu folgenden Themenkomplexen beinhalten: • Vergaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Gewässerschutz • Vertragliche Vorgaben zu Schutzmaßnahmen • Beschreibung der beabsichtigten baubetrieblichen Tätigkeiten • Bauliche Sicherungsmaßnahmen • Organisatorische Sicherungsmaßnahmen • Angaben zu Kontrolle und Wartung • Alarmplan bei Havariefällen • Alarmplan im Hochwasserfall (HW-Notfallplan) • Meldekette/Alarmkette mit Kontaktdaten. / 119): Am 04.09.2024 haben wir mit den Aushubarbeiten der Stecke 3701 westlich des Schandeibaches begonnen. In diesem Zuge haben wir nach dem ersten freigelegten Erdplanum dynamische Lastplattendruckversuche durchgeführt, mit den Ergebnissen LP1 = 1,83 MN/m' & LP2 = 2,23 MN/m'.Das Erdplanum soll im Evd 20 MN/m^ haben. Es wurde angeordnet Probefelder für einen Bodenaustausch herzustellen. In Abstimmung mit dem AN wurde folgende Probefelder erstellt: • Probefeld 1: 20 cm Bodenaushub und 40 cm Einbau Grobschlag - Ergebnis der Lastplatte in Evd 12 MN/m^ • Probefeld 2: 60 cm Bodenaushub und 75 cm Einbau Grobschlag - Ergebnis der Lastplatte in Evd 39 MN/m^ Probefeld 3: 40 cm Bodenaushub und 20 cm Grobschlag, Vlies und 20 cm Frostschutzschicht - Ergebnis in Evd 16 MN/m^. In Abstimmung mit der Bauüberwachung wurde vorerst folgendes weiteres Vorgehen festgelegt: Bodenaushub 50 cm, Einbau Grobschlag 30 cm, Vlies und 20 cm Frostschutzschicht. Die Oberkante der 20 cm Frostschutzschicht stellt das Erdplanum für den weiteren Unter- und Oberbau dar.
- 30.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 93 - Im Bereich des Baufeldes wurden verschiedene Hindernisse (Vlies, Tiefenentwässerung, alter Gepäckbahnsteig) aufgefunden, dienicht bekannt waren und daher in der Baubeschreibung nicht enthalten sind. Der Rückbau sowie die Entsorgung der Hindernisse sind für den Werkerfolg zwingend notwendig und gesondert zu vergüten. 117 - Im Bereich des Baufeldes wurden verschiedene Hindernisse (Vlies, Tiefenentwässerung, alter Gepäckbahnsteig) aufgefunden, dienicht bekannt waren und daher in der Baubeschreibung nicht enthalten sind. Der Rückbau sowie die Entsorgung der Hindernisse sind für den Werkerfolg zwingend notwendig und gesondert zu vergüten. 200 - Im Zuge der Ausführungsplanung der Dammschüttung Hailerer Aue stellte sich heraus, dass die Bauzustände statisch nicht nachweisbar waren. Hieraufhin wurde am 1 1.06.2024 ein Planungsstopp durch den AG angeordnet, um die Grundlagen neu zu bewerten. Im Zuge dieser Betrachtungen wurde erkannt, dass sich die Erdaushubmengen bei der Dammverbreiterung von ca. 7.800 rn3 auf ca. 17.000 rn3 erhöhen. Die Mengenmehrung wurde am 17.02.2025 angeordnet.
- 30.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 021 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 151 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 193 - Die Anpassung des Bauablaufs des Durchlasses 39,007, um eine bauliche Umsetzung innerhalb der zur Verfügung stehenden Sperrpausen zu ermöglichen, war nicht Bestandteil des HLV. 206 - Im Zuge der Bauarbeiten wurde ein beschädigter Zaun im Baufeld vorgefunden, der nicht durch den AN beschädigt wurde, aber als potentielle arbeitsschutzrechtliche Gefahr für die ordnungsgemäßen Arbeiten bewertet wurde. Die instandsetzung des Zauns ist somit für die Weiterführung der Arbeiten notwendig und wurde als zusätzliche Leistung am angeordnet. 207 - Die BE-Flächen an km39 Nord (BE 151-154) befinden sich imSchutzbereich einer Freileitung der Fa. Tennet. Bei einem Abstimmungstermin mit Fa. Tennet wurden notwendige Sicherungsmaßnahmen der für Arbeiten im Bereich der BE 151-154 genannt. Aufgrund der Abstände zwischen dem vorhandenen Gelände und den überspannenden Leiterseilen ist bei allen Bauarbeiten im direkten Leitungsbereich (Baubeschränkungszone) äußerste Vorsicht geboten. Die Höhe der dort eingesetzten Arbeitsgeräte, Baumaschinen, etc. ist beschränkt. Die hier eingesetzten Arbeitsgeräte dürfen im Bereich der geplanten Maßnahme innerhalb der Baubeschränkungszone eine maximale Arbeitshöhe von + 9,00 m bezogen auf die natürlicheGeländeoberkante nicht überschreiten. Um die Arbeiten in diesem Bereich durchführen zu können und dieAngaben von Tennet zu berücksichtigen soll eine Höhenbegrenzung überdie BE 151-154 im Bereich der Baubeschränkungszone errichtet werden. 209 - Im Hauptvertrag wurde die Ausführungsplanung des Ausbaus des Hasselbachs vergessen aufzunehmen. Die AP ist allerdings für den Werkerfolg der Gesamtmaßnahme notwendig, da in verschiedenen behördlichen Auflagen Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Inbetriebnahme. 222 - Im Hauptvertrag wurde für den Durchlass 39,007 ein Holmgeländer vorgesehen und beschrieben. Aus sicherheitstechnischen Gründen muss dort allerdings ein Füllstabgeländer eingebaut werden. 223 - Der statische Nachweis zur bauzeitlichen Auflagerung der Spannbeton-fertigteile auf den vorbetonierten Endquerträgern zum Bauwerk SÜ L3022, war in der vom AG an den AN übergebenen Statik nicht enthalten. Die erforderlichen Nachweise wurden durch den AG, bzw. dessen beauftragtes Ingenieurbüro nachträglich erstellt. Hierbei wurde festgestellt, dass ein zusätzliches Traggerüst (Absenkkeilkonstruktion) auf der Auflagerbank erforderlich wird. Das zus. Traggerüst wurde am 13.03.2025 angeordnet. 236 - Im Zuge der EP wurde es versäumt, die Umverlegung der bekannten Abwasserdruckleitung am Durchlass 39,007 (nördlich Seite der Gleise) zu planen und in die Ausschreibungsunterlagen zu überführen. Da ohne Umverlegung eine Kollision mit den restlichen geplanten Bauleistungen stattgefunden hätte, wurde dem AN die Planung sowie Umverlegung der Abwasserdruckleistung angeordnet. 262 - Im Zuge der AP musste der Querschnitt des Bauwerks am Schandelbach verbreitert werden, weshalb das BW mit der bestehenden Gasleitung kollidiert hätte. Aus diesem Grund muss die bestehende Gasleitung umgelegt werden und es wurden verschiedene zusätzliche Leistungen (Erdbauarbeiten, Umverlegung Kabelhilfsbrücke, Umlagerung von im Baufeld gelagerten Materialien). 263 - Gemäß den Auflagen des RP für die Arbeiten im kontaminierten Bereich der PU Süd sollen außerhalb des Spundwandkastens 6 Bodenkerne durch Dritte (Firma BFU) gezogen werden. Hierfür ist eine zusätzliche Kampfmittelsondierung an den Bohrpunkten notwendig, die durch den AN erfolgen soll. Hierfür muss an jedem Bohrpunkt eine Sondierung durchgeführt werden. Die Bohrpunkte müssen entsprechend eingemessen und gesichert werden, sowie die Koordinaten an den AG übergeben werden.
- 03.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 52 - Gemäß gesetzlichen Vorgaben ist das Oberflächenwasser der Baustraßen und BE-Flächen im WSG 11 zu sammeln, zu behandeln und abzuleiten. Die zur Verfügung gestellte Unterlagen sind, nicht ausreichend, um die vertraglich geschuldete Ausführungsplanung ordnungsgemäß zu erstellen. Zudem ist die Entwässerungsnalagen der BE-Flächen im WSG 11 wurden nichtvertraglich vereinbart. Nach Entfall der BS203 aufgrund eines Storchennestes, und Bau der BEFIächen 103 und 104 stellte sich in der Ortlichkeit heraus, dass ein aus Süden die Kinzigaue entwässernder Graben die Vorflut nicht mehr erreichen kann und seine Funktion für die Dauer der Baumaßnahme nicht mehr gewährleistet ist. Auf unseren Wunsch wurde ein Graben entlang der BS 207 geplant, der das Oberflächenwasser des Grabens entlang der BS 203 aufnimmt und mittels verrohrter Querungen nach Westen bis zur BE 107 führt, wo das Wasser abgeschlagen werden kann. 80 - Aufgrund von fehlenden Fc-Wagen, hätte die komplette Osterbaustelle sonst abgesagt werden müssen. 183 - Arbeiten in Niedermittlau konnten nicht zu einem geplanten Termin ausgeführt werden, aufgrund von Verzögerungen bei den Weichenlieferungen und ungeplanten baulogistischen Überschneidungen mit anderen Großmaßnahmen. Hierzu wurde eine neue Sperrpause angemeldet und die Bauarbeiten der einzelnen Teilabschnitte zusammengelegt, um die geplante Terminschiene aufrechtzuerhalten.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 076 - Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FE163972 für die Planung und Ausführung der Entwässerung beauftragt. Gemäß Bauvertrag ist es vorgesehen die Durchgangsschächte aus Beton herzustellen. Da aber das Verbindungsstück der Entwässerungsleitung zum Schacht mit Gummidichtung eingesteckt wird, jedoch der Betonschacht nur eine Verschweißung vorsieht, ist es erforderlich auf Kunststoffschächte auszuweichen. Der AN ist bereits für die Planung und Ausführung der Entwässerung beauftragt. Da die zusätliche Leistung einen Wechsel der Schacht-Sorte vorsieht, ist die Leistung nicht trennbar. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich.
- 24.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 127 - Im Zuge der Nebenbestimmungen der entsprechenden Wasserrechtlichen Genehmigungen für die Einrichtung der BEFlächen 123 und 124a wurden die Herstellung eines Erdbeckens sowie das Vorsehen einer Pumpwasserleitung in die Kinzig erforderlich. 145 - Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FE163972 für die Planung und Herstellung der Personenunterführung (PO) beauftragt. Die Baugrube PO-Nord wird teils als rückverankerte Spundwand und teils als rückverankerte überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt. Im Zuge der AP werden die Statikberechnungen angepasst. Daraus folgend ist das ausgeschriebene Profil GU 14 unausreichend. Es ist daher erforderlich eine höhere Klasse, also GU 33, zu nehmen. Der AN ist bereits für die Herstellung der PU beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert lediglich den Wechsel des Profils von GU 14 zu einer höheren Klasse, weswegen die Leistung nicht trennbar ist. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich. 228 - Der AN wurde mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zu einem alternativen Bauablauf der EU Schandelbach beauftragt, um zu überprüfen, ob zwecks einer Terminoptimierung die Herstellung der Blöcke 3 und 4 in der Oster-TSP 2026 möglich seien. Die Anordnung erfolgte am 05.08.2025. 238 - Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FE163972 für die Herstellung eines Versickerungsbeckens zwischen Bstg. la und dem angrenzenden Parkplatz beauftragt. Es ist erforderlich die Ausführung in zwei zeitlichen Bauabschnitten durchzuführen, da der Bereich von zwei Bestandsoberleitungsmasten mit Querabspannern blockiert wird. Die zusätzliche Leistung umfasst zu dem noch die prov.. Herstellung und den Rückbau des Sockels der SSW, der sich im Bahnsteig befindet und die Wederherstellung des Bahnsteigs. Der AN ist bereits für die Herstellung des gesamten Versickerungsbeckens beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Die Herstellung des prov. Sockels steht zudem im direkten Zusammenhang mit der Ausbildung des Versickerungsbeckens und ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhten Abstimmungsbedarf erfordern.
- 26.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 284 - Mit MKA 204 wurde dem AN das Fräs-Misch-lnjektionsverfahrens (FMI) zur Dammertüchtigung der Hailerer Aue beauftragt, dass bis zum 14.07.2025 abgeschlossen sein soll. Hierdurch müssen die Gründungsarbeiten zur SÜ L3202 für ca. 1 Monat unterbrochen werden, was dem AN entsprechend angeordnet wurde.
- 26.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 282 - Am 05.08.2025 wurde dem AN angeordnet, dass die Feuerschutztüren zu den Hebeanlagen in der Personenunterführung Gelnhausen mit einer integrierten Belüftungsmöglichkeit ausgeführt werden müssen. 283 - Um eine längere Nutzungsdauer (> 2 Jahre)zu gewährleisten, wurde angeordnet, dass 12 Mikropfähle zur Verankerung der PU Nord als Daueranker (im LV waren nur Kurzzeitanker für bauzeitliche Sicherung enthalten) ausgeführt werden sollen.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 28) Die ursprünglich geplanten Ortbetonfundamente für die temporäre Rückverankerung der Oberleitungsmaste 43-19 und 43-21 konnten aus terminlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Daher war eine alternative Lösung mit Gewichtsfundamenten erforderlich, die zusätzliche Planungs-, Abstimmungs- und Bauleistungen mit sich brachte und im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten war. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde nicht nur erhebliche technische Abstimmungsprobleme verursachen, sondern auch im Hinblick auf die Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche eine komplexe Schnittstelle darstellen. Zudem würde er zu signifikanten Zusatzkosten durch erhöhten Koordinationsaufwand führen und erhebliche Risiken für die fristgerechte Fertigstellung des gesamten Projekts bergen. 31) im Zusammenhang mit der Mehrkostenanzeige zur Lagersockelherstellung im Projekt EÜ Kinzigflutbrücke wird darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Änderung eine Anpassung des Bauprozesses erforderlich gemacht hat. Diese Änderung war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planung nicht vorhersehbar. 104) Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Herstellung der Personenunterführung (PU) beauftragt. Im Zuge der Arbeiten wird für die Baugrube der PU-Nord eine Rückverankerung mittels Verpresssondierung erforderlich. Hierzu muss eine gesonderte Kampfmittelsondierung mit einer Neigung durchgeführt werden, die eine andere Gerätetechnik fordert. Sowohl die Neigung der Sondierungsbohrung, als auch die nicht vorgesehene Tiefenbohrung bis zu 10m führen zu den erforderlichen Zusatzleistungen. Der AN ist bereits für die Herstellung der PU beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Die Kampfmittelsondierung steht zudem im direkten Zusammenhang mit der Rückverankerung und ein AN-Wechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhten Abstimmungsbedarf erfordern 123) Um die P+R-Anlage herzurichten, ist es erforderlich, einen provisorischen Parkplatz einzurichten. Auf dieser Fläche werden aus der Vorarbeit eines externer Auftragnehmers der DB InfraGo diverse Nacharbeiten für den Folgeunternehemer Schnorpfeil fällig. Das Baufeld und die BE-Fläche wurde zum Zeitpunkt der Übergabe noch als Baustraße befahren und konnte nicht fertiggestellt werden. Diese Anforderungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Ausführungsplanung und konnten von uns im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. Da es sich bei der Änderung um eine Anpassung im Rahmen der Gesamtherrichtung P&R Anlage handelt, bleibt der Gesamtcharakter des Bauvorhabens unverändert. Die Hauptziele und der Umfang der Bauarbeiten ändern sich nicht, sondern erfordern lediglich die Durchführung von ergänzenden Maßnahmen. 128) In vielen Bereichen der Strecke sind noch alte Quertragwerke vorhanden, die über die Gleise und auch das Baufeld gespannt sind. Diese Quertragwerke dürfen auf keinen Fall beschädigt werden. Daher wurde angeordnet, dass vor und nach Quertragwerken, unter denen Baustellenverkehr stattfindet, Schutztore gebaut werden sollen. 139) Gemäß Bauvertrag soll ein Bahnsteigprovisorium für Bahnsteig 2 hergestellt werden (vgl. Pos. 29.16.20). Da sowohl die Planung des Provisoriums nicht vorlag und auch verschiedene Zusammenhangsleistungen in der Baubeschreibung/Leistungsverzeichnis fehlten, wurden diese Leistungen dem AN angeordnet. 144) Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Herstellung der Personenunterführung (PU) beauftragt. Die Wasserhaltung der Bestands-PU erfolgt über drei hintereinandergeschalteten Hebeanlagen. Im Zuge des Aushubs des PU-Nordzugangs muss die Hebeanlage Nord zurückgebaut werden. Es ist erforderlich eine neue Ableitung um die Baugrube zum Entwässerungsschacht herzustellen. Der AN ist bereits für die Herstellung der PU beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. 147) Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Herstellung der Personenunterführung (PU) beauftragt. Im Zuge der Arbeiten war eine Kontamination des Baugrunds erforderlich. Die Aushubarbeiten an der PU Süd wurden zeitweilig aufgehoben. Hieraus entstehen zusätzliche Kosten für Personal und für das Vorhalten des Hebegeräts. Der AN ist bereits für die Herstellung der PU beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist 159) Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Herstellung der Personenunterführung (PU) beauftragt. Im Zuge der Überarbeitung der Ausführungsplanung und der Genehmigungsstatik war es erforderlich die Druckfestigkeitsklasse des zu verwendenden Betons für die Bohrpfähle zu erhöhen. Der AN ist bereits für die Herstellung der PU beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert lediglich den Wechsel der Betonsort, weswegen die Leistung nicht trennbar ist. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich 172) Die Änderung wurde erforderlich, da nach Ausschreibungsbeginn eine neue Fassung der ZTV-ING (Ausgabe Februar 2025) durch das ARS Nr. 10/2025 vom 13. März 2025 veröffentlicht und zum 18. Juni 2025 verbindlich eingeführt wurde. Diese schreibt für Kappenbeton eine höhere Festigkeitsklasse C30/37 vor. In der Ausschreibung war noch die bis dahin gültige Klasse C25/30 angesetzt. Die Regelwerksänderung erfolgte nach Abschluss der Ausschreibung und war bei deren Erstellung bei aller Sorgfalt nicht vorhersehbar. Eine Ausführung nach ursprünglichem Stand wäre nicht mehr regelkonform. Die Anpassung ist daher zwingend notwendig und sachlich gerechtfertigt.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 22) Die Änderung der Ausführungsplanung wurde erforderlich, da im weiteren Projektverlauf verbindliche Anforderungen für den späteren viergleisigen Ausbau der ABS Hanau–Gelnhausen festgelegt wurden, die in der ursprünglichen Planungsgrundlage nicht enthalten waren. Betroffen sind insbesondere die Streckengeschwindigkeit von 230 km/h, vergrößerte Gleisabstände von 3,00 m sowie ein zusätzlicher Sicherheitsraum von 0,80 m bis zur Lärmschutzwand. Daraus ergeben sich Anpassungen an Brückengeometrien, Tragwerken, Stützwänden und Lärmschutzanlagen. Diese Vorgaben lagen bei Vertragsschluss noch nicht verbindlich vor und konnten bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus technischen und betrieblichen Festlegungen, die erst im Zuge der detaillierten Abstimmung zwischen Projektbeteiligten und Genehmigungsbehörden verbindlich festgeschrieben wurden. 29) Die Durchführung der zusätzlichen Setzungsmessungen an der Kinzigflutbrücke erfordert ein umfassendes Verständnis der baulichen Gegebenheiten, des Messkonzepts sowie der abgestimmten Untersuchungszeitpunkte. Der aktuelle Auftragnehmer verfügt über das notwendige Fachwissen, die Projektkenntnis und die vertraglichen Rahmenbedingungen, um diese spezialisierten Leistungen fachgerecht und termingerecht umzusetzen. Ein Auftragnehmerwechsel würde aufgrund der erforderlichen Einarbeitung und Abstimmung erhebliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten verursachen sowie die Kontinuität und Zuverlässigkeit der Messungen gefährden. Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ist ein Wechsel somit nicht möglich und würde den Bauablauf erheblich behindern. 85) Einige der geplanten Arbeiten in der Herbstsperrpause 2024 mussten aufgrund fehlender Personale (Abnahmeprüfer LST) abgesagt werden. Die hieraus entstehenden Mehrkosten sind gesondert zu vergüten. 172) Die Änderung wurde erforderlich, da nach Ausschreibungsbeginn eine neue Fassung der ZTV-ING (Ausgabe Februar 2025) durch das ARS Nr. 10/2025 vom 13. März 2025 veröffentlicht und zum 18. Juni 2025 verbindlich eingeführt wurde. Diese schreibt für Kappenbeton eine höhere Festigkeitsklasse C30/37 vor. In der Ausschreibung war noch die bis dahin gültige Klasse C25/30 angesetzt. Die Regelwerksänderung erfolgte nach Abschluss der Ausschreibung und war bei deren Erstellung bei aller Sorgfalt nicht vorhersehbar. Eine Ausführung nach ursprünglichem Stand wäre nicht mehr regelkonform. Die Anpassung ist daher zwingend notwendig und sachlich gerechtfertigt 199) Im Rahmen der Baumaßnahme wurde aufgrund einer geänderten Straßenplanung für die Stützwand Hasselbach eine Anpassung der Konstruktion erforderlich. Die Planung sieht bei gleichbleibender Achse der Bohrpfahlwand eine Kragarmkonstruktion vor, die erheblich vom ursprünglichen Entwurf abweicht. Zur Klärung der technischen Machbarkeit wurde dem Auftragnehmer die Durchführung einer Machbarkeitsstudie übertragen. Die daraus resultierenden Mehrleistungen sind auf diese nicht vorhersehbaren geänderten Rahmenbedingungen zurückzuführen und erfüllen die Voraussetzungen unvorhersehbarer Umstände gemäß den genannten EU-Richtlinien. 204) Im Zuge der Ausführungsplanung der Dammschüttung Hailerer Aue stellte sich heraus, dass die Bauzustände entgegen der seriösen Prognose des Planers/geologischen Gutachters statisch nicht nachweisbar waren. Hieraufhin wurde am 11.06.2024 ein Planungsstopp durch den AG angeordnet, um die Grundlagen neu zu bewerten. Im Zuge dieser Betrachtungen wurde beschlossen, ein Fräs-Misch-Injektionsverfahren (FMI-Verfahren) zur Baugrundverbesserung und Bodenstabilisierung anzuwenden. Am 06.01.2025 wurden die Planungsleistungen für das FMI Verfahren angeordnet. Nach erfolgter Planung wurden schließlich auch die Bauleistungen angeordnet. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, die für den Werkerfolg notwendig ist und daher zusätzlich zu vergüten ist 233) In der Ostersperrpause 2025 haben verschiedene zusätzliche Arbeiten stattfinden müssen, die in der ursprünglichen Bauphasenplanung nicht vorgesehen waren. Hierdurch kam es zu erheblich mehr Bauspitzen, die ein planungsgemäßes Arbeiten der Stopfmaschine zu den vorgesehenen Einsatzzeiten unmöglich machten. Um die vertraglich vorgegebenen Leistungen ausführen zu können, mussten für die Stopfmaschine Sonderschichten angeordnet werden, die zusätzlich zu vergüten sind. 237) Im Zuge der Abstimmungen zum Wasserrechtsantrag für die Arbeiten am Durchlass KM 39,007 wurde durch das EBA bzw. die entsprechenden Behörden festgelegt, dass entgegen der Planung des Hauptvertrages das anfallende Wasser aus der vorgesehenen Grundwasserabsenkung nicht in den bestehenden Graben des aktuellen Durchlasses abgeleitet werden darf, sondern in dem 400 m entfernten Etzelwiesengraben abzuführen ist, wodurch dem AN Mehrkosten entstehen, die zusätzlich zu vergüten sind 247) Aufgrund fehlender Baufreigaben durch das EBA standen dem AN im Bereich von Niedermittlau verschiedene BE Flächen nicht zur Verfügung, so dass alternative Lagermöglichkeiten für verschiedene Schüttstoffe, die in diesem Bereich einzubauen waren, hergestellt werden mussten. Darüber hinaus konnten verschiedene Einbaustoffe aufgrund unvorhergesehener Packlagen im Unterbau nicht verwendet werden, so dass diese an einem anderen Einbauort eingebautr werden mussten. Die hierdurch entstehenden Zwischentransporte und zusätzlichen BE Flächen wurden in der 66. Baubesprechung angeordnet und sind daher zusätzlich zu vergüten. 302) Aufgrund hoher Nachfrage (Korridormaßnahmen) und Ausfall eines Lieferanten wegen Hochwassers, sind die Lieferzeiten für Kabeltypen mit 120 und 200 Verseilung auf über 1 Jahr angestiegen. Um kurzfristig den Bedarf abzudecken, kann der fehlende Kabelbedarf durch Abholung der Kabel vom Projekt "Riedbahn" gedeckt werde
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 177) Den Ausschreibungsunterlagen zur 3701 liegt ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept bei. In diesem ist unter Anlage 4 ein Lageplan mit Altlastenverdachtsflächen beigefügt. Dort ist ersichtlich, dass die Stecke 3701 ursprünglich ein altes Verladegleis war, welches in einigen Teilen ölkontaminiert ist. Im Bereich der PU Süd sind im Lageplan mit den Altlastenverdachtsflächen keine Verdachtsflächen eingetragen. Im Zuge der Aushubarbeiten an der PU Süd wurde organoleptisch auffälliger Boden vorgefunden. Entsprechende Vertragspositionen, welche Arbeiten im kontaminierten Bereich an der PU Süd beschreiben, sind im Bauvertrag nicht vorhanden. Die fortlaufende Arbeit durch den bisherigen Auftragnehmer sichert die technische Kontinuität und minimiert das Risiko von Mängeln und späteren Haftungsfragen. 190) Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Ausführungsplanung (AP) und Herstellung der Unter- und Überbauten der EÜ Schandelbach beauftragt. Die AP wurde auf Basis der eingereichten Gehnehmigungsstatik erstellt und in den Prüflauf gegeben, die bereits überholt war. Es war erforderlich die AP gemäß der aktuellen Genehmigungsstatik zu überarbeiten und erneut in den Prüflauf zu geben. Der AN ist bereits für die Planung und Ausführung der Unter- und Überbauten der EÜ Schandelbach beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert eine Umplanung zum bestehenden Vertrag, weswegen die Leistung nicht trennbar ist. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich 191) Die ARGE Schnorpfeil & Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 22FEI63972 für die Herstellung der Personenunterführung (PU), inkl. der Wandverkleidung (hier: Fliese) beauftragt. Im Zuge der Arbeiten wurde festgestellt, dass die PU mit WU-Beton hergestellt werden muss. Aus Inspektionsgründen muss der WU-Beton zugänglich sein und darf daher nicht gefliest werden. Es war erforderlich die Wandverkleidung auf Graffischutzboards zu ändern. Der AN ist bereits für die Herstellung der PU, inkl. der Wandverkleidung beauftragt. Die zusätzliche Leistung erfordert einen Wechsel der Wandverkleidung zum bestehenden Vertrag, weswegen die Leistung nicht trennbar ist. Ein Wechsel des AN ist somit nicht möglich 205) Gemäß Bauvertrag schuldet der AN das Räumen und Streuen der prov. Fußgängerüberführung (FÜ) ab einer Tiefsttemperatur von 2 Grad C. Am 1501.2025 wurde dem AN aufgrund Schneefalls angeordnet, darüber hinausgehend einen permanenten Winterdienst einzurichten, um der Gefahr einer Verunfallung bei der Nutzung der FÜ bei Temperaturen > 2 Grd C. entgegen zu wirken. 212) Im Bereich der Hailerer Aue wurde eine FMI-Verfahren durchgeführt. Es ergibt sich somit die Notwendigkeit einer Setzungsmessungen zur Überwachung des hergestellten FMI-Körpers, da durch den unvollständigen Austausch der Auelehme der FMI-Körper „schwimmt“. Zudem wurde die Dammanschüttung nur lose geschüttet (nicht verdichtet). Es werden Rundstahlrohre mit einem Durchmesser von 16mm alle 10 Meter entlang des FMI-Bereichs eingebracht, um diese mit einem Nivellement zu beobachten. 215) Gemäß Bauvertrag schuldet der AN FT-Kolkschutzelemente, die mit laut Leistungsverzeichnis mit einem Stahlwinkel aus Baustahl S235 zu befestigen sind. Gemäß Ausführungsplanung sind die Befestigungen nun aus Edelstahl herzustellen, um eine längere Lebensdauer zu gewährleisten. Die geänderte Leistung ist zusätzlich zu vergüten 226) Im Zuge der Bauausführung wurde festgelegt,, dass die Herstellung der Bohrpfähle inkl. der angeordneten Bohrpfahlverlängerung zum Bauwerk SÜ L3202 mit Wasserüberdruck zu erfolgen hat, da aufgrund der geologischen Gegebenheiten eine Standfestigkeit des Bohrlochs nicht gegeben war. Die zusätzlichen Leistungen wurden am 08.05.2025 angeordnet. 240) Im Zuge der Bauausführungen zu diesem Projekt und den verschiedenen Abstimmungen mit Behörden, hat sich die Erkenntnis ergeben, dass im Bereich von Niedermittlau mit Bodendenkmälern zu rechnen ist und daher die Bauarbeiten in diesem Bereich von Archäologen und dem Kampfmittelräumdienst begleitet werden müssen. Die hiermit verbundenen Einschränkungen und Behinderungen der Bauarbeiten waren bei der Kalkulation der Hauptvertragsleistungen nicht bekannt und sind daher zusätzlich zu vergüten. Die entsprechende Anordnung durch die PL erfolgte am 14.11.2024. 251) Bei der Erstellung der Ausführungsplanung zum Bahnsteig 1a hat sich ergeben, dass aufgrund verschiedener örtlicher Randbedingungen, zusätzlich zu den im Hauptvertrag enthaltenen Fertigteilfundamente, 37 Stck Ortfundamente auszuführen sind. Diese Leistungen warem im Hauptvertrag nicht enthalten, sind aber für den Werkerfolg notwendig, so dass diese zusätzlichen Leistungen angeordnet werden und zusätzlich zu vergüten sind.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 231 - Laut Leistungsverzeichnis (2.3.360 Weiche 508 einbauen) soll die Weiche 508 vom Tarifpunkt in die Baustelle transportieren und dort entladen. Für die Nacht 23./24.08.2024 war die Entladung der Weichenfahrbahn W508 geplant. Aufgrund eines nicht besetzten Stellwerks in Mannheim, ist die Weichenfahrbahn nicht in Frankfurt (Ost) angekommen. Die geplante Nachtschicht-Sperrpause ist entfallen. Die Hauptvertragsleistung musste in einem separaten Einsatz nachgeholt werden-Die Geräte und Personale wurden dem AG für vergleichbare Arbeiten zur Verfügung gestellt. Dies kann zur Verlängerung der Bauzeit führen.
- 12.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 256 - Mit MKA 204 wurde dem ANdas Fräs-Misch-lnjektionsverfahrens (FMI) zur Dammertüchtigung der Hailerer Aue beauftragt. Im Rahmen des FMI wurde eine Risikoanalyse hinsichtlich der Gefährdung der Trinkwasserversorgung Gelnhausen durchgeführt. Im Rahmen dieser Risikoanalyse wurde das Erfordernis festgestellt, für die Stadtwerke Gelnhausen in einem Notfallszenario Ersatzwasser bereit zu stellen. Um diese Ersatzwasserbereitstellung zu gewährleisten, wurde am 03.04.2025 in Abstimmung mit den Stadtwerken die Installation einer Ultrafiltrationsanlage festgelegt und dem AN anbgeordnet.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 037 Die Vertragsänderung ergibt sich also aus einer nicht vorhersehbaren Situation am Bauwerk, die zwingend zusätzliche Leistungen erfordert, um die Betriebssicherheit und die Standsicherheit während der Bauarbeiten zu gewährleisten.
- 24.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 266 Aufgrund von Ungenauigkeiten in den Ausschreibungsunterlagen (Durchlassquerschnitt DN1400 statt ausgeschrieben DN1200) und einem verspäteten Sperrpausenbeginn, sind zusätzliche Leistungen seitens des BAU-AN erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen umfassen u. a. den mehrmaligen Einsatz NU für Sägeschnitt, einen zusätzlicher Sägeschnitt am Lieferrohr DN 1400 und die Stornierung einer Betonbestellung im Betonwerk.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 21 Die Prüfungen sind unmittelbar mit den von ihm hergestellten Pfählen verbunden und setzen Kenntnisse über die Herstellungsabläufe, eingesetzten Geräte und Dokumentationen voraus. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Bauablauf und damit zu beträchtlichen Zusatzkosten führen. Daher können die Integritätsprüfungen ausschließlich sinnvoll und wirtschaftlich durch den bestehenden Auftragnehmer erbracht werden.
- 08.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 221 - Die Herstellung der Bohrpfähle zum Bauwerk EU Schandeibach hat gemäß Anordnung des AGs mit Wasserüberdruck zu erfolgen. Prinzipiell war dies vertraglich so auch vorgesehen, aber im betreffenden Titel (Titel 35 - EU Schandelbach) der auszuführenden Leistungen fehlte eine entsprechende LV-Position, so dass diese Leistung zusätzlich zu vergüten ist. 253 - Gemäß des erst nach Vertragsschluss eingegangenen Wasserrechtsbescheides hat der AG im gesamten Bereich des PFA 5.17 ein umfangreiches Grundwasser-Monitoring zu betreiben. In der Baubeschreibung waren zwar 4-wöchige Grundwasseranalysen gefordert, allerdings ohne dies im Leistungsverzeichnis zu konkretisieren, so dass diese Leistungen nicht kalkuliert werden konnten. Die Forderungen gemäß Wasserrechtsbescheides gehen zudem deutlich über die in den Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen hinaus. Dem AN wurde daher angeordnet, das gem. Wasserrechtsbescheides der Wasserschutzbehörde vorgeschriebene Grundwasser-Monitoring in Abstimmung mit dem AG einzurichten und zu betreiben. 281 - Es wurde angeordnet, dass die Zwischenschotte der Baugrube zur Herstellung der PU Gelnhausen entfallen, um die Unterwasserbetonsohle möglichst ohne Fugen herzustellen. Hierdurch kommt es zu einem geänderten Betoneinbau und hierdurch zu Mehrkosten.
- 08.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 149 - Mit MKA 149 werden zusätzliche und geänderte Planungsleistungen für den Streckenbereich in Niedermittlau geltend gemacht, weil sich während der Erstellung der Ausführungsplanung für diesen Bereich, neue geologische Erkenntnisse ergeben haben, die die Entwurfsplanung für diesen Bereich in Frage stellen. Daraufhin wurde durch die Projektleitung ein Planungsstopp verhängt und zusätzliche Baugrunderkundungen angeordnet. ngen stellte sich die Annahme als richtig heraus und die Planung musste für diesen Bereich neu erstellt werden. Auf Basis der neuen Untersuchungsergebnisse wurde dem AN angeordnet, die Entwurfplanung neu zu erstellen. Diese zusätzlichen Leistungen wurden dem AN mit Schreiben vom 17.12.2024 angeordnet. MKA 214 - Im Zuge der Herstellung der KBE für die provisorische Umfahrung der SÜ wurde diese gemäß dem Messprogramm der AP überwacht. Hierzu wurden Messmarken an mehreren Stellen der KBE angebracht und diese während der lagenweisen Herstellung wöchentlich, anschließend monatlich überwacht. Bei Abstimmungsgesprächen mit Hessenmobil wurde festgelegt, dass eine Überwachung der KBE auch nach der Übergabe des Bauwerks an den AG durch die ARGE erfolgen muss. MKA 255 - Im Zuge der Vorbereitung der Baumaßnahmen wurden Abstimmungsgespräche mit der Oberen Wasserschutzbehörde geführt. Im Ergebnis wurden durch die Wasserschutzbehörde weitreichende Überwachungs- und Schutzmaßnahmen festgelegt, die in dieser Form nicht erkennbar waren und somit im Bauvertrag nicht enthalten sind. Die Leistungen wurden dem Bau AN am 15.09.2025 angeordnet.
- 12.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 248 - Im Rahmen der vertraglich festgelegten Beprobungen der SÜ L3202 auf Schadstoffe hin, wurde in den Querfugen der Kappe teilweise eine PCB Belastung festgestellt. Beim Rückbau der Fuge muss das Fugenmaterial entsprechend gesondert zur+ückgebaut werden, was zu Mehrkosten sowie einem erhöhten Zeitbedarf führt.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 060 - Zum Zeitpuntk der Rodung war noch keine ausreichende Baustellenlogistik für den Abtransport vorhanden. Der Bereich befindet sich im Hochwassergebiet, daher musste das Rodungsgut an anderer Stelle zwischengelagert werden. Das Material wurde mittels eines Rückezuges auf den Zwischenlagerplatz transportiert und wurde anschließend über das öffentl. Straßennetz weggebracht. MKA 288 - Gemäß Anordnung des AG mit KIB-Protokoll vom 15.07.2025 soll der Korrosionsschutz der Geländer und des Berührungsschutzes entsprechend den aktuellen zusätzlichen Anforderungen durch das BMVD ausgeführt werden. (Anpassung Mindeststärke Schichtdicke von 160 pm auf 240 pm). Der AN hat somit Anspruch auf gesonderte Vergütung der Leistung.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 75 - Während der vertraglichen Rodungsarbeiten im Baufeld Lieblos, wurden 5 Althaufwerke entdeckt, die entsorgt werden mussten, um zu verhindern, dass dort Tiere einnisten. Die Leistungen wurden auf einem Ortstermin am20.03.2025 durch die PL mündlich angeordnet und am 29.10.2025 formal schriftlich bestätigt. 120 - Im Zuge der verschiedenen hauptvertraglichen Rodungsleistungen wurden vor Ort durch die Projektleitung folgende zusätzliche, vom Hauptvertrag nicht umfasste, Leistungen angeordnet: Entsorgung von Haufwerken Dritter, Aufasten von Bestandsbäumen, Rückschnitt einer Hecke an BS 206, erneutes Roden von zugewachsenen Haufwerken Dritter. Die Leistungen wurden am 13.12.2024 von der Projektleitung angeordnet. 169 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 218 - Die Unterwasserbetonsohle der neuen Personenunterführung sollte nach Bauphasenplanung bis ca. Gleis 502 im bestehenden Bahnsteig 2 in den Bauphasen IA und IB hergestellt werden. In Bauphase IA war der erste Abschnitt der UVVB- Sohle bis zu einem Querschott, ca. bei Gleis 504 (alt) herzustellen. In der weiteren Abfolge wurde der in Bauphase IB vorgesehene Spundwandverbau hergestellt und die UWB-Sohle in diesem Abschnitt ausgeführt. Abweichend vom vertraglich vorgesehenen Bauablauf wurde entschieden, die Herstellung der UVVB-Sohle der Bauphasen IA und IB in einem Abschnitt auszuführen. Hierdurch änderte sich der Aufwand für die Betonage, so dass zusätzliche verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig werden. Die Anordnung erfolgte am 15.10.2025. 230 - Gemäß der vom AG übergebenen Entwurfsplanung soll auf den Brückenkappen des Bauwerks SÜ L3202 ein Berührungsschutz gemäß RIZ Ing. Elt-2 hergestellt werden. Zur Verankerung der Pfosten muss in den Kappen ein Ankerkorb eingebaut werden. Für die Leistung zur Lieferung und Montage der zugehörigen Verankerungen in den Kappen ist keine LV-Pos. vorhanden, so dass eine gesonderte Vergütung zu erfolgen hat. 239 - Laut Baubeschreibung, LV und EP handelt es sich bei dem Durchlass bei km 42,584 um einen Durchlass DN 1200. Auf dieser Basis wurde die AP erstellt, freigegeben und entsprechend materialisiert. Am 28.07.2025 hat der AN bemerkt, dass der bestehende Durchlass nicht DN 1200, sondern DN 1400 ist. Hieraus ergeben sich Mehrkosten für die erneute Bestellung und Anlieferung der geänderten Materialien, sowie ggfs. Mehrkosten durch falsch angelieferte Materialien. Die Anordnung der geänderten Leistung erfolgte in der Baubesprechung Nr. 86 sowie per Mail am 31.07.2025. 289 - Gemäß Anordnung des AG (geprüfte Genehmigungsstatik PU Nord - übergeben vom AG an den AN am 18.06.2025) wird das Größtkorn des Betons für das Zugangsbauwerk Nord auf 16 mm begrenzt. Hierdurch kommt es zu Materialmehrkosten des Transportbetons. 290 - Gemäß Anordnung des AG (geprüfte Genehmigungsstatik PU Nord - übergeben vom AG an den AN am 18.06.2025 und KIB Protokoll vom 15.07.2025) soll durch die ARGE für zwischen Bohrpfahlwand und Zugangsbauwerk Nord eine Vorsatzschale vorgesehen werden. Hierdurch kommt es zu folgenden Mehraufwendungen: - Erstellung Ausführungspläne incl. statischen Nachweisen (Technische Bearbeitung) - Herstellung Vorsatzschale in separaten Arbeitsschritt vor Herstellung Fundament PU Nord Diese Mehraufwändungen sind gesondert zu vergüten.
- 16.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 025 Die Änderung der Ausführungsplanung wurde erforderlich, weil im weiteren Projektverlauf verbindliche Anforderungen für den späteren viergleisigen Ausbau festgelegt wurden, die in der ursprünglichen Vertragsgrundlage noch nicht enthalten waren. Dazu zählen die höhere Streckengeschwindigkeit von 230 km/h, größere Gleisabstände von 3,00 m sowie ein zusätzlicher Sicherheitsraum von 0,80 m bis zur Lärmschutzwand. Hierdurch mussten Brückengeometrien, Tragwerke, Stützwände und Lärmschutzanlagen angepasst werden. Diese Vorgaben lagen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in endgültiger Form vor und konnten bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden. Die Änderung ist somit eine Folge nachträglicher technischer Festlegungen. MKA 026 Die beschriebenen Änderungen sind zwingend notwendig, da die ursprünglich geplante Bauweise des Gleislängsverbaus sich als nicht realisierbar erwies und die nachträgliche Auflage einer normativ erforderlichen Absturzsicherung erging. Die Unvorhersehbarkeit dieser Umstände für den Auftraggeber liegt darin begründet, dass die Nichtherstellbarkeit einer vertraglich festgelegten Bauweise trotz planerischer Vorarbeit und die nachträgliche Konkretisierung sicherheitstechnischer Auflagen durch den Planer selbst nach Vertragsschluss außerhalb des Einfluss- und vor allem des Vorhersehbarkeitsbereichs eines auch noch so umsichtigen öffentlichen Auftraggebers liegen. Diese Umstände sind genuin unvorhersehbar, da sie auf erst während der Baudurchführung gewonnenen Erkenntnissen (Nichtherstellbarkeit) bzw. auf einer verspäteten fachlichen Bewertung und Spezifikation durch die mit der Planung beauftragten Experten (Absturzsicherung) beruhen, deren Ergebnisse und Vorgaben der Auftraggeber im Vorfeld. MKA 030 Die technische Erfordernis der Verrohrung und des Sammelbeckens resultiert aus den erst during der Bauphase erkannten Details der örtlichen Gegebenheiten und der konstruktiven Durchführbarkeit, die in dieser Form vorab nicht planbar waren. Die Fischschutzmaßnahmen wurden von der Umweltbauüberwachung erst nach Vertragsschluss als zwingend notwendig angeordnet. Die unvorhersehbare Art dieser Umstände liegt darin, dass sie weder aus den vertraglichen Leistungsbeschreibungen noch aus den ursprünglich vorliegenden Planungsunterlagen ableitbar waren. Sie sind vielmehr erst durch die Ausführungsplanung und im Dialog mit den behördlichen Stellen vor Ort konkretisiert worden, was deren Charakter als nachträgliche, nicht vorhersehbare Zusatzanforderungen unterstreicht. MKA 032 Die Umstände sind unvorhersebar, weil die endgültigen und detaillierten Genehmigungsauflagen einer unabhängigen Bundesbehörde (EBA) nach Vertragsschluss ergangen sind. Ein öffentlicher Auftraggeber kann zwar mit Auflagen rechnen, nicht jedoch mit deren konkreter, individueller Ausgestaltung in dieser Form. Die Pflicht zur Errichtung von drei Messstellen aufgrund fehlender vorhandener Messpunkte ist ein Beispiel für eine solche nicht vorhersehbare, projektspezifische Konkretisierung. Der Auftraggeber hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Genehmigungsbehörde im laufenden Verfahren. MKA 033 Die Änderung ist zwingend erforderlich, da die unvorhergesehenen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf das Bestandsbauwerk EÜ Hasselbach nicht ohne begleitendes Monitoring beherrschbar sind. Diese Umstände waren für den öffentlichen Auftraggeber bei Vertragsabschluss nicht erkennbar, da die spezifischen Setzungsreaktionen erst im Zuge der Bau- und Planungsbesprechungen identifiziert wurden. Die unvorhersehbare Art liegt insbesondere darin, dass trotz sorgfältiger Planung und standardmäßiger geotechnischer Untersuchungen nicht vorhersehbar war, dass zusätzliche Setzungsmessungen in der beschriebenen Intensität und Frequenz erforderlich werden würden. MKA 035 Die Änderung ist erforderlich, da die ursprünglich vorgesehene Ausführungsart technisch nicht umsetzbar ist. Nur durch die Errichtung von Tiefbrunnen nördlich und südlich des Bestandsbauwerks kann die notwendige Grundwasserabsenkung gewährleistet werden. Die Hindernisse im Baugrund unterhalb des Bestandsbauwerks traten trotz umfassender Planung und Ausschreibung unerwartet auf. Auch bei größtmöglicher Umsicht und unter Berücksichtigung der vorliegenden Bodenuntersuchungen konnten diese speziellen Baugrundverhältnisse nicht erkannt werden. Sie stellen somit einen unvorhersehbaren Umstand im Sinne der VOB/B dar.
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Erstellung und Abstimmung der Ausführungsplanung für die EÜ Hasselbach haben sich mehrfach Änderungsachverhalte ergeben, die zur Überarbeitung der Entwurfsplanung, der Erstellung und der Anpassungen der Ausführungsplanung sowie zu Änderungen in der Bauausführuing geführt haben. Folgende Sachverhalte sind betroffen: - Geänderte Ausführung Umpumpanlage / Wasserhaltung - geänderte Ausführung Verschubbahn aufgrund Nichtumsetzbarkeit des Entwurfs - Konstruktive Böschungssicherungen - geänderte Bauausführung EÜ Hasselbach - Anpassung des Ausführungszeitraums Für die Planung und Durchführung der geänderten Leistungen steht dem AN eine zusätzlicher Vergütungsanspruch zu.
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA271: Im Zuge der hauptvertraglichen Rodungsarbeiten wurde festgestellt, dass einige der zu fällenden Bäume im direkten Gleisbereich stehen und somit eine händische Fällung mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen ist. Da im Leistungsverzeichnis keine Positionen für diese Arbeiten existieren, wurden die Leistungen am 29.10.2025 durch die PL angeordnet. // MKA340: Im Endzustand der hauptvertraglichen Dammverbreiterung in der Kinzigaue Süd, verläuft der Entwässerungsgraben direkt südlich des Dammfußes und wird an der Flutmulde eingeleitet. Bauzeitlich wird die bestehende Flutmulde, die am bestehenden Dammfuß verläuft, zurück gebaut, um die Dammverbreiterung herstellen zu können. Das Wasser, welches aus Richtung der Kinzigbrücke anfällt, kann somit nicht abfließen. Um den Abfluss zu gewährleisten, wurde dem AN angeordnet, die Flutmulde bauzeitlich umzuverlegen. Zudem wurde bei diesem Termin abgestimmt, dass die BE-Fläche 107 in Richtung Norden bis an die Baumgruppe erweitert wird. Aufgrund der vor beschriebenen Umstände ergeben sich folgende Mehraufwendungen: • Abtrag Oberboden • Aushub und Profilierung Mulde • Herstellung BE-Fläche • Auslegung Stahlplatten als Zufahrtsmöglichkeit Landwirt • Rückbau BE-Fläche und Entwässerungsgraben • etc..
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der Betonage des Widerlagers West Block 2 der EÜ Schandelbach am 28.05.2025 kam es zu einem unvorhergesehenen Hochwasserereignis im oberen Einzugsbereich des Schandelbachs. Durch die Extremen Wassermengen wurde die vom AG festgelegte Pumpenleistung zum Umpumpen des Schandlebachs überschritten. Siehe hierzu Festlegung des AG, SAF-Nr 394 und 428.Die Baugrube füllte sich schlagartig innerhalb weniger Minuten vollständig mit Wasser. Nach dem Ausschalen wurden Schäden (Minderwertiger, ausgespülter Beton) am Widerlager West des Block 2 festgestellt. In Abstimmung mit dem AG wurde ein Sanierungskonzept erstellt und in den Prüflauf gegeben (siehe Anlage Plan A-517-EUE-I-IB040-016-001-B_Instandsetzungskonzept EÜ Schandelbach). Entsprechend dem o. g. Sanierungskonzept wurde die Schadstelle instandgesetzt.
- 19.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Hauptvertrag war geplant und beschrieben, dass der AN alle Schwellen der Gleise 514 und 514 A demontieren und verladen sollte, um dann durch den AG entsorgt zu werden. Nach dem Ausbau der Schwellen wurde erkannt, dass die Schwellen aufarbeitungsfähig waren und daher entsprechend aufgearbeitet werden sollten (durch den AG). Hierdurch entstehen dem AN Mehrkosten für das Handling der Schwellen (sachgerechten Transport sowie entsprechende Lagerung der Schwellen), die somit zu vergüten sind.
- 20.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 092 Im WSG II muss eine Abdichtung mittels KDB erfolgen. Die KDB ist grundsätzlich in der EP dargestellt, jedoch sind sämtliche Details für Anschlüsse an Entwässerungsschächte, TK Anlagen, OLA- und Signalgründungen nicht dargestellt. Im Aufbau sind keine Schutzvliese der KDB erkenntlich und auch nicht im LV enthalten. Diese sind jedoch gemäß Ril 836.4107 zwingend unter- und oberhalb der KDB erforderlich. Gemäß LV ist die KDB mit einer breite von mind. 7m ausgeschrieben. Es gibt aktuell nur eine einzige KDB mit der notwendigen HPQ-Zulassung auf dem Markt. Diese KDB der Firma Naue hat jedoch nur eine breite von 5,1m. Dementsprechend kann nur diese KDB verwendet werden. Auch hier entsteht ein zusätzlicher Verlegeaufwand und die Anzahl der benötigten Schweißnähte erhöht sich. Für die Schweißarbeiten an der KDB gibt es technologisch Anforderungen an Temperatur und Feuchtigkeit. Die Temperatur muss >5°C betragen und die Luftfeuchtigkeit <80% sein.
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 227 - Zwecks einer möglichen Terminoptimierung wurde der AN aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, aus der hervorgeht, ob die Blöcke 3 + 4 zur Herstellung der SÜ Schandelbach in der Oster-TSP 2026 erstellt werden können. Die Anordnung dieser leistungen erfolgte am 05.08.2025. MKA 229 - Gemäß Anordnung des AG vom 15.10.2025 aufgrund einer überarbeiteten Genehmigungsstatik sollen die Stahlbetonfertigteile für den Überbau der EU Schandeibach eine zusätzliche Überhöhung erhalten. Die Überhöhung wird durch die Vergrößerung der Stützweite (vorher 5,50 m, jetzt 6,50 m) des Bauwerks gemäß der o.g. Überarbeitung erforderlich. Zur Herstellung der Überhöhung sind zusätzliche Schalarbeiten und Anpassungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind gesondert zu vergüten. MKA 285 - Gemäß Anordnung des AG vom 15.10.2025 aufgrund einer überarbeiteten Genehmigungsstatik haben sich die Dimensionen der zu verlegenden Fertigteile des Überbaus der EU Schandelbach vergrößert. Hieraus resultieren folgende Änderungen: - höherer Aufwand beim Handling - Höherer Materialaufwand sowie höhere Betondruckfestigtkeitsklasse -Höherer Transportaufwand - Größere Hebegeräte/Kräne - Einsatz zweiter Autokran Die geänderten und zusätzlichen Leistungen sind gesondert zu vergüten. MKA 286 - Gem. Anordnung des AG wurden die Längen der Bohrpfähle für die SÜ L3202 nachträglich verlängert, (siehe MKA Nr. 225). In den Bereichen der Verlängerung der Bohrpfähle wurden Feinsande angetroffen, die zu Problemen bei der Herstellung der Bohrpfähle führten. Das Herstellen der Bohrpfähle ohne zusätzliche Maßnahmen ist nicht möglich. Die Feinsande müssen aus dem Wasser der Wasserauflast entfernt werden, um ein Verkeilen von Bohrrohr und Bewehrungskorb zu verhindern. In Abstimmung mit dem AN wurde am 16.05.2025 durch den AG der Einsatz einer Entsandungsanlage angeordnet, um ein Weiterführen der Bohrpfahlherstellung zu erreichen. Hierdurch entstehen Mehraufwändungen, die dem AN als zusätzliche Leistungen zu vergüten sind. MKA 287 - Bei der Herstellung der Bohrpfähle zur SÜ L3202, Achse 10 und Achse 20 kam es zu einem Mehrverbrauch von Bohrpfahlbeton von über 1 10 % des theoretischen Volumens der Pfähle. Für die Abrechnung des Mehrbetons fehlt eine Position im Leistungsverzeichnis. Der AN hat somit Anspruch auf gesonderte Vergütung der Leistung.
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 138 - Vertragsgemäß hat der AN für alle wasserwirtschaftlichen Belange wasserrechtliche Genehmigungen einzuholen. Wasserwirtschaftliche Belange liegen vor, wenn Grundwasser entnommen und abgeleitet werden muss, wenn Wasser bauzeitlich in Oberflächengewässer eingeleitet werden muss oder wenn Stoffe bauzeitlich oder dauerhaft ins Grundwasser eingebracht werden. Der Vertrag sieht nur in folgenden Titeln wasserrechtliche Konzepte u. Anträge vor: • Titel 4: Durchlassbauwerk km 39,007 • Titel 29: PO-VST Gelnhausen Süd u. Nord • Titel 36: SÜ L3202 • Titel 38: Stützwand EÜ-Hasselbach Da auch in anderen Titel bzw. Bauwerken wasserrechtliche Genehmigungen einzuholen waren, konnte der AN hierfür keine Vergütung kalkulieren, so dass ihm hierfür eine zusätzliche Vergütung zusteht. 181 - Auf der BE 107 wurden Althaufwerke im Zuge der Bauarbeiten entdeckt, die zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt waren. Da die Haufwerke die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten behindert hätten, wurde dem AN angeordnet, diese zu entsorgen.
- 27.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 224 - Gemäß der vom AG übergebenen Entwurfsplanung ist bei der Herstellung der Raumfugen der EU Schandelbach ein innenliegendes Fugenband einzubauen. Hierfür gibt es im Leistungsverzeichnis keine Abrechnungsposition, so dass eine gesonderte Vergütung zu erfolgen hat. 267 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 321 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen.
- 27.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 040 - Im Zuge der T SP bzw. ESP vom 15.11. bis einschließlich 18.11.2025 sollen die Spundwände des Gleislängsverbaus an der EU Kinzigflutbrücke zurückgebaut werden. Diese Leistung war nicht im Bauvertrag enthalten, da ursprünglich ein Verbleib der Spundwände im Baugrund vorgesehen war. Als konkrete zusätzliche Leistungen sind in Bezug auf das Ziehen der Spundwände des Gleislängsverbaus an der EU Kinzigflutbrücke in der TSP/ESP November 2025 u.a. folgende Leistungen zu verstehen: - Herrichten Rammebene - Einsatz Rammgerät - Abbrennen bzw. Abtrennen der Litzenanker und Gurtung - Ziehen des Verbaus Die Leistungen sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 27.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 216 - Der AN sollte gem. Bauvertrag eine Überfahrt der Flutmulde im Verlauf der Bundesstraße 214a mittels einer Janson Bridge herstellen. In Abstimmungsgesprächen mit der Unteren Wasserschutzbehörde wurde diese Art einer Überfahrt untersagt. Da allerdings in diesem Bereich eine Überfahrt für die restlichen Bauausführungen gem. Bauvertrag erforderlich ist, wurde der AN mit der Planung einer Alternative beauftragt (vgl. MKA 109). Die alternative Bauasführung sieht vor, 7 Stränge Stahlbetonrohre DN 1000 in die Flutmulde zu legen und die Zwischenräume auszubetonieren bzw. mit Schotter zu verfüllen. Die entstehenden Mehrkosten wurden in der Baubesprechung Nr. 48 vom 03.07.2025 durch den AG angeordnet.
- 11.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 342 Für die Wendehammer bei km 44,7 und 45,6+50 ist die Erstellung einer Entwurfs- und Ausführungsplanung notwendig. Hierfür sind im Leistungsverzeichnis keine Positionen vorgesehen. Daher wurden die Leistungen am 16.10.2025 durch die Projektleitung angeordnet.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 037 - Als vorbereitende Maßnahme war vorgesehen, mittels Suchschachtungen um Gleisquerungen von Versorgungsleitungen zu ermitteln. In dem vermuteten Bereich konnte die genaue Lage nicht bestimmt werden, so dass es erforderlich wurde, die Leitungen über einen größeren Abschnitt nachzuverfolgen. Diese Leistungen waren im Hauptvertrag nicht beschrieben und sind somit zusätzlich zu vergüten. Im einzelnen sind dies: - Suchschachtungen - Herstellung Kopflöcher und Verbau - Sicherung Leitungen Dritter - Rückbau eines Betonkanals einschl. Entsorgung - Herstellung prov. Entwässerung - Abstimmung und Absteckungen für Leitungsumverlegung Dritter Daher wurden die Leistungen am 28.11.2025 durch die Projektleitung angeordnet.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 113 - Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgelegt, dass in den Bereichen km 44,4+78 bis km 45, 1+56 Entwässerungsanlagen hergestellt werden müssen, um die Baufelder entsprechend zu schützen. Diese Leistungen waren im Hauptvertrag nicht enthalten, so dass sie entsprechend zusätzlich zu verfgüten sind. Die Anordnung erfolgte in der gem. SAF- Liste (Punkte 417-419) 126 - Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke Hanau-Gelnhausen soll im Bereich der Lagerhausstraße der Schandeibach auf einer Teilstrecke umgestaltet und vorübergehend verrohrt werden. Aus diesem Grund sollen vor Beginn dieser Bauarbeiten die im Gewässer befindlichen Fische abgefangen und im Schandeibach ober- und unterhalb (je nach Art) umgesetzt werden sowie technische Absperrungen mit Gabionen oder gleichwertiger Option geschaffen werden. Weiterhin muss verhindert werden, dass Fische von oberhalb bzw. von unterhalb aus der Kinzig zuschwimmen. Die Anordnung durch die Projektleitung erfolgte am 04.12.2025. 162 - Gemäß freigegebener AP liegt das Erdplanum der Strecke bis zu 1 ,70m unter SOK. Hinzu kommt noch der mit dem AG vereinbarte Bodenaustausch von 50cm auf Grund der nicht gegeben Tragfähigkeit des Erdplanums. Somit wird ein Aushub von bis zu 2,30m unter SOK für den Neubau der Strecke 3701 erforderlich. Der Erdbau der Strecke 3701 steht im LV unter Titel 3.5. Dort gibt es jedoch nur Positionen für den Ausbau von PSS und oberen Tragschichten (vgl. Pos. 3.5.10 und Pos 3.5.20). Für anstehenden Boden sind keine Positionen vorgesehen. Die Anordnung erfolgte am 07.02.02025 durch die PL.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 354 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für Herstellung der Verkehrsstation (VST) beauftragt. Im Zuge der Prüfung der AP (Bahnsteig 1a) wird für die Unterkonstruktion der Diensttreppe die Herstellung aus bewehrtem Ortbetonfundament gefordert, statt einer 20cm starken Betonplatte. Der AN ist bereits für die Herstellung der Diensttreppe einschließlich der Unterkonstruktion beauftragt. Die erfoderliche Änderung betrifft nur das Baumaterial. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. MKA 339 Die Tiefensondierung für die OLA-Maste war nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrages. Erst im Zuge der Ausführungsplanung sowie durch die Anordnung des Auftraggebers (E-Mail vom 07.08.2025 und Besprechung am 24.09.2025) wurde die Notwendigkeit der Tiefensondierung festgestellt und dem AN auferlegt. Daher handelt es sich um eine zusätzlich geforderte Leistung gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B. Zur Abwendung von Stillstandszeiten und effektiven Ausnutzung von Sperrzeiten im beengten Baufeld, kann kurzfristig nur auf den AN zurückgegriffen werden. Neben zusätzlichen Kosten wegen Stillstandszeiten und Verlust der Sperrzeit wären zusätzliche Erschließungskosten durch deinen weiteren AN zu erwarten.
- 11.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 304, 306, 305, 163 304 Das Kabelmanagement insbesondere mit den Anteilen der Leistungen für Kabelverlegungen sowie Kabeltiefbauleistungen obliegt dem oben genannten Bau AN. Eine Trennung und separate Vergabe an einen anderen AN ist demnach technisch nicht möglich. Die Einbindung eines Dritten würde dazu führen, dass dieser Teile der Kabelverlegeleistungen sowie Kabeltiefbauleistungen im Aufgabenbereich des AN übernehmen und demnach unklare Schnittstellen zu den Gewährleistungsansprüchen des oben genannten Bau AN entstehen würden. 306 Zugangsmöglichkeiten zum Gleis wurden durch den AN erstellt, ortsnahe BE-Flächen eingerichtet und werden weiterhin genutzt. Es können keine weiteren Flächen und Zugangsmöglichkeiten an Dritte übergeben werden. Das Baufeld und die Zugänglichkeit sind stark begrenzt. Die verfügbaren Sperrungen, Eingleisstellen und BE-Flächen sind stark eingeschränkt. Die Koordination eines Dritten im Baufeld führt zu erheblichen zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen. 305 Der AN schuldet die Ausführung und Beplanung eines Kabelführungssystems im betrachteten PFA 5.17. Eine Trennung und separate Vergabe an einen anderen AN ist demnach technisch nicht möglich. Ein separater Dritter AN würde aktuelle Umsetzungen des Bau AN nicht kennen. Eine Planung wäre demnach nicht realitätsgetreu und würde einen nicht ausführbaren Planungsstand aufzeigen. Dies wäre auch trotz eines enorm hohen Koordinationsaufwands nicht denkbar. 163, Gemäß Hauptvertrag und freigegebener AP liegt das Erdplanum der Gleise 501-509 neu mindestens 1,50m, teilweise auch 1,70 m unter SOK. Gemäß Leistungsverzeichnis sind in den betreffenden Titeln 3.6. und 3.7. nur Positionen für den Ausbau von PSS und obe-ren Tragschichten vorhanden. Die bisher durchgeführten Arbeiten im Bereich des Bahnhofs und auch der Arbeiten in der Ostersperrpause 2024 bei km 43,3-43,5 zeigen jedoch, dass in diesem Bereich keine Tragschichten vorhanden sind. Un-terhalb des Gleisschotters steht direkt der gewachsene Boden an. Für diese Leistung gibt es in den betreffenden Titeln des LV keine Leistungspositionen. Die geänderten Leistungen wurden am 04.09.2025 durch die Projektleitung angeordnet und sind demnach gesondert zu vergüten.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 377-Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für Herstellung der Verkehrsstation (VST) beauftragt. Bahnsteig (Bstg.) la soll vorab in Betrieb gehen und kann nicht vollständig fertiggestellt werden, da ein Bereich des Bstgs. von den Bauarbeiten des Zugang Nords der Personenunterführung (PO) blockiert wird. Es ist daher erfoderlich diesen Bereich provisorisch auszuführen und nach Fertigstellung des Zugang Nords den Endzustand des Bahnsteigs la herzustellen. Der AN ist bereits für die Herstellung des Bahnsteigs la beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 334-Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für Herstellung der Verkehrsstation (VST) beauftragt. Bahnsteig (Bstg.) la soll vorab in Betrieb gehen und benötigt eine temporäre Zuwegung, da der Bereich des Endzustands von den Bauarbeiten des PO-Zugangs und des Bstg 1 blockiert wird. Es ist daher erforderlich eine, für Reisende nutzbare, Zuwegung temporär auf einer anderen Fläche herzustellen. Der AN ist bereits für den Bahnsteig und dem Endzustand der Zuwegung zum Bahnsteig beauftragt. Die Zuwegung ist somit direkt mit dem Bahnsteig verknüpft. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 - Es war gemäß Hauptvertrag vorgesehen, die vorhandenen Weichen auszubauen, die Fahrbahn davon zu trennen und zu entsorgen. Da einige Weichen nach Fertigstellung der Planung für die Ausschreibung der Bauleistung mittlerweile durch neue Betonweichen ersetzt wurden, sind diese nun in Großteilen zu demontieren, zu verladen und auf Anweisung des AG abzutransportieren. Hierdurch entsteht ein Mehraufwand der zusätzlich zu vergüten ist. 246 - Ergänzend zu den MKA 149 und 183 wurde u. a. am 25.02.2025 die Ausführung eines geänderten Oberbaus für den Bereich Niedermittlau angeordnet. Im Ergebnis führt die neue Planung auf Basis der Baugrunduntersuchungen zu folgenden geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen: - Neuer, geänderter Aufbau des Oberbaus einschließlich erforderlichem Bodenabtrag - Ausführung der Leistungen in der Ostersperrpause 2025 anstelle der geplanten Ausführung in der Ostersperrpause 2024 Der neue Aufbau für den Oberbau wurde folgendermaßen festgelegt: 2 * 20 cm PSS KGII (+Geogitter) 2 * 15 cm FSS KG III (+Verbundst0ff) 20 cm FS-MateriaI KG 11 Geovlies 30 cm FSS Insgesamt ergeben sich somit 120 cm Bodenbewegung. Mit der MAK 246 werden zusätzlich zu den MKA 149 und 183 Mehrkosten für die Zwischenlagerung sowie den anderweitigen Einsatz des urspünglich vorgesehenen Materials (STS) geltend gemacht. Darüber hinaus ergeben sich durch den neuen Aufbau Anderungen an einem Schachtbauwerk sowie der Tiefenentwässrung. 312 - Gemäß Anordnung des AG (86. Baubesprechung vom 30.07.2025) sollen - entgegen der vertraglichen Vorgabe - die Blöcke 3 und 4 der Eisenbahnüberführung Schandeibach im Zuge der Generalsanierung 2027 hergestellt werden. Das heißt die Ausführung der Blöcke 3 und muss um ca. 25 Monate verschoben werden (Bauphase 2F - 08/2025 bis 10/2025). Aufgrund der Verschiebung kommt es zu Mehrkosten in Bezug auf Nachunternehmerleistungen (Bohrpfähle etc.), Material- und Lohnkoste etc 314 - Gemäß der Ausführungsstatik die durch den AG beigestellt wurde, ergibt sich ein höherer Bewehrungsgehalt für die vertraglich herzustellenden Stahlbetonteile der PU Süd und Mitte. Hieraus resultieren Mehrkosten für den Verlegeaufwand, die dem AN am 11.11.2025 angeordnet wurden. 315 - Gemäß Anordnung des AG (E-Mail von [Name entfernt] (Hessen Mobil) vom 10.10.2025 und die Bestätigung vom AG gern. E-Mail vom 10.10.2025) sollen die Übergangskonstruktionen der Straßenüberführung L3202 zusätzlich mit einem Abdeckblech im Gehwegbereich (Tränblechabdeckung) ausgeführt werden. Die geprüften und freigegebenen Ausführungspläne sollen gern. Anordnung des AG angepasst werden. 326 - Gem. Bauvertrag wird dem AN die Genehmigungsstatik / Ausführungsstatik für das Bauwerk IB40 Schandeibach vom Bauherren zur Verfügung gestellt. In der Statik fehlt jedoch der Nachweis der korrekten Einbauteile zur Verankerung der SSW Gem. Anforderung des Prüfistatikers musste daher die statische Berechnung der Verankerung im IB40 nachgereicht werden. Diese Leistung gehört nicht zur Ausführungsplanung und ist somit gesondert zu vergüten. Die Anordnung erfolgte am 08.01.2026 durch die PL. 259 - Um den Bauablauf nicht zu behindern wurde angeordnet, die vorhandene Gleisüberfahrt an der Str. 3701 zurückzubauen, um dort vertragsgemäß das Gleis herzustellen. Die Rückbaumaßnahme wurde aus verschiedenen Umständen, die nicht durch den AN zu vertreten sind, notwendig und in der Baubesprechung vom 05.03.2025 mündlich durch die PL angeordnet. Da für den weiteren Bauablauf allerdings eine Gleisüberfahrt benötigt wird, musste erneut eine Gleisüberfahrt an anderer Stelle errichtet werden. Dies war vertraglich nicht vorgesehen und ist somit zusätzlich zu vergüten. Die Anordnung durch die PL erfolgte am 08.01.2026. 252 - Die Bauwerke Durchlass km 39,007 und EU Schandeibach liegen im Grundwasser. Zur Herstellung der Baugrube ist eine GW- Haltung mittels Absenkbrunnen erforderlich. Für diesen wasserrechtlichen Eingriff wurde jeweils ein Wasserrechtsantrag beim EBA in Frankfurt gestellt. Im Zuge der Prüfung der Anträge zu GW-Absenkungen in den Losen 1 und 2 forderte das EBA per e-mail am 12.12.2024 den Nachweis einer zulässigen Setzung des Bahndamms für die EU Hasselbach (Los 2, daher hier nicht gegenständlich). Daraufhin hat die Projektleitung am 19.12.2024 mündlich angeordnet, dass die entsprechenden Nachweise auch für die Bauwerke DL 39,007 und EU Schandeibach im Los 1 zu erbringen sind. Die geostatische Berechnung muss von einem fachlich geeigneten Ingenieurbüro durchgeführt werden. Am 06.01.2026 wurde die schriftliche Anordnung ergänzt. Dem AN steht für die zusätzliche Leistung eine gesonderte Vergütung zu.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 27 Die zusätzlichen Bau- und Planungsleistungen sind erforderlich geworden, da sich der Bauablauf an der EÜ Rad- und Fußweg grundlegend geändert hat. Ursprünglich war vorgesehen, dort Bohrpfähle herzustellen, auf denen die Torsionsbalken gegründet werden sollten. Stattdessen hat sich der AG für eine Verankerung mittels vertikal eingeklebter Bewehrung entschieden. Die ursprünglich vorgesehenen Bohrpfähle entfallen somit aus dem HLV des Loses 1, da diese kostenintensiver und zeitaufwendiger gewesen wären.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 039 -Im Zuge der Erstellung und Abstimmung der Ausführungsplanung für die EU Rad- und Fußgängerunterführung haben sich verschiedene Änderungsachverhalte ergeben, die zur Überarbeitung der Entwurfsplanung, der Erstellung und der Anpassungen der Ausführungsplanung sowie zu Änderungen in der Bauausführung geführt haben. Folgende Sachverhalte sind betroffen: Nördliche und südliche Brückenkappe - Geänderte Bauausführung, - Zusätzliches Umverlegen der Bahnkabel, - zusätzliche Ausstattungen (z.B. LSW-Anker), - Zusätzliche Verkehrssicherung je für den Abbruch sowie die Herstellung Kappen Mittlerer Torsionsbalken: - Zusätzliche Tiefbauarbeiten zum Freilegen des Bestandsbauwerkes, - Zusätzliche Ausführung des Torsionsbalkens, - Sichungsmaßnahmen des Gleisbettes mittels Schotterkleber Die Anordnung erfolgte am 05.11.2025 durch die PL. Für die geänderten und zusätzlichen Leistungen steht dem AN eine zusätzliche Vergütung zu.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 343-Für die Zuwegungen der Wendehammer bei km 44,7 und 45,6+50 ist die Erstellung einer Entwurfs- und Ausführungspülanung notwendig. Hierfür sind im Leistungsverzeichnis keine Positionen vorgesehen. Daher wurden die Leistungen am 16.10.2025 durch die Projektleitung angeordnet.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 242 - Vertraglich ist die Errichtung einer Personenüberführung gemäß den LV-Positionen 32.37.30, 32.37.50, 31.19.10 und 31 .19.20 vereinbart. Durch diverse Anordnungen des AG in Baubesprechungen, Begehungen und sonstigen Terminen wurden diverse zusätzliche, sicherheitsrelevante Leistungen in der Planung und Ausführung der Personenüberführung angeordnet, die zusätzlich zu vergüten sind. Die Anordnung der Leistungen erfolgte am 15.10.2025. 273 - Das Baufeld und die Zugänglichkeit im Bahnsteig la sind stark begrenzt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, das beschriebene Baufeld für die Leistung an einen Dritten zu übergeben. Die Koordination eines Dritten im Baufeld führt zu erheblichen zusätzlichen zeitlichen Mehraufwendungen. Darüber hinaus könnte ein Dritter AN eine Behinderung für den oben genannten AN darstellen, woraus finanzielle Mehraufwendungen resultieren würden. 347 - Am Durchlass km 42,584 Nord war vertraglich vorgesehen das Bestandsrohr der Entwässerungsleitung aufzuterennen, um die dort vorgesehenen Arbeiten ausführen zu können. Nachdem der Trennschnitt erfolgt war, ist das Bestandsrohr in Richtung der Baugrube gekippt, so dass ein Anschluss der neuien Leitung nicht mehr möglich war. Daher wurde angeordnet, die Bestandsleitung bis zum nächsten ganzen Bestandsrohr zu entfernen und dort an das Bestandsrohr anzuschließen. Hierdurch ergaben sich verschiednene Anderungen (größere Baugrube, eine Packlage die in diesem Bereich aufgefunden wurde, etc.), die geondert zu vergüten sind. Darüber hinaus wurde festgesetellt, dass die Bestandsrohre nicht wie im Vertrag angegeben DN 1200, sondern DN 1400 sind. Auch hieraus ergaben sich Mehrkosten, die vertraglich zu vergüten sind (bereits materialisierte Baustoffe, geänderte Dimensionen der Baustoffe, Erschwernisse, etc.). die Anordnmung erfolgte am 08.01.2026 durch die PL.
- 30.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 324 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Herstellung der Verkehrsstation Gelnhausen beauftragt. Da die Bahnsteigdächer gem. Baustandards mit einem Seilsystem als Rückhaltesystem ausgestattet werden sollen, muss ein Randabstand zur Absturzkante eingehalten werden. Dementsprechend befindet sich der jeweils erste Sekurant des Systems nicht in unmittelbarer Nähe am Dachaufstieg. Um diesen Weg zwischen Dachaufstieg und Seilsystem sicher zu überbrücken, ist es erforderlich ein Aufstiegsgeländer herzustellen. Der AN ist bereits für die Herstellung der Bahnsteigdächer, einschl. des Rückhaltesystems beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. MKA 325 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Herstellung der Verkehrsstation Gelnhausen beauftragt. Da die Bahnsteigdächer gem. Baustandards mit einem Seilsystem als Rückhaltesystem ausgestattet werden sollen, muss ein Randabstand zur Absturzkante eingehalten werden. Dementsprechend befindet sich der jeweils erste Sekurant des Systems nicht in unmittelbarer Nähe am Dachaufstieg. Um diesen Weg zwischen Dachaufstieg und Seilsystem sicher zu überbrücken, ist es erforderlich ein Aufstiegsgeländer herzustellen. Der AN ist bereits für die Herstellung der Bahnsteigdächer, einschl. des Rückhaltesystems beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 36 Die erhöhten PAK-Werte konnten im Rahmen der ursprünglichen Planung und Ausschreibung nicht erkannt werden, da sie erst durch die im Zuge der Bauausführung durchgeführten Grundwasseranalysen festgestellt wurden. Trotz sorgfältiger und regelkonformer Vorbereitung waren diese Kontaminationen nicht vorhersehbar. Die daraus resultierenden zusätzlichen Bodenuntersuchungen sind zwingend erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen an Umwelt- und Gewässerschutz zu erfüllen sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens sicherzustellen.
- 13.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 370 Die zusätzlichen Kampfmittelsondierungen an weiteren Maststandorten waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen, sind jedoch erforderlich, um die vertraglich geschuldete Leistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Ohne vorherige Sondierung können die Oberleitungsmaste durch die Spitzke nicht gestellt werden, sodass die Leistungen zwingend zur Vertragserfüllung notwendig sind. Eine Beauftragung eines anderen UN ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf eingebunden sind, kurzfristig angeordnet wurden und eine enge Abstimmung mit den vorhandenen Bauzuständen erfordern. Eine getrennte Vergabe oder die Beauftragung eines anderen UN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf eingebunden sind und eine enge Abstimmung mit den vorhandenen Bauzuständen erfordern.
- 01.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 115 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Im Zuge der laufenden Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Main-Kinzig-Kreis wurden für die Flächen der Natur auf Zeit spezifische Saatgutmischungen und Ansaatstärken definiert, die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung in dieser Form nicht bekannt waren. Die Anordnung der Leistungsänderung erfolgte am 1 1.06.2024 per E-Mail durch die Projektingenieurin Umwelt der DB InfraGO AG auf Basis der behördlichen Planungsunterlagen des Projekts Main.Kinzig.Blüht.Netz. Ein Festhalten am ursprünglichen Bauentwurf würde gegen naturschutzrechtliche Auflagen verstoßen. MKA 129 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Trotz der zuvor durchgeführten Standardmaßnahme des Abgrabens trat der japanische Staudenknöterich erneut massiv auf, was erst während der Nutzung der Flächen ersichtlich wurde. Um eine weitere Ausbreitung gemäß naturschutzfachlicher Standards zu verhindern, wurde eine technische Optimierung des Herstellkonzepts notwendig. Die Anordnung der geänderten Leistung erfolgte am 31.07.2024 im Rahmen einer gemeinsamen Begehung und wurde im Protokoll Nr. 19 der Bauüberwachung Sweco dokumentiert. MKA 178 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Trotz vorlaufender Baugrunderkundungen trat die spezifische PAK-Kontamination im Grundwasser und im Sohlbereich der PU Süd in einem Ausmaß auf, das erst durch die baubegleitenden chemischen Analysen im März 2025 vollumfänglich identifiziert wurde. Die Anordnung zur Umsetzung des angepassten Schadstoffmanagements erfolgte am 27.03.2025 durch die Projektleitung der DB InfraGO AG, um einen Baustopp zu verhindern und die umweltrechtlichen Entsorgungsauflagen zu erfüllen. MKA 182 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Während der Rodungsperiode waren Teile der Arbeitsflächen BE 101, BE 102 und BS 213 entgegen der Planung überflutet, was erst unmittelbar bei Ausführung der Leistung ersichtlich wurde. Die Anordnung zur Durchführung der Arbeiten unter diesen erschwerten Bedingungen gilt durch die vertragliche Verpflichtung zur Baufeldfreimachung als erteilt und wurde durch die DB InfraGO AG am 15.04.2025 förmlich bestätigt.
- 01.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 317 - Die Behelfsbrücken befinden sich im aktiven Baufeld des Loses 1. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Inspektionsleistung würde erhebliche technische Schnittstellenprobleme und Sicherheitsrisiken verursachen, da der Haupt-AN für die Verkehrssicherung und die Standfestigkeit der temporären Bauwerke verantwortlich ist. Zudem wäre die Koordination eines Drittunternehmers während der kritischen Sperrpausen (z.B. Novembersperrpause) technisch kaum realisierbar. 319 - Die Anderung resultiert aus einer Forderung von Hessen Mobil zur Bauwerksübergabe, die bei Vertragsschluss nicht absehbar war. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch ausgeschlossen, da die Mikroverfilmung auf den vom aktuellen AN zu erstellenden Original-Bestandsplänen basiert. Eine Trennung dieser Leistungen würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen in der Bauwerksdokumentation (ASB-ING) führen und die rechtzeitige Entlastung des Auftraggebers gegenüber dem Baulastträger durch unklare Zuständigkeiten gefährden. 336 - Während der Herstellung der Außenanlagen stellte sich heraus, dass zur gewährleistungssicheren Entwässerung des Bahnsteigs VST la die Entwässerungsrinne angepasst und neu eingebaut werden muss. Diese Leistung ist untrennbar mit den zeitgleich stattfindenden Pflasterarbeiten verbunden, die der Auftragnehmer bereits ausführt. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dies zu kritischen Schnittstellen im Bahnsteigaufbau führen würde und die Gewährleistung für das Gesamtgewerk (Belag und Entwässerung) nicht mehr eindeutig zuordenbar wäre. Zudem würde die Einbringung eines Drittunternehmens den engen Terminplan zur Inbetriebnahme unverhältnismäßig stören. 348 - Die Nachrechnung basiert zwingend auf den statischen Berechnungen und Bodengutachten, die vom aktuellen AN für das Provisorium erstellt wurden. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der aktuelle AN die Gesamtverantwortung für die Standsicherheit der temporären Brücke während der gesamten (verlängerten) Nutzungsdauer übernehmen kann. Ein Drittunternehmer müsste die gesamte Statik neu aufbauen, was zu erheblichen Zeitverzögerungen und unklaren Haftungsschnittstellen führen würde. 351 - Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für Herstellung der Verkehrsstation (VST) beauftragt. Im Zuge der AP wurde festgestellt, dass am Bahnsteig 2, Gleis 4 zusätzlich zum Leitstreifen eine Schraffur erforderlich ist, da dies gemäß Risiko Berechung die erforderliche Sicherungsmaßnahme wäre. Der AN ist bereits für die Herstellung des Bahnsteigs 2 beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 345 - Zur Realisierung der Straßenüberführung (SÜ L3202) sind aufgrund von Auflagen der Straßenbaubehörde (Hessen Mobil) erweiterte Verkehrssicherungsmaßnahmen (Lichtsignalanlage) erforderlich geworden. Der Auftragnehmer führt bereits die Brückenbauarbeiten aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Verkehrssicherung ist technisch nicht zweckmäßig, da diese unmittelbar mit den baulichen Abläufen und der Baustelleneinrichtung verzahnt ist. Eine Trennung würde unverhältnismäßige Koordinationsrisiken und Zusatzkosten verursachen.
- 29.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 367 Die Ausführung der Stahlpfahlgründung mittels Rammrohre für die OLA Maste in der SSW 230 rdb ist zur statisch einwandfreien und dauerhaft standsicheren Herstellung der Gründung zwingend erforderlich. Die in der Ausführungsplanung vorgesehene Gründungsart weicht von der ausgeschriebenen Bohrpfahlgründung ab und ist zur Gewährleistung der technischen Funktionalität und Dauerhaftigkeit notwendig. Ohne diese Leistung ist die vertragsgemäße Herstellung der OLA-Maste nicht möglich. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Ausführung der Gründungen der Maste beauftragt und vollständig in den laufenden Bauablauf eingebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde keinen sachlichen oder wirtschaftlichen Vorteil bringen, sondern zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinierungsaufwand sowie terminliche Risiken verursachen.
- 02.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 298:Die Änderung ist technisch zwingend, um den Bauzeitenplan einzuhalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese temporäre Konstruktion ist aufgrund der engen räumlichen Verzahnung mit den laufenden Bahnsteigarbeiten sowie der begrenzten Platzverhältnisse im Baufeld (Los 1) ausgeschlossen. Ein Drittunternehmer würde zu erheblichen Bauzeitverzögerungen, logistischen Behinderungen und unklaren Gewährleistungsschnittstellen führen, was beträchtliche Zusatzkosten verursachen würde.// 318:Im Zuge der Ausbauarbeiten der Personenunterführung stellte sich heraus, dass die planmäßige Beschilderung an das neue Design Manual der DB angepasst und deutlich erweitert werden muss (ca. 17 individuelle Schilder statt Standardware). Die Planung sowie Lieferung der Schilder stellt somit eine zusätzliche Leistung dar, die zusätzlich zu vergüten ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, da der AN bereits die Wand- und Ausbauarbeiten in der PU durchführt. Die Einbringung eines Drittunternehmers würde zu unverhältnismäßigen Schnittstellenproblemen bei der Montage (Befestigung an VMJ-Beton/Wandaufbau) und der Elektroinstallation führen sowie den engen Terminplan zur Inbetriebnahme gefährden.// 264:Durch die planerische Dimensionierung des Durchlasses auf den benachbarten Bauabschnitt (PFA 5.16) ragt das Bauwerk weiter in den Bestand als der aktuelle Bahndamm und zerschneidet einen Wirtschaftsweg. Zur Nutzbarkeit des Weges muss kurzfristig eine provisorische Überfahrt hergestellt werden. Der Auftragnehmer hat den Durchlass in diesem Bereich soeben eingeschoben. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese unmittelbaren Begleitarbeiten (Verfüllung, Überfahrt, Abbruch Verschubbahn) ist technisch nicht realisierbar, da die Leistungen direkt in die baulichen Abläufe vor Ort eingreifen. Eine Schnittstellentrennung würde die Gesamtgewährleistung gefährden und unverhältnismäßige zeitliche Verzögerungen verursachen.// 341:Eine hydraulische Berechnung ergab, dass die ursprünglich geplante Rohrdimension (DN 300) für den Abschnitt zwischen den Schächten S44C.11 und S44C.A08 nicht ausreicht. Die Ausführungsplanung schreibt daher zwingend DN 400 vor. Der Auftragnehmer ist im entsprechenden Bereich (Bahnsteig 2) bereits mit den umfassenden Entwässerungs- und Erdarbeiten betraut. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese in den laufenden Bauprozess eingebundene Leistung ist technisch nicht realisierbar, da eine Trennung der Arbeiten zu Risiken an den Schachtanschlüssen, Gewährleistungsverlusten und Bauverzögerungen führen würde.// 323: Die zusätzliche Planungsleistung wurde durch den AG angeordnet, um eine bauzeitliche Lösung für den Bahnsteig 2 zu entwickeln, nachdem sich der ursprüngliche Entwurf als technisch nicht realisierbar herausstellte. Ein Wechsel des Auftragnehmers während der laufenden Planungsphase war ausgeschlossen, da dies zu unlösbaren Haftungsschnittstellen in der statischen Gesamtverantwortung und zu massiven Zeitverlusten im Bauablauf geführt hätte.// 270:Zur vertragsgemäßen Herstellung der Bohrpfahlwände ist die temporäre Verrohrung eines Gewässers/Grabens zwingend erforderlich, um eine sichere Standfläche für das schwere Gerät zu gewährleisten. Der Hauptauftragnehmer befindet sich bereits vor Ort und führt die Spezialtiefbauarbeiten in diesem Abschnitt aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese in das direkte Baufeld integrierte Hilfsmaßnahme ist technisch nicht praktikabel. Eine Trennung würde die Haftung für die Tragfähigkeit der Arbeitsplattform gefährden und zu einem unverhältnismäßigen Bauzeitverzug auf dem kritischen Pfad des Bauablaufs führen.//
- 13.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 335 Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 333 Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen.
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 390 Nach Vertragsschluss erfolgte eine unvorhersehbare Neuabstimmung der detaillierten Ausführungsdetails für das Bauwerk SÜ L3202 mit den zuständigen Baulastträgern (Hessen Mobil, DB). Die hierbei verbindlich festgelegten baulichen Zwangs-punkte erforderten abweichend von der Ursprungsplanung zwingend den kleinteiligen Handeinbau des Gussasphalts in den spezifizierten Rand- und Anschlussbereichen.
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 353,380, 313, 152, 353 Aufgrund der Vielzahl an Einbauten auf den Bahnsteigen erwies sich das vertraglich vorgesehene Pflasterformat für die Passbereiche als technisch ungeeignet. Der Wechsel auf kleineres Mosaikpflaster ist für eine mangelfreie Leistungserbringung zwingend notwendig. Da der Auftragnehmer bereits die großflächigen Pflaster arbeiten ausführt, ist die Integration der Passflächen in den laufenden Bauprozess technisch alternativlos. Eine Trennung der Leistung würde zu Qualitätsrisiken im Oberbau und unverhältnismäßigen Mehrkosten führen. 380 Ein Auftragnehmer Wechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Arbeiten erfolgen in direkter baulicher Abhängigkeit (Stützbereich) zu den laufenden Gleisumbauarbeiten und zwingend in den festgelegten Sperrpausen (November 2025 und Ostern 2026). Der Einsatz eines Dritten im schmalen Einbaubereich würde zu räumlichen Behinderungen und unlösbaren Gewährleistungsschnittstellen am Gleiskörper führen. 313 Die modifizierten Leistungen im Innenausbau sind zwingend in den laufenden Bauablauf der Personenunterführung integriert. Ein Auftragnehmer Wechsel für spezifische Teilleistungen, wie das Aufbringen des Farbanstrichs oder das Verlegen des geänderten Betonwerksteins, ist in diesem räumlich begrenzten Bereich technisch und logistisch nicht umsetzbar. Eine Auftrennung würde zu ungeklärten Schnittstellen bei der Gewährleistung sowie zu massiven Störungen des Bauablaufs führen. 152 Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Aufgrund der kurzfristigen Absage des Drittunternehmens (STOMA) besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf innerhalb der bereits geplanten Sperrpause. Die Leistungen müssen nahtlos in die laufenden Bauabläufe der Maßnahme ABS Hanau—Gelnhausen integriert werden. Der aktuell beauftragte AN ist bereits vor Ort eingerichtet und mit den örtlichen Gegebenheiten, Bauzuständen sowie den spezifischen Anforderungen des Gleisbaus vertraut. Er verfügt über die notwendigen Geräte, das qualifizierte Fachpersonal sowie die abgestimmten Sicherungs- und Bauablaufkonzepte. Ein neuer AN könnte diese technischen und baubetrieblichen Voraussetzungen innerhalb des kurzen Zeitfensters nicht herstellen.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 211 - Die Änderung ist aufgrund der Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten durch den ursprünglichen Auftragnehmer erforderlich. Die Renaturierungsleistungen sind technisch untrennbar mit der Fertigstellung des Gesamtvorhabens und den vorangegangenen Erdarbeiten im Bereich des Hasselbach verknüpft. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich, da dies zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, komplexen Schnittstellenproblemen bei der Gewährleistung und unverhältnismäßigen Zusatzkosten für eine erneute Baustelleneinrichtung und Wasserhaltung führen würde. 260 - Aufgrund der oben geschilderten vertraglichen Verpflichtung der ARGE und aufgrund der Tatsache, dass eine maximal mögliche Baufreiheit für die ARGE vorliegt, sind die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zwingend erforderlich durch den Bau AN durchzuführen. Eine zusätzliche Schnittstelle in der Ausführung ist hierbei ausgeschlossen. Projektbehinderungen sowie Terminverschiebungen sind bei Vergabe an einen separaten AN nicht auszuschließen. Ebenso kann durch minderwertige Sicherungsmaßnahmen eine Beschädigung des Infrastruktursystems und damit des laufenden Bahnbetriebs nicht ausgeschlossen werden. 307 - Die Leistungen wurden auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich und umfassen die Einlagerung der BSH bei B+F Beton- und Fertigteilgesellschaft mbH in Lauchhammer sowie des Transformators bei Sächsisch-Bayerische Starkstrom-Gerätebau GmbH für die Maßnahme EWHA W2 Niedermittlau zur Sicherstellung der Materialverfügbarkeit; es handelt sich um zusätzliche, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Leistungen. Ein AN-Wechsel ist fachlich und organisatorisch nicht sinnvoll, da der bestehende AN bereits eingearbeitet ist und ein Wechsel zu erhöhtem Abstimmungsaufwand, Mehrkosten und Verzögerungen führen würde, sodass die Leistung zur Sicherstellung einer konsistenten und termingerechten Umsetzung beim bestehenden AN verbleibt. 310 - Die ARGE ist mit den Tiefbaumaßnahmen der LST im Bereich PFA 5.17 beauftragt. Hierzu zählen insbesondere eine tragfähige Lösung bautechnisch herzustellen, sodass die Signalaußenanlagen bautechnisch ermöglicht werden können. Verschieben sich Kilometrierungen der Signale aus unterschiedlichen Gründen, was die Notwendigkeit eines Signalauslegers erfordert, entbindet dies die ARGE nicht von dieser Pflicht, um Ihrem Werkerfolg erfüllen zu können. Eine zusätzliche Schnittstelle in der Ausführung ist hierbei ausgeschlossen, da sich der Signalausleger im Baufeld der ARGE befindet. Projektbehinderungen sowie Terminverschiebungen sind bei Vergabe an einen separaten AN nicht auszuschließen. 350 - Ein Auftragnehmerwechsel ist aufgrund der engen räumlichen und zeitlichen Verzahnung mit den laufenden Straßenbauarbeiten des Hauptauftrages technisch nicht sinnvoll. Er würde zudem zu erheblichen Mehrkosten durch doppelte Baustellenlogistik und unklare Haftungsverhältnisse bei Gewährleistungsansprüchen führen.
- 27.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 308 - Aufgrund projektbedingter Abläufe und terminlicher Abstimmungen ist die Einlagerung der Masten für die Rangierwegbeleuchtung des Gleises 517 beim Hersteller Pfeiffer Stahlrohrmaste GmbH zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich geworden. Diese Maßnahme war ursprünglich nicht vorgesehen, ist jedoch notwendig, um die vertragsgerechte Ausführung sicherzustellen. Aus technischen Gründen ist eine direkte Lieferung und Montage derzeit nicht möglich, da die baulichen und terminlichen Voraussetzungen vor Ort fehlen. Die Zwischenlagerung dient daher der Sicherstellung der Bauteilqualität sowie der Vermeidung von Beschädigungen und Bauablaufstörungen. Aufgrund projektbedingter Abläufe und terminlicher Einschränkungen wäre die Einlagerung der Masten für die Rangierwegbeleuchtung des Gleises 517 bei einer anderen Firma als dem Hersteller Pfeiffer Stahlrohrmaste GmbH mit erheblichen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden. 355 - Die Leistungen wurden auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich und umfassen die Lieferung und Montage der NSHV DB Netz ESTW (Schrank 3), die gemäß Ausführungsplanung erforderlich ist und nicht von der HV-Position 17.6.10 abgedeckt wird, sodass es sich um zusätzliche, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Leistungen handelt. Ein AN-Wechsel ist fachlich und organisatorisch nicht sinnvoll, da der bestehende AN bereits eingearbeitet ist und ein Wechsel zu erhöhtem Abstimmungsaufwand, Mehrkosten und Verzögerungen führen würde, sodass die Leistung zur Sicherstellung einer konsistenten und termingerechten Umsetzung beim bestehenden AN verbleibt. 356 - Die Umsetzung der Wetterstation EWHA W3 ( alt W52) wird aufgrund der geänderten Baufreiheit erforderlich. Am bisherigen Standort ist ein LSW-Torsionsbalken vorgesehen, sodass die Wetterstation an einen neuen Standort verlegt werden muss. Diese Leistung war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und stellt eine zusätzliche, durch geänderte Randbedingungen erforderlich gewordene Leistung dar-Ein AN-Wechsel ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da die Umsetzung der Wetterstation unmittelbar mit der bestehenden Planung sowie den bereits abgestimmten Planungsunterlagen zusammenhängt. Ein neuer AN müsste sich zunächst in die vorhandene Planung einarbeiten und die Schnittstellen neu abstimmen. Ein ANWechsel würde zusätzlichen Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand verursachen sowie zu Verzögerungen und Mehrkosten führen. Zur Sicherstellung einer termingerechten und konsistenten Umsetzung der Planung sollte die Leistung daher beim bestehenden AN verbleiben. 379 - Im Rahmen der geänderten Bauausführung wurden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für OLA-Masten und Signale erforderlich. Hierzu gehören das Einbringen von Trägern zur Mastsicherung, die Herstellung von Längssicherungen sowie die Sicherung der Signale. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen, sind jedoch zur sicheren Durchführung der Bauarbeiten und zur Gewährleistung der Standsicherheit der OLA-Masten sowie der Betriebssicherheit der Signale erforderlich. Es handelt sich somit um zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen unmittelbar auf den bereits ausgeführten Arbeiten sowie den bestehenden technischen Abstimmungen aufbauen. Zur Sicherstellung einer fachgerechten und durchgängigen Ausführung ist die Fortführung der Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer erforderlich. 412 - Die Wetterstation EWHA W3 ist um 6 m zu versetzen, um die erforderliche Baufreiheit für die Firma Bickhardt Bau herzustellen. Hierzu sind am neuen Standort ein Spannbetonpfosten zu setzen, die Kabel der Fühlerstation und der Gleiserde zu verlängern sowie das Datenkabel in einem Schutzrohr zu sichern. Die Maßnahmen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellen somit zusätzliche Leistungen dar. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits in die Planung und Ausführung der Arbeiten eingebunden ist. Die Beauftragung eines weiteren AN würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Einarbeitungs- und Koordinationsaufwand sowie technische Risiken verursachen. Hierdurch wären Zusatzkosten, mögliche Unstimmigkeiten und Verzögerungen im Bauablauf zu erwarten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, fachgerechten und termingerechten Ausführung verbleiben die Leistungen daher beim bestehenden AN.
- 27.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 414 - Gemäß der Ausführungsplanung „EWHA 51 Gelnhausen Endzustand Weichenliste (50 Hz)" sind die Weichen 507, 509 und 515 mit Zungenheizungen auszustatten. Da Zungenheizungen nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen waren, handelt es sich um zusätzliche, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Leistungen. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits in die Planung und Ausführung der Weichenanlagen eingebunden ist. Die Beauftragung eines weiteren AN würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinations- und Einarbeitungsaufwand sowie technische Risiken verursachen und wäre mit Mehrkosten und möglichen Verzögerungen im Bauablauf verbunden. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, fachgerechten und termingerechten Ausführung verbleiben die Leistungen daher beim bestehenden AN. 415 - Gemäß Ausführungsplanung sind nach der Versetzung des Elektranten 250 m NYY-0 4x95 sowie 150 m NYY-0 4x50 zu liefern, zu verlegen und anzuschließen. Für diese Kabeltypen enthält der Hauptvertrag keine entsprechenden Positionen, sodass es sich um zusätzliche, ursprünglich nicht enthaltene Leistungen handelt. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits in die Planung und Ausführung eingebunden ist und die zusätzlichen Kabelarbeiten unmittelbar mit den laufenden Maßnahmen zusammenhängen. Die Beauftragung eines weiteren AN würde neue Schnittstellen, erhöhten Koordinations- und Einarbeitungsaufwand sowie technische Risiken verursachen. Hierdurch wären zusätzliche Kosten, mögliche Unstimmigkeiten und Verzögerungen im Bauablauf zu erwarten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, fachgerechten und termingerechten Ausführung verbleiben die Leistungen daher beim bestehenden AN.
- 03.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 41 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Aufgrund der kurzfristigen Absage des Drittunternehmens (STOMA) besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf innerhalb der bereits geplanten Sperrpause. Die Leistungen müssen nahtlos in die laufenden Bauabläufe der Maßnahme ABS Hanau—Gelnhausen integriert werden. Der aktuell beauftragte AN ist bereits vor Ort eingerichtet und mit den örtlichen Gegebenheiten, Bauzuständen sowie den spezifischen Anforderungen des Gleisbaus vertraut. Er verfügt über die notwendigen Geräte, das qualifizierte Fachpersonal sowie die abgestimmten Sicherungs- und Bauablaufkonzepte. Ein neuer AN könnte diese technischen und baubetrieblichen Voraussetzungen innerhalb des kurzen Zeitfensters nicht herstellen.
- 03.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 411 - Die vertraglich vorgesehene Ausführung mit Eingrabmasten für die GFB Gl. 517 konnte im Bereich des Schandelbach- Durchlasses aufgrund vorhandener Fundamente im Boden nicht wie geplant umgesetzt werden. Zur Sicherstellung der Ausführung war daher der Einbau von zwei Flanschmasten mit Monolitfundament erforderlich. Die vorhandenen Fundamente waren im Vorfeld vom Auftraggeber nicht vorgesehen und konnten bei der ursprünglichen Planung nicht berücksichtigt werden. Die hierdurch notwendige Umplanung und geänderte Bauausführung führten zu zusätzlichem Aufwand im Bauablauf. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dennoch unverändert, da es sich lediglich um eine technisch erforderliche Anpassung der Ausführungsart innerhalb der bereits beauftragten Leistungen handelt. Die vertraglich vereinbarten Bauleistungen sowie die Projektzielsetzung bleiben in Art und Umfang bestehen. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Mastgründung im Bereich des Schandelbach-Durchlasses.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 45 - Die zusätzlichen Planungs-, Ausführungs- und Wederherstellungsleistungen waren für die technisch ordnungsgemäße Umsetzung der Gesamtmaßnahme notwendig. Ein AN-Wechsel würde zudem zu erheblichen Schwierigkeiten und Mehrkosten führen, insbesondere durch kurzfristige Neuvergabe, zusätzliche Baustelleneinrichtungen, erhöhten Koordinationsaufwand mit den anderen Baulosen sowie Risiken im gesamten Bauablauf. Vor dem Hintergrund der kurzen Umsetzungszeit ist ein Wechsel technisch und wirtschaftlich unzumutbar.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 330 - Aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Planungsgrundlagen war die Lieferung von Befestigungsmaterial für den SWB 230b (Torsionsbalken Stabag) für die Achsen 230003 bis 230010 sowie für die Achse 230011 des integrierten OLA-Mastes (N43-20) nicht vorgesehen. Der nun entstandene Bedarf ergibt sich aus nachträglichen projektbedingten Konkretisierungen bzw. Anpassungen in der Ausführungsplanung und konnte vom AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. Insbesondere waren die spezifischen Anforderungen an das Befestigungsmaterial sowie dessen Zuordnung zu den genannten Achsen zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht absehbar. Es handelt sich somit um eine zusätzliche, nicht vorhersehbare Anforderung. Aus technischen Gründen ist eine Umsetzung auf Basis der ursprünglichen Planungsgrundlagen nicht möglich, da die Anforderungen an das Befestigungsmaterial für den SWB 230b sowie dessen Einsatz an den betreffenden Achsen erst im Zuge der Ausführ 395 - Die Herstellung und Montage der Brüstungsabdeckungen ist zur fachgerechten Fertigstellung der Personenunterführung zwingend erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel für diese eng mit dem Ausbau der Unterführung verzahnte Zusatzleistung ist technisch und logistisch nicht machbar. Eine isolierte Neuvergabe würde unklare Gewährleistungsschnittstellen im Bereich der Geländerbefestigung an der Stahlbetonkonstruktion und erhebliche Störungen des Bauablaufs verursachen. 402 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen. Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen. 426 - Ein Wechsel des Auftragnehmers für die nachträglich erforderlichen Planungsleistungen ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Vergabe an ein drittes Büro während der bereits laufenden Bauausführung würde zu fehleranfälligen Schnittstellen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führen. Zudem würde ein separates Vergabeverfahren den Bauablauf zwingend unterbrechen. Der daraus resultierende Stillstand verursacht erhebliche Bauzeitverlängerungen und unverhältnismäßig hohe Vorhaltekosten. Die Leistung musste daher an den bisherigen Auftragnehmer vergeben werden. 436 - Ein Wechsel des Auftragnehmers für die nachträglich erforderlichen Erd-, Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Vergabe der Arbeiten an ein drittes Bauunternehmen während der bereits laufenden Bauausführung würde zu hochkomplexen Schnittstellen, Bauablaufstörungen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führen. Ein separates Vergabeverfahren würde den Baufortschritt zwingend stoppen. Der daraus resultierende Stillstand verursacht erhebliche Bauzeitverlängerungen und unverhältnismäßig hohe Vorhaltekosten.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 401 - Im Zuge des Bauablaufs wurden im gesamten Baufeld zusätzliche Mastsicherungsmaßnahmen erforderlich. Zur Sicherstellung der Standsicherheit erfolgte die Dimensionierung der erforderlichen Träger, während deren Herstellung durch die ARGE auszuführen ist. Darüber hinaus sind in Teilbereichen zusätzliche Aussteifungen an den Bestandsmasten herzustellen und nach Abschluss der Arbeiten wieder zurückzubauen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergab sich erst im weiteren Bauablauf und war trotz ordnungsgemäßer Planung und Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten im Vorfeld nicht erkennbar oder vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da die Maßnahmen lediglich eine technisch notwendige Anpassung innerhalb der bereits beauftragten Leistungen darstellen. Art, Umfang und Zielsetzung der vertraglich vereinbarten Bauleistungen bleiben unverändert bestehen.
- 28.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 419 - Für die Stromversorgung BSH DB InfraGO PB im Bf Gelnhausen ist ein Baustromverteiler A100 zwischen HAK und UV P+R Beleuchtung zu installieren. Hierzu sind der Baustromverteiler anzumieten sowie die erforderlichen Anschlusskabel zu liefern und zu montieren. Zudem sind Inbetriebsetzung und späterer Rückbau einschließlich Entsorgung der Anschlusskabel erforderlich. Diese Leistungen sind im ursprünglichen HLV nicht enthalten und stellen zusätzliche Leistungen dar. Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Schnittstellen sowie erhöhten Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand verursachen. Hierdurch wären technische Risiken, Mehrkosten und Verzögerungen im Bauablauf zu erwarten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, fachgerechten und termingerechten Ausführung verbleiben die Leistungen daher beim bestehenden AN. 441 - Für die Erweiterung der NSHV DB Netz ESTW ist die Lieferung und Montage des zusätzlichen Schrankes 3 erforderlich. Die Position 17.6.10 des Hauptvertrags umfasst lediglich den Umbau der NSHV in Schrank 1 oder 2; die Erweiterung um Schrank 3 ist hiervon nicht umfasst und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht sinnvoll, da Schrank 3 unmittelbar in die bestehende Anlage zu integrieren ist und der bestehende AN bereits die Arbeiten an der NSHV ausführt. Ein weiterer AN innerhalb derselben Anlage würde zusätzliche technische Schnittstellen und Abgrenzungen sowie erhöhten Einarbeitungs- und Koordinationsaufwand verursachen. Hierdurch könnten Mehrkosten, technische Unstimmigkeiten und Verzögerungen im Bauablauf entstehen. Die Leistung verbleibt daher beim bestehenden AN. 470 - Für die EWHA W4 ist eine Überarbeitung der bereits fertiggestellten Ausführungsplanung erforderlich. Die nachträgliche Überarbeitung einer fertiggestellten Planung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits mit der Ausführungsplanung befasst war und die bestehende Planung vollständig kennt. Die Beauftragung eines weiteren AN würde zusätzliche Schnittstellen sowie erhöhten Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand verursachen. Hierdurch wären technische Unstimmigkeiten, Mehrkosten und Verzögerungen im Planungsablauf zu erwarten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, fachgerechten und termingerechten Planung verbleiben die Leistungen daher beim bestehenden AN. 471 - Für den Tausch des Überspannungsschutzschrankes im ESTW Gelnhausen ist eine Ausführungsplanung zu erstellen. Da keine Entwurfsplanung als Planungsgrundlage vorliegt, sind zusätzlich Teile der vorangegangenen Leistungsphasen zu erbringen. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellen somit zusätzliche Leistungen dar. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits mit den Planungsleistungen befasst ist. Die Beauftragung eines weiteren AN würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand sowie technische Risiken verursachen. Hierdurch wären Zusatzkosten, mögliche Unstimmigkeiten und Verzögerungen im Planungsablauf zu erwarten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, fachgerechten und termingerechten Planung verbleiben die Leistungen daher beim bestehenden AN. 472 - Für die EWHA W2 Niedermittlau sowie ZAS und ZV/HV DB InfraGO FW ist eine Änderungsmitteilung in einem gemeinsamen Paket zu erstellen. Aufgrund geänderter Komponentenstandorte ist die bereits fertiggestellte und durch einen PSV geprüfte Ausführungsplanung zu überarbeiten. Zudem ist eine Planprüfung gemäß VV BAU-STE erforderlich. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellen zusätzliche Leistungen dar. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits mit der Planung befasst ist. Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen sowie erhöhten Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand verursachen. Hierdurch wären technische Unstimmigkeiten, Mehrkosten und Verzögerungen im Planungsablauf zu erwarten. Die Leistungen verbleiben daher beim bestehenden AN.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K und BIEGE ABS Hanau - Gelnhausen c/o Bickhardt Bau AG erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Gelsenkirchen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/gelsenkirchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=accbda9e-947d-4434-a76b-5684e813fd99. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-abs-hanau-gelnhausen-pfa-517-strecke-3600-u-3677-km-424-459-f7701b7c
