# Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Umbau Knoten Gößnitz im Abschnitt Gößnitz(e) - Crimmitschau(a), 2. Abst. Gaschwitz - Werdau der ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, AU 511, BA 2, optional BA 3/4

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Sicherheitsdienst in Gößnitz am 08.12.2021 vergeben, Zuschlag an NWS Bahnservice GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Sicherheitsdienst: Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Umbau Knoten Gößnitz im Abschnitt Gößnitz(e) - Crimmitschau(a), 2. Abst. Gaschwitz - Werdau der ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, AU 511, BA 2, optional BA 3/4
- Wo: Gößnitz, Landkreis Altenburger Land, Thüringen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.04.2022 bis 30.06.2027
- Zuschlag an: NWS Bahnservice GmbH
- Zuschlag am: 08.12.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [NWS Bahnservice GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/nws-bahnservice-gmbh), Nürnberg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 79714000-2
- CPV-Bezeichnung: Überwachungsdienste
- Bekanntmachungs-ID: aaa25cec-ead5-438b-939a-bcb19f1587d7

## Verlauf

- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT4 - Mengenmehrungen Feste Absperrung und Signalisierung Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT3 - Mengenmehrungen Feste Absperrung und Signalisierung Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_05 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_06 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_08 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_9 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_07 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 16_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 15_Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 13_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 17_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 12_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 10_Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 11_Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 14_Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT14-17: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT10-13: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BzS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 10: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. 11: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. 12: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. 13: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. 17: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BZS im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT19-20_24-25: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 29.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 21 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. NT 27 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 03.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 22 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. AO 28 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab
- 14.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT29-31: Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 10.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 32, 33, 34, 35 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Leistungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 36 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab
- 17.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 037 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. MKA 038 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. MKA 039 Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BÜ im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 21.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 40 - Die Bauweiche im Baufeld führt zu einer erhöhten Lärmbelastung für die Anwohner. Aus diesem Grund hat die Projektleitung entschieden, mobile Lärmschutzmatten an der Fahrleitungsanlage anbringen zu lassen. Die Ausführung dieser Leistung erfolgt durch NWS. Die Matten verbleiben bis zum Rückbau der Bauweiche im Jahr 2027 vor Ort. Sie sind mittels Klettverschluss an der FA befestigt und werden im Rahmen der regulären Kontrollen der FA mit überprüft. Ein Mehraufwand für die Installation sowie das Vorhalten der Matten kann seitens der BUW dem Grunde nach bestätigt werden. MKA 41 - Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BU im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 42 - Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BU im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. MKA 43 - Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BU im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab. MKA 44 - Der AN gibt an, dass die geforderten Mengen laut LV den tatsächlichen Umfang der Leistungen nicht abdeckt und Mengenmehrungen aufgetreten sind. Die tatsächliche Lesitungsmenge wird durch die BU im Zusammenhang mit den jeweiligen Betren festgelegt und weicht tatsächlich vom Bau-Soll ab.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat NWS Bahnservice GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.08.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7fb03734-8e23-4bd8-8fbc-b060b9541560. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/sicherungs-und-bauaffine-dienstleistungen-umbau-knoten-goessnitz-im-aaa25cec
