# Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Maßnahmenkomplex Köthen für die Jahre 2023-2025, AS 24 (Los 1) und AS 22 (Los 2)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Sicherheitsdienst in Köthen am 21.08.2023 vergeben, Zuschlag an WBS Verkehrsdienste GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Sicherheitsdienst: Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Maßnahmenkomplex Köthen für die Jahre 2023-2025, AS 24 (Los 1) und AS 22 (Los 2)
- Wo: Köthen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.09.2023 bis 30.06.2025
- Zuschlag an: WBS Verkehrsdienste GmbH
- Zuschlag am: 21.08.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [WBS Verkehrsdienste GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/wbs-verkehrsdienste-gmbh), Lutherstadt Wittenberg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 79714000-2
- CPV-Bezeichnung: Überwachungsdienste
- Bekanntmachungs-ID: a052739f-a08e-421b-96b7-9f5863ba568a

## Verlauf

- 27.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 01 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 02 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 27.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 01 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 24 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ 02 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 24 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 23.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 03_Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 24 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirt schaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 28.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 3 - Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 28.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 04 - Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 07.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 07_Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 06_Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 05_Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 24 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 07.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 05_Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 05.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ04 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 24 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). // LÄ06 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 24 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). // LÄ07 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 24 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 05.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ08 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). // LÄ09 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich AS 22 Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen OKN / KÖT 2023- 2025, opt. 2026 erforderlich, da die im Hauptvertrag vertraglich vereinbarten Mengen nach Prüfung und Bestätigung nicht ausreichend sind. WBS Verkehrsdienste GmbH ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit WBS Verkehrsdienste GmbH sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von WBS Verkehrsdienste GmbH gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat WBS Verkehrsdienste GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.01.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e37d00a8-6efa-4c3b-a771-6eeb5eaf3061. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/sicherungs-und-bauaffine-dienstleistungen-massnahmenkomplex-koethen-a052739f
