# Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Knoten Halle, ESTW-A Reußen, äußerer Knoten Peißen-Reußen, VP 105.1, PFA 3.1

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Sicherheitsdienst in Peißen-Reußen am 17.07.2023 vergeben, Zuschlag an UPZ Sitech GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Sicherheitsdienst: Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Knoten Halle, ESTW-A Reußen, äußerer Knoten Peißen-Reußen, VP 105.1, PFA 3.1
- Wo: Peißen-Reußen, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.08.2023 bis 31.12.2024
- Zuschlag an: UPZ Sitech GmbH
- Zuschlag am: 17.07.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [UPZ Sitech GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/upz-sitech-gmbh), Sandersdorf-Brehna

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 79714000-2
- CPV-Bezeichnung: Überwachungsdienste
- Bekanntmachungs-ID: 34a971a4-c61d-41ee-a128-97e75eb7c7e8

## Verlauf

- 15.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ01_NT01 Zur Erlangung des Projektziels werden Auf- und Abbau, Vorhalten sowie Betreiben von ATWS inkl. Planung und Prüfung für ATWS in kleinen Längen und für wandernde Bauspitzen erforderlich (Sept-Dez). VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ02_NT02 Zur Erlangung des Projektziels ist es infolge der örtlichen Begebenheiten, Gleisüberhöhungen, seitliches Geländeprofil erforderlich die wirksame Höhe der FAA auszugleichen - Überhöhungsmodule müssen beschafft und montiert werden. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ03_NT03 Zur Erlangung des Projektziels werden Auf- und Abbau, Vorhalten sowie Betreiben von ATWS inkl. Planung und Prüfung für ATWS in kleinen Längen und für wandernde Bauspitzen erforderlich (ab März 2024). VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ04_NT04 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bestreifung Kupferkabel (Aug.-Okt.2024) erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ05_NT05 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bestreifung Kupferkabel (Nov.-Dez.2024) erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ06_NT06 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bestreifung Kupferkabel (21. Dez. 2024 - Jan. 2025) erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 07 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bestreifung Kupferkabel (Feb. - Mrz. 2025) erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). NT08 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit den Mehrungen aufgrund verlängerter Vertragslaufzeit (Jan. - März 2025) erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 29.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 09: LÄ09_NT09 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Gestellung zusätzlicher Leistungen für Funk - ATWS v. 1.04.-30.05.25 erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). / 10: LÄ10_NT10 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Preisanpassung 2025 erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). / 11: LÄ11_NT11 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrungen und zusätzliche Leistung für Funk ATWS erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). / 12: LÄ12_NT12 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrung und zus. Leistung für Funk ATWS v. 01.07.-31.07.25 erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). / 13: LÄ13_NT13 - Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrungen für Restarbeiten v. 1.08.-12.09.25 erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 05.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ14_NT14 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrungen für Restarbeiten v. 1.12.-19.12.25 erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 27.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ16_NT16:Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrungen für Restarbeiten v. 02.02.2026 bis 28.02.2026 sowie v. 01.03.2026 bis 31.03.2026 erforderlich. VPI 05. I ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VPI 05.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN- Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPI 05.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ15_NT15:Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Mengenmehrungen für Restarbeiten v. 01.01.2026 bis 31.01.2026 erforderlich. VPI 05.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VPI 05.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VPI 05.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat UPZ Sitech GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=94f50018-f597-4912-a2e6-fd6537c1b824. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/sicherungs-und-bauaffine-dienstleistungen-knoten-halle-estw-a-reussen-34a971a4
