# SE Rostock-Berlin, ETCS-Ausrüstung Base 3.4.0 und Ertüchtigung des ESTW Bestandes, Lose 1+2

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Schwerin am 23.02.2021 vergeben, Zuschlag an SIGNON Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: SE Rostock-Berlin, ETCS-Ausrüstung Base 3.4.0 und Ertüchtigung des ESTW Bestandes, Lose 1+2
- Wo: Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.03.2021 bis 30.10.2021
- Zuschlag an: SIGNON Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 23.02.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SIGNON Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/signon-deutschland-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: f7f571d1-b155-4c1f-b09a-8df8903599cd

## Verlauf

- 21.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Erstellung der PT1 Planpakete zur ETCS Ausrüstung BL 3.4.0 und Anpassung ESTW und BÜSA beauftragt. Die Bestandspläne wurden dem Planer übergeben. Somit ist der Wechsel des AN gemäß Regelwerk und VV BAU STE nicht möglich, da nur ein Planer gleichzeitig die Pläne bearbeiten darf. Der AN ist mit allen Planungsleistungen zur ETCS-Ausrüstung beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zur Aufkündigung des Ursprungsauftrages führen und würde erhebliche Auswirkungen auf den Terminplan und die angesetzte IBN haben. In diesem Zusammenhang würde es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
- 21.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Erstellung der aller PT1 Planpakete zur ETCS Ausrüstung BL 3.4.0 und Anpassung ESTW und BÜSA beauftragt. Die Bestandspläne wurden dem Planer übergeben. Somit ist der Wechsel des AN gemäß Regelwerk und VV BAU STE nicht möglich, da nur ein Planer gleichzeitig die Pläne bearbeiten darf. Der AN ist mit allen Planungsleistungen zur ETCS-Ausrüstung beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zur Aufkündigung des Ursprungsauftrages führen und würde erhebliche Auswirkungen auf den Terminplan und die angesetzte IBN haben. In diesem Zusammenhang würde es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Erstellung der aller PT1 Planpakete zur ETCS Ausrüstung BL 3.4.0 und Anpassung ESTW und BÜSA beauftragt. Die Bestandspläne wurden dem Planer übergeben. Somit ist der Wechsel des AN gemäß Regelwerk und VV BAU STE nicht möglich, da nur ein Planer gleichzeitig die Pläne bearbeiten darf. Der AN ist mit allen Planungsleistungen zur ETCS-Ausrüstung beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zur Aufkündigung des Ursprungsauftrages führen und würde erhebliche Auswirkungen auf den Terminplan und die angesetzte IBN haben. In diesem Zusammenhang würde es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Erstellung der PT1 Planpakete zur ETCS Ausrüstung BL 3.4.0 und Anpassung ESTW und BÜSA beauftragt. Die Bestandspläne wurden dem Planer übergeben. Somit ist der Wechsel des AN gemäß Regelwerk und VV BAU STE nicht möglich, da nur ein Planer gleichzeitig die Pläne bearbeiten darf. Der AN ist mit allen Planungsleistungen zur ETCS-Ausrüstung beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zur Aufkündigung des Ursprungsauftrages führen und würde erhebliche Auswirkungen auf den Terminplan und die angesetzte IBN haben. In diesem Zusammenhang würde es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Erstellung der Ausführungsplanungen zur ETCS Ausrüstung BL 3.4.0 und Anpassung ESTW und BÜSA beauftragt. Die Bestandspläne wurden dem Planer übergeben. Somit ist der Wechsel des AN gemäß Regelwerk und VV BAU STE nicht möglich, da nur ein Planer gleichzeitig die Pläne bearbeiten darf. Der AN ist mit allen Planungsleistungen zur ETCS-Ausrüstung beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zur Aufkündigung des Ursprungsauftrages führen und würde erhebliche Auswirkungen auf den Terminplan und die angesetzte IBN haben. In diesem Zusammenhang würde es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
- 21.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ16 Der AN ist mit der Erstellung aller PT1 Planpakete zur ETCS Ausrüstung BL 3.4.0 und Anpassung ESTW und BÜSA beauftragt. Die Bestandspläne wurden dem Planer übergeben. Somit ist der Wechsel des AN gemäß Regelwerk und VV BAU STE nicht möglich, da nur ein Planer gleichzeitig die Pläne bearbeiten darf. Der AN ist mit allen Planungsleistungen zur ETCS-Ausrüstung beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zur Aufkündigung des Ursprungsauftrages führen und würde erhebliche Auswirkungen auf den Terminplan und die angesetzte IBN haben. In diesem Zusammenhang würde es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
- 21.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ15 Der AN ist mit der Erstellung der aller PT1 Planpakete zur ETCS Ausrüstung BL 3.4.0 und Anpassung ESTW und BÜSA beauftragt. Die Bestandspläne wurden dem Planer übergeben. Somit ist der Wechsel des AN gemäß Regelwerk und VV BAU STE nicht möglich, da nur ein Planer gleichzeitig die Pläne bearbeiten darf. Der AN ist mit allen Planungsleistungen zur ETCS-Ausrüstung beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zur Aufkündigung des Ursprungsauftrages führen und würde erhebliche Auswirkungen auf den Terminplan und die angesetzte IBN haben. In diesem Zusammenhang würde es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
- 05.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 - 005 Der AN ist mit der Erstellung aller PT1 Planpakete zur ETCS Ausrüstung BL 3.4.0 und Anpassung ESTW und BÜSA beauftragt. Die Bestandspläne wurden dem Planer übergeben. Somit ist der Wechsel des AN gemäß Regelwerk und VV BAU STE nicht möglich, da nur ein Planer gleichzeitig die Pläne bearbeiten darf. Der AN ist mit allen Planungsleistungen zur ETCS-Ausrüstung beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zur Aufkündigung des Ursprungsauftrages führen und würde erhebliche Auswirkungen auf den Terminplan und die angesetzte IBN haben. In diesem Zusammenhang würde es zu erheblichen Mehrkosten kommen
- 18.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen werden als Vertragsabweichung anerkannt, da mit der Weisung 02-03-02-02-02-W-102 vom 31.10.2024 die Arbeitshilfe zu BÜSA Hp unter ETCS L2 in Kraft gesetzt wurde und somit diesbezügliche Vorgaben für Planung und Planprüfung verbindlich vorliegen.
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ020 - Mit Schreiben von 1.11-O-M-Wvom 31.10.2023 wurde die Projektentscheidung zur Umrüstung der BUSA mit Anteil üS/üsoE auf FÜ getroffen. Die für die Beauftragung von NAN Bau für den Sommer 2025 benötigten EEA-Planungen werden bei SIGNON beauftragt, um die bereits vorhandene Ortskenntnis zu nutzen, die zeitlichen Erfordernisse zu straffen. Die Mitteilung an SIGNON erfolgte per E-Mail durch Enrico Kloß am 20.02.2025. Die BÜSA-Planung mit Sicherungsart FÜ war bisher keine beauftragte Leistung und wurde gemäß VÄ017 gesondert vergütet. Die dazugehörigen EEA-Planungen der im Jahr 2025 terminierten BÖ-Umrüstungen ist bisher keine beauftragte Leistung und zusätzlich zu vergüten.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ 023 Im Rahmen der Ausführungsplanung PT1 ETCS Level 2 ETCS-Zentrale Fürstenberg (WF) wurde die Planprüfung durch CERSS durchgeführt. Die zugehörigen Prüfmeldungen wurden mit dem Inspektionsbericht Nr. 25014.10.81.01.01 von CERSS vom 11.06.2025 übergeben. Gemäß den Festlegungen des Inspektionsberichts zum PT1 ETCS und Bestätigung des AG ist bei der erforderlichen Planungsüberarbeitung der Stand des nach Übergabe an die Planprüfung fortgeschriebenen und am 12.07.2025 freigegebenen Planungsregelwerks 819.1344A02 anzuwenden (inklusive Analyse der Regelwerksänderungen, wiederholter Umplanung „schneller Trip“ etc.). Zusätzlich zur Einarbeitung der geänderten Regelwerksinhalte wurden Überarbeitungen auf Grund fehlerhafter Bestandspläne Stellwerk erforderlich. Die Anpassung der Planung an die geänderten Regelwerksinhalte ist bisher keine beauftragte Leistung und zusätzlich zu vergüten.
- 10.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-008 Gemäß Ril 819.1311 ist für die Aktualisierung der INA-Berechnung in Bestandsanlagen eine örtliche Aufnahme gefordert. Aus diesem Grund wurde für 17 Bahnsteigausfahrten eine neue INA-Aufnahme vor Ort erforderlich. Dieser außerordentliche Aufgabenumfang iist bisher keine beauftragte Leistung und zusätzlich zu vergüten.
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ025 - SIGNON ist mit der Ausführungsplanung 50Hz BUSA beauftragt. Die Leistungen der Bestandsplanerstellung sind bisher keine beauftragte Leistungen und sind daher zusätzlich zu vergüten. Bearbeitbare Planunterlagen sind bereits von AN bearbeitet und können deshalb nicht an einen weiteren Planer ausgehändigt werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SIGNON Deutschland GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=64eadc8e-0320-4a8d-8428-3a33c42226a2. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/se-rostock-berlin-etcs-ausruestung-base-340-und-ertuechtigung-des-estw-f7f571d1
