# SE Ro-Berlin, Str. 6088, Planung Bf. Fürstenberg Lph 3+4, optional Lph 5+6

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Fürstenberg am 28.12.2022 vergeben, Zuschlag an Schimmelmann Consult GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: SE Ro-Berlin, Str. 6088, Planung Bf. Fürstenberg Lph 3+4, optional Lph 5+6
- Wo: Fürstenberg, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.12.2022 bis 14.02.2024
- Zuschlag an: Schimmelmann Consult GmbH
- Zuschlag am: 28.12.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Schimmelmann Consult GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schimmelmann-consult-gmbh), Nuthetal

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 8889dea9-a398-4be1-82e9-9fa3e16285df

## Verlauf

- 05.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ002 - Mit Anpassung der Richtlinie 883.8100 "Geo-Monitoring; Bedarf analysieren und bewerten" zum 01.09.2022, ist ein Geomonitoring bei Rammarbeiten in Gleisnähe umzusetzen. Damit ergeben sich zusätzliche Planungsleistungen zur Umsetzung der Maßnahme. Die angebotene Leistung zur Umsetzung der Ril 883.8100 ist hierbei alternativlos, da ohne Nachweisführung keine Rammarbeiten im Baufeld durchgeführt werden können. Der AN ist mit der Planung der Lph. 3 und 4 sowie den Lph. 6 und 7 beauftragt. Bei der Erstellung des Geo-Monitoring- Konzeptes handelt es sich um eine Erweiterung des Leistungsumfang. Eine Vergabe der Planungsleistung an eine Dritten würde erhebliche Mehrleistungen in Bezug auf die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen sowie die Durchführung eines erneuten Vergabeprozesses führen.
- 18.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 001_Im Rahmen des Vorhabens SeRoBe Bf. Fürstenberg sind zusätzliche Planungsleistung notwendig. Als Grundlage für die beauftragte Entwurfsplanung sind Leistungen, die der Lph 1 und 2 zuzuordnen sind, erforderlich. Dies umfasst die Prüfung des Bestandsmodells, die Erstellung des Fachmodells einschl. Attribuierung und die Erstellung des Gesamtmodells. Die Leistungen sind den BIM-Anwendungsfällen 020 „Bestandsmodellierung" und 030 "Bauwerksdatenmodell" zuzuordnen, welche gemäß AIA nicht Bestandteil des Auftragssolls des AN sind. Die Leistungen sind für den Projekterfolg zwingend erforderlich und notwendige Grundlage zur Erfüllung der Hauptvertragsleistung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung Verkehrsanlage). Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptvertragsleistung für die TVVP / OP Ing Bahnsteigdach wurde der Aufwand für die erforderlichen Maßnahmen am Mittelbahnsteigdach zu gering Bewertet. Die mit Planungstiefe und Abstimmungen mit dem Denkmalamt resultierenden erforderlichen Maßnahmen am Mittelbahnsteigdach (Korrosionsschutz der Konstruktion, Nachrechnung der Fundamente) zeigen einen deutlich höheren Aufwand und machen die Anpassung der anrechenbaren Kosten erforderlich. Der Auftragnehmer ist mit den technischen Lösungen vertraut und hat an den fortlaufenden Planungsbesprechungen teilgenommen. Eine erneute Vergabe bindet zudem Ressourcen im Projektmanagement und Einkauf, was hohe Kosten aufgrund der Vergabedauern verursacht. Zuletzt ist auf Basis der Erfahrungen aus vergangenen Vergaben der Markt so erschöpft, dass Angebote entweder zu sehr hohen Preisen oder gar nicht erfolgen. Beide Szenarien sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar. Da die Nachtragsleistung Grundlage für die Hauptvertragsleistung des AN ist, kann zudem gewährleistet werden, dass die Arbeitsergebnisse verlustfrei und vollständig übernommen und weiterverwendet werden können. Somit wird verhindert, dass weitere Mehrleistungen und Zusatzkosten im Projektverlauf anfallen.
- 18.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 002_Im Rahmen des Vorhabens SeRoBe Bf. Fürstenberg sind zusätzliche Planungsleistung (Bereinigen IVL Plan, Erstellung Oberbauaufmaß; Auswertung Punktwolke; Bauzustandsplanung, Logistikplanung, Standardkostenpläne; Trassenprüfung/- anpassung) notwendig. Der dem AN als Planungsgrundlage übergebene IVL Plan ist veraltet und stellt im Bestand nicht mehr vorhandene Anlagenteile dar. Des Weiteren liegt kein qualitätsgesichertes Oberbauaufmaß vor. Die Bereinigung des IVL Plans sowie die Erstellung des Oberbauaufmaß ist Planungsgrundlage für die mit dem Hauptvertrag beauftragten Leistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Da die dem AN übergebene Vermessung nicht den kompletten Planungsbereich abdeckt, fehlen Vermessungsdaten zur Erbringung der beauftragten Planungsleistung. Um den Bedarf einer zusätzlichen Vermessungsleistung entgegenzuwirken, wurden dem AN Punktwolken übergeben. Diese müssen für die weitere Verwendung ausgewertet und in ein CAD-Programm eingepflegt werden. Die Vermessungsdaten sind notwendige Grundlage für die beauftragte Planung der Verkehrsanlage und die Planung weiterer Gewerke. Mit Inkrafttreten der Arbeitsanweisung "l AA Bauphasen- und Bauzustandsplanung" (27.05.2022) werden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, die nicht Bestandteil des Leistungsbildes des AN sind. Dies umfasst die Erstellung einer Logistikplanung und Bauzustandsplanung, welche als zusätzliche Leistung zum Hauptvertrag zu werten sind. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bestand noch keine Pflicht zur Verwendung von Standardkostenplänen. Die Anwendung wurde mit Inkrafttreten der Arbeitsanweisung "l AA Standardkostenpläne" zum 27.05.2022 verpflichtend. Damit war die Verwendung von Standardkostenplänen nicht Bestandteil des Leistungsbildes des AN und ist als zusätzliche Leistung zum Hauptvertrag zu werten. Der AN ist mit der Planung des Kabeltiefbaus beauftragt. Bei der Zusammenstellung der Entwurfsplanung zeigen sich große Differenzen bezugnehmend auf die Kabelbedarfe, die dem AN für die Kabeltiefbauplanung gemeldet wurden. Konsequenz ist, dass die Kabeltrasse hinsichtlich ihrer Größe geprüft und an die übergebenen Kabellagepläne angepasst werden muss. Andernfalls ist keine Konsistenz zwischen den Planungen der technischen Ausrüstung und der Kabeltiefbauplanung gegeben. Der Auftragnehmer ist mit den technischen Lösungen vertraut und hat an den fortlaufenden Planungsbesprechungen teilgenommen. Eine erneute Vergabe bindet zudem Ressourcen im Projektmanagement und Einkauf, was hohe Kosten aufgrund der Vergabedauern verursacht. Zuletzt ist auf Basis der Erfahrungen aus vergangenen Vergaben der Markt so erschöpft, dass Angebote entweder zu sehr hohen Preisen oder gar nicht erfolgen. Beide Szenarien sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar. Da die Nachtragsleistung Grundlage für die Hauptvertragsleistung des AN ist, kann zudem gewährleistet werden, dass die Arbeitsergebnisse verlustfrei und vollständig übernommen und weiterverwendet werden können. Somit wird verhindert, dass weitere Leistungen und Zusatzkosten im Projektverlauf anfallen.
- 19.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1-Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurde durch den AN die Pflicht zur Erstellung eines UVP-Berichtes mittels des Formblattes 3 des Eisenbahnbundesamtes zur "Feststellung der UPV-Pflicht nach §§5ff. UVPG" geprüft. Die Prüfung ergab, dass im Projekt eine Pflicht zur Erstellung eines UVP-Berichtes nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) aufgrund des hohen Umfangs der vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahmen und dem damit einhergehenden Verlust von mehr als 10.000 qm heimischer, standortgerechter Vegetation besteht (siehe Punkt 3.2.4 - Formblatt 3 des EBA zur Feststellung der UPV-Pflicht nach §§5ff. UVPG). Konsequenz ist das Erfordernis eines UVP-Berichtes für die Planfeststellungsunterlage, welcher im Rahmen der Umweltplanung erstellt werden muss. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang zum beauftragten Leistungsbild des AN. Ein Wechsel des AN würde zu einem zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Koordination führen. Zudem würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann zudem eine erneute Vergabe der Planungsleistung nicht garantiert werden, wodurch ein erhebliches Projektrisiko entstehen würde. Ein Wechsel des AN würde somit die Termin- und Kostenziele gefährden. 3-Im Rahmen der Genehmigungsplanung im Projekt SeRoBe Bf. Fürstenberg zeigt sich auf Grundlage der technischen Entwurfsplanung, dass das Untersuchungsgebiet zur Erstellung des Artenschutzrechtlichen-Fachbeitrages den mit dem Hauptvertrag vereinbarten Flächenansatz überschreitet. Dementsprechend muss das zum Ansatz gebrachte Untersuchungsgebiet von ursprünglich 48 ha auf insgesamt 67,32 ha erweitert werden. Damit vergrößert sich das Untersuchungsgebiet um eine Fläche von 19,35 ha. Die Erweiterung ist für den Projekterfolg zwingend erforderlich, damit der Artenschutzrechtliche-Fachbeitrag den gesamten Baubereich berücksichtigt. Andernfalls wäre der Artenschutzrechtliche-Fachbeitrag und somit die beim AN beauftragte Umweltplanung unvollständig. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang zum beauftragten Leistungsbild des AN. Ein Wechsel des AN würde zu einem zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Koordination führen. Zudem würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann zudem eine erneute Vergabe der Planungsleistung nicht garantiert werden, wodurch ein erhebliches Projektrisiko entstehen würde. Ein Wechsel des AN würde somit die Termin- und Kostenziele gefährden.
- 24.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 3- Im Rahmen der Genehmigungsplanung ist bei zu erwartenden Auswirkungen auf das Grundwasser laut EBA-Leitfaden zur einheitlichen Gestaltung von Antragsunterlagen die Erstellung einer Unterlage zu den wasserwirtschaftlichen Belangen des Vorhabens notwendig. Grundlage für die Erstellung der Unterlage ist die Entwurfsplanung sowie die durch den AN zu erstellenden Baugrundbeurteilungen. Die erforderliche zusätzliche Leistung umfasst die Erstellung eines Erläuterungsberichts, die Darstellung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse, die Erstellung von Übersichtskarten und Lageplänen sowie Aussagen zur dauerhaften Einleitung von Niederschlagswasser. Die Leistung ist für den Projekterfolg zwingend erforderlich, um die Vollständigkeit der geotechnischen und hydrologischen Baugrundbeurteilungen sowie der Planfeststellungsunterlage für das Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit dem beauftragten Leistungsbild des AN. Ein Wechsel des AN würde zu einem zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Koordination führen. Zudem würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der langen Vergabedauer anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann eine erneute Vergabe der Planungsleistung zudem nicht garantiert werden. Ein Wechsel des AN würde somit die Termin- und Kostenziele gefährden.
- 15.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ 006- Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Leitungsbestände im Bereich der EU Schützenstraße abgefragt und in die Planung eingearbeitet. Es wurde festgestellt, dass für die Sicherstellung der Baufreiheit zur Herstellung der Eisenbahnüberführung eine Umverlegung einer im Bereich der Straße liegenden Gasleitung erforderlich ist. In Abstimmung mit dem Leitungsträger wurde ein vorgezogene Umverlegung vor Start der Umbaumaßnahme der EU Schützenstraße mittels Vortriebsverfahren priorisiert. Dafür mussten verschiedene Varianten der Verortung der neuen Leitungsquerung planerisch unter Angabe der Start- und Zielgruben untersucht und geplant werden. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang zum beauftragten Leistungsbild des AN (Entwurfs- und Genehmigungsplanung der EU Schützenstraße). Ein Wechsel bedeutet zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Koordination. Durch einen Wechsel des AN würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann eine erneute Vergabe der Planungsleistung zudem nicht garantiert werden, wodurch ein erhebliches Projektrisiko entstehen würde. Ein Wechsel des AN gefährdet somit die Termin- und Kostenziele und ist folglich aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar.
- 17.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ007: Mit Inkrafttreten der Arbeitsanweisung "l AA Bauphasen- und Bauzustandsplanung" zum 27.05.2022 wurden zusätzliche Planungsleistungen im Projekt erforderlich, die nicht Bestandteil des Hauptvertrages sind. Hintergrund ist der umfangreiche Anforderungskatalog der Arbeitsanweisung, welcher über die Grundleistungen der HOAI hinausgeht. Auf Grundlage der Arbeitsanweisung ist zusätzlich zur beauftragten Ermittlung der wesentlichen Bauphasen (Anlage 1.3 Objektplanung, Position 3.8) die Erstellung einer detaillierten Logistik- und Bauzustandsplanung in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern erforderlich. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang zum beauftragten Leistungsbild des AN. Ein Wechsel des AN würde zu einem zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Koordination führen. Zudem würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann zudem eine erneute Vergabe der Planungsleistung nicht garantiert werden, wodurch ein erhebliches Projektrisiko entstehen würde. Ein Wechsel des AN würde somit die Termin- und Kostenziele gefährden.
- 18.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ001: Mit Abschluss der Vorplanung wurde eine Vorzugsvariante erarbeitet, die den Projektauftrag und die bestehenden Stakeholderinteressen (insbesondere die Interessen des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit) bestmöglich vereint. Die Vorzugsvariante wurde in die Entwurfsplanung überführt. Nach der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden neue Variantenideen an die DB herangetragen und um Stellungnahme sowie weiterführende Gespräche gebeten. Darunter ist auch eine Variantenidee des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), welche für belastbare Aussagen zur Umsetzbarkeit planerisch geprüft werden muss. Die zu untersuchenden Aspekte der Variantenidee wurden intern festgelegt und bilden das Leistungsbild für die zu erstellende Machbarkeitsstudie. Folgende Aspekte sind zu untersuchen: -Weiternutzung der Bestandspersonenunterführung (PU) -Verlängerung der Bestandspersonenunterführung (PU) -Rahmenbedingungen bei einer PU mit stadtteilverbindendem Charakter -Gegenüberstellung Neubau PU unter einem Gleis gegenüber PU unter zwei Gleisen -zusätzlicher Außenbahnsteig inkl. Bahnsteigzuwegung in Richtung westliches Stadtgebiet -Grunderwerb für zusätzlichen Außenbahnsteig, Zuwegung Bei der Bewertung der aufgeführten Aspekte ist die technische Umsetzbarkeit unter Beachtung der Auflagen des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit zu prüfen sowie die Auswirkungen auf die Kosten mit einzubeziehen. Wesentliche Grundlage für die Erstellung der Machbarkeitsstudie ist die durch den AN erstellte Objekt- und Tragwerksplanung der PU. Damit steht die erforderliche zusätzliche Leistung im direkten Zusammenhang zum beauftragten Leistungsbild des AN. Ein AN-Wechsel bedeutet zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Koordination. Durch einen Wechsel des AN würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann zudem eine erneute Vergabe der Planungsleistung nicht garantiert werden, wodurch ein erhebliches Projektrisiko entstehen würde. Ein Wechsel des AN gefährdet somit die Termin- und Kostenziele und ist folglich aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar.
- 18.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Entwurfsplanung hat der AN die Kostenberechnung für die Personenunterführung erstellt. Die Kostenberechnung wurde im Anschluss von der Projektleitung geprüft. Nach Abschluss der Prüfung zeigt sich, dass die ermittelten Kosten höher ausfallen als in der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung berechnet. Damit sind die zur Ausschreibung auf Basis der Kostenschätzung zum Ansatz gebrachten anrechenbaren Kosten nicht mehr auskömmlich. Diese mussten auf Grundlage der Kostenberechnung neu ermittelt werden. Das Ergebnis ist ein Anstieg der anrechenbaren Kosten, woraus eine Erhöhung des Honoraranspruchs resultiert. Der Anstieg der anrechenbaren Kosten ist durch die gestiegene Planungstiefe sowie Preiserhöhungen bedingt.
- 20.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Entwurfsplanung hat der AN die Kostenberechnung für die Bauwerke EÜ Gelderner Straße und EÜ Schützenstraße erstellt. Die Kostenberechnung wurde im Anschluss von der Projektleitung geprüft. Nach Abschluss der Prüfung zeigt sich, dass die ermittelten Kosten höher ausfallen als in der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung berechnet. Damit sind die zur Ausschreibung auf Basis der Kostenschätzung zum Ansatz gebrachten anrechenbaren Kosten nicht mehr auskömmlich. Diese mussten auf Grundlage der Kostenberechnung neu ermittelt werden. Das Ergebnis ist ein Anstieg der anrechenbaren Kosten, woraus eine Erhöhung des Honoraranspruchs resultiert. Der Anstieg der anrechenbaren Kosten ist durch die gestiegene Planungstiefe sowie Preiserhöhungen bedingt.
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ 005 - Für die beauftragte Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde dem AN die Vorplanung als Planungsgrundlage übergeben. Da in der Vorplanung keine Abfrage von Bestandsleitungen erfolgt ist und diese somit nicht in den Plänen eingearbeitet sind, mussten die Leitungsbestände nachträglich abgefragt, geprüft und in die Planunterlagen eingepflegt werden. Die Nachtragsleistung ist zwingend zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erforderlich, da die Bestandsleitungen Planungsgrundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Ingenieurbauwerke sind. Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im direkten Zusammenhang zum beauftragten Leistungsbild des AN (Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Ingenieurbauwerke). Ein Wechsel bedeutet zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Koordination. Durch einen Wechsel des AN würden erhebliche Mehrkosten aufgrund der hohen Vergabedauern anfallen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann eine erneute Vergabe der Planungsleistung zudem nicht garantiert werden, wodurch ein erhebliches Projektrisiko entstehen würde. Ein Wechsel des AN gefährdet somit die Termin- und Kostenziele und ist folglich aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 2)Im Projekt wurden zur Leistungserbringung mehr Besprechungen erforderlich als vertraglich vereinbart. Hintergrund ist der große Koordinierungsaufwand aufgrund der Vielzahl an beteiligten Auftragnehmern. Des Weiteren wurden zusätzliche Besprechungsformate aufgrund neuer Arbeitsanweisungen (AA Bauphasen und Bauzustandsplanung, AA Standardkostenpläne) erforderlich, die zusätzlichen Abstimmungsbedarf benötigten. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da zusätzlicher Koordinierungsaufwand entstehen würde, was zu einer Komplexitätssteigerung aufgrund zusätzlicher Schnittstellen führt. Eine erneute EU Weite Vergabe bindet zudem Ressourcen im Projektmanagement und Einkauf, was hohe Kosten aufgrund der Vergabedauern verursacht. Zudem ist auf Basis der Erfahrungen aus vergangenen Vergaben der Markt so erschöpft, dass Angebote entweder zu sehr hohen Preisen oder gar nicht erfolgen. Beide Szenarien sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.
- 28.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VÄ 002 Im Rahmen der Genehmigungsplanung im Projekt SeRoBe Bf. Fürstenberg zeigt sich auf Grundlage der technischen Entwurfsplanung, dass das erforderliche Untersuchungsgebiet zur Erstellung des LBP den mit dem Hauptvertrag vereinbarten Flächenansatz überschreitet. Dementsprechend muss das zum Ansatz gebrachte Untersuchungsgebiet von ursprünglich 48 ha auf insgesamt 79,48 ha erweitert werden. Damit vergrößert sich das Untersuchungsgebiet um eine Fläche von 31,48 ha. Die Erweiterung ist für den Projekterfolg zwingend erforderlich, damit der LBP den gesamten Baubereich berücksichtigt. Andernfalls wäre die Umweltplanung unvollständig. Die bisher in das Projekt investierte Arbeit des Planers kann nicht 1 zu 1 an einen neuen Planer weiter gegeben werden. Dieser muss sich erneut in das Projekt einarbeiten und die Grundlagen erarbeiten. Der AN ist bereits mit den technischen Lösungen vertraut und hat an den fortlaufenden Planungsbesprechungen teilgenommen. Da die bereits erbrachten Leistungen des AN Grundlage für die Nachtragsleistung ist, kann zudem gewährleistet werden, dass die bisherigen Arbeitsergebnisse verlustfrei und vollständig übernommen und weiterverwendet werden können. Somit wird verhindert, dass weitere Zusatzleistungen und Kosten im Projektverlauf anfallen. Eine erneute EU-Weite Vergabe bindet zudem Ressourcen im Projektmanagement und Einkauf, was hohe Kosten aufgrund der Vergabedauern verursacht. Zudem ist auf Basis der Erfahrungen aus vergangenen Vergaben der Markt so erschöpft, dass Angebote entweder zu sehr hohen Preisen oder gar nicht erfolgen. Beide Szenarien sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar,

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schimmelmann Consult GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [VEC-S 2-725/09/229810 Planung Güterzugtunnel und Zulaufstrecke, Lph 3 und 4 (optional 5, 6, 7)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vec-s-2-72509229810-planung-gueterzugtunnel-und-zulaufstrecke-lph-3-e28bbd1e) · Zuschlag 15.09.2024 an DB Netz AG
- [BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-abs-hagen-siegen-hanau-lose-1-2-c5fce297) · Zuschlag 08.02.2021 an Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
- [Projektsteuerung ABS Hagen Siegen Hanau](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/projektsteuerung-abs-hagen-siegen-hanau-91bbc981) · Zuschlag 26.05.2020 an THOST Projektmanagement GmbH
- [2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-bauueberwachung-hp-hauptbahnhof-hp-1186c3ae) · Zuschlag 21.06.2019 an BIEGE BÜ 2. Stammstrecke München - Unterirdisch west c/o BUNG Baumanagement GmbH
- [ESTW Köln Hbf; ESTW linke Rheinseite - Bauüberwachung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-koeln-hbf-estw-linke-rheinseite-bauueberwachung-dcc31b76) · Zuschlag 14.12.2018 an BIEGE ESTW Linke Rheinseite-Köln Hbf c/o DB Engineering & Consulting GmbH
- [S 6 erste Baustufe, 4 – gleisiger Ausbau Frankfurt (M) West – Bad Vilbel (Bauüberwachungsleistungen)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/s-6-erste-baustufe-4-gleisiger-ausbau-frankfurt-m-west-bad-vilbel-fe30e0e7) · Zuschlag 02.03.2018 an KMS Bauüberwachung GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Oberhavel](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/landkreis-oberhavel): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e147a61d-c835-4e43-bd7c-e5ee314d325c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/se-ro-berlin-str-6088-planung-bf-fuerstenberg-lph-34-optional-lph-56-8889dea9
