# SCS64_Schlieperstraße_Fliesenarbeiten

Zuschlag erteilt

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH hat den Auftrag für Fliesenarbeiten in Berlin am 19.08.2024 vergeben, Zuschlag an BFN Berliner Fliesen-und Natursteinprojekte GmbH.

- Auftraggeber: [Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/berlinovo-immobilien-gesellschaft-mbh)
- Was: Fliesenarbeiten: SCS64_Schlieperstraße_Fliesenarbeiten
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit: 01.10.2024 bis 30.11.2024
- Zuschlag an: BFN Berliner Fliesen-und Natursteinprojekte GmbH
- Zuschlag am: 19.08.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BFN Berliner Fliesen-und Natursteinprojekte GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bfn-berliner-fliesen-und-natursteinprojekte-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Die Leistungen dieser Ausschreibung umfassen die komplette Neuherstellung von Fliesenbelägen auf Wand und Bodenflächen sämtlicher WC - und Badezimmerbereiche, einschließlich der dazugehörigen Untergrundvorbehandlungen, vom Untergeschoss bis zum neuen Staffelgeschoss . Weiterhin sind in den Badezimmern neue Wandspiegel vorgesehen, welche fliesenbündig eingebaut werden sollen. Ebenso gehören Eckschutzschienen und Bodenabschlussprofile aus Edelstahl zum Leistungsumfang, sowie auch sämtliche Wand- und Bodenfugen aus Silikon , einschließlich der Verfugungen an Sanitärgegenständen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 60 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 45431000-7
- CPV-Bezeichnung: [Boden- und Fliesenarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45431000-boden-und-fliesenarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 4518b656-5d78-4ada-b680-9ed97550d53d

## Verlauf

- 20.06.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 02.11.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 15.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um die Verlegung von Linoleumbelag, da die bestehenden Betonwerksteine (Bestandtreppe) keine geeignete Oberfläche für die ursprünglich geplante Belagsart aufweisen. Die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Linoleumbelagsarbeiten erfolgt auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift liegen sämtlich vor. Im Zuge der Ausführung hat sich herausgestellt, dass die bestehenden Betonwerksteine der Bestandstreppe keine geeignete Oberfläche für die ursprünglich geplante Belagsart aufweisen. Die ursprünglich vorgesehene Belagsart kann auf der Bestandstreppe fachgerecht nicht hergestellt werden. Erforderlich geworden ist deshalb die Verlegung von Linoleumbelag auf den Treppen- und Sockelflächen; nur so werden anschlussfähige, ebenmäßige und dauerhafte Oberflächen in Übereinstimmung mit den übrigen Belagsflächen des Bauvorhabens hergestellt. Die Linoleumbelagsarbeiten waren in den Vergabeunterlagen des Hauptauftrags nicht vorgesehen. Das Leistungsverzeichnis enthält hierzu keine Position; auch eine Option oder Überprüfungsklausel besteht nicht. Die Nachtragsleistungen stehen in unmittelbarem materiellem Zusammenhang mit den bereits durch den Auftragnehmer erbrachten Bodenbelags- und Ausbauleistungen. Die fachgerechte Herstellung der Anschlüsse und Übergänge setzt die Kompatibilität mit den bereits eingebauten Belägen voraus: Materialgleichheit: Die Anschlüsse an die bereits verlegten Beläge erfordern dasselbe Material [Forbo Marmoleum 3139/33139 Lava, 2,5 mm], damit technisch und optisch eine einheitliche Belagsfläche entsteht. Einheitliches Ausführungssystem: Die Übergänge müssen in demselben Verlegesystem hergestellt werden (Untergrundvorbehandlung, Klebetechnik, Höhenanschlüsse an die vorhandenen Beläge und Abschlussprofile). Gewährleistungsabgrenzung: Bei einer Aufteilung der Belagsarbeiten auf zwei Auftragnehmer läge die Verantwortung für die Übergangsbereiche bei mehreren Unternehmen; die Zuordnung eventueller Mängel an den Anschlussstellen wäre erheblich erschwert. Ein anderes Unternehmen könnte die Anschlüsse und Übergänge zu den vorhandenen Belägen nicht ohne die Inkaufnahme unverhältnismäßiger technischer Schwierigkeiten und erheblicher Qualitätsrisiken — insbesondere für Ebenmäßigkeit, Optik und Dauerhaftigkeit der Übergänge — herstellen; ihm fehlt die materielle Verzahnung mit den bereits ausgeführten Leistungen (vgl. Erwägungsgrund 108 der Richtlinie 2014/24/EU). Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre überdies mit wechselbedingten Schwierigkeiten und Kosten verbunden: Ein neu zu beauftragendes Unternehmen müsste den vorhandenen Ausführungsstand einschließlich der verwendeten Materialien und Ausführungsstandards aufnehmen und bewerten und sich in die bestehenden Bauabläufe einarbeiten. Für den neuen Auftragnehmer wäre eine gesonderte Baustelleneinrichtung erforderlich [geschätzte Mehrkosten: 500,00 EUR], obwohl sich die Baustelle bereits in der Phase des Rückbaus der Baustelleneinrichtung und der Fertigstellung befindet. Diese Eingriffe in den abgestimmten Bauablauf gefährden die für Oktober 2026 vorgesehene Gesamtfertigstellung. Danach können die zusätzlichen Linoleumbelagsarbeiten aus technischen Gründen und nur unter Inkaufnahme erheblicher Schwierigkeiten und beträchtlicher Zusatzkosten durch einen anderen als den bisherigen Auftragnehmer nicht sinnvoll erbracht werden. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegen vor; die Nachtragsbeauftragung ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BFN Berliner Fliesen-und Natursteinprojekte GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=cfa2cf70-d378-4b00-8b64-43884cc1765a. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/scs64-schlieperstrasse-fliesenarbeiten-cfa2cf70
