# schall- und erschütterungstechnisches Gutachten PFA 3.5+3.6

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Prüfung und Gutachten in Freilassing am 20.08.2021 vergeben, Zuschlag an Möhler + Partner Ingenieure AG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Prüfung und Gutachten: schall- und erschütterungstechnisches Gutachten PFA 3.5+3.6
- Wo: Freilassing, Landkreis Berchtesgadener Land, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 23.08.2021 bis 30.06.2026
- Zuschlag an: Möhler + Partner Ingenieure AG
- Zuschlag am: 20.08.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht
- Originaltitel: ABS 38, PA03, schall- und erschütterungstechnisches Gutachten PFA 3.5+3.6

## Gewinner

- [Möhler + Partner Ingenieure AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/moehler-partner-ingenieure-ag), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71319000-7
- CPV-Bezeichnung: [Gutachterische Tätigkeit](https://vergabeweiser.de/cpv/71319000-gutachterische-taetigkeit)
- Bekanntmachungs-ID: 25cf0424-4175-41f0-83f9-dd17f9364671

## Verlauf

- 08.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Hauptvertrag dient der Erstellung schalltechnischer Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.6. Bisher wurde im HV nur die technische Anlage vorgesehen, nicht jedoch eine Prüfung zur Umverlagerung der bestehenden Straßensituation. Aufgrund der Umverlagerung sind zusätzliche Berechnungen und Ermittlungen anzufertigen. Der AN hat bereits die schalltechnischen Untersuchungen (Aufstellung eines Berechnungsmodells für den PFA 3.6) durchgeführt. Die entsprechenden Gutachten befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Erstellung. Nur der AN kann ohne langwierige Einarbeitung die Umverlagerung der Straße in das erstellte Modell integrieren, die entsprechenden Berechnungen im Zeitplan durchführen und im notwendigen Gutachten berücksichtigen. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Grundlage für weitere umweltfachliche Gutachten darf, die zwingend erforderlich sind. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Los 3.5 - Nachtrag 02 (Wert der Änderung: 4.675,00 €)
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Los 3.6 - Nachtrag 02 (Wert der Änderung: 6.630,00 €)
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Los 3.5 - Nachtrag 03 (Wert der Änderung: 1.445,00 €)
- 26.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NA04 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung schalltechnischer Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt 3.6. Aufgrund geänderter Verkehrszahlen muss eine zusätzliche Variante der schalltechnischen Gutachten entwickelt werden. Der AN hat bereits die schalltechnischen Untersuchungen, bestehend aus Aufstellen eines Berechnungsmodells für den Planfeststellungsabschnitt 3.6 durchgeführt. Die entsprechenden Gutachten befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Erstellung. Nur der AN kann ohne langwierige Einarbeitung die zusätzliche Variante aufgrund von veränderten Verkehrszahlen und die damit einhergehenden Berechnungen im Zeitplan durchführen, sowie im notwendigen Gutachten berücksichtigen und bewerten. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Grundlage für weitere umweltfachliche Gutachten darf, die zwingend erforderlich sind. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NA01 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung schalltechnischer Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt 3.6. Aufgrund geänderter Verkehrszahlen muss eine zusätzliche Variante der schalltechnischen Gutachten entwickelt werden. Der AN hat bereits die schalltechnischen Untersuchungen, bestehend aus Aufstellen eines Berechnungsmodells für den Planfeststellungsabschnitt 3.6 durchgeführt. Die entsprechenden Gutachten befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Erstellung. Nur der AN kann ohne langwierige Einarbeitung die zusätzliche Variante aufgrund von veränderten Verkehrszahlen und die damit einhergehenden Berechnungen im Zeitplan durchführen, sowie im notwendigen Gutachten berücksichtigen und bewerten. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Grundlage für weitere umweltfachliche Gutachten darf, die zwingend erforderlich sind. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen.
- 25.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NA04 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung schalltechnischer Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt 3.6. Aufgrund geänderter Verkehrszahlen muss eine zusätzliche Variante der schalltechnischen Gutachten entwickelt werden. Der AN hat bereits die schalltechnischen Untersuchungen, bestehend aus Aufstellen eines Berechnungsmodells für den Planfeststellungsabschnitt 3.6 durchgeführt. Die entsprechenden Gutachten befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Erstellung. Nur der AN kann ohne langwierige Einarbeitung die zusätzliche Variante aufgrund von veränderten Verkehrszahlen und die damit einhergehenden Berechnungen im Zeitplan durchführen, sowie im notwendigen Gutachten berücksichtigen und bewerten. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Grundlage für weitere umweltfachliche Gutachten darf, die zwingend erforderlich sind. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA01 - Der Hauptvertrag dient der Erstellung schalltechnischer Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt 3.6. Aufgrund geänderter Verkehrszahlen muss eine zusätzliche Variante der schalltechnischen Gutachten entwickelt werden. Der AN hat bereits die schalltechnischen Untersuchungen, bestehend aus Aufstellen eines Berechnungsmodells für den Planfeststellungsabschnitt 3.6 durchgeführt. Die entsprechenden Gutachten befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Erstellung. Nur der AN kann ohne langwierige Einarbeitung die zusätzliche Variante aufgrund von veränderten Verkehrszahlen und die damit einhergehenden Berechnungen im Zeitplan durchführen, sowie im notwendigen Gutachten berücksichtigen und bewerten. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Grundlage für weitere umweltfachliche Gutachten darf, die zwingend erforderlich sind. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen.
- 16.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA05 - Aufbereitung der technischen Planung des Unterwerks Hausen Eingabe und Neuberechnung der Schallimmissionen aus dem Unterwerk Hausen aufgrund anlassbezogener Planungsänderungen (u.a. der Verschiebung des Unterwerks Saaldorf-Surheim nach OT Hausen). Hierzu sind aufgrund der Lageveränderung die Emissionen und Immissionen an der nächstgelegen Bebauung neu zu ermitteln. Der AN ist in dem Sachverhalt bereits eingearbeitet und hat auch laut HV die Berechnungen für das UW Hausen in der ursprünglichen Lage durchgeführt. Um Verzug in der Erstellung der GP zu vermeiden, muss der AN für diese Leistung beauftragt werden. NA06 - Der AN hat bereits alle Lärm und Erschütterungsthematiken im Sinne von Schallprognosen, Gutachten etc. für den PFA 3.6 durchgeführt. Aufbauend hierdrauf wird die zusätzliche Leistung der Zuarbeiten für die TEH gefertigt. Der Planfeststellungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Unterlage für die Abgabe der GP dar. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA07 - Der AN ist in die Schall- und Erschütterungsthematik des PFA 3.6 eingearbeitet und hat hierzu alle Unterlagen erstellt. Nur er kann interessierten Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Auskünfte auf einem Infomarkt geben. Der Planfeststellungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die Information der Anwohner stellt einen wichtigen Schritt zur erfolgreichen GP dar. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA08 - Der AN ist in die Schall- und Erschütterungsthematik des PFA 3.6 eingearbeitet und hat hierzu alle Unterlagen erstellt. Zusätzliche Bauwerke können durch den AN einfacher in die bereits erfolgten Untersuchungen integriert werden. Der Planfeststellungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Unterlage für die Abgabe der GP dar. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA09 - Der AN ist in die Schall- und Erschütterungsthematik des PFA 3.6 eingearbeitet und hat hierzu alle Unterlagen erstellt. Eine angepasste Trassierung kann durch den AN einfacher in die bereits erfolgten Untersuchungen integriert werden. Der Planfeststellungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Unterlage für die Abgabe der GP dar. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen.
- 16.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA12 - Der AN ist in die Schall- und Erschütterungsthematik des PFA 3.6 eingearbeitet und hat hierzu alle Unterlagen erstellt. Zusätzliche Bauwerke können durch den AN einfacher in die bereits erfolgten Untersuchungen integriert werden. Der Planfeststellungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Unterlage für die Abgabe der GP dar. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA13 - Der AN ist in die Schall- und Erschütterungsthematik des PFA 3.6 eingearbeitet und hat hierzu alle Unterlagen erstellt. Allgemeine Sonderleistungen in Form von fachlichen Zuarbeiten, Neuberechnungen oder Gleichstellungen können nur vom AN während des Planungsfortschrittes erstellt werden. Der Planfeststellungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Unterlage für die Abgabe der GP dar. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA14 - Der AN ist in die Schall- und Erschütterungsthematik des PFA 3.6 eingearbeitet und hat hierzu alle Unterlagen erstellt. Die Schallprognoseberechnung für transparente Wandelemente können nur auf Grundlage der bereits durchgeführten Prognoseberechnungen des AN durchgeführt werden. Der Planfeststellungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Unterlage für die Abgabe der GP dar. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA15 - Der AN ist in die Schall- und Erschütterungsthematik des PFA 3.6 eingearbeitet und hat hierzu alle Unterlagen erstellt. Zusätzliche Bauwerke können durch den AN einfacher in die bereits erfolgten Untersuchungen integriert werden. Der Planfeststellungsabschnitt befindet sich bereits in der Genehmigungsplanung. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Unterlage für die Abgabe der GP dar. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen.
- 16.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA08 - Der AN ist in die Schall- und Erschütterungsthematik des PFA 3.5 eingearbeitet und hat hierzu alle Unterlagen erstellt. Aufgrund von Planungsänderungen bzw. des Planungsfortschritts sind zusätzliche Besprechungen erforderlich. Die Besprechungen und daraus resultierenden Aufgaben, können nur mit dem AN durchgeführt werden, da dieser bereits mit der Planung vertraut ist.
- 28.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 16 (12) - Der Hauptvertrag dient der Erstellung schalltechnischer Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt 3.6. Aufgrund geänderter Verkehrszahlen muss eine zusätzliche Variante der schalltechnischen Gutachten entwickelt werden. Der AN hat bereits die schalltechnischen Untersuchungen, bestehend aus Aufstellen eines Berechnungsmodells für den Planfeststellungsabschnitt 3.6 durchgeführt. Die entsprechenden Gutachten befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Erstellung. Nur der AN kann ohne langwierige Einarbeitung die zusätzliche Variante aufgrund von veränderten Verkehrszahlen und die damit einhergehenden Berechnungen im Zeitplan durchführen, sowie im notwendigen Gutachten berücksichtigen und bewerten. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Grundlage für weitere umweltfachliche Gutachten dar, die zwingend erforderlich sind. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen. NA 17 (14) - Die erschütterungstechnische Untersuchung für den PFA 3.6 wurde bereits erstellt (das LV beinhaltet die Prognose und Bewertung nach DIN 4150-2 (1999)). Aufgrund der Novellierung der Bewertungsgrundlage zu Einwirkungen auf Menschen im Gebäude durch Erschütterungsimmissionen (DIN 4150-2) durch Deutsches Institut für Normung im August 2025 muss das Gutachten entsprechend der neuen Norm erstellt werden. Dementsprechend müssen Berechnungen und Beurteilungen gemäß der neuen Norm widerholt werden. Etwaige Abwägungen sind zu überprüfen und anzupassen. Die fachtechnische Untersuchung ist zu überarbeiten.
- 28.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 17 (2) - Der Hauptvertrag dient der Erstellung schalltechnischer Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt 3.5. Aufgrund geänderter Verkehrszahlen muss eine zusätzliche Variante der schalltechnischen Gutachten entwickelt werden. Der AN hat bereits die schalltechnischen Untersuchungen, bestehend aus Aufstellen eines Berechnungsmodells für den Planfeststellungsabschnitt 3.5 durchgeführt. Die entsprechenden Gutachten befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Erstellung. Nur der AN kann ohne langwierige Einarbeitung die zusätzliche Variante aufgrund von veränderten Verkehrszahlen und die damit einhergehenden Berechnungen im Zeitplan durchführen, sowie im notwendigen Gutachten berücksichtigen und bewerten. Die erstellten Unterlagen stellen eine wichtige Grundlage für weitere umweltfachliche Gutachten dar, die zwingend erforderlich sind. Eine Verzögerung durch einen Wechsel des ANs kann zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Möhler + Partner Ingenieure AG erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7f02f26d-70fc-4137-bed6-c1720d00f0e2. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/schall-und-erschuetterungstechnisches-gutachten-pfa-3536-25cf0424
