# SbaD GS 5830 Obertraubling–Passau (km 109,010-km 3,278) (2 Lose)

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Sicherheitsdienst in Plattling am 10.10.2025 vergeben, Zuschlag an NWS Bahnservice GmbH. Eingegangen: 2 Angebote je Los.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Sicherheitsdienst: SbaD GS 5830 Obertraubling–Passau (km 109,010-km 3,278) (2 Lose)
- Wo: Plattling, Landkreis Deggendorf, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 03.11.2025 bis 30.04.2027
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: NWS Bahnservice GmbH
- Zuschlag am: 10.10.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2 je Los

## Gewinner

- [NWS Bahnservice GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/nws-bahnservice-gmbh), Nürnberg

## 2 Lose

- Los 1: SbaD Los 1 · [NWS Bahnservice GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/nws-bahnservice-gmbh), Nürnberg
- Los 2: SbaD Los 2 · [NWS Bahnservice GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/nws-bahnservice-gmbh), Nürnberg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 28 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 79710000-4
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten](https://vergabeweiser.de/cpv/79710000-dienstleistungen-von-sicherheitsdiensten)
- Bekanntmachungs-ID: fa61d475-5963-4870-9b05-6e5ca8b7f98b

## Verlauf

- 03.08.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.10.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 003 Es handelt sich um Gestellung von Zugverkehrssicherung (ZVW) und Handeinschaltern sowie Vegetationswarngeräte mit WGGehörschutzkombination inkl. Vorhaltung. Die Veranlassung dieser Leistung erfolgte aufgrund den Festlegungen der BzS in Abstimmung mit der BÜW als Sicherungsüberwachung. Hintergrund ist das Erfordernis zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen, welche sich aus den Gegebenheiten vor Ort ergeben haben und entsprechend festgelegt wurden als Sicherungsmaßnahme während den Vegetationsrückschnittarbeiten entlang der Strecke.
- 24.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 002 Die Baustelle ist durch folgende Umstände gekennzeichnet: Sperrpausen, parallele Arbeiten verschiedener Bauvertragsfirmen und das Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen. Organisatorisch und aus technischer Sicht ist es sinnvoller, die zusätz. Leistungen durch jenen AN durchführen zu lassen, welcher auch die sonstigen Arbeiten in diesem Bereich durchführt und somit bereits im Projekt tätig ist, über Gerätschaften und Mannschaft auf der Baustelle verfügt,sowie sich mit den projektspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen auskennt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf sich ergebende Schnittstellen und Haftungsabgrenzungen sinnvoller. Es macht keinen Sinn, eine andere Firma für diese Tätigkeit zu beauftragen, wenn der vorhandene AN die erforderliche Leistung erbringen kann.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 004 - Der Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich angeordneten Leistungen unmittelbar an die bereits durch den Auftragnehmer eingerichteten Sicherungsmaßnahmen, Dispositionsabläufe und technischen Einrichtungen anknüpfen. Eine Trennung der Leistungen würde die Funktionsfähigkeit und den sicheren Betrieb der Sicherungsmaßnahme beeinträchtigen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen organisatorischen und betrieblichen Problemen führen, da eine erneute Abstimmung mit der BzS, der Bauüberwachung sowie den beteiligten Stellen erforderlich wäre. Zudem wären zusätzliche Einweisungen, Dispositionsanpassungen und Schnittstellenabstimmungen notwendig, wodurch Terminverzögerungen, Mehraufwand und Risiken für den Bauablauf sowie die Betriebssicherheit entstünden. AvL 008 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Sicherungsleistung wird auf Grundlage der für den Streckenabschnitt gültigen Sicherungspläne als durchgehende Leistung erbracht. Das automatische Warnsystem ist eingerichtet und wird vom Auftragnehmer betrieben. Die Gestellung der Handeinschalter erweitert ausschließlich die Menge dieser bereits laufenden Leistung. Ein anderer Auftragnehmer müsste für denselben Sicherungsbereich eigene Sicherungspläne aufstellen und eine eigene Warntechnik einrichten. AvL 010 - Eine Fremdvergabe der Leistung an einen Dritten ist aus technischen und betrieblichen Gründen nicht möglich, da die Überhöhungsmodule eine direkte Systemerweiterung der bereits installierten Festen Absperrung (FA) darstellen. Der Einsatz eines Drittunternehmens würde die technische Zulassung, Systemkompatibilität und statische Standsicherheit der Gesamtanlage gefährden sowie die klare Haftung für die durchgehende Schutzwirkung gegenüber dem laufenden Zugbetrieb aufheben. Zudem ist die Leistung eng mit den täglichen Sicherungsabläufen und Sperrpausen der beauftragten ARGE verzahnt, sodass eine Separierung zu erheblichen Schnittstellenproblemen und Bauablaufstörungen führen würde. AvL 011 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die feste Absperrung im betroffenen Abschnitt ist Bestandteil einer durchgehenden, vom Auftragnehmer im Rahmen des Sicherungsvertrages errichteten und vorgehaltenen Absperranlage. Das Umstecken betrifft einen Teilabschnitt dieser laufenden Anlage, der kurzfristig innerhalb weniger Tage umzusetzten war. Die Absperrung wurde im selben Zeitraum ununterbrochen vorgehalten.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 005 - Aufgrund der Festlegung der Sicherungsmaßnahme durch die BzS in Abstimmung mit der Bauüberwachung werden zusätzliche ATWS-Warngeber und Schaltantragsteller über die ursprünglich angesetzten Mengen hinaus benötigt. Der bestehende Auftragnehmer führt die Sicherungsleistungen bereits aus und ist für die Planung, Koordination und Disposition der Sicherungsmaßnahmen verantwortlich. Die zusätzlichen Geräte und Personale müssen unmittelbar in die bestehenden ATWS-Planungen und Einsatzabläufe integriert werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, Koordinationsaufwand und Verantwortungsunklarheiten bei der Sicherungsplanung und Einsatzsteuerung verursachen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre daher mit erheblichen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden AvL 006 - Es handelt sich um die Fortführung der Gestellung und Vorhaltung von ZVW (Vegetationswarngeräten) und Handeinschaltern. Die Veranlassung der Leistungen erfolgt aufgrund der Festlegungen der BzS in Abstimmung mit der Bauüberwachung als Sicherungsüberwachung. Hintergrund ist das Erfordernis zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen während der Vegetationsrückschnittarbeiten entlang der Strecke. Die bereits mit AvL003 / Nachtrag Nr. 03 behandelten Leistungen sind über den 30.04.2026 hinaus weiterhin erforderlich. Der bestehende Auftragnehmer führt die Sicherungsleistungen bereits aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen sowie Koordinations- und Haftungsabgrenzungsaufwand verursachen und wäre mit erheblichen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat NWS Bahnservice GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7ba3dd42-a26e-40a1-9b97-23837bb15d1a. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/sbad-gs-5830-obertraubling-passau-km-109010-km-3278-2-lose-fa61d475
