# SAP BW/4HANA Transformation

Zuschlag erteilt

Charité - Universitätsmedizin Berlin hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Berlin am 22.10.2024 vergeben, Zuschlag an BearingPoint GmbH. Eingegangen: 5 Angebote.

- Auftraggeber: [Charité - Universitätsmedizin Berlin](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/charite-universitaetsmedizin-berlin)
- Was: IT-Dienstleistungen: SAP BW/4HANA Transformation
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: BearingPoint GmbH
- Zuschlag am: 22.10.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 5

## Gewinner

- [BearingPoint GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bearingpoint-gmbh), Frankfurt am Main

## Leistungsumfang

Die Charité - Universitätsmedizin beabsichtigt, einen Implementierungspartner für die Prozess- und Technologietransformation zu beauftragen. Dieser wird in einem ersten Projektteil die SAP BW/4HANA Migration Transformation von der technischen Ist-Analyse, der Konzeptionierung von Prozess & Technologie bis hin zur Implementierung und Test-Unterstützung durchführen. In einem zweiten Projektteil werden Optimierungen am System, Schulungen und Softwareevaluationen durchgeführt. Weiterer Bestandteil des zweiten Projektteils ist der Aufbau einer Planungsapplikation in SAP Analytics Cloud. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 31 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 72268000-1
- CPV-Bezeichnung: [Bereitstellung von Software](https://vergabeweiser.de/cpv/72268000-bereitstellung-von-software)
- Bekanntmachungs-ID: ac0eeb10-d4d8-427b-b10e-5c1440db4753

## Verlauf

- 11.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 13.09.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.10.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 13.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ergänzende Beauftragung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB gerechtfertigt, da es sich bei der betreffenden Feinkonzeption "Planung“ um eine erforderliche zusätzliche Leistung handelt, bei der ein Wechsel des Auftragnehmers aufgrund erheblicher Schwierigkeiten unmöglich bzw. unzumutbar ist. Denn Im Zuge der Ausführung des Auftrags BW/ 4HANA hat sich gezeigt, dass die Implementierung der Planungsumgebung in BW/ 4HANA nicht ohne vorherige Feinkonzeption der umzusetzenden Planungsprozesse, Eingabemasken und Planergebnisberichte möglich ist. Umgekehrt müssen Planungsprozesse u.U. an die Planungsumgebung angepasst werden. Diese wechselseitige Abhängigkeit macht es erforderlich, dass die Planung der Planungsprozesse und die Planung der Planungsumgebung aus einer Hand erfolgen. Ansonsten besteht die Gefahr dass die Charité Teilleistungen erhält, die ggf. zwar jeweils für sich ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, das mit der BW/ 4HANA-Lösung verfolgte Ziel in der angestrebten Qualität zu befriedigen. Bei getrennter Beauftragung bestünde die Gefahr, dass der Bestandsauftragnehmer die Planungsumgebung „nicht zu Ende" denkt oder er sie jedenfalls nicht flexibel genug im Hinblick auf den noch zu konzeptionieren Planungsprozess erarbeitet oder er die Analysen und Beurteilungen des/der Auftragnehmer(s), der mit der Feinkonzeption Planung beauftrag ist, nicht durchdringt. Umgekehrt könnten Mängel der Dokumentation der implementierten Planungsumgebung, etwa dahingehend, dass bestimmte Planungsschritte oder Planungsparameter in der Planungsumgebung nicht oder nur eingeschränkt realisiert werden können, zu Fehleinschätzungen bei der Feinkonzeptionierung von Planungsprozessen führen. Mithin werden durch die Folgebeauftragung Fehlerquellen in der Planung und Konzeptionierung vermieden. Im Hinblick auf das Leistungsziel und Qualitätsniveau ist es daher gerechtfertigt, die (Fein-)Konzeption der Planung und die Realisierung der Planungsumgebung aus einer Hand vorzusehen. Erhebliche Schwierigkeiten liegen zudem in den ansonsten zu erwartenden Projektverzögerungen, den zu erwartenden beträchtlichen Zusatzkosten durch die anfallende Einarbeitungszeit sowie aufwendige Abstimmungsprozesse und hohe Effizienzverluste an den Übergabepunkten zwischen der Grobkonzeption hin zur Feinkonzeption und von der Feinkonzeption hin zur Implementierung.
- 19.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzliche Beauftragung dieser 3 Arbeitspakete ist nach § 132 Abs. 2 S. 1. Nr. 2 GWB gerechtfertigt, da es sich hierbei um eine erforderliche zusätzliche Leistung handelt, bei der ein Wechsel des Auftragnehmers aufgrund erheblicher Schwierigkeiten unmöglich bzw. unzumutbar ist. Im Zuge der Ausführung des Auftrags BW/4HANA hat sich gezeigt, dass die technische Modellierung und Implementierung der BW/4HANA-Lösumg nicht ohne vorherige inhaltlich fachliche Änderungen des Berichtswesens der Charité auskommt oder es jedenfalls sinnvoll ist, solche Änderungen vorzunehmen, bevor die Lösung modelliert und implementiert wird. Dies betrifft fachlich-inhaltliche Optimierungen des Berichtswesens (zusätzliches AP 2) aber auch die Erweiterung des Nutzerkreises (zusätzliches AP 3). Umgekehrt muss das Berichtswesen u.U. an die technische Umgebung angepasst werden. Diese wechselseitige Abhängigkeit macht es erforderlich, dass die fachlich-inhaltliche Fortschreibung des Berichtswesens und die Konzeption und Umsetzung der dafür vorgesehenen technischen Lösung aus einer Hand erfolgen. Würden diese beiden Aufgaben durch unterschiedliche Auftragnehmer ausgeführt, bestünde die Gefahr dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die ggf. zwar jeweils für sich ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, das mit der BW/4HANA-Lösung verfolgte Ziel in der angestrebten Qualität zu befriedigen. Durch eine Vergabe der AP 2 und 3 in die Hand des Bestandsauftragnehmers werden daher Fehlerquellen in der Planung und Konzeptionierung der technischen Lösung und bei der fachlich-inhaltlichen Fortschreibung des Berichtswesens der Charité vermieden. Gleiches gilt für das AP 1, das die Herstellung einer Datenschnittstelle betrifft. Erhebliche Schwierigkeiten können sodann auch darin liegen können, dass bei Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer mit Projektverzögerungen zu rechnen sind, Die BW/4HANA-Lösung soll bereits Ende Q2 2026 produktiv gesetzt werden. Das heißt, dass der Prozess der wechselseitigen Abstimmung zwischen fachlich-inhaltlicher Fortschreibung des Berichtswesens der Charité einerseits und der Entwicklung und Implementierung der technischen Lösung sehr kurzfristig erfolgen muss. Gleiches gilt für die Konzeption der Schnittstelle zur CorePlattform. Bei Beauftragung eines anderen Auftragnehmers für die zu vergebenden AP 1 – 3, würde sich die Ausführung des Auftrags BW/4HANA um mehrere Monate verzögern. Mit der Verzögerung wäre der Zeitplan für die SAP-Transformation der Charité insgesamt gefährdet. Vor allem würden bei einem Auftragnehmerwechsel aber auch beträchtliche Zusatzkosten entstehen. Im BW4-Projekt hat der Auftragnehmer BearingPoint bereits umfangreiche Kenntnisse sowohl der Systemlandschaft und der Systemeinrichtung als auch der Wirtschafts- und Investitionsprozesse der Charité erlangt, in die sich ein anderer Auftragnehmer erst einarbeiten müsste. Bei der Ausführung der Arbeitspakete 1-3 durch einen anderen Auftragnehmer wäre daher Doppelarbeit in einem geschätzten Umfang von mindestens 50-70 PT zu erwarten. Hinzu kämen aufwendige Abstimmungsprozesse und hohe Effizienzverlusten an den Übergabepunkten zwischen den verschiedenen Auftragnehmern. Zudem würden bei den beteiligten internen Fachbereichen der Charité Mehraufwände für Abstimmungen und die Anforderungskonkretisierung entstehen und müsste die Charité mit zusätzlichem Personalaufwand beide Auftragnehmer eng führen und ständig kontrollieren, um Fehlentwicklungen zu verhindern.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BearingPoint GmbH erhalten.

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- [Ausschreibungen von Krankenhäusern und Kliniken](https://vergabeweiser.de/thema/krankenhaeuser): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 30.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a9b1cb39-ef36-4aba-83ad-34712ac44b9c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/sap-bw4hana-transformation-ac0eeb10
