# Sanierung und Umbau Schloss - Schadstoffsanierung und Abbruch

Zuschlag erteilt

Schloss-Stadt Hückeswagen hat den Auftrag für Ausbau in Hückeswagen am 19.05.2025 vergeben, Zuschlag an R.E.U.S.S. Sanierung GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 437.447,35 €. Eingegangen: 10 Angebote.

- Auftraggeber: [Schloss-Stadt Hückeswagen](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/schloss-stadt-hueckeswagen)
- Was: Ausbau allgemein: Sanierung und Umbau Schloss - Schadstoffsanierung und Abbruch
- Wo: Hückeswagen, Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: R.E.U.S.S. Sanierung GmbH
- Zuschlag am: 19.05.2025
- Summe: 437.447,35 €
- Angebote: 10

## Gewinner

- [R.E.U.S.S. Sanierung GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/reuss-sanierung-gmbh), Freital

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 51 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer Rheinland
- CPV-Code: 45453100-8
- CPV-Bezeichnung: [Sanierungsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45453100-sanierungsarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: eaef3e1c-39d4-4eee-9b33-e276315dc720

## Verlauf

- 20.02.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 22.07.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 09.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Position 1.9.1 - Entfernen Tapezierungen, mehrlagig, Innenwand Im Zuge der Demontage asbesthaltiger Verkleidungen wurden unerwartet mehrlagige Tapezierungen (bis zu drei Lagen) auf den zu entfernenden Wandputzen entdeckt. Diese mussten vor der Putzdemontage vollständig entfernt werden, da sie den Rückbau erheblich erschwerten und eine fachgerechte Sanierung sonst nicht möglich gewesen wäre. Zudem besteht bei älteren Tapeten und Klebern ein Risiko schadstoffhaltiger Bestandteile, was eine Entfernung und Entsorgung nach Gefahrstoffrecht erforderlich machte. Die Arbeiten waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und wurden erst nach Öffnung der Konstruktionen sichtbar. Position 1.9.2 - Demontage Wandputze Stärke bis 10cm Es wurden Putzschichten mit bis zu 10 cm Stärke festgestellt - deutlich mehr als angenommen. Die größere Masse und Festigkeit erforderten erhöhten Arbeitsaufwand, längere Bearbeitungszeiten und angepasste Techniken. Diese Leistungen waren nicht im LV beschrieben und konnten erst nach Öffnung der Wandaufbauten erkannt werden. Position 1.9.3 - Luftdichte Anschlüsse / Abklebungen Zur Aufrechterhaltung des Unterdrucks in den Sanierungsbereichen mussten vorhandene Öffnungen und Durchdringungen nachträglich luftdicht verschlossen sowie fortlaufend neue Abklebungen hergestellt werden. Diese Maßnahmen sind zwingend zum Schutz vor Schadstofffreisetzung und für den Sanierungserfolg erforderlich. Der Aufwand war bei Vertragsschluss nicht absehbar und ergab sich erst aus dem Baufortschritt. Position 1.9.4 - Transportkosten Altholz A IV Hinter Verkleidungen und in Ausfachungen wurden stark belastete Hölzer (Kategorie A IV) entdeckt. Diese müssen getrennt gesammelt, transportiert und speziellen Anlagen zugeführt werden. Die hierfür erforderliche Containerlogistik und der Transportaufwand waren nicht bekannt und wurden erst durch die tatsächlichen Befunde vor Ort erforderlich. Position 1.9.5 - Entsorgungskosten Altholz A IV Die Entsorgung von A IV-Hölzern ist besonders kostenintensiv und nur in speziellen Anlagen möglich. Da deren Vorhandensein nicht bekannt war, war der Mehraufwand nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags. Eine fachgerechte Entsorgung ist jedoch zwingend für eine rechtskonforme Sanierung. Position 1.9.6 - Zulage zu LV.Pos. 1.9.5 Entsorgung Altholz A IV Der Umgang mit A IV-Holz erfordert vor dem Abtransport eine aufwändige Reinigung und sichere Ausschleusung aus Schwarzbereichen, um Kontaminationsverschleppung zu vermeiden. Diese arbeitsintensiven Zusatzleistungen wurden erst durch die vorgefundenen Hölzer notwendig. Position 1.9.7 - Demontage und Entsorgung von Metallgewebe hinter Putz Unter Putzschichten wurden unbekannte Metallgewebematten entdeckt, die die Demontage erschwerten und gesondert entfernt und entsorgt werden mussten. Diese Zusatzleistungen waren nicht im LV enthalten und wurden erst während der Ausführung erkannt. Position 1.9.8 - Demontage und Entsorgung von Heraklithplatten Unerwartet vorgefundene Heraklithplatten unterhalb der Putzschichten behinderten Rückbauarbeiten und Zugänge zu Leitungen. Je nach Alter können sie mit Schadstoffen belastet sein und müssen unter Schutzmaßnahmen vollständig entfernt und entsorgt werden. Da sie verdeckt waren, waren sie im ursprünglichen Leistungsumfang nicht berücksichtigt. Position 1.9.9 - KMF unter Dielenboden entfernen Während der Öffnung von Bodenaufbauten wurde in einzelnen Bereichen Mineralwolledämmung (künstliche Mineralfasern - KMF) unterhalb von Holzdielenböden festgestellt. Diese ist aus Arbeitsschutzgründen zu entfernen, da bei unsachgemäßer Handhabung gesundheitsschädliche Fasern freigesetzt werden können. Eine fachgerechte Entfernung und Entsorgung ist zwingend erforderlich und war nicht Teil des ursprünglichen Auftrags. Position 1.9.10 - Demontage Blechverkleidungen an Wänden Versteckte Blechverkleidungen hinter Tapeten und Wänden wurden erst nach Öffnung sichtbar. Ihre Entfernung ist notwendig, da sie Rückbauarbeiten behindern, luftdichte Abschottungen erschweren und kontaminierte Stäube freisetzen können. Diese Arbeiten waren im LV nicht vorgesehen. Eine Nachbeauftragung im obig beschriebenen Umfang ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 (lit. a und b) zulässig. Nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ist eine Nachbeauftragung zulässig, wenn: 1. Die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre, 2. Die Änderungen den Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändern und 3. Die Änderungen nicht mehr als 50% des ursprünglichen Auftragswerts übersteigen Zu 1: Die Nachtragspositionen beruhen auf Umständen, die erst während der Ausführung sichtbar wurden (z. B. verdeckte Tapezierungen, unerwartet dicke Putzlagen, verborgene Metallgewebe oder Altholzstrukturen). Sie stellen typische zusätzliche Leistungen dar, die nicht vorhersehbar waren. Ein Unternehmerwechsel würde technische Risiken (z. B. Kontaminationsverschleppung, Schnittstellenprobleme) und erhebliche Verzögerungen verursachen. Wirtschaftlich und technisch ist daher eine Fortführung durch den bereits qualifizierten Auftragnehmer erforderlich. Zu 2: Die zusätzlichen Leistungen verändern den Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der laufenden Schadstoffsanierung und sind technisch erforderlich (z. B. Entfernung verdeckter Materialien, luftdichte Abschlüsse, Entsorgung belasteter Baustoffe).
- 15.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Position 1.10.1 - Ausbau PAK-haltige Abdichtung Im Zuge der Demontagearbeiten oberhalb des Deckenputzes im Raum E24 wurde eine bisher nicht bekannte, PAK-haltige Dachbahn (Abdichtungsbahn) entdeckt, die fest mit der Deckenverschalung verbunden ist. Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ist eine fachgerechte Entfernung und Entsorgung zwingend erforderlich. Diese Maßnahme war im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen, da die Schadstoffbelastung vor Auftragsvergabe nicht bekannt war. Der zusätzliche Aufwand wird flächenbezogen erfasst. Position 1.10.2 - Demontage Wandputze bis 10 cm, asbestbelastet Während der Arbeiten wurden im historischen Gebäudebestand asbesthaltige Wandputze mit außergewöhnlichen Schichtstärken von bis zu 10 cm festgestellt. Derartige Putzstärken sind im Bestand ungewöhnlich und konnten bei der Planung nicht vorhergesehen werden. Da es sich um asbesthaltiges Material handelt, ist eine Entfernung ausschließlich unter besonderen Schutzmaßnahmen (z. B. Schwarzbereich, Unterdruckhaltung, luftdichte Abschottung) zulässig. Die Durchführung durch den bereits beauftragten Schadstoffsanierer ist technisch erforderlich und wirtschaftlich geboten. Position 1.10.3 - Ausbau Trennwände im Schwarzbereich Unterhalb vorhandener asbesthaltiger Leichtbauverkleidungen wurden massive Trennwände entdeckt, deren Oberflächen mit asbesthaltigen Spachtelmassen und Wandputzen versehen sind. Diese Bauteile müssen vollständig ausgebaut und entsorgt werden, da sie ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen und die Freigabe der Sanierungsbereiche verhindern würden. Der Rückbau ist im laufenden Schwarzbereich vorzunehmen und bedarf eines lückenlosen Anschlusses an die bereits laufenden Sanierungsmaßnahmen. Die technische Verzahnung mit den bisherigen Arbeiten sowie die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Unterdruckhaltung machen einen Auftragnehmerwechsel unmöglich bzw. unzumutbar. Die festgestellten PAK- und Asbestbelastungen, die massive Putzstärken und die bisher unbekannten Trennwände waren bei der ursprünglichen Planung und Ausschreibung nicht vorhersehbar. Sie stellen nachträglich erforderlich gewordene Leistungen dar, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aufgrund der notwendigen kontinuierlichen Schwarzbereichsführung, Unterdruckhaltung, luftdichten Abschottung sowie der erforderlichen fachlichen Eignung im Umgang mit Schadstoffen technisch und organisatorisch nicht möglich, ohne unverhältnismäßige Kosten, Verzögerungen und Sicherheitsrisiken zu verursachen. Die Fortführung der Arbeiten durch den bisher beauftragten Schadstoffsanierungsbetrieb ist zwingend erforderlich. Die nachbeauftragten Bauleistungen verändern nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags. Sämtliche Nachtragspositionen stehen in engem funktionalem und technischem Zusammenhang mit der bestehenden Vertragsleistung. Sie sind notwendige Bestandteile einer ordnungsgemäßen und rechtskonformen Durchführung der Schadstoffsanierung
- 23.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Bauleistungen waren im ursprünglichen Vergabeumfang nicht vorhersehbar und wurden erst im Zuge der laufenden Arbeiten sowie vertiefter Untersuchungen erkannt. Diese Leistungen sind technisch zwingend erforderlich, um den Bauablauf und die Funktionsfähigkeit der Maßnahme sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da dieser bereits mit den Arbeiten vor Ort vertraut ist, in den Bauablauf integriert ist und die zusätzlichen Leistungen technisch unmittelbar mit seinen bisherigen Leistungen verknüpft sind. Ein Auftragnehmerwechsel würde erhebliche Verzögerungen, Schnittstellenprobleme sowie deutlich höhere Kosten verursachen. Durch die nachträglich beauftragten Leistungen wird weder der Zweck noch die grundsätzliche Struktur des ursprünglichen Auftrags verändert. Die Leistungen stehen in einem direkten funktionalen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bauvorhaben und stellen lediglich notwendige Ergänzungsarbeiten dar, die zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich sind. Es handelt sich somit nicht um eine wesentliche Erweiterung oder Umgestaltung des Auftrags, sondern um technisch notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Auftragsgegenstands.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der bereits beauftragten Bauleistungen vom 19.05.2025 inkl. Nachträge 1-4 wurden nicht vorhersehbare Abweichungen der tatsächlichen Materialzusammensetzung festgestellt. Hierdurch ergaben sich zusätzliche, technisch zwingend erforderliche Entsorgungsleistungen, die im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen waren. Zum konkreten Bedarf wurde festgestellt: Position 1 (02.05.0001) - Entsorgung Wandputz im DG/1.OG und Bestandsschüttung im 1.OG/EG Mehraufwendungen bei der Entsorgung -Baumisch/Bauschutt > DK III (Beprobung vom Haufwerk) (100,00 to) Position 2 (02.05.002) - Containertransporte, hier Baumisch/Bauschutt > DK III (5,00 Stck) Position 3 (02.05.003) - Entsorgung Bauschutt Z2 (Beprobung vom Haufwerk) Mehraufwendungen bei der Entsorgung - Bauschutt Z2 statt Bauschutt Z1.1 (70,00 to) Position 4 (02.05.004) - Containertransporte, hier Bauschutt Z2 (4,00 Stck) -> Diese Position ist nicht erforderlich, da die Containertransporte bereits in der Position 01.02.0010 enthalten sind. Eine gesonderte Vergütung dieser Leistung ist daher nicht zulässig. Die Position wird nicht freigegeben. Die Nachbeauftragung erfolgt i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. a und b GWB.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Position 1 (02.06.0001) - Abbruch der Deckenbalken in der Geschossebenen und Hölzer der nachträglich eingezogenen Trennwände Im Rahmen der laufenden Abbruch- und Rückbauarbeiten wurde entschieden, zusätzliche Holzbauteile rückzubauen, die im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht enthalten waren. Konkret betrifft dies den Abbruch von Deckenbalken in den Geschossebenen sowie von Hölzern nachträglich eingezogener Trennwände. Während des Rückbaus der Bodenaufbauten und Abhangdecken im zu sanierenden Bereich wurden zusätzliche Informationen gewonnen. Dabei stellte sich heraus, dass einige Balken entgegen der ursprünglichen Annahme nicht von Außenwand zu Außenwand spannten, sondern auf Innenwänden auflagen. Mit dem Rückbau dieser Innenwände entfielen auch deren Auflager, sodass die betreffenden Deckenbalken entfernt werden mussten. Zudem mussten einige Hölzer, die beschädigt oder statisch nicht mehr ausreichend tragfähig waren, vorsorglich kontrolliert demontiert werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat R.E.U.S.S. Sanierung GmbH erhalten, Summe 437.447,35 €.

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- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e05fd0e6-c2ac-4d21-8b5a-e5fff8eb4a5f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/sanierung-und-umbau-schloss-schadstoffsanierung-und-abbruch-eaef3e1c
