# S25 Süd Planungsleistungen Lph 2 und optionale Leistungen Lph 3-4

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in Teltow am 31.12.2022 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: S25 Süd Planungsleistungen Lph 2 und optionale Leistungen Lph 3-4
- Wo: Teltow, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 02.01.2023 bis 01.06.2025
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 31.12.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 10fb4673-744c-42dc-b088-7c5728a21cb8

## Verlauf

- 14.01.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 21.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat im Auftragssoll die komplette Beplanung der gesamten Strecke. Speziell in diesem Bereich in Tieflage durch entsprechende Straßenüberführungen. Demnach bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
- 21.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat im Auftragssoll die komplette Beplanung der gesamten Strecke. Speziell in diesem Bereich in Tieflage durch eine entsprechende Straßenüberführung. Demnach bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
- 21.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Vorgriff der Durchführung der Vorplanung waren die Grundwasserstände im betreffenden Gebiet nicht bekannt. Erst mit der Vorbereitung der Durchführung der Baugrundarbeiten sowie der Durchführung von Grundwassermessstellen wurde bekannt, dass der Grundwasserstand deutlich höher als zunächst angenommen ist und dadurch ein Trogbauwerk in diesem Bereich notwendig ist. Um die dadurch entstehenden zusätzlichen Projektkosten zu reduzieren, soll als eine Alternativvariante zu dem Trog die Umverlegung der Iserstr. sowie die Errichtung der Gleisanlagen in 0-Ebene untersucht werden. Damit jedoch Fußgänger und Radfahrer die Trasse queren können und Zugang zum Mittelbahnsteig hergestellt werden kann, soll eine Personenunterführung und eine Rampe beplant werden.
- 24.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein neuer AN müsste sich erst in das gesamte Projekt einarbeiten, deshalb ist es wirtschaftlich nicht zielführend einen weiteren AN zu binden, vor allem vor dem Hintergrund dass der bisherige AN bereits das vorherige Konzept erstellt hat. Weiterhin obliegt dem bisherigen AN ein Urheberrecht auf sein Konzept.
- 24.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat im Auftragssoll die Beplanung der gesamten Strecke. Hierzu zählt auch die Beplanung in Tieflage mittels Trog. Die Umverlegung der Straße gilt als Alternativvariante und verändert den Gesamtcharakter des Auftrags im Sinne der Variantenuntersuchung nicht.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das beauftragte Planungsbüro DB E&C hat bereits die gesamthafte Planung des Aus- und Neubauloses im Auftragssoll und auch die Ausrüstung der LST wozu auch die Einrichtung des ESTW gehört. Eine Schnittstelle zwischen Objektplanung ESTW Modul Gebäude und ESTW Modulgebäude Ausstattung gefährdet die Konsistenz der Planung und bedingt eine erhebliche Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten. Eine wirtschaftlich sinnvolle Bearbeitung kann daher nur durch das bisherige Planungsbüro erfolgen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das beauftragte Planungsbüro DB E&C hat bereits die gesamthafte Planung des Aus- und Neubauloses im Auftragssoll und auch die Ausrüstung der LST wozu auch die Einrichtung des ESTW gehört. Eine Schnittstelle zwischen Objektplanung ESTW Modul Gebäude und ESTW Modulgebäude Ausstattung gefährdet die Konsistenz der Planung und bedingt eine erhebliche Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten. Eine wirtschaftlich sinnvolle Bearbeitung kann daher nur durch das bisherige Planungsbüro erfolgen.
- 27.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein neuer AN müsste sich erst in das gesamte Projekt einarbeiten, deshalb ist es wirtschaftlich nicht zielführend einen weiteren AN zu binden, vor allem vor dem Hintergrund dass der bisherige AN bereits alle Brückenbauwerke in diesem Projekt beplant und somit diese zusätzliche Leistung einen vertretbaren Mehraufwand darstellt.
- 29.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Vorab war durch den AG nicht ersichtlich, dass diese Art von Fledermäusen aufgrund des hohen Anteils von Hohlbäumen im Untersuchungsraum vorhanden sind. Die Bestimmung der Baumarten (Kartierung), war Teil des Auftragssolls des AN. Demnach war vorab nicht ersichtlich, dass die o.g. Leistung nötig ist.
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 02 - Los 2 ein neuer AN müsste sich erst in die Richtlinien und das gesamte Projekt einarbeiten, deshalb ist es wirtschaftlich nicht zielführend einen weiteren AN zu binden, vor allem vor dem Hintergrund der geringen restlichen noch auszuführenden Leistungen.
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 02 - Los 1 ein neuer AN müsste sich erst in die Richtlinien und das gesamte Projekt einarbeiten, deshalb ist es wirtschaftlich nicht zielführend einen weiteren AN zu binden, vor allem vor dem Hintergrund der geringen restlichen noch auszuführenden Leistungen.
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 04 Los 2 Vorab war dem AG nicht bekannt, dass es sich um den Weg D um einen gewidmeten Weg handelt. Dies wurde dem AG erst nach Beginn der Vorplanung durch die Gemeinde mitgeteilt. Demnach muss aus rechtlichen Gründen eine zusätzliche Querung geschaffen werden. Die dafür nötigen Planungsleistungen sollen durch den AN Vorplanung umgesetzt werden
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01- Los 2 Das beauftragte Planungsbüro DB E&C hat die erforderlichen Baugrund-und Laboruntersuchungsunterlagen erstellt. Sofern nun ein Drittunternehmen die Analyse durchführt, nimmt die Erstellung, Übermittlung und Durchsprache der Ergebnisse mit dem Planungsbüro unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch. Deshalb ist es für das Projektziel wirtschaftlich zielführend dies durch den gleichen AN durchführen zu lassen.
- 08.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 Los 1 Das beauftragte Planungsbüro DB E&C hat die erforderlichen Baugrund-und Laboruntersuchungsunterlagen erstellt. Sofern nun ein Drittunternehmen die Analyse durchführt, nimmt die Erstellung, Übermittlung und Durchsprache der Ergebnisse mit dem Planungsbüro unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch. Deshalb ist es für das Projektziel wirtschaftlich zielführend dies durch den gleichen AN durchführen zu lassen.
- 22.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 14 - Los 1 Im Rahmen der ZBS-Planung mussten weitere Bereiche vermessen werden, da aufgrund neuer Richtlinien die Solltrassendaten nicht mehr genutzt werden dürfen. In Vorbereitung auf die Vermessung stellte sich heraus, dass an dieser Stelle noch kein freigegebenes und nach Richtlinie erforderliches Festpunktfeld vorliegt. Dieses ist jedoch Grundlage für die Vermessung.
- 22.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 14 Los 2 Im Rahmen der ZBS-Planung mussten weitere Bereiche vermessen werden, da aufgrund neuer Richtlinien die Solltrassendaten nicht mehr genutzt werden dürfen. In Vorbereitung auf die Vermessung stellte sich heraus, dass an dieser Stelle noch kein freigegebenes und nach Richtlinie erforderliches Festpunktfeld vorliegt. Dieses ist jedoch Grundlage für die Vermessung.
- 28.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 13 Los 2 Das beauftragte Planungsbüro DB E&C hat bereits die gesamthafte Planung der Abstellanlage im Auftragssoll. Eine Schnittstelle zwischen Objektplanung Abstellanlage und der technischen Ausrüstung dessen gefährdet die Konsistenz der Planung und bedingt eine erhebliche Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten. Eine wirtschaftlich sinnvolle Bearbeitung kann daher nur durch das bisherige Planungsbüro erfolgen.
- 27.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 16 Im Zuge der Grundlagenermittlung konnte auf Seiten des AG nicht exakt beurteilt werden, an welchen Stellen die Signale des neu zu errichtenden Gleises platziert werden müssen. Im Rahmen der Vorplanung ergab sich die Notwendigkeit der Errichtung von zwei Signalen an Streckenkilometer 7,500. Aufgrund des Vorhandenseins von Fernbahngleisen neben dem Bestands S-Bahngleis würde eines der Signale zwischen S- und F-Bahngleis stehen. Da das Signal rechts des F-Bahngleises stehen würde, wäre eine fehlerfreie Zuordnung zum S-Bahngleis nicht mehr gegeben. Daher muss das Signal an einem Signalausleger über den S-Bahngleisen befestigt werden. Hierfür ist ein Signalausleger erforderlich
- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 17 Im Zuge der Grundlagenermittlung waren die Baugrundverhältnisse und der damit einhergehende hohe Grundwasserspiegel nicht bekannt. Daraus resultiert die Notwendigkeit eines Trogbauwerks im Bereich der Kreuzung mit der Whitehorsestraße bzw. Ruhlsdorfer Straße. Da eine Integration der Rohrleitungen in den SÜ-Querschnitt zu einer Tieferlegung des Trogbauwerks und damit verbundenen unverhältnismäßigen Mehrkosten führen würden, ist eine separate Rohrleitungsbrücke notwendig. Diese konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung zur Vorplanung nicht vorhergesehen werden
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aus techn. Gründen ist ein Wechsel nicht sinnvoll. Der aktuelle AN ist bereits mit den projektspezifischen Anforderungen sowie den Gegebenheiten vor Ort vertraut. Diese Kenntnisse ermöglichen eine effiziente u. qualitative Fortführung der Arbeiten. Weiterhin ist das Baugrundkonzept nur in Gänze zu erstellen, eine Teilung der Bearbeitung ist daher nicht möglich.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aus techn. Gründen ist ein Wechsel nicht sinnvoll. Der aktuelle AN ist bereits mit den projektspezifischen Anforderungen sowie den Gegebenheiten vor Ort vertraut. Diese Kenntnisse ermöglichen eine effiziente u. qualitative Fortführung der Arbeiten. Weiterhin ist das Baugrundkonzept nur in Gänze zu erstellen, eine Teilung der Bearbeitung ist daher nicht möglich.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aus techn. Gründen ist ein Wechsel nicht sinnvoll. Der aktuelle AN ist bereits mit den projektspezifischen Anforderungen sowie den Gegebenheiten vor Ort vertraut. Diese Kenntnisse ermöglichen eine effiziente u. qualitative Fortführung der Arbeiten. Weiterhin ist das Baugrundkonzept nur in Gänze zu erstellen, eine Teilung der Bearbeitung ist daher nicht möglich.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aus techn. Gründen ist ein Wechsel nicht sinnvoll. Der aktuelle AN ist bereits mit den projektspezifischen Anforderungen sowie den Gegebenheiten vor Ort vertraut. Diese Kenntnisse ermöglichen eine effiziente u. qualitative Fortführung der Arbeiten. Weiterhin ist das Baugrundkonzept nur in Gänze zu erstellen, eine Teilung der Bearbeitung ist daher nicht möglich.
- 18.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Lfd. Nr.: MKA22 Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Einarbeitung in komplexe Schnittstellen, des damit verbundenen Koordinationsaufwands sowie des zeitlichen Verzugs im engen Terminplan für EP/GP und das PFV erhebliche Schwierigkeiten und zusätzliche Kosten verursachen.
- 19.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Lfd. Nr.: MKA22 Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Einarbeitung in komplexe Schnittstellen, des damit verbundenen Koordinationsaufwands sowie des zeitlichen Verzugs im engen Terminplan für EP/GP und das PFV erhebliche Schwierigkeiten und zusätzliche Kosten verursachen.
- 09.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 27 Ein Wechsel des AN wäre wirtschaftlich nachteilig, da der aktuelle AN bereits die vollständigen LST Vorleistungen aus Lph 2 erstellt hat und über das notwendige Detailwissen zu BLIO, der geplanten ESTW Technik (Simis D) sowie den Schnittstellen der Strecke 6036 verfügt. Ein neuer AN müsste sich zunächst in die komplexen technischen Zusammenhänge einarbeiten und die bisherigen Ergebnisse erneut überprüfen, was zu erheblichem Zusatzaufwand, Doppelarbeiten und damit deutlich höheren Kosten führen würde.
- 10.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 25 In Lph 1/2 wurden zusätzliche Objekte (Zugangsrampe Lankwitz, ESTW Modulgebäude, Signalausleger) als notwendig identifiziert und bereits mit NT11/NT13/NT19 beauftragt. Für die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags ist deren Fortschreibung in Lph 3/4 zwingend erforderlich.
- 21.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 26 Da der Auftragnehmer bereits mit der Planung der Gewerke Telekommunikation, 50 Hz-Anlagen, HLS-Anlagen sowie technischen Anlagen beauftragt ist und die Gebäudeautomation dem Zweck dient, die Daten dieser Technischen Gebäudeausrüstung zu Erfassen, zu Überwachen und automatisiert zu Steuern, ist es technisch notwendig, diese Leistung ebenfalls vom gleichen AN Planen zu lassen. Eine gesonderte Vergabe würde eherbliche Koordinations- und Abstimmungsrisiken erzeugen und die Systemintegrität gefährden.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 31 - Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre wirtschaftlich nicht zweckmäßig, da die DB Engineering und Consulting GmbH bereits mit der Baugrundbeurteilung und geotechnischen Beratung im Projekt sowie mit den zugrunde liegenden Gutachten befasst ist. Eine gesonderte Beauftragung eines Dritten würde zusätzliche Einarbeitung, Datenübergaben, Plausibilisierungen und Schnittstellenabstimmungen erfordern und damit vermeidbaren Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten verursachen. NT 32 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig. Die PV-Planung ist unmittelbar in die bereits laufende Planung der Verkehrsstation Lankwitz, des GUw Osdorfer Straße und der GKs Südende einzubinden. Eine separate Beauftragung eines neuen Planers würde zusätzliche Ausschreibungs-, Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwände verursachen und zu vermeidbaren Mehrkosten führen.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 31 - Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre wirtschaftlich nicht zweckmäßig, da die DB Engineering und Consulting GmbH bereits mit der Baugrundbeurteilung und geotechnischen Beratung im Projekt sowie mit den zugrunde liegenden Gutachten befasst ist. Eine gesonderte Beauftragung eines Dritten würde zusätzliche Einarbeitung, Datenübergaben, Plausibilisierungen und Schnittstellenabstimmungen erfordern und damit vermeidbaren Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten verursachen.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 32 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig. Die PV-Planung ist unmittelbar in die bereits laufende Planung der Verkehrsstation Lankwitz, des GUw Osdorfer Straße und der GKs Südende einzubinden. Eine separate Beauftragung eines neuen Planers würde zusätzliche Ausschreibungs-, Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwände verursachen und zu vermeidbaren Mehrkosten führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5ea4c8ac-18f2-4b28-88d0-d2f2125cb33b. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/s25-sued-planungsleistungen-lph-2-und-optionale-leistungen-lph-3-4-914f6da3
