# S21 2.BA - Räumungsbohrungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Tiefbau in Berlin am 24.02.2023 vergeben, Zuschlag an Züblin Spezialtiefbau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Tiefbau: S21 2.BA - Räumungsbohrungen
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.03.2023 bis 29.01.2024
- Zuschlag an: Züblin Spezialtiefbau GmbH
- Zuschlag am: 24.02.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Züblin Spezialtiefbau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/zueblin-spezialtiefbau-gmbh), Stuttgart

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45122000-8
- CPV-Bezeichnung: [Aufschlussbohrungen](https://vergabeweiser.de/cpv/45122000-aufschlussbohrungen)
- Bekanntmachungs-ID: 1d31a7b1-9248-4b39-9b63-45b426ff90d1

## Verlauf

- 08.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Das erforderliche Gerät ist bereits auf der Baustelle vorhanden. Eine Aufnahme der Bauhauptleistung vor Räumung der Kampfmittelverdachtspunkte ist nicht möglich. Durch den Wechsel des AN würden Verzögerungen im Bauablauf samt Mehrkosten durch zeitabhängige Positionen entstehen, sodass ein erneutes Vergabeverfahren durch Wechsel AN unwirtschaftlich ist.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN erbringt in der gleichen Örtlichkeit bereits Leistungen für die Baufeldfreimachung und, um den Ursprungszustand wiederherzustellen, u.a. Herstellen Gehwege und Andecken Oberboden, und hat bereits entsprechendes Gerät zur Ausführung auf der Baustelle. Zusatzkosten würden durch Anlieferung der Geräte eines anderen AN entstehen. Zudem kommt es zu einer Einschränkung der begrenzten innerstädtischen Platzverhältnisse sowie zu Einschränkungen im Bauablauf für den bereits gebundenen AN.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Vertrag ist sind die zu entsorgenden Stoffe auf Klassifikation gemäß LAGA 2004 und LAGA 1997 zu beproben. Mit Stichtag 01.08.2023 sind die neue Ersatzbaustoff V sowie die BBodSchV in Kraft getreten und die darin enthaltenen verpflichtenden Vorgaben umzusetzen. Dies war nicht vorhersehbar.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits mit der Baufeldfreimachung sowie mit der Herstellung von Suchgräben zur Lagebestimmung von Leitungen beauftragt und hält entsprechende Geräte und Personal bereit. Der Wechsel des AN wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da der neue AN den bereits gebundenen AN in der Ausführung der Leistung behindern würde.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der Bekanntmachung der Lastbeschränkungen gehen Lösungsvorschläge für mögliche Hilfskonstruktionen zur Einhaltung der Lastbeschränkungen einher. Diese stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung der statischen Nachweise, sodass ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Der Wechsel des AN wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da der neue AN ebenfalls die Lösungen für mögliche Hilfskonstruktionen erarbeiten müsste. Weiterhin bestehen Zusatzkosten infolge der neu geschaffenen Schnittstelle zwischen den ANs, da der jetzige Bau-AN die Bautechnologie bestimmt.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hatte bereits die Genehmigungen an sich beantragt, sodass auch die Verlängerung dieser Genehmigungen durch ihn zu beantragen ist. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und aufgrund erheblicher Schwierigkeiten der der Beantragung der Verlängerung nich möglich.
- 19.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer (AN) ist für das Projekt S21 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der Termin zur Fertigstellung der Baumaßnahme gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 04.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer (AN) ist für das Projekt S21 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der Termin zur Fertigstellung der Baumaßnahme gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 11.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN erbringt in der gleichen Örtlichkeit bereits Rückbauleistungen, u.a. Rückbau Metallpfosten und Kleinsteinpflaster, und hat bereits entsprechendes Gerät zur Ausführung auf der Baustelle. Zusatzkosten würden durch Anlieferung der Geräte eines anderen AN entstehen. Zudem kommt es zu einer Einschränkung der begrenzten innerstädtischen Platzverhältnisse sowie zu Einschränkungen im Bauablauf für den bereits gebundenen AN.
- 11.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Nichteinhaltung von Grenzwerten der Bundebodenschutzverordnung musste ein Teil des ursprünglich zum Wiedereinbau vorgesehen Oberbodens entsorgt werden. Aufgrund dessen ist die Anlieferung von neuem Oberboden erforderlich, um die fehlende Menge Oberboden auszugleichen. Das Andecken von Oberboden ist eine durch den AN geschuldete Vertragsleistung, sodass er auf die Ausführung der Leistung mit Geräten und Personal eingerichtet ist. Wechsel des AN nicht möglich, da sich die erforderlichen zusätzlichen Leistungen technisch nicht von den Leistungen des Hauptvertrags trennen lassen.
- 11.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderung besteht darin, daß die gleisgebundenen Komponenten der Leit- und Sicherungstechnik (SIMIS D; Siemens Mobility GmbH) bauzeitlich zu demontieren und anschließend wieder zu montieren sind. Die Leistungen waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Hauptvertrag, 14.08.2018) nicht vorhersehbar.- die Leistungen, weil u.a. das Sperrpausenregime und Arbeitsgrenzen nicht bekannt waren. Daher handelt es sich bei dieser Mitwirkung der Siemens Mobility GmbH um eine zusätzliche Leistung, die nachbeauftragt werden muss.
- 12.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Prüfauflage im Rahmen der bautechnischen Prüfung. Die zusätzlichen Bohrungen können nur im Zusammenhang mit den geplanten Bohrungen durchgeführt werden. Das Probefeld zur Kontrolle der Verdichtung kann nur durch den AN durchgeführt werden, da eine enge Integration der Abläufe in den Bauablauf erforderlich ist. Zudem soll damit der Erfolg des Verdichtungsverfahrens erprobt werden welches gemäß Hauptvertrag durch den AN durchgeführt wird. Die begleitende technische Bearbeitung kann nur durch die ausführende Firma erfolgen.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 22FEI62978_MKA018 Beim Rückbau von Straßenlaternen zur Baufeldfreimachung (Haupvertragsleistung) wurde vom Betreiber die Überwachung der Arbeiten durch einen beigestellten Bauüberwacher des Betreibers gefordert. Dies war ursprünglich nicht vorgesehen.
- 11.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung kam es durch die besondere Lage des Baufelds im Berliner Regierungsviertel zu besonderen, nicht vorhersehbaren Auflagen des Zentralen Objektschutzes der Berliner Landespolizei bezüglich der Baustellensicherheit. Diese ergänzen die vertraglich vorgesehenen Maßnahmen zur Baustellensicherheit.
- 15.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 22FEI62978_MKA022 Erarbeitung von Planungs- und Vergabeunterlagen zur Herstellung eines Sondierstollen zur Erkundung von unterirdischen Anlagen
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer (AN) ist für das Projekt S21 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der Termin zur Fertigstellung der Baumaßnahme gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer (AN) ist für das Projekt S21 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der Termin zur Fertigstellung der Baumaßnahme gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer (AN) ist für das Projekt S21 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der Termin zur Fertigstellung der Baumaßnahme gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer (AN) ist für das Projekt S21 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der Termin zur Fertigstellung der Baumaßnahme gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 028 Erdungen der OLA Maste auf S-Bahnsteig Hirschgarten und Köpenick
- 24.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 023 - Erfordernis zusätzliche Verdichtung der oberen Bodenschicht, parallel zu den laufenden Bohrarbeiten. 031 - Ausführung erfolgt im Sachzusammenhang mit den vertraglich vorgesehenen Bohrungen, keine Trennung möglich. 032 - Die Abfallentsorgung des Bauvorhabens samt erforderlichem Gerät und der erfordelichen administrativen Tätigkeiten wird für das Bauvorhaben durch den genannten Auftragnehmer durchgeführt. Die zusätzliche Vorhaltung weiterer Gerätschaften nur für eine spetzielle Abfallsorte ist unwirtschaftlich und aus Platzgründen nicht möglich. Ferner ist geht der Abfall gemäß Hauptvertrag in das Eigentum des AN über. 033 - Das benötigte Gerät und das Personal werden durch den Auftragnehmer für andere Arbeiten auf der Baustelle vorgehalten und konnten ohne Beeinträchtigung der weiteren Arbeiten zur Herstellung der Durchfahrbarkeit eingesetzt werden.
- 26.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 26_NT 13: Der Betrieb der Baustelle und insbesondere der Wasserhaltung obliegt dem vertraglich gebundenen AN. Dieser ist dafür verantwortlich, seine technischen Anlagen in einem für ihn nutzbaren Zustand zu erhalten. Deshalb ist eine Schnittstelle zu einem anderen AN nicht darstellbar.
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 37 Durch das ursprünglich geplante Verdichtungsverfahren traten weitaus größere Setzungen im Umfeld des Baufelds auf als in der Planung angenommen. Zur Vermeidung von Schäden im sensiblen Umfeldbereich der Baustelle ist ein anderes Verdichtungsverfahren notwendig.
- 28.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 040 Es darf nicht wie urspr. durch die wasserbehördliche Erlaubnis angenommen das Auflastwasser wiederverwenet werden. Die Erlaubnis beinhaltet nicht, eine Wasserhaltung für eine Wiederverwednung. Infolge dessen kommt es zu einem Mehrverbrauch an Trinkwasser für die Räumungsbohrungen sowie eine Erhöhung der Abwassereinleitungsmenge.
- 29.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 038 Der durchgehende sichere Betrieb der örtlichen Gasleitung ist erforderlich und muss aufgrund von Setzungen durch zusätzliche Maßnahmen gewährleistet werden. (u.a. Unterfütterung Gasleitung, Aufhängung des Verbaukasten, Sicherstellung Termin Abtransport Bohrgerät und Tiefenverdichtung) MKA 039 Durch Hindernisse im Untergrund und langer Prüfzeiten der Analytiklabore (infolge der neuen Ersatzbaustoffverordnung) muss eine größere Menge an Verfüllmaterial für die Bohrlöcher verwendet werden. Die Bohrlöcher können nicht über einen längeren Zeitraum offen stehen und müssen unmittelbar fachgerecht verfüllt werden zur Gewährleistung der Sicherheit und Einhaltung der Termine. MKA 027 Im laufenden Bauverfahren wurden durch einen Leitungsbetreiber unbekannte Auflagen für die erforderlichen Bohrarbeiten in der Nähe der Leitung erteilt. Somit kann die Sicherung der Leitung nicht wie hauptvertraglich vorgesehen nach Wahl des AN erfolgen.
- 30.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 035 Die Leistungen stehen in Sachzusammenhang mit den hauptvertraglich vorgesehenen Bohrarbeiten und der daraus folgenden Verpflichtung des AN zum Sichern der Leistungen. Die gegenständlichen Leistungen stellen eine Erweiterung dieser hauptvertraglich vorgesehenen Leitungssicherung und können nicht isoliert davon betrachtet werden.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 042 Im Verlauf der Maßnahme hatte sich herausgestellt, dass ein weiterer Bereich Tiefenverdichtet werden muss, hierzu ist eine sorgfältige Kampfmittelsondierung im Vorfeld sowie die Räumung von Anomalien im Bereich der zusätzlichen Tiefenverdichtung unabdingbar.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 043 Im Verlauf der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass die Gehwegplatten sowie die Kleinpflastersteine gebunden vorliegen, darüber hinaus wurden vor Ort Natursteinplatten statt Betongehwegplatten vorgefunden sowie auf der Mittelinsel der Paul-Löbe-Alle Mosaik- statt Kleinpflastersteine. Darüber hinaus ist der Straßenaufbau der Paul-Löbe-Alle weitaus anspruchsvoller als vermutet und es muss aufgrund von Setzungen eine größere Fläche wiederhergestellt werden
- 26.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 08 - Mehrkosten durch verspätete Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung zur Nutzung der benötigten Baufläche des Bezirksamtes Mitte. MKA 030 - Durch das ursprünglich geplante Verdichtungsverfahren traten weitaus größere Setzungen im Umfeld des Baufelds auf als in der Planung angenommen. Zur Vermeidung von Schäden im sensiblen Umfeldbereich der Baustelle wurde durch zusätzliche Drucksondierungen geprüft, inwieweit überhaupt zusätzliche Verdichtungen des verfüllten Bodens erforderlich sind.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 019: Durch Änderungen im Bauablauf (siehe u. a. MKA 5) wurden für Teilflächen vorbereitende Arbeiten durchgeführt, während sich das Bohrgerät schon auf der Fläche befand. Dadurch ergab sich die Erfordernis eines zusätzlichen Gerätefahrers um das Bohrgerät auf der beengten Flächen bewegen zu können. Ein Wechsel des An ist nicht möglich, keine Bedienung der AN eigenen Maschinen durch Fremdpersonal möglich.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT29) Der AN ist mit dem Betreiben der bestehenden BE Fläche beauftragt. Die geänderten Leistungen stellen eine geringfügige Erweiterung dieser Fläche dar, eine Trennung der beiden Flächen ist nicht möglich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Züblin Spezialtiefbau GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.01.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=097a539e-304e-4463-94a4-ad9989586c55. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/s21-2ba-raeumungsbohrungen-1d31a7b1
