# S13 Los 7.002 Bau Süd Phase 1 Ingenieur- und Straßenbau

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Bonn am 30.11.2024 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. Eingegangen: 4 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: S13 Los 7.002 Bau Süd Phase 1 Ingenieur- und Straßenbau
- Wo: Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 02.11.2024 bis 31.03.2028
- Zuschlag an: Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co
- Zuschlag am: 30.11.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 4

## Gewinner

- [Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-infrastruktur-gmbh-co), St. Ingbert

## Leistungsumfang

S13 3-/4 gleisiger Ausbau Troisdorf - Bonn-Oberkassel PFA 5. Das Los 7.002 beinhaltet folgende Bauwerke: • Rückbau Bahnübergang Küdinghovener Straße • Erweiterung EÜ Schießbergweg • Neubau EÜ Küdinghovener Straße • Schallschutzwand Ost (km 11,635- 11,873) • Schallschutzwand Ost und West auf Bauwerk Küdinghovener Straße • Schallschutzwand West km (11,530 – 11,825) • Schallschutzwand West (km 11,870 – 12,317) • Schallschutzwand Hp Ramersdorf (km 12,237 – km 12,389, lediglich Planung) • Schallschutzwand West auf Bauwerk EÜ Schießbergweg • Neubau Haltepunkt Ramersdorf inkl. Zuwegung (lediglich Planung) • Straßenbauarbeiten • Signalausleger km 91,785

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 44 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 3df18e9a-f4bd-4032-85e7-ec8882dde64c

## Verlauf

- 11.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 13.09.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 15.09.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 05.12.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 01.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA01: Die ursprünglich vorgesehene und im BE-Plan gekennzeichnete BE-Fläche konnten nicht freigegeben bzw. dem AN zur Verfügung gestellt werden. Daher hat der AG eine zusätzliche Fläche, die ursprünglich nicht im Auftrag des AN vorgesehen ist, zur Fällung und Rodung sowie zur Herstellung als BE-Fläche ausgewiesen. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die Herrichtung der betreffenden Fläche. Die Herrichtung der BE-Flächen für die eigene Leistung ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die Herrichtung der abweichend vom Auftrag zugewiesenen Alternativfläche muss im Zuge der übrigen Arbeiten zur Herrichtung der BE-Flächen bzw. zur Einrichtung der Baustelle erbracht werden und kann nicht als eigenständige Leistung anderweitig erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. // MKA02: Im Zuge der Rodungsarbeiten der BE-Fläche wurden Hausabfälle, Bauschuttabfälle, Altreifen usw. vorgefunden. Die Fläche musste deshalb zunächst vor der Rodung von Müll und weiteren Hindernissen befreit werden. Diese Abfälle wurden durch den AG beprobt und anschließend entsorgt. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die Beräumung sowie Stillstandzeiten. Die Herrichtung der BE-Flächen für die eigene Leistung ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die Beräumung und Entsorgung der vorgefundenen Müll- und Reststoffe muss im Zuge der übrigen Arbeiten zur Herrichtung der BE-Flächen erbracht werden und kann nicht als eigenständige Leistung anderweitig erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. // MKA04: Im Leistungsverzeichnis sind Schienen vom Typ S54 ausgeschrieben. Tatsächlich sind vor Ort Schienen vom Typ UIC 60 vorhanden. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen im Bereich des Oberbaus. Die Planung und Ausführung der Oberbauarbeiten ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen aufgrund des abweichenden Schienentyps müssen im Zuge der übrigen Oberbauleistungen erbracht werden und können nicht als eigenständige Leistung anderweitig erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 01.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch das Baufeld verlaufen Leitungen und Kabel von Drittfirmen. Zur genauen Lagebestimmung erfolgten Vermessungsleistungen, die eine Kollision von Fremdleitungen und geplanter Verbauachse zeigten. Es wird deshalb die Umplanung des Verbaus notwendig. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffende Umplanung. Die Planung und Ausführung der Verbauarbeiten ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die Umplanung des Verbaus aufgrund der Kollision mit Bestandstrassen muss im Zuge der übrigen Planungsleistungen erbracht werden und kann nicht als eigenständige Leistung anderweitig erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 26.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 007 Die ursprünglich geplante Anlieferung der beiden Hilfsbrücken sollte über die bislang nicht hergestellte Baustraße erfolgen. In diesem Fall wäre der LKW aus nördlicher Richtung zur Baustelle gefahren, hätte dort die Hilfsbrücken abgeladen und sich anschließend über die Baustraße gewendet. Da die geplante Logistik nicht möglich ist, muss von Süden über die Kreuzherrenstraße angefahren werden. Nach dem Abladen verlässt der LKW die Baustelle in nördlicher Richtung. Der Verladevorgang erfolgt somit in einem Einbahnstraßensystem. Aufgrund der Abmessungen des LKWs ist es erforderlich, zusätzliche Verkehrszeichen (Halteverbote) aufzustellen. Die Planung und Ausführung der Arbeiten ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen (Beschilderung Halteverbot) müssen im Zuge der übrigen Leistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 06 Bei Suchschachtungen im südlichen Bereich des Verbaus wurden ein altes Fundament sowie alte Leitungen von einem ehemaligen Bahnwärterhaus gefunden. Das Fundament sowie die Leitungen müssen vor Beginn der eigentlichen Arbeiten abgebrochen werden. Das Fundament sowie die Bestandsleitungen waren nicht bekannt. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen zusätzlichen Leistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgung des alten Fundamentes sowie der alten Leitungen im betreffenden Bereich müssen im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich durch den AN 7.002 erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 08 Ursprünglich war geplant, die Baustellenzufahrt an der Hecke der Gärtnerei vorbeizuführen, sodass eine s-förmige Straße entstehen würde. Es bestehen allerdings Bedenken, dass die LKWs aufgrund des Verlaufs der Baustraße diese Strecke nicht rückwärts befahren können. Es soll deshalb eine neue Straßenführung gewählt werden, die eine gerade Verbindung zwsichen Küdinghovener Starße und der Gäertnerei ermöglicht. Die Gärtnerei übergibt dazu einen Teil ihres Grundstücks an die Bahn. Zur Baufeldfreimachung muss eine bestehende Mauer und eine Hecke in diesem Bereich entfernt werden. Ebenso muss die neue Fläche der Gärtnerei bereinigt und befahrbar gemacht werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme soll die Straße asphaltiert werden. Für die Bereinigung und Entsorgung von Müll, Bauschutt und Grünschnitt sowie die weiteren Erd- und Straßenbauarbeiten fallen zusätzliche Kosten an. Die Planung und Ausführung der Baustraße ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen (Anpassung der Baustraße einschl. der damit verbundenen Arbeiten) müssen im Zuge der übrigen Leistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 10 Bei km 91,868 wird eine zusätzliche Gleisquerung für die bestehenden TK-Streckenkabel benötigt. Es werden zusätzliche Leistungen für die Ausführung der betreffenden zusätzlichen Gleisquerung erforderlich. Die Planung und Ausführung der Arbeiten im betreffenden Bereich ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen (Herstellung einer zusätzlichen Gleisquerung) müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 09.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 12 Bei den Kampfmittelsondierungen in der Küdinghovener Straße wurde eine Anomalie im Baufeld direkt neben dem Gleis gefunden. Diese Anomalie muss gemeinsam mit Ordnungsamt und Bezirksregierung untersucht werden. Die betreffende Anomalie sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen zusätzlichen Leistungen zur Klärung waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Klärung der vorgefundenen Anomalie muss im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich durch den AN 7.002 erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Stopfarbeiten und Schienenschweißungen im Gegengleis sollen abweichend von der Leistungsbeschreibung durch das Oberbauprogramm ausgeführt werden. Es kommt somit zu Minderleistungen für die entfallenen Stopfarbeiten und Schweißungen. Für die diese Minderleistungen entstehen Mehrkosten. Die Gleisbauarbeiten im betreffenden Bereich ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Es handelt sich um Minderleistungen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ursprüngliche Entwurfsplanung sah vor, den Pumpensump im südwestlichen Treppenbereich herzustellen. Die Stadt Bonn verlangt nunmehr, dass der Pumpensumpf für die Wartung mit einem Fahrzeug direkt zugänglich sein muss und entsprechend verschoben werden muss. Hierfür wird ein zusätzlicher Verbau sowie eine zusätzliche Wasserhebeanlage notwendig. Die Überarbeitung der Ausführungsplanung ist ebenfalls notwendig. Die geänderten Anforderungen der Stadt Bonn waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Verschiebung des Pumpensumpfs müssen im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich durch den AN 7.002 erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 14.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 012 - Ursprünglich war vorgesehen, die Schallschutzwand auf dem Rampenbauwerk der EU Küdinghovener Straße in einer Sperrpause im Jahr 2027 herzustellen. Die hierfür vorgesehene Sperrpause gibt es nun allerdings nicht mehr. Somit muss die Schallschutzwand unter Bahnbetrieb hergestellt werden. Für die Arbeiten direkt neben dem Gleis muss ein zusätzliches Konzept entwickelt werden, welches den Ablauf der Arbeiten darstellt, Gefahren und Hinweise beinhaltet und planerisch darstellt. Der Entfall der Sperrpause und das dadurch erforderliche Montagekonzept waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die zusätzlichen Leistungen für das Montagekonzept müssen im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich durch den AN 7.002 erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Weitere Änderungen erfolgen nicht. 014 - Die Oberleitungsanlagen, LST-Anlagen, TK- Anlagen und Schallschutzwände kollidieren teilweise miteinander. Um mögliche Probleme erkennen zu können müssen alle Planunterlagen von den verschiedenen Abteilungen angefragt und in einem Ubersichtsplan zusammengefasst werden. Auf dieser Basis soll dann entschieden werden, wo eine Mastumfahrung geplant werden soll oder welche Abschnitte vorerst ausgelassen werden müssen. Der zusätzliche Koordinationsaufwand und die damit verbundenen zusätzlichen Planungsleistungen für die LSWwaren im Vorfeld nicht bekannt. Die zusätzlichen Leistungen zur Koordination der verschiedenen Teil-Planungen müssen im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich durch den AN 7.002 erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 06.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 18 Die Bestandsunterlagen der EÜ „Schießbergweg“, die als Basis der weiteren Planung benötigt werden, liegen nicht bzw. nur unzureichend vor. Die Planung muss deshalb beim damaligen Planungsbüro angefragt und entsprechend aufgearbeitet werden. Die unzureichende Bestandsplanung und die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen zur Vervollständigung waren im Vorfeld nicht bekannt. Die zusätzlichen Leistungen zur Vervollständigung der Bestandsplanung müssen im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich durch den AN 7.002 erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 15.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 20 Nach Fertigstellung des Rahmenbauwerks und Ausbau der Hilfsbrücken muss zu einem späteren Zeitpunkt auf der Rahmendecke planmäßig eine Aufkantung hergestellt werden. Die Ausführung des Bewehrungs-Anschlusses soll dazu mit Hilfe von Lenton-Anschlüssen erfolgen, um die spätere Herstellung der Aufkantung zu ermöglichen. Die erforderlichen Lenton-Anschlüssen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die zusätzlichen Leistungen für die erforderlichen Lenton-Anschlüsse müssen im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich durch den AN 7.002 erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 19.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 016 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht torhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) 3eschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 017_Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Anwohnern der Flurstücke 350—352 muss ein spezieller Bauzaun mit Betonfuß und Sichtschutz aufgestellt werden. Es werden zusätzliche Leistungen für die Ausführung des betreffenden Sichtschutzes erforderlich. Die Planung und Ausführung der Arbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Sicherung des Baufeldes (Bauzaun mit Betonfuß und Sichtschutz) müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 01.11.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 21 - Der vorhandene Zaun zwischen dem Radweg und den Gleisen für die Schallschutzwand entlang des Himmerichwegs muss zurückgebaut werden, da der Zaun bei der Gründung und der späteren Errichtung der LSW im Wege ist. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Ausführung der Arbeiten für die Schallschutzwand im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zum Rückbau des Zauns zur Freimachung des Baufeldes müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 22 - Gemäß vertraglicher Leistungsbeschreibung ist eine Pfosten-Profilgröße HE-160 vorgesehen. Tatsächlich ist jedoch gemäß AP eine Profilgröße von He-220 erforderlich. Durch das größere Profil wird ein Kammermaß-Ausgleich notwendig, um die SSW- Elemente einbauen zu können. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich Die Planung und Ausführung der Arbeiten für die Schallschutzwand im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für den erforderlichen Kammermass-Ausgleich müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 23 - Nach Abstimmung mit BÜW, BG und SIGEKO muss an der Kreuzung zwischen Schießbergweg und Baustraße dafür gesorgt werden, dass die Fahrradfahrer in diesem Bereich nicht ungebremst weiterfahren. Die Kreuzung und auch das Bauwerk selbst sind schlecht ersichtlich, weswegen die zusätzliche Verkehrssicherung aufgebaut werden muss. Hierdurch sollen Unfälle zwischen Radfahrern, Fußgängern und Baustellenverkehr minimiert werden. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Planung und Ausführung der Arbeiten im betreffenden Bereich einschl. der erforderlichen Verkehrssicherung sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Sicherung des Radverkehrs müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 24 - Im Zuge der Brückenerweiterung der EU Schießbergweg müssen die dort verlegten Gas-, Wasser- und Stromleitungen umgelegt werden. Hierzu werden die folgenden zusätzlichen Tiefbau-Leistungen erforderlich: Planungsleistungen für die Ausführung Herstellung und Rückbau provisorischer Zuwegungen Erd- und Oberbauarbeiten zur Herstellung der Querung Herstellung der Stahlrohrquerung inkl. Medienrohren und Verdämmung Wederherstellung der Flächen sowie sonstige Begleitarbeiten Wederherstellung der Befahrbarkeit des Oberbaus Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Planung und Ausführung der Arbeiten zur Brückenerweiterung "EÜ Schießbergweg" sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Leitungsumlegung bzw. Baufeldfreimachung müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 25 - Im Titel 07.08 „Baustraße zwischen Küdinghovener Straße und Schießbergweg" sind keine Entsorgungspositionen vorhanden, über die das Haufwerk 9 abgerechnet werden könnte. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Planung und Ausführung der Arbeiten zur Brückenerweiterung "EÜ Schießbergweg" sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die zugehörigen Entsorgungsleistungen müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 26 - Die Pfosten der Lärmschutzwand müssen gemäß Ausführungsplanung gegenüber der vertraglichen Leistungsbeschreibung in geänderter Form (HEB220 statt HEBI 60) ausgeführt werden. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Ausführung der Lärmschutzwand Himmerichweg ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die geänderte Ausfühung der LSW-Pfosten müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 27 - Zur Herstellung der erforderlichen Montagefläche für die Betonsockel der LSW muss ein zusätzlicher Bodenabtrag erfolgen, der nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung ist. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Ausführung der Lärmschutzwand Himmerichweg ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für den erforderlichen Bodenabtrag müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 01.11.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 28 - Es wird die Planung und Herstellung einer Kabelquerung bei km 91 ,995 erforderlich. Die Kabelquerung wird für den Anschluss der Vorsignalwiederholer bei km 91 ,997 benötigt. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Planung und Ausführung der Tiefbau - und Kabeltiefbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die erforderliche Gleisquerung müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 29 - Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bohrpfahlkopfs des Signalauslegers km 91 , 786 fallen zusätzliche bzw. geänderte Leistungen an: Aufgrund des vorhandenen Gleises am Signalausleger musste der Bohrpfahl länger ausgeführt werden als ursprünglich vorgesehen. Es müssen deshalb zusätzlich 75cm abgestemmt werden, um den Pfahl nach Einbringen des Verbaus auf die richtige Höhe zu bringen. Integritätsprüfung gemäß Ril 836 Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Ausführung der Bohrpfahlgründung für den Signalausleger in km 97,786 ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen im Zudammenhang mit der Bohrpfahlgründung müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 30 - Bereits im Vorfeld wurde eine Freigabe zur Materialisierung der Rammrohre für die OLA-Gründungen erteilt. Es sollte so sichergestellt werden, dass die betreffenden Rammrohre zu Sperrpausenbeginn auf der Baustelle sind. Im Zuge der Planprüfung wurde allerdings festgestellt, dass die Rammrohre in größeren Abmessungen ausgeführt werden müssen. Es müssen deshalb zusätzliche Rammrohre bestellt und geliefert werden. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Ausführung der Lärmschutzwand Himmerichweg ist grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die geänderte Ausführung der Rammrohre müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 31 - Im Zusammenhang mit dem Rückbau der bestehenden Randkappe auf dem Brückenbauwerk werden zusätzliche Trennschnitte erforderlich. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Planung und Ausführung der Arbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Randkappen müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 33 - Der vorhandene Zaun zwischen dem Radweg und den Gleisen für die Schallschutzwand entlang des Himmerichwegs muss zurückgebaut werden, da der Zaun bei der Gründung und der späteren Errichtung der LSW im Wege ist. Es werden zusätzliche Leistungen für die betreffenden Arbeiten erforderlich. Die Ausführung der Arbeiten für die Schallschutzwand im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN 7.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zum Rückbau des Zauns zur Freimachung des Baufeldes müssen im Zuge der übrigen Leistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 01.11.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 32 - Die Rampe Süd der EU KUE muss aufgrund der vorhandenen Steifen in mehreren Abschnitten hergestellt werden. Die bewehrungstechnische Verbindung der einzelnen Abschnitte muss dazu mit Hilfe von Lenton-Anschlüssen erfolgen. Diese Lenton-Anschlüsse befinden sich in Abschnitt 1-4 der Rampe Süd. Die erforderlichen Lenton-Anschlüssen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die zusätzlichen Leistungen für die erforderlichen Lenton-Anschlüsse müssen im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich durch den AN 7.002 erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Weitere Änderungen erfolgen nicht.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.11.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=84fced0e-4830-4448-8ccf-30f454e079dd. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/s13-los-7002-bau-sued-phase-1-ingenieur-und-strassenbau-3df18e9a
