# S-Bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, Los 1: Finalmontage und Gebäude

Zuschlag erteilt

DB Energie GmbH hat den Auftrag für Kanal- und Leitungsbau in Berlin am 25.08.2020 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE.

- Auftraggeber: [DB Energie GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-energie-gmbh)
- Was: Kanal- und Leitungsbau: S-Bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, Los 1: Finalmontage und Gebäude
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 24.08.2020 bis 31.05.2023
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 25.08.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45232220-0
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Unterwerken](https://vergabeweiser.de/cpv/45232220-bau-von-unterwerken)
- Bekanntmachungs-ID: 0234d71e-069b-4be0-aff5-202f63f17217

## Verlauf

- 09.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass zusätzlich zum Hauptvertragssoll zwei MAK-Kästen geliefert und eingebaut werden müssen. Die MAK-Kästen sind gemäß Ril 998 verpflichtend zur Überwachung von PRL-Kabeln. Da im Bestand bisher keine überwachten Kabel vorhanden waren, mussten für die Neuanlage zusätzliche MAK-Kästen realisiert werden. Die zusätzlichen Bauleistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den weiteren Hauptvertragsleistungen. Ein herauslösen der zusätzlichen Leistungen wäre technisch nicht möglich und hätte Auswirkungen auf die Gewährleistung.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die im Bauvorhaben neu verbauten Kabelschächte für die Verlegung der BS- und RL-Kabel mit Kabeltragsystemen ausgerüstet werden müssen, um eine abnahmefähige Anlage herzurichten. Die zusätzlichen Bauleistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den weiteren Hauptvertragsleistungen. Ein herauslösen der zusätzlichen Leistungen wäre technisch nicht möglich und hätte Auswirkungen auf die Gewährleistung.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die im Bauvorhaben neu verbauten Kabelschächte für die Verlegung der BS- und RL-Kabel mit Kabeltragsystemen ausgerüstet werden müssen, um eine abnahmefähige Anlage herzurichten. Die zusätzlichen Bauleistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den weiteren Hauptvertragsleistungen. Ein herauslösen der zusätzlichen Leistungen wäre technisch nicht möglich und hätte Auswirkungen auf die Gewährleistung.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass verschiedene zusätzliche Leistungen im Gewerk Kabeltiefbau zu erbringen sind, die bisher kein Vertragsbestandteil sind. Die zusätzlichen Bauleistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den weiteren Hauptvertragsleistungen. Ein herauslösen der zusätzlichen Leistungen wäre technisch nicht möglich und hätte Auswirkungen auf die Gewährleistung.
- 12.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die im Bauvorhaben neu verbauten Kabelschächte für die Verlegung der BS- und RL-Kabel mit Kabeltragsystemen ausgerüstet werden müssen, um eine abnahmefähige Anlage herzurichten. Die zusätzlichen Bauleistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den weiteren Hauptvertragsleistungen. Ein herauslösen der zusätzlichen Leistungen wäre technisch nicht möglich und hätte Auswirkungen auf die Gewährleistung.
- 21.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauausführung wurde durch den Bauherren auf Grundlage neuer gesetzlicher Vorgaben die zusätzliche Erfassung von detaillierten Anlageninformationen der Primät- und Sekundärtechnik in Form von OT-Erfassungslisten gefordert.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für den vollständigen Aufbau der Kabeltiefbauanlagen, die Lieferung, die Verlegung bzw. das Anschließen zusätzlicher Bahnstromkabel zuständig. Er ist für den Gesamterfolg der Bauleistung verantwortlich und übernimmt die Gewährleistung. Zudem führt ein Wechsel des ANs zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, was die IBN-Termine gefährdet. Bei einem Wechsel des AN für kleinteilige Zusatzleistungen beim KTB und Bahnstrom ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er Mängel geltend machen muss.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für die vollständige Errichtung der Außenanlagen des GUW Priesterweg zuständig. Die zusätzlichen Leistungen u.a. die Verfüllung und die Verdichtung der Randbereiche mit Recycling, stehen im direkten Zusammenhang mit den weiteren Hauptvertragsleistungen. Ein Herauslösen der zusätzlichen Leistungen wäre technisch nicht möglich und hätte Auswirkungen auf die Gewährleistung. Außerdem musste die Maßnahme ad hoc durchgeführt werden, um Terminverzögerungen und Stillstandzeiten beim Werklieferanten zu vermeiden.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für den vollständigen Aufbau der Kabeltiefbauanlagen zuständig. Die geänderten bzw. zusätzlichen Bauleistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den weiteren Hauptvertragsleistungen. Ein Herauslösen der zusätzlichen Leistungen ist im Zusammenhang mit dem Gesamtbauablauf und dem Zusammenwirken der weiteren auszuführenden KTB-Leistungen nicht möglich. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend durch den AN zu erbringen, da er für den Gesamterfolg der Leistungen haftet und die Gewährleistung übernimmt. Zudem führt ein Wechsel des ANs zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, was die IBN-Termine gefährdet.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Erbringung der Umkennzeichnung der benachbarten Speisebereiche wurde am Bahnhof Südkreuz festgestellt, dass die vorhandenen Kabelschächte und Kabeltröge teilweise massiv mit Taubenkot bedeckt waren. Aus diesem Grund war es notwendig, den gesundheitsgefährdenden Taubenkot auf den Schächten und Trögen vor der Umkennzeichnung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu entfernen. Ein Wechsel des ANs hätte zur Folge gehabt, dass die geplanten Leistungen in der Sperrpause nicht realisierbar gewesen wären, was zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf und zur Verschiebung der IBN-Termine geführt hätte. Weiterhin wären dadurch erhebliche Zusatzkosten entstanden.
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da nicht genug Platz zur Verfügung steht und das Boden-Bauschutt-Gemisch zu entsorgen ist, muss die Abfallschlüsselnummer AVV-170107 spezifiziert werden. Außerdem würde der Bauablauf durch die Entsorgung des Boden-Bauschutt-Gemischs beeinträchtigt und verzögert werden. Daraus würden Bauverzögerungen und höhere Baukosten entstehen.
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da nicht genug Platz zur Verfügung steht und das Boden-Bauschutt-Gemisch zu entsorgen ist, muss die Abfallschlüsselnummer AVV-170107 spezifiziert werden. Außerdem würde der Bauablauf durch die Entsorgung des Boden-Bauschutt-Gemischs beeinträchtigt und verzögert werden. Daraus würden Bauverzögerungen und höhere Baukosten entstehen.
- 13.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für den Gesamterfolg der Finalmontage verantwortlich und übernimmt die Gewährleistung. Ein Wechsel des AN wäre aufgrund der Ortsbegehung, der Prüfung der Planungen und der Anfahrtskosten zur Baustelle mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.
- 18.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zeitraum zwischen Einbringung der Transformatoren des AN WLV und dem Zumauern der Öffnungen des AN FiMo/Hochbau müssen die Trafoöffnungen zum Schutz vor Vandalismus mehrfach provisorisch verschlossen und wieder geöffnet werden. Ein Wechsel des ANs würde zu Verzögerungen im Bauablauf und zusätzlichen Vorhaltekosten für Personale führen, da die Zeitpunkte für Montage und Demontage der Schaltafeln vorher nicht genau bestimmbar sind.
- 18.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für den Gesamterfolg der Bauleistungen verantwortlich und übernimmt die Gewährleistung. Bei einem Wechsel des AN für die Zusatzbauleistungen ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er Mängel geltend machen muss. Zudem führt ein Wechsel des ANs zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, was die IBN-Termine gefährdet.
- 18.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grundlage der Kernnetzstudie müssen die Anlagen statt mit bisher geplanten 3 Speisekabel zwischen GUW und Stromschiene nunmehr mit 4 Kabeln ausgerüstet werden. Daher muss die FLSA mit mehr Kabelanschlüssen ausgestattet werden, als bisher vorgesehen.
- 18.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich bei der Leistungsänderung um notwendige geänderte Leistungen aus dem Hauptvertrag. Der Gesamtcharakter bleibt erhalten, da lediglich zusätzliche Kabelbefestigungsschellen zur Montage der MS-Kabel in der MS-Anlage zu beschaffen und montieren sind.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für den Gesamterfolg der Bauleistungen verantwortlich und übernimmt die Gewährleistung. Bei einem Wechsel des AN für die Zusatzbauleistungen ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er Mängel geltend machen muss. Zudem führt ein Wechsel des ANs zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, was die IBN-Termine gefährdet.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zeitraum zwischen Einbringung der Transformatoren des AN WLV und dem Zumauern der Öffnungen des AN FiMo/Hochbau müssen die Trafoöffnungen zum Schutz vor Vandalismus mehrfach provisorisch verschlossen und wieder geöffnet werden. Ein Wechsel des ANs würde zu Verzögerungen im Bauablauf und zusätzlichen Vorhaltekosten für Personale führen, da die Zeitpunkte für Montage und Demontage der Schaltafeln vorher nicht genau bestimmbar sind.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für die vollständige Herstellung der Lasttrennschalter zuständig. Er ist für den Gesamterfolg der Bauleistung verantwortlich und übernimmt die Gewährleistung. Bei einem Wechsel des AN ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er Mängel geltend machen muss. Zudem führt ein Wechsel des ANs zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, was die IBN-Termine gefährdet.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich bei der Leistungsänderung um notwendige geänderte Leistungen aus dem Hauptvertrag. Der Gesamtcharakter bleibt erhalten, da lediglich zusätzliche und geänderte Zubehörteile zu beschaffen und montieren sind.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für die vollständige Herstellung der Böschungstreppe sowie der Umzäunung des GUw zuständig. Er ist für den Gesamterfolg der Bauleistung verantwortlich und übernimmt die Gewährleistung. Bei einem Wechsel des AN ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er Mängel geltend machen muss. Zudem führt ein Wechsel des ANs zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, was die IBN-Termine gefährdet.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 19 Der AN ist für das vollständige Bauvorhaben zuständig. Die zusätzlichen Bauleistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den weiteren Hauptvertragsleistungen. Ein herauslösen der zusätzlichen Leistungen wäre technisch nicht möglich und hätte Auswirkungen auf die Gewährleistung. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend durch den AN zu erbringen, da er für den Gesamterfolg der Leistungen haftet und die Gewährleistung übernimmt.
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ49 Im Zuge der Erstellung der AP wurde vom Betreiber der Sst Priesterweg gefordert, die Stromversorgung nicht wie geplant aus dem Unterwerk, sondern aus dem Bahnhof einzuspeisen. Dazu mussten die Stromversorgungskomponenten der Sst erneuert werden. Der Gesamtcharakter bleibt erhalten, da sich lediglich die Einspeisung geändert hat und daher die DC-Anlage erneuert und ein Trenntrafo errichtet werden muss. Die restlichen Umrüstungsarbeiten in der Sst bleiben unverändert.
- 30.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ50 Durch neue Vorgaben der Berliner Feuerwehr (Siehe Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen von 03.2024) müssen auf dem Gelände der beiden GUw zusätzliche Feuerwehr-Infokästen aufgestellt werden. Diese Regelwerksänderung war weder für den AG noch den AN vorhersehbar.
- 15.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 35: Die GGSG-Kabel sollten von der Sst Pr abgeklemmt, in einen Kabelschacht zurückgezogen und in neuer Trasse zu Kabelverteilerschränken verlegt werden. Dass die Kabel zu kurz sind, konnte anhand der Bestandspläne nicht vorhergesehen werden. / 02.36: Die Berliner Wasserbetriebe konnten den Abwasseranschluss aufgrund von Hindernissen im öffentlichen Straßenbereich nicht wie geplant umsetzen. Dadurch muss der bereits fertiggestellte Anschluss des GUw umgebaut werden. / 37: Durch den Abnahmeprüfer wurde ein zusätzlicher Flamastikanstrich für die 30 kV-Kabel gefordert. Der Einsatz von halogenfreien Kabeln reicht dem Abnahmeprüfer in Hinblick auf Brandschutzanforderungen nicht aus. / 39: Bei einer Begehung der Nachbarbetriebsstelle GUw Mf mit dem Betreiber wurde festgestellt, dass die notwendige Verarbeitung von MFW-Signalen aus dem GUw Wilmersdorf nicht möglich ist und Nachrüstungen im GUw Mf erforderlich sind. / 53: Durch den Abnahmeprüfer wurde ein zusätzlicher Flamastikanstrich für die 30 kV-Kabel gefordert. Der Einsatz von halogenfreien Kabeln reicht dem Abnahmeprüfer in Hinblick auf Brandschutzanforderungen nicht aus.
- 28.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 055 - Im Zuge der Bautätigkeiten wurde festgestellt, dass das alte Gl-Jw Wilmersdorf eine Ausspeisung für das ESTW-A Bundesplatz besitzt. Diese Ausspeisung dient als Zweitnetzversorgung für das ESTW-A und ist unerlässlich zum Betrieb der Anlage. Daher muss im neuen Gl-Jw diese Ausspeisung nachgerüstet werden. Aus den Bestandsunterlagen war die Ausspeisung nicht erkennbar und war deshalb bisher nicht berücksichtigt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPITZKE SE erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Energie GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-energie-gmbh): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.05.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=30f62853-1087-4660-8b89-d0313a0c9285. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/s-bahn-berlin-guw-wilmersdorf-und-guw-priesterweg-los-1-finalmontage-0234d71e
