# RRX_BÜW – PA 1.2, 1.3, 7.2, 7.3 und PA 8.0

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Duisburg am 05.10.2020 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: RRX_BÜW – PA 1.2, 1.3, 7.2, 7.3 und PA 8.0
- Wo: Duisburg, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.10.2020 bis 31.03.2024
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 05.10.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71521000-6
- CPV-Bezeichnung: [Baustellenüberwachung](https://vergabeweiser.de/cpv/71521000-baustellenueberwachung)
- Bekanntmachungs-ID: 8f66700f-c485-4e34-ae2c-450eb47a6174

## Verlauf

- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Abweichend von der ursprünglichen Planung der Baumaßnahmen im PFB 1, wird der Oberboden der beim Rückbau der BEFlächen und Baustraßen benötigt wird vom AG beigestellt. Dies betrifft insbesondere den PA1.2 in Leverkusen, wo der größte Teil des vor handenen Oberbodens die Kriterien zum Wiedereinbau nicht erfüllte. Statt des ursprüngli chen Oberbodens muss daher in den meisten rückzubauenden Bereichen Liefermaterial verwendet werden.. 4.196.691,27 € >> Los 2 5.067.383,63 € 24.670,20 € 5.092.053,83 € (MKA57)
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Baufeldfreimachung für die Kamiso, OLA-Arbeiten (Gründung OLA-Maste), Signalauslegern und den Nebau des vierten Gleises muss die Umverlegung vorhandender LST-Kabel im Bereich zwischen ca. km 17-19 durchgeführt werden. Für die Kabeltiefbauarbeiten ist kurzfristig eine Kabelverlegeaufsicht notwendig, die die Kabelverlegung überwacht und dokumentiert. Die Kabelverlegearbeiten werden durch die Fa. THG durchgeführt, die bereits mit dem Kabeltiefbau im PA 1.3 beauftragt ist. Die Bauüberwachung für diese Arbeiten erfolgt bereits durch den AN BÜW und auch ein BÜW LST ist mit dem HV bereits beauftragt. (MKA 27)
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Installation einer Parkplatzbeleuchtung im Bereich des ESTW Modulgebäudes in D-Reisholz ist eine erforderliche zusätzliche Leistung die aus Arbeitsschutzrechtlichen Aspekten fertigzustellen und abzunehmen ist. Die Ausführung der Parkplatzbeleuchtung erfolgt durch die RPS GmbH und ist durch eine BÜW zu begleiten und abzunehmen. Der AN ist bereits für die BÜW der Bauleistungen im Fachgewerk EEA beauftragt und mit der Maßnahme, der Örtlichkeit und den Arbeiten des Bau AN im Detailvertraut. Die Abstimmungen zur den Arbeiten für die Parkplatzbeleuchtung erfolgen im Zusammenhang mit den Baubesprechungen, die der AN federführend durchführt. Somit ergeben sich Sysnergieeffekte, sodass keine zusätzliche Kosten für die Teilnahme an Besprechungen, doppelte Anfahrtswege für Abnahmetermine und zusätzliche Zeit für die Einarbeitung in die Verträge des Bau AN entstehen. (MKA74)
- 30.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Für die Arbeiten im Gleis der Str. 2650 wurde durch die BzS die Feste Absperrung als Sicherheitsmaßnahme festgelegt. Da es sich hierbei um keinen geplanten Baubehelf, sondern um eine bauzeitliche Festlegung Dritter handelt, handelt es sich um einen Umstand, der in der Planung nicht berücksichtigt werden konnte. Für die Feste Absperrung ist eine LÜ-Sofortmeldung erforderlich, da es sich um einen Eingriff in den Regellichtraum handelt, der als Engstelle dem Betrieb gemeldet werden muss. Der AN ist bereits mit der ingenieurtechnischen Kontrolle der geplanten Baubehelfe gemäß Anlage 1.1 Ziffer 11 und der Anzeige dieser an die BzS beauftragt, sodass der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleibt.
- 30.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 20FEI43575 NT1 - Für die Entsorgung von Bauteilne, für den ein begründeter Verdacht auf ein als gefährlich einzustufenden Abfall besteht, ist vor der Entsorgung eine Schadstofferfassung gem. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich, die in der Beauftragung nicht berücksichtigt wurde. Neben den allgemein bekannen Schadstoffen bzw. schadstoffhaltigen Baustoffen, gibt es seit einigen Jahren neue Erkenntnisse zur Dimension der Asbestvorkommen. Bisher wenig beachtete Bauprodukte, wie Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber und Anstriche können Asbest enthalten und wurden bis einschl. 1994 verbaut. Diese evtl. asbesthaltigen Bauprodukte werden als „neue Fundstellen“ definiert und intensiv auch im „Nationalen Asbestdialog“ behandelt. Dass es sich bei den Abbruchbaumaßnahmen des Empfangsgebäudes am Bf Leverkusen Mitte um dieser Art gefährlich einzustufenden Abfall handelt, war bei Beauftragung nicht bekannt. Das in Anlage 1.5 beauftragte Leistungsbild bleibt vom Gesamtcharakter unverändert.
- 25.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 81 - Im Rahmen der Realisierung des ESTW-Z Langenfeld (ESTW-A, KLMI, KLA und KDRE) musste auch die LZB Streckenausrüstung in der Stromversorgung sowie in der Linienführung an die neue Stellwerkstechnik angepasst werden. Der Anteil der LZB Streckenausrüstung war in der Ausschreibung der Bauüberwachungsleistungen für die VE 1513 und VE 8017 nicht enthalten. Nach der Bauausführung sind zur Abnahmeprüfung alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Für die Abnahmeprüfung der LST-Anlage ist ein Abnahmeprüfbuch nach Ril 892.0102V02 und Ril 892.0102V03 erforderlich. Die Übertragung der Leistung hat die Projektleitung an den AN in der Funktion als Bauüberwacher Bahn gem. VV Bau STE delegiert.
- 25.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 83 - Im Bereich des Gleisneubaus in Leverkusen zwischen dem Möbelhaus Trends und der EÜ Manforter Straße liegen zwei Gasleitungen der OGE im Druckbereich der neuen Bahnlasten. Aufgrund der bis zur Ausführung fehlenden Leitungsvereinbarung zwischen DB und Leitungsbetreiber wurden zum Schutz dieser Gasleitungen zwei Hilfsbrücken eingebaut. Da die Planungsunterlagen zu den Mantelrohrverlängerungen durch den Leitungsbetreiber zur Bauausführung im voriegen, konnte man die Mantelrohrverlängerungen in der vorgesehenen Böschüngslinie realisieren, sodass eine lastfreie Überbrückung der Bahnlasten gewährleistet ist.
- 15.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 93 Unter Deckung der Sperrpause vom 24.05.-14.06.2024 der Str 2650 für die Restleistungen und Mängelbeseitigung im Bereich Leverkusen-Mitte - Düsseldorf-Reisholz muss für den südlichen Gleisbereich in Richtung Köln-Mühlheim (PA 1.1) letztmals eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Diese Vermessungsarbeiten müssen durch einen Bauüberwacher koordiniert und begleitet werden. Der AN hat bereits die Baumaßnahmen in diesem Bereich der Gleisanlage begleitet und kennt sich sowohl in der Örtlichkeit aus als auch mit Endzustand der Anlagen aus, sodass ein spezifisches Wissen vorhanden ist und keine erneute Einarbeitung in die Thematik nötig wäre. Bei einem Wechsel des AN würde es zu Zusatzkosten kommen, da zusätzliche Abstimmungen mit dem BÜW AN der Baumaßnahmen der Restleistungen/ Mängelbeseitigung erforderlich wären, der auch durch die DB Engineering & Consulting gestellt wird.
- 17.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 92 Die ursprüngliche Planung sah die Realisierung des Überspannungsschutzes an den Modulstandorten KLMI, KLA und KDRE nicht vor. Eine nachträgliche Planung für die ÜSS-Realisierung wurde erforderlich. Damit einhergehend sind zur Abnahmeprüfung alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Für die Abnahmeprüfung der LST-Anlage ist ein Abnahmeprüfbuch nach Ril 892.0102V02 und Ril 892.0102V03 erforderlich. Die Übertragung der Leistung hat die Projektleitung an den AN in der Funktion als Bauüberwacher Bahn gem. VV Bau STE delegiert. Für die in Los 3 beschriebenen LST Maßnahmen ist bereits ein LST BÜW über den Hauptvertrag beauftragt. Der Gesamtcharakter der Beauftragung bleibt daher unverändert.
- 18.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 66 Um die Umsetzung aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Baumaßnahmen sicherzustellen sind im Verlauf der Bauausführung zusätzliche Sperrpausen und Zugpausen nötig geworden. Dieser zusätzliche Bedarf an Sperrpausen wurde durch eine Baueffizienzprüfung der Zentrale (damals I.NIG 3) ausgearbeitet. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, sodass diese Sperrpausen kein Bestandteil der Bauphasenplanung waren. Die Bauphasenplanung aus Anlage 12 ist gemäß Anlage 1.0 Absatz 1.3 maßgeblich für die Kalkulation zu berücksichtigen. Demnächst wurden für diese zusätzlichen Sperrpausen im HV keine Eisenbahnbetrieblichen Leistungen aus Anlage 1.2 einkalkuliert. Die Eisenbahnbetrieblichen Leistungen gemäß Anlage 1.2 für die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen sind bereits Bestandteil des Hauptvertrags. MKA 78 Zur Realisierung des PA 1.2, 1.3, 7.2, 7.3 und 8.0 standen dem Projekt von Anfang 2020 bis zur IBN im September 2023 eine Vielzahl an Sperrpausen auf der F-Bahn (Str 2650) und S-Bahn (Str. 2670) zur Verfügung. Im Sinne des kundenfreundlichen Bauens wurden neben der Umsetzung des RRX diverse Schattenmaßnahmen (z.B. IH-Maßnahmen, Maßnahmen Dritte, Parallelprojekte etc.) umgesetzt, um die großzügigen Streckensperrungen effizient zu nutzen. Dabei handelt es sich um über 250 Schattenmaßnahmen, die im Realisierungszeitraum umgesetzt wurden. MKA 72 Im Rahmen der Oberbauarbeiten auf den Strecken 2650 und 2670 zwischen km 16,315 - 21,423 und km 9,4 - 13,2 werden nach Gleis- und Weichenerneuerungen Stopfarbeiten ausgeführt. Im Rahmen des Belastungsstopfganges werden LST Komponenten wie Gleisschaltmittel und Achszähler ausgebaut sowie nach Beendigung der baulichen Umsetzung wieder eingebaut dessen Überwachung durch einen FBÜ LST erfolgen muss. Für die in Los 3 beschriebenen LST-Maßnahmen ist gem. Anl. 2 "Personaleinsatz" bereits ein LST FBÜ über den Hauptvertrag beauftragt, sodass der Gesamtcharakter der Beauftragung unverändert bleibt. MKA 58 Die mit dem Umbau einhergehende Erweiterung des Bf Langenfeld und des Bf Leverkusen erfordert umfangreiche Änderungen an den Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, die mit der vorhandenen Stellwerkstechnik nicht mehr zu realisieren ist. Für eine bessere Betriebsführung werden die Betriebsstellen mit neuen elektronischen Stellwerken ausgerüstet, welche im Endzustand aus der Steuerzentrale Düsseldorf überwacht werden. Bedingt durch den Neubau der Signalanlagen in ESTW Technik müssen signaltechnische Anpassungsarbeiten im Bereich der linienförmigen Zugbeeinflussung durchgeführt werden. Die Ausführung von Bauüberwachungsleistungen für die Anpassung der LZB-Streckenausrüstung an das neue ESTW A Langenfeld wurde nachträglich veranlasst. Mit den örtlichen Gegebenheiten und den signaltechnischen Planungen ist der ursprüngliche Auftragnehmer im Detail vertraut gewesen. MKA 56 Zwischen km 16,800 bis 17,650 wurde die Hauptkabeltrasse (Vorabmaßnahme) nur zur Hälfte in den Schotter eingebaut, da die angrenzende Schallschutzwand inkl. Fundament im Anschluss des Kabeltiefbaus in neue Lage versetzt werden sollte. Durch eine zwischenzeitliche Umplanung der Lärmschutzwand bleiben die alten Fundamente unberührt, sodass die neu gebaute Kabeltrasse nach Umbau der Lärmschutzwand nun doch erneut zurückgebaut wird und in geänderter Endlage eingebaut werden muss. Dementsprechend entstehen hier zusätzliche Leistungen auch bei der Bauüberwachung, die vorher nicht vorhersehbar waren. Der AN hat bereits den Kabeltiefbau der Hauptmaßnahme im Auftrag.
- 24.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 80 - m Bereich des Gleisneubaus in Leverkusen zwischen dem Möbelhaus Trends und der EÜ Manforter Straße liegen zwei Gasleitungen der OGE im Druckbereich der neuen Bahnlasten. Aufgrund der bis zur Ausführung fehlenden Leitungsvereinbarung zwischen DB und Leitungsbetreiber wurden zum Schutz der Gasleitungen zwei Hilfsbrücken eingebaut. Diese sollen den Zeitraum überbrücken indem eine Leitungsvereinbarung in Kraft tritt und der Mantelschutz der Gasleitungen verlängert wird, sodass anschließend eine lastfreie Überbrückung der Bahnlasten vorliegt. Die Hilfsbrückenreservierung läuft voraussichtlich bis Sommer 2026. Der Ausbau der Hilfsbrücken ist abhängig vom Terminplan des Betreibers OGE und den dafür notwendigen Sperrpausen. Der AN wird die zusätzlichen Vermessungsarbeiten, die Betra-Antragsstellung, den Ausbau der Brücken und den Bahndammaufbau begleiten. Der Einbau der Hilfsbrücken im Zusammenhang mit dem Gleisneubau in Leverkusen wurde bereits durch den AN begleitet.
- 24.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 91 - Im Rahmen einer Abnahmeprüfung hat der Abnahmeprüfer angeordnet, dass das neue Ausfahrisgnal 04P2 zu versetzen ist. Die Signalsicht an der Bestandsanlage war nicht ausreichend gegeben. Der neue Signalstandort des Ausfahrsignals ist gemäß Planung Leit- und Sicherungstechnik aufzustellen. Hierfür sollen Markierungen zur Lokalisierung an den jeweiligen Schwellen angezcihnet werden.
- 24.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 5 - Umfangreiche Vorarbeit und Kenntnis des Baufeldes des gebundenen Auftragnehmers (AN), die Beauftragung eines neuen AN würde eine intensive Einarbeitung erfordern und wäre damit nicht wirtschaftlich.
- 24.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 90 - Im Rahmen der Baumaßnahme RRX sind Beschädigungen an einer Bestandsanlage aufgefallen. Bei dem Schaden handelt es sich um einen beschädigten Anschlusskabel an der Gleisfeldbeleuchtung. Die entsprechende Schadensmeldung für den beschädigten Anschluss an der Gleisfeldbeleuchtung in Langenfeld erfolgte nach Bekanntwerden des Schadenfalls durch die Bauüberwachung. Die Schadensbeseitgung an der GFB in Langenfeld ist eine erforderliche zusätzliche Leistung fertigzustellen ist. Die Ausführung der Arbeiten an der Beleuchtung erfolgt durch DB Services und ist durch eine Bauüberwachung zu begleiten und abzunehmen. Der AN ist bereits für die Überwachungsleistungen im Fachgewerk EEA beauftragt und mit der Maßnahme, der Örtlichkeit und den betrieblichen Bedingungen im Detail vertraut.
- 24.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 76 Der Neubau der 10kV Trafostation am ESTW Modul Leverkusen-Küpersteg ist für die Versorgung der nachgelagerten Elektrischen Energieanlagen u.a. des ESTW-A Modul-Gebäude, der Verkehrsstation Küppersteg (Personenbahnhöfe) und GSM-R-Anlage zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich um betriebsrelevante Anlagen, welche durch die 10kV Trafostation mit versorgt werden. Der AN ist gemäß Hauptvertrag für die Zusammenhangsarbeiten EEA für das ursprünglich geplante Niederstromnetz beauftragt. Die Stromversorgung über die 10 kV Trafostation ist ein zusätzlicher Bestandteil der geplanten Versorgung, sodass ein Wechsel des AN zu keiner klaren Abgrenzung der technischen Verantwortung in seiner Funktion als Bauüberwacher führen würde. Bei einem Wechsel des AN würde es zusätzliche Schwierigkeiten bei der Überwachung/ Steuerung des Bauvertrags für die Umsetzung der Maßnahme geben. Aus Sicht des PM kann nur ein AN für die Überwachung eines Bauvertrags verantwortlich sein.
- 27.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 82 Die ursprüngliche Planung sah die Realisierung des Überspannungsschutzes an den Modulstandorten KLMI, KLA und KDRE nicht vor. Die Firma Siemens hat dementsprechend keine Realisierung der ÜSS zusammenhängend mit der Stromversorgung vorgenommen. Das Fehlen der ÜSS an den o.g. Modulen wurde seitens Abnahmeprüfers deshalb auch nicht in den Abnahmeniederschriften schriftlich festgehalten. Dieser Punkt ist auch nicht im Mängelprotokoll aufgeführt, da es nicht in Planungsunterlagen enthalten war. Eine nachträgliche Planung für die ÜSS-Realisierung wurde erforderlich. Die nachträgliche Realisierung der ÜSS hat Auswirkungen auf die Schnittstelle LZB. Für diesen zusätzlichen Aufwand wird eine separate Planung und eine Abnahme durchgeführt.
- 29.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 34 Die planfestgestellte Baustraße bahnrechts im Bereich von km 10,469 - 10,7 kann aufgrund von erheblichen Höhenunterschieden in der Topografie und den daraus resultierenden Anschlussschwierigkeiten nicht umgesetzt werden, so dass die Nutzung einer ursprünglich vorgesehenen Baustraße parrallel zum Gleis entfällt. Als Gegensteuerungsmaßnahme wurde in Höhe ca. km 10,6 - 10,7 ldB und nördlich in Höhe ca. km 10,9 - 10,95 die Nutzung zusätzlicher BE Flächen mit den Behörden vereinbart. Um die kurzfristige Herstellung der BE-Flächen zu sichern war vorab als Auflage der Umweltbehörde eine Beweissicherung erforderlich gewesen.
- 16.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 28 - Nach dem spätesten Leistungsende ist die Bearbeitung von Nachtragsforderungen der Bau-AN weiterhin durch den AN erforderlich, weil die Bauleistung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen ist (Restleistungen, Mängelbeseitigung u.Ä.). Außerdem ist das Betreiben einer aktiven Nachtragsabwehr/ eines Nachtragsmanagements und die Begelitung der NEuPP-Listen weiterhin durch die Baücherwachung erforderlich. Die obene gbebschriebene Leistung muss weiterhin durch den AN durchgeführt werden, da dieser die Umsetzung der Leistung der Verträge der Bau AN überwacht und die bisherigen Nachtragssachverhalte bearbeitet hat. Nur der AN kennt alle technischen Zusammenhänge und kann historienbedingt die Bewertung der Nachträge, MKA und BHA durchführen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da er sich zunächst einmal in alle zu bewertende Bauverträge einarbeiten müssten und die Realisierung der Bauleistung seit 2020 für betroffene Gewerke zurückverfolgen müsste.
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 63 Mit Verschiebung der Inbetriebnahme vom 26.08.2023 auf den 24.09.2024 sind zusätzliche Sperrpausen und damit einhergehend eisenbahnbetriebliche Leistungen gemäß Anlage 1.2 im Hauptvertrag erforderlich. In diesem Zeitraum hat der technisch Berechtigte die Beseitigung diverser Rest.- und Inbetriebnahmerelevanter Mängelbeseitungsmaßnahmen überwacht. Demnach sind weitere Überwachungstätigkeiten mit Verschiebung der IBN notwendig um die Qualität und Sicherheit des Projektes zu gewährleisten. Dieser zusätzliche Bedarf an Sperrpausen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Für die in Los 2 beschriebenen Maßnahmen und die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen ist gem. Anl. 1.2 "eisenbahnbetrieblichen Leistungen" bereits Bestandteil des Hauptvertrages, sodass der Gesamtcharakter der Beauftragung unverändert bleibt. MKA 88 Um die Umsetzung aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Baumaßnahmen sicherzustellen sind im Verlauf der Bauausführung zusätzliche Sperrpausen und Zugpausen nötig geworden. Gemäß Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung zum Vertrag Bauüberwachung Ziffer 1.3 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ist das Mengengerüst für die betrieblichen Leistungen durch die Bauphasenplanung dargestellt. Der zusätzliche Bedarf an Sperrpausen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, sodass diese kein Bestandteil der Bauphasenplanung gewesen ist. Die Bauphasenplanung aus Anlage 12 ist gemäß Anlage 1.0 Absatz 1.3 maßgeblich für die Kalkulation zu berücksichtigen. Demnach wurden für diese zusätzlichen Sperrpausen im HV keine Eisenbahnbetrieblichen Leistungen aus Anlage 1.2 einkalkuliert. Die Eisenbahnbetrieblichen Leistungen gemäß Anlage 1.2 für die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen sind bereits Bestandteil des Hauptvertrags.
- 01.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 075 Die Installation einer Straßenbeleuchtung am ESTW Modulgebäude in Küppersteg ist eine erforderliche zusätzliche Leistung die aus Arbeitsschutzrechtlichen Aspekten fertigzustellen und abzunehmen ist. Die Ausführung der Beleuchtung erfolgt durch RPS GmbH und ist durch eine Bauüberwachung zu begleiten und abzunehmen. Der AN ist bereits für die BÜW der Bauleistungen im Fachgewerk EEA beauftragt und mit der Maßnahme, der Örtlichkeit und den Arbeiten des Bau AN im Detail vertraut. Die Abstimmungen zu den Arbeiten für die Straßenbeleuchtung erfolgen im Zusammenhang mit den Baubesprechungen, die der AN federführend durchführt. Somit ergeben sich Synergieeffekte, sodass keine zusätzliche Kosten für die Teilnahme an Besprechungen und zusätzliche Zeit für die Einarbeitung in die Verträge des Bau AN entstehen.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ54 Für die Baumaßnahmen aus Los 2 ist neben der Bauüberwachung OB und KIB eine Bauüberwachung OLA erforderlich, um die Baufeldfreiheit zu Beginn und die Befahrbarkeit zum Ende der jeweiligen Sperrpausenzu sicherzustellen. Dazu zählen das Verschwenken der OLAKettenwerke, das Verlegen von Speiseleitungen, das Muffen und Verlängern von OSE-Steuerkabel und ähnliches. Für die in Los 3 beschriebenen OLA-Maßnahmen ist gemäß Anlage 2 "Personaleinsatz" bereits eine Bauüberwachung OLA über den Hauptvertrag beauftragt, sodass der Gesamtcharakter der Beauftragung unverändert bleibt.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA100) Im Bereich des Gleisneubaus in Leverkusen Im Bereich zwischen dem Möbelhaus Trends und der EÜ Manforter Straße liegen zwei Gasleitungen der OGE im Druckbereich der neuen Bahnlasten. Aufgrund der bis zur Ausführung fehlenden Leitungsvereinbarung zwischen DB und Leitungsbetreiber wurden zum Schutz dieser Gasleitungen zwei Hilfsbrücken eingebaut. Diese sollen den Zeitraum überbrücken indem eine Leitungsvereinbarung in Kraft tritt und der Mantelschutz der Gasleitungen verlängert wird, sodass anschließend eine lastfreie Überbrückung der Bahnlasten vorliegt. Die Hilfsbrückenreservierung endet im Mai 2025. Der Ausbau der Hilfsbrücken sowie das die Gleislagenvermessung werden vom AN im Rahmen seiner Überwachungsfunktion begleitet begleitet.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 006) Umfangreiche Vorarbeit und Kenntnis des Baufeldes des gebundenen Auftragnehmers (AN), die Beauftragung eines neuen AN würde eine intensive Einarbeitung erfordern und wäre damit nicht wirtschaftlich.
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 0035 - Im Rahmen der Kampfmittelsondierung an der Heinrich-von-Stephan-Str. wurden bei der Öffnung von Anomalien organoleptische Auffälligkeiten in Form von ungewöhnlichen Verfärbungen des Bodens festgestellt. Es handelt sich hier um Auffüllungsmaterial im Bereich von Altlastenverdachtsflächen. Die Arbeiten wurden daher sofort eingestellt. Damit die Arbeiten unter Berücksichtigung von ggf. erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen kurzfristig wieder aufgenommen werden können, ist eine Untersuchung und Auswertung des organoleptisch auffälligen Bodens erforderlich. Dieser Umstand war zum Zeitraum der Ausschreibung nicht bekannt und ist deshalb eine unvorhegesehene Leistung.
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 104 - Nach dem spätesten Leistungsende ist die Bearbeitung von NAchtragsforderungen der Bau-AN weiterhin durch den Auftragnehmer erforderlich, weil die Bauleistung nich nicht vollumfänglich abgeschlossen ist. Hierzu zählen unteranderem die Restleistungen, Mängelbeseitungsmaßnahmen und Ähnliches. Das Betreiben einer aktiven Nachtragsabwehr und die Begleitung der NEuPP-Listen soll weiterhin durch den Auftragnehmer sichergerstellt werden.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 110 - Um die Umsetzung aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Baumaßnahmen sicherzustellen sind im Verlauf der Bauausführung zustäzliche Sperrpausen und Zugpausen nötig geworden. Gemäß Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung zum Vertrag Bauüberwachung Ziffer 1.3 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ist das Mengengerüst für die betrieblichen Leistungen durch die Bauphasenplanung dargestellt. Der zusätzliche Bedarf an Sperrpausen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, sodass diese kein Bestandteil der Bauphasenplanung gewesen ist. Die Bauphasenplanung aus Anlage 12 ist gemäß Anlage 1.0 Absatz 1.3 maßgeblich für die Kalkulation zu berücksichtigen. Demnach wurden für diese zusätzlichen Sperrpausen im HV keine Eisenbahnbetrieblichen Leistungen aus Anlage 1.2 einkalkuliert. Die Eisenbahnbetrieblichen Leistungen gemäß Anlage 1.2 für die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen sind bereits Bestandteil des Hauptvertrags.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Umfangreiche Vorarbeit und Kenntnis des Baufeldes des gebundenen Auftragnehmers (AN), die Beauftragung eines neuen AN würde eine intensive Einarbeitung erfordern und wäre damit nicht wirtschaftlich.
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Bautätigkeiten hat sich herausgestellt, dass das Umsetzen eines Havariekonzeptes unumgänglich ist. Die Maßnahme wird durch die ausführende Firma umgesetzt, die die Bauleistung der Infrastrukturanpassung durchführt. Das Havariekonzept erfordert unter anderem die Errichtung von HV 73 Schränken zur Inbetriebnahmephase, sodass die Fahrstraßensicherung und die Wiederaufnahme des Betriebes im Falle einer Stellwerksstörung gewährleistet wird. Die Begleitung und Koordination erfolgt über die Bauüberwachung.
- 04.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 111 Um die Umsetzung aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Baumaßnahmen sicherzustellen sind im Verlauf der Bauausführung zustäzliche Sperrpausen und Zugpausen nötig geworden. Dieser zusätzliche Bedarf an Sperrpausen wurde durch eine Baueffizienzprüfung der Zentrale (damals I.NIG 3) ausgearbeitet. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, sodass diese Sperrpausen kein Bestandteil der Bauphasenplanung waren. Die Bauphasenplanung aus Anlage 12 ist gemäß Anlage 1.0 Absatz 1.3 maßgeblich für die Kalkulation zu berücksichtigen. Demnacht wurden für diese zusätzlichen Sperrpausen im HV keine Eisenbahnbetrieblichen Leistungen aus Anlage 1.2 einkalkuliert. Die eisenbahnbetrieblichen Leistungen gemäß Anlage 1.2 für die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen sind bereits Bestandteil des Hauptvertrags.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die Umsetzung aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Baumaßnahmen sicherzustellen sind im Verlauf der Bauausführung zusätzliche Sperrpausen und Zugpausen nötig geworden. Gemäß Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung zum Vertrag Bauüberwachung Ziffer 1.3 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ist das Mengengerüst für die betrieblichen Leistungen durch die Bauphasenplanung dargestellt. Der zusätzliche Bedarf an Sperrpausen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, sodass diese kein Bestandteil der Bauphasenplanung gewesen ist. Die Bauphasenplanung aus Anlage 12 ist gemäß Anlage 1.0 Absatz 1.3 maßgeblich für die Kalkulation zu berücksichtigen. Demnach wurden für diese zusätzlichen Sperrpausen im HV keine Eisenbahnbetrieblichen Leistungen aus Anlage 1.2 einkalkuliert. Die Eisenbahnbetrieblichen Leistungen gemäß Anlage 1.2 für die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen sind bereits Bestandteil des Hauptvertrags.
- 14.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Vermessung der Anlagen ist nach aktuellem DB REF 2016 in den Planungsabschnitten 1.2, 1.3 und PA 8.0 erforderlich geworden, da die Errichtung ursprünglich auf Grundlage des früheren DB REF erfolgte. Die Grundleistungen der fachtechnischen Bauüberwachung, die zusätzlich notwendigen eisenbahnbetrieblichen Leistungen und bauaufsichtlichen Leistungen ergeben sich durch die Nouvellierung der KoRil 883.2000.
- 16.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 086 - Die ursprüngliche Planung sah die Realisierung der OSE Blitzschutzanlage im Rahmen des ESTW-A- in Düsseldorf Reisholz nicht vor. Mit der Vergabeinheit VE8011 sind die zu überwachenden Maßnahmen an den Oberleitungsanlagen im Los 3 des Hauptvertrages der BUW beschrieben. Diese beinhalten die Anpassung der Streckentrennung, das Erstellen und Anschließen eines NEtzersatzaggregates, das Umsetzen der OSE in das Modulgebäude und den Rückbau der Kabel Außenanalge. Eine nachträgliche Planung der OSE Blitzschutzanlage wurde erforderlich. Die nachträgliche Realisierung der Blitzschutzanlage schützt das Gebäude, die Anlagen und Personen vor den zerstörerischen Auswirkungen von Blitzeinschlägen.
- 16.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 104 (106) - Nach dem spätesten Leistungsende ist die Bearbeitung von NAchtragsforderungen der Bau-AN weiterhin durch den Auftragnehmer erforderlich, weil die Bauleistung nich nicht vollumfänglich abgeschlossen ist. Hierzu zählen unteranderem die Restleistungen, Mängelbeseitungsmaßnahmen und Ähnliches. Das Betreiben einer aktiven Nachtragsabwehr und die Begleitung der NEuPP-Listen soll weiterhin durch den Auftragnehmer sichergerstellt werden. 104 (108) - Nach dem spätesten Leistungsende ist die Bearbeitung von Nachtragsforderungen der Bau-AN weiterhin durch den Auftragnehmer erforderlich, weil die Bauleistung nich nicht vollumfänglich abgeschlossen ist. Hierzu zählen unteranderem die Restleistungen, Mängelbeseitungsmaßnahmen und Ähnliches. Das Betreiben einer aktiven Nachtragsabwehr und die Begleitung der NEuPP-Listen soll weiterhin durch den Auftraqnehmer sicherqerstellt werden.
- 04.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 110 - Um die Umsetzung aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Baumaßnahmen sicherzustellen sind im Verlauf der Bauausführung zustäzliche Sperrpausen und Zugpausen nötig geworden. Gemäß Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung zum Vertrag Bauüberwachung Ziffer 1.3 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ist das Mengengerüst für die betrieblichen Leistungen durch die Bauphasenplanung dargestellt. Der zusätzliche Bedarf an Sperrpausen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, sodass diese kein Bestandteil der Bauphasenplanung gewesen ist. Die Bauphasenplanung aus Anlage 12 ist gemäß Anlage 1.0 Absatz 1.3 maßgeblich für die Kalkulation zu berücksichtigen. Demnach wurden für diese zusätzlichen Sperrpausen im HV keine Eisenbahnbetrieblichen Leistungen aus Anlage 1.2 einkalkuliert. Die Eisenbahnbetrieblichen Leistungen gemäß Anlage 1.2 für die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen sind bereits Bestandteil des Hauptvertrags.
- 25.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 104 - Nach dem spätesten Leistungsende ist die Bearbeitung von Nachtragsforderungen der Bau-AN weiterhin durch den Auftragnehmer erforderlich, weil die Bauleistung nich nicht vollumfänglich abgeschlossen ist. Hierzu zählen unteranderem die Restleistungen, Mängelbeseitungsmaßnahmen und Ähnliches. Das Betreiben einer aktiven Nachtragsabwehr und die Begleitung der NEuPP-Listen soll weiterhin durch den Auftragnehmer sichergerstellt werden.
- 25.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 110 - Um die Umsetzung aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Baumaßnahmen sicherzustellen sind im Verlauf der Bauausführung zustäzliche Sperrpausen und Zugpausen nötig geworden. Gemäß Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung zum Vertrag Bauüberwachung Ziffer 1.3 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ist das Mengengerüst für die betrieblichen Leistungen durch die Bauphasenplanung dargestellt. Der zusätzliche Bedarf an Sperrpausen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, sodass diese kein Bestandteil der Bauphasenplanung gewesen ist. Die Bauphasenplanung aus Anlage 12 ist gemäß Anlage 1.0 Absatz 1.3 maßgeblich für die Kalkulation zu berücksichtigen. Demnach wurden für diese zusätzlichen Sperrpausen im HV keine Eisenbahnbetrieblichen Leistungen aus Anlage 1.2 einkalkuliert. Die Eisenbahnbetrieblichen Leistungen gemäß Anlage 1.2 für die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen sind bereits Bestandteil des Hauptvertrags. 115 - Um die Umsetzung aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Baumaßnahmen sicherzustellen sind im Verlauf der Bauausführung zustäzliche Sperrpausen und Zugpausen nötig geworden. Gemäß Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung zum Vertrag Bauüberwachung Ziffer 1.3 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ist das Mengengerüst für die betrieblichen Leistungen durch die Bauphasenplanung dargestellt. Der zusätzliche Bedarf an Sperrpausen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, sodass diese kein Bestandteil der Bauphasenplanung gewesen ist. Die Bauphasenplanung aus Anlage 12 ist gemäß Anlage 1.0 Absatz 1.3 maßgeblich für die Kalkulation zu berücksichtigen. Demnach wurden für diese zusätzlichen Sperrpausen im HV keine Eisenbahnbetrieblichen Leistungen aus Anlage 1.2 einkalkuliert. Die Eisenbahnbetrieblichen Leistungen gemäß Anlage 1.2 für die in der Bauphasenplanung enthaltenen Sperrpausen sind bereits Bestandteil des Hauptvertrags.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Bauüberwachungsleistungen 740 m Netz Röblingen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauueberwachungsleistungen-740-m-netz-roeblingen-81369d23) · Zuschlag 13.03.2024 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [BIM-Planung: Ergänzungspaket S11 - TM 1 Ausbau der Erftbahn Los 1 und 2 Entwurfs- und Genehmigungsplanung (i.W. Lph 3-4 , Option Lph 6-7)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-ergaenzungspaket-s11-tm-1-ausbau-der-erftbahn-los-1-und-2-0da5975f) · Zuschlag 08.03.2023 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [2. S-Bahn-Stammstrecke München, Beratungsleistungen im Bereich Geotechnik in der Planungs- und Realisierungsphase (VE 234a)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-beratungsleistungen-im-bereich-6e7f4857) · Zuschlag 22.03.2022 an Einzelunternehmen aus Weinheim
- [ESTW Flörsheim, Planungsleistungen für das Gewerk Verkehrsanlagen: Los 1 Netz Frankfurt Los 2 Netz Mainz](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-floersheim-planungsleistungen-fuer-das-gewerk-verkehrsanlagen-los-1e344129) · Zuschlag 30.08.2021 an Sweco GmbH
- [Ausführungsplanung BSO/ TSO Rostock-Warnemünde](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ausfuehrungsplanung-bso-tso-rostock-warnemuende-ffd950ab) · Zuschlag 19.07.2021 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-abs-hagen-siegen-hanau-los-3-c777a3e6) · Zuschlag 28.06.2021 an DB Engineering & Consulting GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Duisburg](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/duisburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=156dbc4c-2231-4848-92d2-36c0ec23974d. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rrx-buew-pa-12-13-72-73-und-pa-80-d3770d43
