# RRX Bedienstandort Düsseldorf Ausschreibung Kabeltiefbau

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Düsseldorf am 26.07.2022 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Rail GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: RRX Bedienstandort Düsseldorf Ausschreibung Kabeltiefbau
- Wo: Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 27.07.2022 bis 31.05.2024
- Zuschlag an: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 26.07.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Peter Gross Rail GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-rail-gmbh-co-kg), St. Ingbert

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: c017ffc1-d9fd-4272-8ae3-cc101fb3f24b

## Verlauf

- 17.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA4: Der AN hat zwecks Vertragserfüllung zusätzliche Leistungen zu erbringen: 1. Danach benötigte er wegen des Rückbaues des alten und des Baues des neuen Kabeltroges zwischen KAS Element Nr. 25 und 14, entgegen der ursprünglichen Planung, beide Kabelwege gleichzeitig. Hierfür zusätzlich ein provisorischer Kabelkanal errichtet. 2. Es sei zu längeren Wartezeiten seines NU (Fa. DBD Services) gekommen. 3. Wegen ungenügend ausgeschriebener Leistungsanforderungen, mussten Zusatzleistungen wie das Versetzen, Umsetzen und die Neuerrichtung von Kabelverteilerschränken ausfgeführt werden. Die betreffenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Kabeltiefbau und können hiervon zeitlich nicht getrennt werden. Es handelt sich um Ergänzungen der stets zu erbringenden Leistung und keine eigenständigen, in sich abgeschlossenen Leistungen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen deshalb im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen, damit der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Bedingt durch den Bauablauf, ist es deshalb nicht möglich, die zusätzlichen Leistungen gesondert an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.
- 27.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 15 Ursprünglich war vorgesehen, dass die neue Trafostation sowie das neue Betonschalthaus TK vor Fertigstellung der Kabelführung und der TK-Umschaltung durch einen separaten Bauauftragnehmer realisiert werden. Da es jedoch bei mehreren Ausschreibungsversuchen keine Bieter bzw. Interessenten gab, konnte die geplante Umsetzung in dieser Form nicht erfolgen. Hierfür sind zusätzliche Leistungen in Form einer erweiterten Ausführungsplanung für das Kabelführungssystem sowie die TKTechnik erforderlich. Diese zusätzlichen Planungsleistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsverzeichnisses und stellen somit eine zusätzliche, nachtragsfähige Leistung dar. Es musste zur Sicherstellung der Bauabläufe im Bereich der TKKabel eine technisch notwendige Zwischenlösung geschaffen werden, da die neuen TK-Kabel nicht wie ursprünglich vorgesehen an das neue Betonschalthaus TK angeschlossen und umgeschaltet werden konnten. Ansonsten wäre die Funktionalität der Bauzustände nicht gewährleistet. MKA 16 Ursprünglich war vorgesehen, dass die neue Trafostation sowie das neue Betonschalthaus TK vor Fertigstellung der Kabelführung und der TK-Umschaltung durch einen separaten Bauauftragnehmer realisiert werden. Da es jedoch bei mehreren Ausschreibungsversuchen keine Bieter bzw. Interessenten gab, konnte die geplante Umsetzung in dieser Form nicht erfolgen. Hierfür sind zusätzliche Leistungen in Form einer erweiterten Ausführungsplanung für das Kabelführungssystem sowie die TKTechnik erforderlich. Diese zusätzlichen Planungsleistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsverzeichnisses und stellen somit eine zusätzliche, nachtragsfähige Leistung dar. Es musste zur Sicherstellung der Bauabläufe im Bereich der TKKabel eine technisch notwendige Zwischenlösung geschaffen werden, da die neuen TK-Kabel nicht wie ursprünglich vorgesehen an das neue Betonschalthaus TK angeschlossen und umgeschaltet werden konnten. Ansonsten wäre die Funktionalität der Bauzustände nicht gewährleistet.
- 09.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 17: Zur Erfüllung des Bausolls sowie zusätzlicher Arbeiten wurden abweichend zu dem vertraglich vereinbarten Leistungszeitraum Leistungen im Rahmen einer Sperrpause in 2025 angeordnet. Für diese Arbeiten sind zusätzliche Aufwendungen bei der Baustelleneinrichtung und der Vorhaltung der Baustellenlogistik notwendig. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsolls, da der ursprünglich geplante Bauablauf keine späteren Sperrpausen vorgesehen hatte, und stellen somit eine zusätzliche, nachtragsfähige Leistung dar. Da die zu erbringenden Leistungen als Baustelleneinrichtung als Vorleistung der später durch den selben AN zu erbringenden Leistungen bzw. die Baustellenlogistik parallel dazu erfolgen soll, ist die Erbringung durch die Fa. Peter Groß weitaus weniger aufwändig, als bei Erbringung durch einen externen bzw. anderen AN. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand.
- 13.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA005 Trotz sorgfältiger Planung wurde während der Ausführung festgestellt, dass Mehrkosten aus einer Ausfallschicht entstanden ist. Auf Grund eines fehlerhaften Betra-Antrages konnte die Betra nicht rechtzeitig veröffentlicht werden. Daher konnten die geplanten Stopfarbeiten vom 27.06.2023 auf den 28.06.2023 nicht ausgeführt werden. Die Projektleitung sagte die Arbeiten kurzfristig ab. Daraus entstand eine Ausfallschicht beim AN. Es handelt sich um eine Zusatzleistung, die nicht vorhersehbar war und den Gesamtcharakter des Auftrags nicht beeinflusst. MKA009 Trotz sorgfältiger Planung wurde während der Ausführung festgestellt, dass Mehrkosten aus Stillstandszeiten entstanden sind. Diese Stillstandszeiten sind auf Grund der fehlenden Schaltgruppe 1 und 7 in der zuständigen Betra erzeugt worden. Die beiden Schaltgruppen mussten ausgeschaltet sein, um an der BE-Fläche ein- bzw auszugleisen. Daher konnte der AN nicht wie geplant die Arbeiten beginnen und musste auf eine Nachmeldung der Betra warten. Daraus ergeben sich die angemeldeten Stillstandszeiten. Es handelt sich um eine Zusatzleistung, die nicht vorhersehbar war und den Gesamtcharakter des Auftrags nicht beeinflusst.
- 13.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 13) Der AN hat zwecks Vertragserfüllung zusätzliche Leistungen erbringen müssen. Dabei handelt es sich um Mehrkosten, die durch den Ausbau von DK II Material entlang der Strecke 2650, entstanden sind. Die Zulage zur ZII Entsorgung war nicht Teil des HLV und sind dem Grunde nach anzuerkennen. Die Mehrkosten aus der DK Analytik und die Mehrkosten aus der verlängerten Analyse, wegen Nachanalysiierung DK zurs. Baggertransporte sind dem Grunde nach nicht gerechtfertigt, da diese nicht angeordnet bzw. der Verzicht auf eine solche Analytik schriftlich dokumentiert wurde. 1.8 Die betreffenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Kabeltiefbau und können hiervon zeitlich nicht getrennt werden. Es handelt sich um Ergänzungen der stets zu erbringenden Leistung und keine eigenständigen, in sich abgeschlossenen Leistungen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen deshalb im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen, damit der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Bedingt durch den Bauablauf, ist es deshalb nicht möglich, die zusätzlichen Leistungen gesondert an einen anderen Auftragnehmer
- 20.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 6 Der AN hat zwecks Vertragserfüllung zusätzliche Leistungen erbringen müssen. Dabei handelt es sich um Mehrkosten Aufgrund fehlender gleisgebundener Fahrtwege für die Baustellen Logistik, sowie die Suche, Anmietung, Herrichtung, Entsorgung und das zurück versetzen der Flächen in den Urzustand. Sowie das Vorkommen von Zauneidechsen und dem japanischen Staudenknöterich im Arbeitsbereich. Die damit verbundenen, umwelttechnischen Auflagen führten zu einem Mehraufwand. Die betreffenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Kabeltiefbau und können hiervon zeitlich nicht getrennt werden. Es handelt sich um Ergänzungen der stets zu erbringenden Leistung und keine eigenständigen, in sich abgeschlossenen Leistungen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen deshalb im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen, damit der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Bedingt durch den Bauablauf, ist es deshalb nicht möglich, die zusätzlichen Leistungen gesondert an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. MKA 8 Der AN hat zwecks Vertragserfüllung zusätzliche Leistungen erbringen müssen. Dabei handelt es sich um Mehrkosten aufgrund örtlicher Erfordernisse und Engstellen, die nur mittels eines aufgeständerten Kabelkanals umfahren werden konnten. Hierzu wurde die AG-seitige Anordnung vorgelegt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des HLV und sind dem Grunde nach anzuerkennen. Die betreffenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Kabeltiefbau und können hiervon zeitlich nicht getrennt werden. Es handelt sich um Ergänzungen der stets zu erbringenden Leistung und keine eigenständigen, in sich abgeschlossenen Leistungen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen deshalb im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen, damit der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Bedingt durch den Bauablauf, ist es deshalb nicht möglich, die zusätzlichen Leistungen gesondert an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.
- 28.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 010 Der AN hat zwecks Vertragserfüllung zusätzliche Leistungen erbringen müssen. Da der geplante Kabeltrog der Gr. II aufgrund von Engstellen im Baufeld nicht gebaut werden konnte, sollte ein aufgeständerter Kabeltrog verwendet werden. Dieser wurde zwar materialisiert, konnte aber nicht gebaut werden, da der zuständige ALV dem Einbau des aufgeständerten Kabeltrogs widersprach. Somit musste das Kabel in einen Bestandstrog gelegt werden. Der Mehraufwand durch das Sichern der Bestandskabel sowie das Reinigen und Schlitzen der Bestandströge wird in dieser Anzeige der Leistungsänderung 10 behandelt. Die betreffenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Kabeltiefbau und können hiervon zeitlich nicht getrennt werden. Es handelt sich um Ergänzungen der stets zu erbringenden Leistung und keine eigenständigen, in sich abgeschlossenen Leistungen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen deshalb im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen, damit der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Bedingt durch den Bauablauf, ist es deshalb nicht möglich, die zusätzlichen Leistungen gesondert an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.
- 03.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 012 Der AN hat zwecks Vertragserfüllung zusätzliche Leistungen erbringen müssen. Dabei handelt es sich um Mehrkosten, die durch angeordnete Belastungsstopfgänge seitens der Projektleitung entstanden sind. Es wurden drei Belastungsstopfgänge angeordnet von denen eine von drei fristgerecht abgesagt wurde. Die anderen zwei Stopfschichten sind dem Grunde nach gerechtfertigt. Die betreffenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Kabeltiefbau und können hiervon zeitlich nicht getrennt werden. Es handelt sich um Ergänzungen der stets zu erbringenden Leistung und keine eigenständigen, in sich abgeschlossenen Leistungen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen deshalb im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen, damit der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Bedingt durch den Bauablauf, ist es deshalb nicht möglich, die zusätzlichen Leistungen gesondert an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.
- 10.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 Trotz sorgfältiger Planung sind während der Ausführung Mehrkosten entstanden, die auf eine fehlerhaften bzw. unzureichenden Betra zurückzuführen sind. Dabei handelt es sich um Mehrkosten, die durch Grünschnittarbeiten und Kabelverlegung im Bestandstrog entstanden sind. Die Arbeiten konnten nicht wie geplant maschinell durchgeführt werden, da die baubetriebliche Anmeldung die Arbeiten im Gleis nicht abgedeckt hatte. Daher mussten die Arbeiten händisch durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Zusatzleistung, die nicht vorhersehbar war und den Gesamtcharakter des Auftrags nicht beeinflusst.
- 15.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 18: Seitens des Auftraggebers wurden die Anforderung an den Endzustand geändert, sodass ein Bauzustand "KVZ-Variante" umgesetzt werden sollte. Die Leistung zum Umsetzung des Bauzustandes umfassen Kabelarbeiten, Erdungsarbeiten, Entsorgungsarbeiten und die Ausführungsplanung des neuen Bauzustandes. Der Bauzustand sowie die dazu notwendigen Arbeiten waren nicht Teil der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung und stellen somit eine zusätzliche nachtragsfähige Leistung dar. Da die zu erbringenden Leistungen im Kontext der übrigen durch die Fa. Peter Groß zu erbringenden Leistungen liegen, ist die Erbringung durch die Fa. Peter Groß weitaus weniger aufwändig, als bei Erbringung durch einen externen bzw. anderen AN. Die Fa. Peter Groß ist bereits als Ausführungsverantwörtlicher auf der Baustelle eingerichtet und kann die Leistungen mit weniger Aufwand umsetzen, als ein externer bzw. ein anderer AN. Durch Einbindung eines weiteren AN für die Leistungserbringung müssen die Kosten für die Einarbeitung in das Projekt sowie das Risiko gegenseitiger Behinderungen und Verzögerungen einkalkuliert werden. Eine übergeordnete Koordination der AN durch den AG erzeugt zusätzlichen Aufwand.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Peter Gross Rail GmbH & Co. KG erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=514c658b-eb33-4302-a4a8-f2f028e173ae. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rrx-bedienstandort-duesseldorf-ausschreibung-kabeltiefbau-514c658b
