# Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1241, Erweiterung 6 EÜ, 4 Stützwände, LSW

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Leverkusen am 09.07.2020 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Bochum.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1241, Erweiterung 6 EÜ, 4 Stützwände, LSW
- Wo: Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 20.08.2020 bis 15.12.2023
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Bochum
- Zuschlag am: 09.07.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Bochum

## Leistungsumfang

EÜ (FU) Carl-Rumpff-Str. (km 9,977) inkl. LSW I b EÜ Willy-Brandt-Ring (km 10,724 Stützwand I (km 10,742 – 10,875) EÜ Manforter Str. (km 11,195) Stützwand II (km 11,730 – 11,868) EÜ Rathenau Str. (km 11,900) Stützwand III (km 11,914 – 11,952) FU Rathenaustr. (km 11,964) Stützwand IV (km 11,976 – 12,145) EÜ (FU) Windthorststr. (km 12,342)

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45223210-1
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen](https://vergabeweiser.de/cpv/45223210-bauarbeiten-fuer-stahlkonstruktionen)
- Bekanntmachungs-ID: ceabc943-190d-4250-af77-05abb828ef6e

## Verlauf

- 15.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Hauptvertraglich ist die Herstellung einer Anti-Graffiti-Beschichtung nur für die Stützwände II und IV vorgesehen. Mit Aufstellung der Ausführungsplanung wurde allerdings festgelegt, dass an allen Bauwerken eine Beschichtung aufzubringen ist. Für die Bauwerke EÜ + FU + FÜ Rathenaustraße und die FU Windthorststraße entehen hierdurch Mehraufwendungen. Die Leistung kann durch den AN im Zuge seiner hauptvertraglich zu erbringenden Leistungen durchgeführt werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung ist dies das wirtschaftlichste Vorgehen. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 15.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 109 Anstelle einer Oberflächengestaltung mittels Besenstrich sollen die Unterbauten der EÜ/FÜ sowie FU Rathenaustraße mittels Strukturmatrizen in Verblendmauerwerk-Optik hergestellt werden. Um zudem die Decken der EÜ/FÜ und FU Rathenaustraße sowie FU Windthorststraße an den jeweiligen Bestand anzupassen soll hier anstelle einer glatten Schalung eine Schalung mit Brettstruktur eingesetzt werden. Der AN ist umfassend mit der Herstellung der Betonbauteile beauftragt. Eine Trennung der Oberflächengestaltung von der Betonage ist technisch nicht möglich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 27.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_136 Aufgrund von Setzungen im Bereich der FU und EÜ Rathenaustraße kam es zu Gleislagefehlern. Diese müssen durch zusätzliche Stopf- und Schweißarbeiten behoben werden. Aus Sicherheitsgründen müssen die Leistungen umgehend erfolgen, weshalb eine Neuvergabe nicht möglich ist. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. NT_132 Um eine Aussage über die Standfestigkeit des Bauwerks EÜ Rathenaustraße treffen zu können, ist es erforderlich, zusätzliche Untersuchungen am Bestand durchzuführen (Bewehrung freilegen, Kernbohrungen durchführen, Suchschachtungen durchführen etc.) sowie zusätzliche statische Berechnungen zu erstellen. Zur Gewährleistung des vorgesehenen Bauablauf müssen die Leistungen zeitnah und in engmaschiger Abstimmung mit den sonstigen Leistungen erfolgen. Demnach wäre eine Neuvergabe insbesondere unter logistischen und terminlichen Gesichtspunkten kritisch. Der AN ist in die Örtlichkeit und die Planunterlagen eingwiesen, sodass durch seine Ausführung Schnittstellenproblematiken vermieden werden. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. NT_113 Die Fugenfreilegung der FU Rathenaustraße ergab, dass es sich bei den Rahmenwänden um monolithische Bauwerke ohne Fugen handelt. Eine zusätzliche Nachweisführung des Bestandes im Endzustand musste daraufhin geführt werden. Folgende zus. Leistungen wurden erforderlich: - 16 Kernbohrungen zur Bestimmung der Druckfestigkeit des Bestandes - Raumfugen abstecken und herstellen - Einbau Deckentraggerüst - Bestandsdecke zurückbauen - Bestandsbewehrung der vorh. Widerlager vermessen - zus. Bewehrung liefern und einkleben Der AN ist mit den Teilrück-/Neubau der EÜ (FU) Rathenaustraße beauftragt. Zur Sicherung der Bauabläufe ist es notwendig, dass der AN selbst die zus. Leistungen zusammen mit seinen sonstigen vertraglichen Pflichten vollzieht. Hierdurch änderts sich nichts am Gesamtcharakter der Beauftragung. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen ist aus zeitlichen und damit wirtschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen. NT_108 Im Rahmen der Bauarbeiten an der FU Rathenaustraße sind zusätzliche Kleinmaßnahmen erforderlich, die folgende Leistungen umfassen: Rückbau eines Bestandsfundamentes, Rückbau von Gründungsträgern, Sicherung eines Findlings, Rückbau eines OLA-Mastfundamentes und einer Gründung eines Fernmeldekastens, Einbau von Leerrohren, Herstellung einer Pflasterung im Mörtelbett, Verankerung der Bauwerkskappe mit Brückenkappenankern, Lieferung und Montage eines Elektro-Anschlussschrankes. Die Arbeiten können jeweils durch den AN im Zuge seiner Hauptvertragsleistungen erbracht werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der Kleinmaßanhmen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Die Beauftragung eines weiteren AN, hätte zusätzliche Kosten für die Einweisung in die Örtlichkeit zur Folge. Zusätzlich wäre eine enge Abstimmung mit der ARGE vonnöten, wodurch ein zusätzlicher Aufwand zustande käme. NT_134 In Abstimmung mit der Energieversorgung Leverkusen sind folgende kleinräumige Leistungen im Bereich der EÜ und FU Rathenaustraße erforderlich: Freilegung von Rohrtrassen, Herstellung von Kabelgräben, Verlegung von Schutzrohren sowie Verlegung eines Polyrohrs. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ115 Aufgrund von statischen Erfordernissen war es notwendig, dass die Geh- und Radwegbrücke im Bereich der EÜ Rathenaustraße Halbrahmenkonstruktion, anstatt des vertraglich vorgesehenen Einfeldträgers, umgeplant wird. Die Konstruktion ist teilweise mit Fertigteilen und teilweise in Ortbetonbauweise herzustellen. Der AN in umfassend mit Bauleistungen im Bereich der EÜ Rathenaustraße beauftragt. Die Herstellung der Geh- und Radwegbrücke ist Vertragsgegenstand. Hier handelt es sich um eine geänderte Ausführungsvariante. Um die vorgesehene Terminkette nicht zu gefährten, logistsiche Komplikationen auszuschließen und keine Gewährleistungs- und Schnittstellenproblematiken zu provozieren, ist eine Neuvergabe der Leistung nicht möglich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 114 - Der AN wurde nachträglich mit der Planung und Herstellung einer aufgelösten Bohrpfahlwand mit aufgesetztem Torsionsbalken als Lückenschluss zwischen der Stützwand IV und der EÜ Dhünn beauftragt. Auf dem Torsionsbalken muss die zusätzliche Lärmschutzwand IIIc errichtet werden. In Anbetracht der Baustellenlogistik und der Terminkette für das Gesamtprojekt RRX ist es am wirtschaftlichsten, wenn die Lärmschutzwand durch den AN errichtet wird, da er mit seinem Gerät vor Ort und in die Örtlichkeit eingewiesen ist sowie die umliegenden Bauwerke errichtet. Somit werden Schnittstellenproblematiken vermieden. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 124 - Aufgrund von Forderungen der Stadt Leverkusen ist es erforderlich, dass für die Asphaltierungsarbeiten an der Rathenaustraße die Kreuzung Manforter Straße/Europaring mit einer transportablen Lichtsignalanlage ausgestattet wird. Die Leistung muss kurzfristig ausgeführt werden. Ein zusätzlicher Vergabeprozess ist daher nicht möglich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 28.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 111 - Im Zuge der Bauausführung im Bereich der FU Windthorststraße werden diverse zusätzliche und geänderte Leistungen erforderlich. Die Begründung für den Mehraufwand sind das Vorhandensein von unvorhergesehenen Bauhindernissen, Herstellung temporärer Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gleisanlage, fehlende Abrechnungspositionen im HLV und Untersuchungsmaßnahmen zur Ursachenerkundung für Wassereintritt. Der AN ist mit der Planung und Ausführung des Teilrück-/Neubaus der FU Windthorststraße beauftragt. Eine Trennung ist nicht möglich, weil die zus. Leistungen im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgen müssen. Die zusätzlichen Kleinmaßnahmen sind im Zuge der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten ohne separate Baustelleneinrichtung, zusätzlichen Anfahrten oder aufwändigen Abstimmungsgespräche ausführbar. Eine Trennung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen verbunden, die in Anbetracht des Umfangs der zus. Leistungen nicht zu rechtfertigen ist.
- 29.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA118: Die Erstellung bauwerksbezogener Inspektionsanweisungen ist erforderlich, da die RIL 801.1101 nach Vertragsschluss angepasst und ergänzt wurde und diese Leistung somit zum Bestandteil der genannten RIL wurde. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (ARGE RRX PA 1.2 Leverkusen) umfänglich mit der Erstellung der Bauwerksbücher im PA 1.2 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen/organisatorischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. // MKA119: Diese Leistungen sind aufgrund von Planungsänderungen erforderlich. Infolge der geänderten Ausführung des nördlichen Radwegs und der einhergehenden Festlegung zur Errichtung eines provisorischen südlichen Radwegs, kam es zu erforderlichen zusätzlichen Leistungen. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (ARGE RRX PA 1.2 Leverkusen) umfänglich mit der Herstellung des Fuß- und Radweges der FÜ Rathenaustraße im PA 1.2 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. // MKA120: Diese Leistung ist erforderlich, um die Verkehrsführung, Sicherheit sowie ordnungsgemäße Nutzung der Bauwerke FU Windthorsterstraße und EÜ Rathenaustraße zu gewährleisten. Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist der AN (ARGE RRX PA 1.2 Leverkusen) umfänglich mit der Verkehrssicherung der FU Windthorststraße sowie der EÜ Rathenaustraße im PA 1.2 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 110 - 1 . Es wurde ein Revisionskanal auf Anordnung der Projektleitung gedämmt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass Wasser ins Forum eintritt. Daraufhin wurden fünf Kernborhungen durch die Bodenplatte der betroffenen Räumen durchgeführt, um zu prüfen, ob das Wasser durch den verdämmten Kanal kommt. 2. Die Randwegausbildung ist in der Regel mit einer Breite von 80 cm auszuführen. Im Übergangsbereich zwischen der StW 4 und der StW 4 Lückenschluss wurde die erf. Breite des Randweges in der EP nicht berücksichtigt. Es wurde eine Anpassung des Übergangs erforderlich. 3. An der StW 4 wurde im Nachgang festgelegt, dass noch ein LST-Kabel zu verlegen ist. Hierfür war die Herstellung einer Kernbohrung in das bereits erstellte Bauwerk erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren AN hätte zusätzliche Kosten für die Einweisung in die Orlichkeit zur Folge. Zusätzlich wäre eine enge Abstimmung mit der ARGE vonnöten, wodurch ein zusätzlicher Aufwand zustande käme. 126 - Aufgrund straker Verunreinigungen des Bodenaushubs im Bereich der Stützwand IV sowie der FU Rathenaustraße mit organischen Anteilen und Bauschutt ist eine zusätzliche Aufbereitung des Materials erforderlich. Der AN ist hauptvertraglich mit dem Bodenaushub und dessen Bereitstellung beauftragt. Eine Trennung der zusätzlichen Aufbereitung von den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen ist technisch nicht umsetzbar. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Stadt Leverkusen konnte eine mehrwöchige Sperrung der Rathenaustraße nicht genehmigen. Nach mehreren Gesprächen wurde sich darauf verständigt, die Rathenaustraße fünf Arbeitstage lang für Abbrucharbeiten an der EÜ und FÜ Rathenaustraße zu sperren. Aufgrund des kurzen Zeitfensters wurde ein neues Abbruchkonzept erstellt, das anstelle eines Schutzgerüsts ein Fallbett zum Schutz des Fahrbahnbelags vorsieht. Das Fallbett ist schneller herzustellen und zurückzubauen als das Schutzgerüst. Somit bleibt mehr Zeit für die Abbrucharbeiten. Die Herstellung eines Fallbetts ist jedoch nicht Vertragsbestandteil. Der geschuldete Werkerfolg wird durch die geänderte Schutzmaßnahme nicht geändert. Die Änderung der vertraglich Vorgesehenen Leistung hat lediglich das Ziel, das kurze Zeitfenster für die Abbrucharbeiten optimal auszunutzen.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 130: Es werden folgende Kleinmaßnahmen im Bereich der EU Rathenaustraße erforderlich: - Drei Altbestandsfundamente von ehem. OLA-Masten sind nicht mehr erforderlich und müssen zurückgebaut werden, um Baufreiheit zu schaffen. - Es fehlen Leistungspositionen im HLV für Leistungen, die in der Entwurfsplanung vorgesehen sind. - Einbau zusätzlicher Leerrohre in die Fußgängerbrücke für die Verlegung von Versorgungsleitungen. Dies ist eine Forderung der Stadt Leverkusen. - Aufgrund einer Entwurfsänderung ist die Fugenausbildung zwischen Widerlager Neubau EU und Zwischenstück mittels Fugeneinsteckprofil nach DIN 7865 herzustellen. Eine Trennung dieser kleinräumigen Leistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 28.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 127 - Der AN war am 10.12.2020 mit der Planung (Entwurf und Ausführung) des Lückenschlussbauwerkes zwischen den Bauwerken Stützwand 11 und EU Rathen-austraße — „Stützwand 2 Lückenschluss" beauftragt worden, die mit NT-Nr. 5 (N T -Nr. 6 AN) beauftragt wurde. Hier folgt nun die Bauausführung des ca. 15m langen Lückenschlussbauwerkes als zusätzliche Leistung. Die ARGE RRX PA 1.2 Leverkusen ist zuvor mit der Planung des Lückenschlussbauwerkes beauftragt worden. Folglich ist die Bauausführung desselben als damit zusammenhängende Leistung zu betrachten, die aus technischen, wirtschaftlichen und Gewährleistungsgründen von ihr ausgeführt werden sollte, zumal das Lückenschlussgebäude die Stützwand 11 mit der EU Rathenaustraße verbindet und eine Einheit bilden wird.
- 04.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 148 - Im Laufe des Projektfortschritts sind zusätzliche Leistungen beauftragt worden, aus denen eine verlängerte Vorhaltungszeit für die Baustelleneinrichtung und die Verkehrssicherungen resultiert. Die Baustelleneinrichtung ist technisch nicht von den auszuführenden Leistungen zu trennen. Eine Neuvergabe kann daher nicht erfolgen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Bochum erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d2991ebf-7732-4ab3-b7f7-a929a1e1d928. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rhein-ruhr-express-rrx-pa-12-ve1241-erweiterung-6-eue-4-stuetzwaende-ceabc943
