# Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1209, Umbau VST Leverkusen Mitte

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Leverkusen am 15.03.2021 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Bochum.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1209, Umbau VST Leverkusen Mitte
- Wo: Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 04.05.2021 bis 21.07.2023
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Bochum
- Zuschlag am: 15.03.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Bochum

## Leistungsumfang

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte. Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom Außenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das Empfangsgebäude muss zurückgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhält neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere Lärmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. Lärmschutzwand zurückgebaut werden. Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurückgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung. Die vorh. Personenunterführung wird zum Vorplatz hin verlängert und führt unter das neue Gleis. Ebenso erhält der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgeführt wird. Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden. Die Entwässerung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen Flächen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45223500-1
- CPV-Bezeichnung: [Stahlbetonkonstruktionen](https://vergabeweiser.de/cpv/45223500-stahlbetonkonstruktionen)
- Bekanntmachungs-ID: 3db4ec17-2b20-4e75-9ec1-ad9c2707acfe

## Verlauf

- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Deklarationsanalytik der IGC GmbH vom 06.07.2021 hat sich ergeben, dass der Betonabbruch (Bereich Bf. Leverkusen-Mitte) aus den Lärmschutzwandsockeln, dem Betonpflaster, sowie der Bahnsteigunterkonstruktionen teilweise gemäß LAGA Z1.2 (anstatt wie vereinbart nach LAGA Z1.0 und Z1.1) mit zusätzlichen Kosten zu entsorgen sind. Der AN ist umfänglich im den Abbruch- und Entsorgungsleitungen Betonarbeiten im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Entsorgung des Abbruchs mit einer höheren Belastungseinstufung gemäß LAGA kann dabei nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie vertraglichen Gründen nicht möglich. (MKA44)
- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauarbeiten wird die Entsorgung von Aushubmaterial aus dem Bereich der Querungen in den PFA 4 und PFA 5 nach Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA160)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Werksplanung sind verschiedene Fragen zum Thema Treppenbeleuchtung Bahnsteig 2 entstanden . Diese mussen geprüft und den Gegebenheiten angepasst werden. Leider konnten die Angaben dann nicht mehr in der Werksplanung übernommen werden, da die Fertigung des Daches bereits terminiert war. Dies ist notwendig um die Sperrpause nicht zu gefährden. Die geänderte Beleuchtung wird nachträglich an der konstruktion Dach befestigt. Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung ändert nicht den Charakter des Vertrags (MKA5)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kampfmittelsondierungen sind Leistungen die durch den AG gestellt werden. Im Bereich der Stützwand konnten die Arbeiten nicht durch den AG gestellt werden, die Ausführenden Firma kein Gerät zum Termin zu verfügung stellen kann. Um hier die Arbeiten fristgerecht weiterführen zu können, muss Unterstützungsleistung des An zu Hilfe genommen werden. Das Gerät zum Verpressen der Anker , das von dem AN vor Ort bereits stht kann durch umrüstung und Stellung weiteren Subunternehmer für die Kampfmittelsondierung genutz werden. Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. Des Weiteren würden es zu erheblichen Störungen im Bauablauf führen. (MKA15)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · An beiden Kopfseiten des Bahnsteigs 3 im Bahnhof Leverkusen-Mitte war eine Baulücke aufgrund der alten Auflager der Bahnsteigplatten und den neuen Bahnsteigkanten-Formsteinen gegeben. Der Lückenschluss an den Kopfseiten des Bahnsteigs 3 war durch Ortbeton-Bahnsteigkanten herzustellen. Der AN ist umfänglich mit den Arbeiten zum Bahnsteig 3 beauftragt. Das Herstellen der Ortbeton-Bahnsteigkanten kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. (MKA42)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Erweiterung des Rhein-Ruhr-Express ist im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte auch die Erneuerung der Treppe zum Bahnsteig 2 zu erbringen. Die Erneuerung hat in der Sommersperrpause zu erfolgen. Der AN ist mit der Erneuerung des Bahnsteigs 2 sowie mit der Erweiterung der Personenunterführung der VST Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Erneuerung der Treppe zum Bahnsteig 2 kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. (MKA81)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Rückbaus des Bahnsteigdachs im Bahnhof Leverkusen-Mitte wurde bei Beprobungen der Stahlstützen festgestellt, dass diese einen Asbestanstrich haben und die Stützen daher zusätzlich separat zwischenzulagern und getrennt zu entsorgen sind. Der AN ist umfänglich im dem Rückbau sowie der Entsorgung des Bahnsteigdachs beauftragt. Die getrennte Zwischenlagerung und Entsorgung der asbestbelasteten Stahlstützen des Bahnsteigdachs kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. (MKA53)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Anpassungen am Bahnsteigs 2 (Mittelbahnsteig) für den Endzustand der VST Leverkusen-Mitte hat sich ergeben, dass neben der Erneuerung von Kopfplatte und Treppe auch die Entwässerungsrinne zu erneuern ist. Der AN ist mit der Erneuerung des Bahnsteigs 2 sowie mit der Erweiterung der Personenunterführung der VST Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Erneuerung der Entwässerungsrinne am Bahnsteig 2 kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. (MKA82)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · m Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) sind Abdecksteine vorhanden, deren Mörtel nicht mehr ausreichend fest ist. Diese sind zu erneuern und die entstehenden Fugen dauerelastisch herzustellen. Zudem müssen weitere Fugen an bestehenden BSK-Fertigteilen erneuert werden. In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. (MKA34)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) werden die Abdecksteine teilweise durch neue Steine ersetzt. Da es zwischen den alten und den neuen BSK-Fertigteilen zu einem Höhenversatz kommt, müssen die neuen Steine mittels Sägeschnitt auf Höhe gebracht und profiliert werden. In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. (MKA35)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur. Anbindung der neu verlegten Kabelrohrtrasse (Haupttrasse Bahnsteig 2) sind zusätzliche Schachteinführungen am Bestandsschacht notwendig. Dies war während der Planung nicht ersichtlich. Die Mehraufwendungen sind nicht Bestandteil des HV. Die Leistung Anbindung an den Bestandschacht ist technisch nur schwer trennbar von der Leistung verlegung der neuen Kabelrohrtrasse. Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. Darüber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden. (MKA28)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Energieversorgung im TK-Haus ist ein neues Versorgungskabel durch die PU zu verlegen. Für die Kabelverlegung in der PU ist die PU-Wand entsprechendd zu schlitzen und auszustemmen. Für den Zugang zum TK-Raum sind anschließend Kernbohrungen in den TK-Raum hergestellt. Der AN ist umfänglich im den Betonarbeiten an der Personenunterführung beauftragt. Das Schlitzen, Stämmen und Bohren zur Verlegung einer Versorgungsleitung zum TK-Raum kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. (MKA52)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die LZB Kabel im Bereich der Gleise Gleis 5, 2 und 3 müssen im Zeitraum der Sperrpause umgelegt und gesichert werden. Bei diese Leistung handelt es sich um eine Zusätzliche Leistung aufgrund der Ausbohlung der Gleise um diese als Baustraße nutzen zu können. Die Leistungen ist technisch kaum abgrenzbar zu den im Gleis ausgeführten Leistungen Ausbohlen. Um können im Bereich der anderen Kabelsicherungen mit ausgeführt werden Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. Darüber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.Zusätzlich müste einen weitere Firma im Gleisbereich koordiniert werden. (MKA8)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Herstellung der Mikropfähle für die neue LSW muss auf Grund des zu geringen Abeitsraumes ein Teil der in diesem Bereich stehenden Rampe Süd abgebrochen und wieder neu aufgebaut werden. Die Leistungen ist technisch nicht abgrenzbar zu der LeistungHerstellung der Mikropfähle, da es sich um das gleiche Bauwerk handelt. Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. Darüber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden. (MKA20)
- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen des Abbruch der alten Bahnsteigdachfundamente ist festgestellt worden, das die Fundament bis an die Kabeltrasse betoniert wurden. Dies war vorher nicht erkennbar. In diesem Bereichen ist ein maschineller Abruch der Fundament nicht ohne beeinträchtigung der in betriebbefindlicher Kabeltrassen möglich. Daher ist hier einen Handabrruch erforderlich. Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung ändert nicht den Charakter des Vertrags. (MKA17)
- 14.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Herstellung des Bahnsteig 3 sind Stopfarbeiten an Gleis 5 notwendig. Diese sollten durch den AN (anderen Projektteil RRX) durchgeführt werden. Diese Leistungen verzögern sich so weit, das die Leistungen anderes ausgeführt werden muss. Die Leistung ist zwingen für die Freigabe des Bahnsteiges erforderlich Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. Des Weiteren müssen die Leistungen kurzfristig ausgeführt werden, da die Leistung zwingen für die Freigabe der Leistung An Innutzungnahme Bahnsteig 3 notwendig sind. (MKA24)
- 14.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Abbrucharbeiten sowie den Neubauarbeiten Bahnsteig 2 und 3 wurde festgestelle, dass im Bereich der Kabeltarsse weiter unbekannte Kabel lagen . Im Weiteren wurden durch ein anderes Projekt weitere Kabel zur Verlegung durch die Bahnsteige angekündigt. Unter diesen Umständen ist die geplante Kabeltrasse Größe IV zu klein. Daher wurde einen Größer Kabeltrasse Größe V gefordert. Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung ändert nicht den Charakter des Vertrags. (MKA19)
- 14.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Umbauarbeiten am Bahnsteig 2 und 3 sind diverse zusätzliche Leistungen im Bereich der 50Hz- sowie TK-Anlagen erforderlich geworden. Unteranderem wurden größere Kabelquerschnitte, zusätzliches LWL-Kabel, Klemmmaterial und Kupfererdungskabel notwendig. Der AN ist umfänglich mit der Herstellung der der 50Hz-Anlagen sowie der TK-Anlagen der Bahnsteige des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die kleinteilig zusätzlichen Leistungen im Zuge der Bahnsteig-Neubauten können nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. (MKA78)
- 14.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund des grunden Zustandes des Abdecksteine Bahnsteigkante Gleis 2 wurde entschieden die Absdecksteinen nicht neuzubauen. Es werden lediglich die Losten Steinen ausgebaut und wieder neu eingesetzt. Des weitern wird die Oberfläche der Steinen neu beschichtet. Die Leistung schließt an die Leistungbereich Neubau der Obefläche Bahnsteig 2 an und ist durch die Schnittestellen technisch schwer zu trennen.Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. Darüber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden. (MKA22)
- 14.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Rückbauarbeiten TK Anlagen (z.BS. DAS etc) wurde vom BM angefragt, ob diese entgegen des LV nicht entsorgt sondern eingelager werden können. Es wird derzeit vom BM geprüft ob diese als zusätzliche Anlage nochmal eingebaut werden. Daher sollten die Tk Anlagen eingelagert werden. Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung ändert nicht den Charakter des Vertrags. (MKA23)
- 10.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA21- Da seitens der örtlichen Stadtwerke und des AG keine Stromversorgung bereitgestellt werden konnte, musste die Stromversorgung des östlichen Baufeldes zeitweise mittels eines Aggregates sichergestellt werden. Die Leistung war kurzfristig notwendig, um den Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten und so den Projektfortschritt und die Fertigstellungstermine zu sichern. Durch die temporäre Maßnahme verändert sich der Charakter des Gesamtauftrages nicht.
- 10.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA1- Im Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) ist es notwendig, den Gefahrenbereich durch eine spezielle Pflaster-Schraffur zu kennzeichnen. Hierfür muss das bereits verlegte Pflaster wiederaufgenommen werden und die neue Schraffur verlegt werden. Hieran angepasst müssen auch die taktlen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder in die Schraffur versetzt werden.Um keine Beeinträchtigung des Bauablaufes zu generieren und so die vereinbarten Vertragstermin zu halten, muss die Leistung kurzfristig ausgeführt werden. Dies wäre mit einem zusätzlichen Vergabeprozess nicht möglich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA10- Im Rahmen des Rückbaus des Daches im Bereich des 3. Bahnsteigs musste die vorhandene Kiesschüttung zum Teil in Handchachtung ausgebaut werden. Die Handschachtung ist hauptvertraglich nicht vorgesehen.In Anbetracht des Umfangs und Wertes der Zusatzleistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Insbesondere vor dem Hintegrund der termingerechten Ausführung und der starken Verzahnung mit den übrigen Rückbauleistungen wäre die Neuvergabe nicht sinnvoll. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA16- Da die Baugrube des Fundamentes für den treppenaufgang am Bahnsteig 2 die Zuwegung zur Baustelle blockiert, muss durch den AN eine Behelfsbrücke montiert, unterhalten und demontiert werden. Dies ist hauptvertraglich nicht vorgesehen.In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Leistung wäre ein zusätzlicher Vergabeprozess unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA27- Aufgrund einer geänderte Planung soll die Sammelerdung in eine separarte Trasse gelegt werden. Dadurch werden Kleinscghächte zur Verbindung der Bahsnteigausstattung zur Sammelerdung notwendig. Diese werden alle 20 m angeordnet.Die Leistung ist technisch nicht von der Leistung Verlegung der Sammelerdung zu trennen.Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. Darüber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden. MKA29- Zur Aufstockung der Kabeltrasse sowie der Einbindung der bestehenden Hauptkabeltrasse waren durchgängig Kabelschächte der Größe 5 notwendig, während hauptvertraglich auch Schächte Gr. 4 vorgesehen sind. Als Anfangs- und Endschacht war jeweils ein Schacht der Größe 7 zu verbauen. Die zusätzlichen Schächte der Größe 5 und 7 waren aufgrund des engen Zeitrahmens in Ortbetonbauweise herzustellen.Da es sich hierbei um terminkritische Leistungen handelt, die aufgrund ihres Umfangs und Wertes keine Änderung am Gesamtcharakter des Auftrages bewirken, wäre ein zusätzlicher Vergabeprozess aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA31- Da die Überkangskonstruktion im Bereich des Bahnsteigs 2/EÜ Rathenaustraße nicht ausgebaut werden kann, ist es notwendig, sie provisorisch abzudichten und zu reinigen. Hierzu ist der Rückbau und die Erneuerung des Schutzbetons sowie das Spülen der vorhandenen Entwässerungsleitung notwendig. In Anbetracht des geringen Wertes und Umfangs der Zusatzleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA32- Aufgrund der geringen Aufbauhöhe des Überbaus an der EÜ Rathenaustraße ist es zur Sicherstellung ausreichender Entwässerung notwendig, die vorhandene Kastenrinne durch eine Drain-Flachrinne zu ersetzen und den Pflasterbelag in einem Drain-Mörtelbett einzubauen. Die Leistungen haben einen verhältnismäßig kleinen Umfang und können durch den AN im Rahmen seiner übrigen geschuldeten Leistungen erbracht werden. So kann die termingerechte Fertigstellung des Bauwerkes sichergestellt werden. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA33- Im Bereich des Bahnsteigs 2 kommt es zu einer Kollision der neuen Kabeltrasse mit dem Überbau. Aus diesem Grund muss am Überbau eine Kernbohrung hergestellt werden, um die Kabel außen am Überbau vorbeizuführen. Für die Abzweige für Beleuchtungsmasten und Beschallung sind ebenfalls Kernbohrungen und der Einbau von Leerrohren notwendig. In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 10.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA43- Aus Platzgründen ist es erforderlich, die neue Kabeltrasse bauzeitlich durch den Verbau des Aufzugschachts am Bahnsteig 2 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte zu verlegen. An der Verbauwand des Schachtes sind dafür Konsolen zu befestigen, um die neue Kabeltrasse daran anzuhängen. Der AN ist umfänglich mit den Verbauarbeiten im Bereich des Aufzugschachts am Bahnsteig 2 beauftragt. Das Anbringen der Konsolen und die Befestigung der neuen Kabeltrasse kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA45- m Rahmen der Inbetriebnahme des Bahnsteigs 2 im Bahnhof Leverkusen-Mitte wurde festgestellt, dass die bereits vorhandenen Oberleitungsmasten auf dem Bahnsteig 2 keinen Kletterschutz haben. Dieser ist für die IBN zwingend erforderlich und ist vorerst durch ein Provisorium herzustellen. Der AN ist umfänglich mit den Arbeiten zum Bahnsteig 2 beauftragt. Das Herstellen eines provisorischen Kletterschutzes an den dortigen Oberleitungsmasten im Rahmen der IBN kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA49- Am nördlichen Kopf des Bahnsteig 3 im Bahnhof Leverkusen-Mitte wird die bestehende Rampe durch die vorhandene Kabeltrasse sowie einen OL-Mast eingeengt. Da die bahnparallele Kabeltrasse nicht überbaut werden kann, ist dort zum Schutz des Bestands-Kabelkanals eine Ortbetonwand mit Kragarm herzustellen. Der AN ist umfänglich mit den Arbeiten am Bahnsteig 3 bzw. der dortigen Rampe beauftragt. Das Herstellen der Ortbetonwand mit Kragarm zum Schutz des Bestands-Kabelkanals kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA50- Gemäß Ausführungsplanung sollte die Kabeltrasse am Bahnsteig 2 im letzten Kabelschacht enden. Es ist allerdings notwendig, dass die Trasse an bis an die neue Trasse eines Drittunternehmens herangeführt wird. Die Verlängerung der Trasse ist nicht Vertragsgegenstand.In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA51- Da der vorhandene Ringbalken des TK-Hauses höher liegt als es der Entwurfsplanung zu entnehmen war, kann der Querträger des Bahnsteigsdachs nicht montiert werden. Aus diesem Grund ist der Ringbalken zurückzuschneiden und eine Aussparung für den Träger herzustellen.Die Leistungen sind terminkritisch. Im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Fertigstellungstermine ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA57- Im Rahmen der Erweiterung des Rhein-Ruhr-Express ist im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte ist der Verbau bzw. der Bauzustand des Bahnhofsvorplatzes in der Ausführung zu planen. Der AN ist bereits mit der Erbringung der Standsicherheitsnachweise für Baubehelfe beauftragt. Die Erstellung der Ausführungsplanung für die Verbaue bzw. der Bauzustände kann dabei nur schwer von den bisher vereinbarten Planungsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA59- Im Zuge der Erneuerung von Bahnsteig 2 und 3 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte sind für die bestehende Gleisquerung zusätzliche Leistungen zur Instandsetzung erforderlich. Die dortige Querung ist in offener Bauweise zu Prüfen und zur Aufnahme weiterer Leitungen instand zu setzen. Der AN ist umfänglich mit den Kabeltiefbauarbeiten im Bereich der Bahnsteige 2 und 3 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die abschnittsweisen zusätzlich zu erbringenden Leistungen an der Bestandsquerung könnten nur nicht oder nur schwer von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA
- 10.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA1- m Rahmen des Abbruchs am Bahnsteig 2 der VST-Leverkusen-Mitte ist der Teilabbruch des PU-Gesims-Balkens im Hochdruck-Düsenstrahl-Verfahren (anstatt per Sägeschnitt) erforderlich. Diese Leistung ist im Hauptvertrags-LV nicht enthalten. Der AN ist im Zuge des Umbaus der VST-Leverkusen-Mitte umfänglich mit den Abbrucharbeiten an den Bahnsteigen beauftragt. Die Änderung des Teilabbruch des PU-Gesims-Balkens im Hochdruck-Düsenstrahl-Verfahren kann dabei kaum von den bisherigen Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA39- Da die hauptvertraglich vereinbarten Kabelquerschnitte für die 50Hz-Anlage zu schwach dimensioniert sind, ist aus Sicherheitsgründen jeweils der nächstgrößere Querschnitt einzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine geänderte Materialdimensionierung für die hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Dies kann technisch nicht voneinander getrennt werden. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 10.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA68- m Zuge der geändert auszuführenden Rammarbeiten zum Umbau der VST-Leverkusen-Mitte sind zusätzlich die entsprechenden Stopfbereitschaften zur Sicherung der IST-Gleislagen (S-Bahn und F-Bahn) bereitzustelle. Der AN ist im Rahmen seiner Rammarbeiten umfänglich mit der Vorhaltung von Stopfbereitschaften beauftragt. Die weiteren Stopfbereitschaften für den Gleisbereich an der VST-Leverkusen-Mitte könnten dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA70- Zur Vermeidung von (bei anderen Dächern bereits entstandenen) Problemen bei der Bahnsteigdach-Entwässerung, sind (entgegen der ursprünglichen Planung) am Bahnsteigdach 1 an jeder Dachstützenachse vertikale Entwässerungsleitungen (Fallrohre) herzustellen. Der AN ist umfänglich mit der Herstellung der Bahnsteigdächer am Bahnhof Leverkusen-Mitte beauftragt. Kleinteilige Änderungen bezüglich der Planung und Ausführung der Bahnsteigdach-Entwässerungen können nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser Änderungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA76- m Rahmen des Umbaus der Verkehrsstation VST-Leverkusen-Mitte ist über der Treppe des Mittelbahnsteigs (Gleis 3 und 4) zusätzlich ein Medienkanal für die Treppenbeleuchtung auf dem Bahnsteig erforderlich. Diese Leistung ist im Hauptvertrags-LV nicht enthalten. Der AN ist im Zuge des Umbaus der VST-Leverkusen-Mitte umfänglich mit der Herstellung der Bahnsteigbeleuchtungen beauftragt. Die Herstellung eines Kabelkanals für die Treppenbeleuchtung auf dem Bahnsteig kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA79- MKA 76 - Zusätzlicher Medienkanal. MKA80- Gemäß AG-seitiger Ausführungsplanung ist die Höhe des Fußbodenaufbaus abweichend von der Ausschreibung mit nur 5,0 cm vorgesehen. Die Pflastersteine der Verlängerung der Personenunterführung der VST Leverkusen-Mitte sind daher auf Maß zu schneiden. Der AN ist mit der Herstellung der Verlängerung der Personenunterführung beauftragt. Das Zuschneiden der Pflastersteine für die PU kann dabei nur schwer von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA83- Zur Sicherung und Zugänglichkeit der OLA-Masterdungen bzw. OLA-Mastgründungen am Bahnsteig der VST Leverkusen-Mitte sind diese zusätzlich mit Stahlplatten auszurüsten, da dort bereits Korrosion festgestellt wurde. Der AN ist umfänglich mit dem Rückbau und der Erneuerung der Bahnsteig beauftragt. Die Sicherung und Zugänglichkeit der OLA-Masterdungen bzw. OLA-Mastgründungen kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA92- Damit am Dach der PU im Bereich des Vorplatzes eine Beleuchtung installiert werden konnte, ist es erforderlich, dass zusätzliche Medienkanäle installiert werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 03.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 77 - Im Rahmen des Einpflegens der Aufzughöhe in das Dachmodell zum Bahnsteig des Gleises 1 und 2 (gemäß AG-seitiger Vorgabe analog zum Bahnsteig der Gleise 3 und 4) der VST-Leverkusen-Mitte wurde festgestellt, dass die Höhe des Bahnsteigdachs in der Ausführungsplanung anzupassen ist. Eine Dacherhöhung um 145mm ist in der AP zu berücksichtigen. Der AN ist für den Umbau der VST-Leverkusen-Mitte umfänglich mit der Ausführungsplanung zu den Bahnsteigen, Aufzügen und Dächern beauftragt. Die Anpassung der AP zum Aufzug und Dach des Bahnsteigs der Gleise 1 und 2 kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 040)Gemäß Ausführungsplanung hat eine Umstellung des Bahnsteigs 3 von Fertigteilbahnsteig auf konventionelle Bauweise zu erfolgen, wodurch die Erdungsanschlüsse der Oberleitungsmasten am Bahnsteig 3 nicht mehr zugänglich sind. Zum Erhalt der Zugänglichkeit sind Schächte aus Stahlmatten als Provisorium um die Mastfundamente zu errichten. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 004) Anstelle der hauptvertraglich geschuldeten Gründung der Stützwand an Bahnsteig 3 als Tiefengründung mit Stahrohrpfählen, ist es aus statisch-konstruktiven Gründen erforderlich, die Gründung als aufgelöste Bohrpfahlwand mit Rückverhängung durch Kleinbohrverpresspfähle in Ortbetonbauweise herzustellen. Der AN ist mit der Herstellung einer Stützwand am Bahnsteig 3 beauftragt. Die Leistung ist eng mit weiteren, umfassenden Leistungen verknüpft. Um keine Schnittstellenpreoblematiken zu provozieren und den geplanten Bauablauf nicht zu gefährden, ist eine Neuvergabe an einen weiteren AN ausgeschlossen. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 041) Zum Schutz der im Baufeld vorhandenen Bäume ist es erforderlich, dass jeweils ein Baumschutz angebracht, unterhalten und rückgebaut wird. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 24.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der Rampe am Bahnsteig 3 muss der Pflasterbelag passend zum Belag des Bahnsteiges sowie ein taktiles Blindenleitsystem hergestellt werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 24.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von Differenzen zwischen dem Schalplan und dem Absteckplan des Daches 1 kam es zu Höhenunterschieden der Treppenwangen. Hierdurch kam es zu Mehraufwendungen durch Unterbrechungen, Umdisponierungen und der Wiederaufnahme der Leistungen. Zusätzlich mussten Futterplatten und Verschaubungen zum Ausgleich der Höhendifferenzen hergestellt und montiert werden. Hierbei handelt es sich um Mehraufwendungen von geringem Ausmaß, die aufgrund ihres Wertes und ihres Umfangs keine Änderung am Gesamtcharakter des Hauptauftrages bewirken.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 84 - Für den Berich des Vorplatzes der PU bei km 11,842 soll eine Dachverglasung für die ausgeschriebenen Sheds geplant, geliefert und montiert werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 86 - Zusätzlich zu der übrigen Ausstattung, sollen im Bereich des 1. – 5. Gleises Kameras installiert werden. Hierfür müssen entsprechende Halterungen geplant, hergestellt und montiert werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 91 - Zusätzlich zu der übrigen Ausstattung, sollen im Bereich des 3. – 5. Gleises Fahrtanzeiger installiert werden. Hierfür müssen entsprechende Halterungen geplant, hergestellt und montiert werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 014 Aufgrund von fehlender Kampfmittelfreiheit konnten die geplanten Verpresspfahlarbeiten nicht termingerecht begonnen werden. Hierdurch sind Stillstandskosten angefallen. Hierbei handelt es sich um einen kurrzzeitigen Stillstand einer Verpresspfahl-Kolonne, welcher keinen Einfluss auf den Gesamtablauf des Projektes hat und damit den Gesamtcharakter des Hauptauftrages nicht verändert.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 036 Im Bereich der Rampe Nord des Bahnsteigs 3 verläuft ein Bestands-Kabelkanal, der mit einem Provisorium zu schützen ist. Die Errichtung des Provisoriums ist für die Freigabe der Rampe als Zugang für Fußgänger zum Bahnsteig 3 erforderlich. Unter logistischen und terminlichen Gesichtspunkten wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind MKA 066 Im Rahmen der hauptvertraglich auszuführenden Kabelverlegearbeiten an der 50 Hz-Anlage sind diverse kleinräumige Zusatzleistungen erforderlich geworden (Anklemmen, Umverlegen, Prüfen von Kabeln, Demontage von Kabeln, Uhren, Kameras, Montage und Demontage von Beleuchtungs-Provisorien). In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind MKA 094 Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes muss ein Radweg hergestellt werden. Der AN ist mit seinen Geräten vor Ort und in die Örtlichkeit eingewiesen. Zur Sicherstellung des Bauablaufes des Gesamtprojektes ist es daher am effizientesten, wenn die zusätzliche Leistung durch den AN ausgeführt wird. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind MKA 095 Als Sicherheitsmaßnahme muss am Flachmast des Mittelbahnsteigs, im Bereich des Rampe des 5. Gleises, ein Kletterschutz angebracht werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Bochum erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=eda05a3e-5e0f-460a-a69a-1a06e0edb7e3. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rhein-ruhr-express-rrx-pa-12-ve1209-umbau-vst-leverkusen-mitte-3db4ec17
