# Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverklusen Küppersteg und PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen, Oberleitungsarbeiten

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Leverkusen am 09.03.2020 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverklusen Küppersteg und PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen, Oberleitungsarbeiten
- Wo: Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 26.03.2021 bis 17.11.2023
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 09.03.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 756769f2-d327-4097-a33d-3ac29520e824

## Verlauf

- 03.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA31- Im Rahmen des Umzuges der Ortssteuereinrichtung (OSE) in das neue ESTW-Leverkusen, ist zusätzlich ein Flexrohr zum Schutz des OSE-Kabels zum Masttrennschalter (MTS) inklusive der entsprechenden Erdarbeiten erforderlich. Der AN ist umfänglich mit allen Leistungen zur Fernwirkanlage / OSE im Planabschnitt PA 1.2 beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Flexrohr-Verlegung können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen und preislichen Gründen nicht sinnvoll. MKA32- m Zuge der vertraglichen OLA-Leistungen sind teilweise im Baufeld befindliche Kabelkanäle der Ortssteuereinrichtung (OSE) für einen ungehinderten Zugang von Überschüttungen zu beräumen und von Bewuchs zusätzlich zu befreien. Der AN ist mit den Leistungen zur Herstellung der neuen Oberleitungsanlagen (hier OSE) im Planabschnitt PA 1.2 beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Freilegung der OSE-Kabelkanäle zur vertraglichen Kabelverlegung kann dabei vom AN umgehend mit erbracht werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA38- m Rahmen des OSE-Bit-Tests sind vom AN zusätzlich Vor- und Nacharbeiten (ausbolzen, schalten, sichern / entsichern, schalten, einbolzen) an der Oberleitungsschalteinrichtung (OSE) bzw. im Baufeld erforderlich. Der AN hat üblicherweise an den Tests und IBN der Anlagenteile teilzunehmen bzw. mitzuwirken, im Hauptvertrags-LV ist dazu allerdings keine Positionen vorhanden, die zur Abrechnung dieser Leistungen hätte herangezogen werden können. Die zusätzlichen Leistungen können nicht von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA40- m Zuge der Herstellung der Kettenwerksabspannungen sind aufgrund von zu geringen Abständen zwischen den Masten auch entsprechende Radspanner des Typs „beweglich/beweglich übereinander“ erforderlich. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.2 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen im Bereich Kettenwerksabspannungen können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA41- Zur Inbetriebnahme der Oberleitungsanlagen im Planabschnitt 1.2 Leverkusen ist aus sicherheitstechnischen Gründen am ESTW-Leverkusen zusätzlich ein Blitzschutzmodul zu liefern und zu installieren. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.2 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Installation eines Blitzschutzmoduls im können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA43- m Rahmen der Rückbauleistungen müssen zusätzlich Strom- und Ausgleichsverbinder zurückgebaut werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 04.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA56- Für die Umverlegung der S-Bahn- und F-Bahn-Speiseleitungen in die neuen Kabeltröge im Bereich des Bf. Langenfeld sind zusätzlich 30kV-Verbindungsmuffen zu liefern und zu montieren, da die Leitungen aufgrund der Bestands-Masttrassen für die Umverlegung geschnitten werden müssen. Der AN ist mit den Zusammenhangsmaßnahmen der Oberleitungsanlagen im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Umverlegung der S-Bahn- und F-Bahn-Speiseleitungen können dabei nicht von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA57- Für die Arbeiten an den Kabelkanälen zur Herstellung bzw. Umlegung der 15kV-Mittelspannungsleitungen sind die entsprechenden Kabelkanäle von der sie umgebenden Vegetation freizuschneiden (Grünschnitt). Der AN ist mit den Leistungen zur Herstellung der neuen Oberleitungsanlagen (hier 15 kV) im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zum Freischneiden (Grünschnitt) können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA59- Zur Inbetriebnahme der Oberleitungsanlagen im Planabschnitt 1.3 Langenfeld ist aus sicherheitstechnischen Gründen am ESTW-Langenfeld zusätzlich ein Blitzschutzmodul zu liefern. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Installation eines Blitzschutzmoduls können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA61- Zur Inbetriebnahme der Oberleitungsanlagen im Planabschnitt 1.3 Langenfeld ist aus sicherheitstechnischen Gründen am ESTW-Langenfeld zusätzlich ein Blitzschutzmodul zu liefern und zu installieren. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Installation eines Blitzschutzmoduls können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA63- Während der Inbetriebnahme-Sperrpause am 04.08.2023 wurde durch Unbekannte zwischen den Masten 14-15 und 15-19 Fahrdraht entwendet und damit das bestehende Kettenwerk beschädigt. Damit die Baustelle weiterhin komplikationslos abgewickelt werden konnte und um die Mitarbeiter auf der Baustelle zu schützen, war es erforderlich, kurzfristig die beschädigten, herunterhängenden Tragseile und sonstigen OLA-Komponenten provisorisch aus dem Gefahrenbereich hochzubinden. Da Gefahr in Verzug bestand, musste die Leistung umgehend ausgeführt werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung bleibt der Gesamtcharakter des Hauptauftrages hierdurch unverändert. MKA65- Aus sicherheitstechnischen Gründen sind zur betriebsfertigen Ausstattung der Oberleitungsanlagen im PA 1.3 aufgrund der geänderten Gleisbezeichnung (S-Bahngleise zu Ortsbahngleisen) geänderte bzw. zusätzliche Speiseleitungs-Schilder erforderlich. Zudem sind die Kabelkanäle für die 15 kV-Kabel mit Warnschildern zu versehen. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen für die Beschilderung von OLA-Masten und Kabelkanälen können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA66- Die Hängesäulen an den Masten ehem. N71 und N136c stören die Signalsicht. Die erforderlichen Mindestsichtbarkeiten sind nicht gegeben. Damit eine ausreichende Signalsicht hergestellt werden kann, müssen die Hängesäulen nachträglich versetzt und z. T. ausgetauscht werden. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Herstellung der Signalsichten können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA68- Für die Umverlegung der S-Bahn- und F-Bahn-Speiseleitungen in die neuen Kabeltröge im Bereich des Bf. Langenfeld sind zusätzlich 30kV-Verbindungsmuffen zu liefern und zu montieren, da die Leitungen aufgrund der Bestands-Masttrassen für die Umverlegung geschnitten werden müssen. Der AN ist mit den Zusammenhangsmaßnahmen der Oberleitungsanlagen im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Umverlegung der S-Bahn- und F-Bahn-Speiseleitungen können dabei nicht von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 04.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA37- Im Rahmen des Umzuges der Ortssteuereinrichtung (OSE) in das neue ESTW-Langenfeld, ist zusätzlich ein Flexrohr zum Schutz des OSE-Kabels zum Masttrennschalter (MTS) inklusive der entsprechenden Erdarbeiten erforderlich. Der AN ist umfänglich mit allen Leistungen zur Fernwirkanlage / OSE im Planabschnitt PA 1.3 beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Flexrohr-Verlegung können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA41- Zur Herstellung der betriebsfertigen Endlage von 15kV-OSE-Mittelspannungsleitungen sind diese zusätzlich in die bereits mit Sand befüllten Kabeltröge einzusanden bzw. die bereits vorhanden Bestandskabel in die neuen Kabeltröge (aus den provisorischen Trögen) umzuschwenken. Der AN ist mit den Leistungen zur Herstellung der neuen Oberleitungsanlagen (hier OSE) im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zum Einsanden bzw. Umschwenken von 15kV-OSE-Kabeln können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA48- Für reibungslosere Arbeitsabläufe in den IBN-Sperrpausen ist es erforderlich, dass ein AN mit der Umsetzung des Erdungskonzeptes für die Sperrpausen zwischen dem 23.06. und dem 15.09.2023 beauftragt wird. Dadurch wird vermieden, dass für jede Kolonne innerhalb des Baugleises ein eigener Bahnerdungsberechtigter einzusetzen ist. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV bereits mit der Planung, Herstellung sowie der Kontrolle von Bahnerdungsanlagen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zu diesem Bereich können für alle im Baufeld tätigen Kolonnen einheitlich vom AN gut mit erbracht, und zudem kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA49- Im Zuge der Planung und Ausführung der Oberleitungsanlage im Planabschnitt 1.3 sind gemäß Ausführungsplanung für die Maste 21-27a und N57 Ankerfundamente herzustellen, die im Hauptvertrags-LV nicht zur Vergütung berücksichtigt wurden. Der AN ist umfänglich mit der Ausführungsplanung und der Herstellung der OLA im PA 1.3 beauftragt. Die zusätzlichen zu vergütende Leistungen kann nicht von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht möglich. MKA51- Im Rahmen des OSE-Bit-Tests sind vom AN zusätzlich Vor- und Nacharbeiten (ausbolzen, schalten, sichern / entsichern, schalten, einbolzen) an der Oberleitungsschalteinrichtung (OSE) bzw. im Baufeld erforderlich. Der AN hat üblicherweise an den Tests und IBN der Anlagenteile teilzunehmen bzw. mitzuwirken, im Hauptvertrags-LV ist dazu allerdings keine Positionen vorhanden, die zur Abrechnung dieser Leistungen hätte herangezogen werden können. Die zusätzlichen Leistungen können nicht von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA53- Im Rahmen der Herstellung des Unterwerks des Bf. Langenfeld sind gemäß der freigegebenen AP für die Montage der 15-kV-Kabel zusätzlich Innenraum-Kabelendverschluss inklusive der entsprechenden Kabelschnellverleger zu liefern und zu montieren.Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen für die 15-kV-Kabel-Montage im Unterwerk können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA54- Aufgrund von zwei verschiedenen Einspeisegruppen an den Masten N43, N48, N71, N97, N112, N121, und N125 sind zusätzliche Driescher-Lasttrennschalter notwendig. Um bei Arbeiten an einem Stromkreis nicht beide abschalten zu müssen, sind gemäß RIL 997.0117 Lasttrennschalter mit einem Mindestabstand von 2,0m am jeweiligen Mast herzustellen. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen im Bereich Mastschalter an Flach- bzw. Winkelmasten können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA55- m Zuge der Herstellung der Kettenwerksabspannungen sind aufgrund von zu geringen Abständen zwischen den Masten auch entsprechende Radspanner des Typs „beweglich/beweglich übereinander“ erforderlich. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen im Bereich Kettenwerksabspannungen können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 04.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA38- Im Rahmen des OSE-Bit-Tests sind vom AN zusätzlich Vor- und Nacharbeiten (ausbolzen, schalten, sichern / entsichern, schalten, einbolzen) an der Oberleitungsschalteinrichtung (OSE) bzw. im Baufeld erforderlich. Der AN hat üblicherweise an den Tests und IBN der Anlagenteile teilzunehmen bzw. mitzuwirken, im Hauptvertrags-LV ist dazu allerdings keine Positionen vorhanden, die zur Abrechnung dieser Leistungen hätte herangezogen werden können. Die zusätzlichen Leistungen können nicht von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 19.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 022 Aufgrund der besonderen Bodenbeschaffenheit sind mehrfache Künzelungen erforderlich, um die Dimensionierung der Fundamentrohrlänge für die Erstellung der Ausführungsplanung ermitteln zu können. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV mit der Baugrunderkundung (Rammsondierung / Künzelung) sowie mit der Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt. Die zusätzlichen Künzelungen können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 24.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 - Aufgrund der besonderen Bodenbeschaffenheit sind mehrfache Künzelungen erforderlich, um die Dimensionierung der Fundamentrohrlänge für die Erstellung der Ausführungsplanung ermitteln zu können. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV mit der Baugrunderkundung (Rammsondierung / Künzelung) sowie mit der Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt. Die zusätzlichen Künzelungen können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 30 - Aufgrund von Beschädigungen ist das bereits verlegte OSE-K003-Kabel zu ersetzen. Dieses Kabel (NYY-O 40x2,5mm2) ist auf einer Länge von 966m zwischen VT1 und VT2 (Mast 11-20 und 12-14) rückzubauen, neu zu liefern und zu verlegen, sowie mit Kabelkennzeichnungsbänder zu kennzeichnen. Der AN ist im Rahmen des Umzugs der Ortssteuereinrichtung (OSE) in das ESTW-Leverkusen mit allen OSE-Leistungen beauftragt. Der Austausch des beschädigten OSE-Kabels kann dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 42: Im Rahmen der Planung der Oberleitungsanlage im Planabschnitt 1.3 sind zusätzlich diverse Planungsleistungen notwendig. Der Mast N58 ist im Standort, der Kettenwerksführung, und der Fundamentart umzuplanen. Im Bereich N54 bis N69 ist die Erdverlegung der Speiseleitung zu planen. Die Auflösung der Provisorien im Mast-Bereich 16-5 bis 16-11 sind zu planen. Der AN ist umfänglich mit der Ausführungsplanung und den statischen Berechnungen zur Herstellung der Oberleitungsanlage beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen können kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. Wie bereits unter Punkt c) dargestellt, können die Leistungen kaum (oder nur mit erheblichen Zusatzkosten) im erforderlichen Zeitrahmen gesondert ausgeschrieben, vergeben, und ausgeführt werden.
- 24.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA0062: Im Zeitraum der IBN 23 mussten die Speisekabel Köln-Mülheim S zur Sicherstellung der IBN in einen provisorischen Kabeltrog verlegt werden, da der Beton-Kabeltrog zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt war. Nach Abschluss des fertigen Kabeltiefbaus mussten die Kabel in der Sperrpause 15.03. - 18.03.2024 umverlegt werden. Durch die nachträgliche Umverlegung der Speisekabel Köln-Mülheim S sind Kabelmehrlängen entstanden, die vorerst gesichert und anschließend zurück gebaut werden müssen. Der AN ist umfassend mit 15kV-Kabelarbeiten beauftragt. Diese Leistung ist technisch direkt verknüpft mit den vertragsgegenständigen Kabelarbeiten, weshalb eine Trennung technisch unplausibel ist. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. // MKA0064: Zum Zeitpunkt des Verlegens der Mittelspannungskabel "Düsseldorf F" war kein Kabeltiefbau vorhanden. Daher wurden die beiden Kabel in einem provisorischen Kabeltrog verlegt. Der Kabeltiefbau für den Endzustand wurde im im Mai / Juni 2024 hergestellt werden. Die beiden Kabel müssen daher jeweils einmal geschnitten, zurück gebaut, umverlegt und danach wieder angemufft werden. Im Anschluss daran müssen zwei Kabelprüfungen vorgenommen werden. Der AN ist umfassend mit 15kV-Kabelarbeiten beauftragt. Diese Leistung ist technisch direkt verknüpft mit den vertragsgegenständigen Kabelarbeiten, weshalb eine Trennung technisch unplausibel ist. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 05.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 44: Im Zuge der Planung der OLA für den Planabschnitt 1.3 sind zusätzlich diverse Planungsleistungen notwendig. Dabei sind Rohrschwenkausleger als Sonderausleger statisch nachzuweisen sowie der internen Qualitätskontrolle zu unterziehen. An dieser Stelle betrifft dies nur den Sonderausleger des Mastes N52. Der AN ist umfänglich mit der Ausführungsplanung und den statischen Berechnungen zur Herstellung der Oberleitungsanlage beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen können kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 06.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 74 Im Zuge der Umplanung der 15kV-Kabelführung sind die beiden Speiseleitungen der Fernbahn Köln-Mühlheim (gemäß 46. Baubesprechung vom 23.03.2023) zu erneuern.Der AN ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen für die Erneuerung der beiden 15kV Speiseleitungen können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 80 - Bei den Blitzschutzmodulen sind Mängel aufgetreten, die der AN nicht zu verantworten hat. Diese Mängel müssen behoben werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 53 - Bei den Blitzschutzmodulen sind Mängel aufgetreten, die der AN nicht zu verantworten hat. Diese Mängel müssen behoben werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeih/erzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPITZKE SE erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Elektrifizierung Eifelstrecken - Voreifelbahn 2645 (Los 6, 7 und 8)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/elektrifizierung-eifelstrecken-voreifelbahn-2645-los-6-7-und-8-2188c243) · Zuschlag 17.07.2023 an European Trans Energy GmbH
- [Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/strecke-5522-und-strecke-5540-verbindungsgleis-laim-rbfstammstrecke-ab3bd4f0) · Zuschlag 22.11.2021 an STRABAG Rail GmbH
- [ESTW München Ost, VE 06, Oberleitungsanlage, OSE und Speiseleitungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-muenchen-ost-ve-06-oberleitungsanlage-ose-und-speiseleitungen-a307007a) · Zuschlag 30.08.2021 an Rail Power Systems GmbH
- [ABS/NBS - Bf Müllheim + Abschnitt Müllheim / Bf Schliengen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-bf-muellheim-abschnitt-muellheim-bf-schliengen-3074614a) · Zuschlag 14.07.2020 an European Trans Energy GmbH
- [EÜ Zollkanal und EÜ Harburger Chaussee](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/eue-zollkanal-und-eue-harburger-chaussee-49402d6b) · Zuschlag 29.06.2020 an Himmel u. Papesch Bauunternehmung GmbH
- [B007 Oberbau freie Strecke Nord uns Süd (Bereich Baschaide bis Rastatt Süd)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/b007-oberbau-freie-strecke-nord-uns-sued-bereich-baschaide-bis-rastatt-16e7bd00) · Zuschlag 20.12.2016 an Einzelunternehmen aus Frankfurt am Main

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Leverkusen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/leverkusen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=62e8d3ba-d5ec-4471-bdd1-d94971a59c51. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rhein-ruhr-express-rrx-pa-12-leverkusen-chempark-leverklusen-f6decfe6
