# Realisierung von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Bereich der EÜ und des EG in 19288 Ludwigslust

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Straßenbau in Ludwigslust am 03.03.2025 vergeben, Zuschlag an MUT Umwelttechnik GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Straßenbau: Realisierung von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Bereich der EÜ und des EG in 19288 Ludwigslust
- Wo: Ludwigslust, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 18.03.2025 bis 07.04.2026
- Zuschlag an: MUT Umwelttechnik GmbH
- Zuschlag am: 03.03.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [MUT Umwelttechnik GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/mut-umwelttechnik-gmbh), Ludwigslust

## Leistungsumfang

Mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung im km 170,828 sollen die ursprünglich (vor der Auflassung des BÜ´s) vorhandenen Verkehrs- und Wegebeziehungen wieder hergestellt werden. Dazu sind aufgrund des neu entstehenden Kreuzungspunktes mit der Bahnanlage Straßen und Grundstückszufahrten neu herzustellen bzw. wieder anzubinden. Es ist ein durchgehender barrierefreier Geh- und Radweg mit dem Anschluss von 3 Bahnsteigzugängen zu errichten. Mit dem Straßen- und Tiefbau sind dabei folgende Leistungen zu erbringen: - 2.800 t Boden aufnehmen und verwerten - ca. 150 m Staukanal herstellen - 160 m Grundwasserabsenkung - Errichtung von 2 Pumpwerken - 3.000 m² Asphalttragschicht - 1.600 m² Asphaltbinderschicht - 1.600 m² Asphaltdeckschicht - 1.800 m² lärmoptimierter Asphalt - 320 m Bordstein - 2.400 m² Verbundpflaster

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 38 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45233120-6
- CPV-Bezeichnung: [Straßenbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45233120-strassenbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 3b5389f9-25fb-4f2e-ab44-c4773151acbd

## Verlauf

- 03.12.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 08.01.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 05.03.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 24.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-001 Im Rahmen der Ausführungsplanung Straßen- und Tiefbau musste aufgrund des erforderlichen Sichtdreiecks im Bereich der Wöbbeliner Straße der Kreuzungsbereich neu konzipiert werden. Eine Simulation der Ein- und Ausfahrt in den EÜ-Bereich zeigte, dass bei der Ausfahrt aus der EÜ in Richtung Wöbbeliner Straße ein Fahrzeug zeitweise im toten Winkel verschwindet und daher ein Unfallschwerpunkt vorhanden war. Mit der überarbeiteten Planung zeigte sich nunmehr, dass sich die vom AN angezeigten alten Gebäudekeller im Baufeld befinden und daher als Baufreiheitsmaßnahme unbedingt entfernt werden müssen.
- 07.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-002 Im Bereich der erforderlichen Aushubarbeiten im Bereich der Kreuzung Wöbeliner Straße wurde vom AN ein alter nicht in Betrieb befindlicher RW-Schacht gefunden, der auch in den zur Verfügung stehenden Bestandsunterlagen nicht ausgewiesen war. Eine planerische Erfassung dieser zusätzlich erforderlichen Leistung war daher im Vorfeld nicht möglich. Ein Wechsel des AN bedeutet unverhältnismäßige zusätzliche Aufwendungen, wie Baustellenstandkosten, zusätzliche BE-Kosten. Zusätzliche Kosten für den Bauanlauf, Abbruch der Leistungen des aktuellen AN, Kosten für die Ausschreibung (eventuell sogar mehrfach) der benötigten Leistungen. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Angebote anderer Unternehmer die Einschätzung des gebundenen AN für die betreffende Leistung um ein mehrfaches übersteigen würden. Da in Ludwigslust die Baustelleneinrichtungsflächen für das Bauvorhaben genau vorbemessen worden sind, können in dem sehr komplexen Bauablauf keine zusätzlichen Unternehmer ohne Behinderung arbeiten. A1-003 Im HLV unter Pkt 01.10.00007 wurde mit dem AN vereinbart, die vorhandenen WebCam aus dem Los 12 KIB zu übernehmen, während der Bauzeit zu unterhalten. Die WebCam 02 wurde mit Beginn der Bauarbeiten auf dem dach des Amtsgebäudes vom Amt Ludwigslust Land montiert. Nun mehr hat das Amt die Standortgenehmigung beendet und die Kamera muss einen neuen Standort erhalten, um die Dokumentation des Baugeschehens lückenlos fortsetzen zu können. Die Versetzung der WebCam 04 erfolgt aus Gründen der zugewährenden Baufreiheit für angrenzende Gewerke und für das hier relevante Los 11 Straßen- und Tiefbau. Damit handelt es sich um zusätzliche Leistungen die zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung des Hauptvertrages unbedingt erforderlich. A1-004 Der AN Los 11 zeigt in dieser Anzeige Mehrkosten für die Herstellung den erforderlichen prov. Gehweg auf der Straßenseite der Unterführung an. Es handelt sich eine zusätzliche Leistungen gem. VOB/B § 2 Abs. 6. Die Herstellung und vorzeitige IBN des neuen Geh- und Radweges im Bereich der EÜ sollte bis zum 01.08.2025 erfolgen. Aus logistischen Gründen (Parallele Erstellung des Medienkanals) und ad hoc nicht zur Verfügung stehenden Baukapazitäten, wurde eingeschätzt, dass bis zur Außerbetriebnahme der alten Personenunterführung diese Leistung des Hauptvertrages bis zur Abnahmereife vom AN nicht erbracht werden kann. Ein Wechsel des AN bedeutet unverhältnismäßige zusätzliche Aufwendungen, wie zusätzliche BE-Kosten. Zusätzliche Kosten für einen erneuten Bauanlauf, Kosten für die Ausschreibung (eventuell sogar mehrfach). Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Angebote anderer Unternehmer die Einschätzung des gebundenen AN für die betreffende Leistung um ein Mehrfaches übersteigen würde. A1-005 Der AN Los 11 zeigt in dieser Anzeige Mehrkosten für die Beräumung BE-Fläche Nordseite Güterbahnhof Ladestraße an. Es handelt sich eine zusätzliche Leistungen gem. VOB/B § 2 Abs. 6. Im Zuge der Bauarbeiten ab dem 01.09.2021 wurden Materialien auf der alten Ladestraße abgelegt. Leider ist es nicht mehr möglich den Unrat den anderen Baulosen konkret zuzuordnen. Die Beräumung der Fläche ist jedoch als Baufreiheitsmaßnahme für den Hochleistingskorridor Berlin-Hamburg sehr zeitnah erforderlich. Die Firma MUT verfügt als einzige Firma vor Ort über die erforderlichen Kapazitäten, Maschinen und Geräte diese Beräumung vorzunehmen. Ebenso kann sie die Arbeiten in dem noch zur Verfügung stehenden Zeitfenster ausführen. Ein Wechsel des AN bedeutet in diesem Fall, Bauverzögerung beim HLK Berlin-HH. Die Kosten, ein Mehrfaches der Forderungen des AN, wären dann durch das Projekt zu tragen.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 041 - Der AN Los 12 zeigt in dieser Anzeige Mehrkosten an, für eine zusätzliche Leistungen VOB/B S 2 Abs. 6 für die Kamerabefahrung & Dichtheitsprüfung an. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen wurden diverse Entwässerungsleitungen / -anlagen hergestellt, diese waren jedoch nicht Vertragsbestandteil. Die erforderliche Entwässerung der EU war in der EP im zu bauenden Umfang nicht vorgesehen. Der AN hat weiterhin auf Basis der geltenden Vorschriften zur Abnahme seiner Leistungen entsprechende Dichtigkeitsprüfungen und Kamerabefahrungen für den vorschriftsmäßigen Zustandsnachweis vorzulegen. Diese Leistungen waren nicht Gegenstand der vereinbarten Leistungen und sind somit zuzätzlich zu vergüten.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 007 - Der Auftragnehmer hat in der Mehrkostenanzeige Nr. 7 die Übergabe der vorhandenen Bauzaunfelder durch den Auftragnehmer des Loses 12, Fa. Implenia, an den Auftragnehmer des Loses 11, Fa. MUT, angezeigt. Es handelt sich gem. VOB/B S 1 Absatz 4 um zusätzliche Leistungen. Im Zuge der Übergabe des gesamten Baufeldes am 23.06.2025 wurde auch die vorhandene Baufeldabsicherung mit einer Gesamtlänge von 507,50 m durch den Auftragnehmer des Loses 11, Fa. MUT, übernommen. Dabei handelt es sich um 145 Stück Bauzaunfelder, die vorzuhalten und regelmäßig auf Vollständigkeit zu kontrollieren sind.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 008_Gem. Aktennotiz 02 vom 28.08.2025 (siehe Anlage) wurde festgelegt, daß für die geplanten Ausbauarbeiten im Bereich der Pumpwerke Nord und Süd jeweils Arbeitsgerüste als Leitergänge und Arbeitsbühnen notwendig sind, die nur mit erhöhtem Aufwand durch die Ein- und Ausstiegsöffnungen mit den Abmessungen von ca. 1,10 x 1,10 m eingebracht und nach Fertigstellung wieder ausgebaut werden können. Das Gleiche gilt für die kompletten Montagearbeiten der Pumpwerktechnik und die Herstellung der geplanten Vouten in den Ecken der Pumpwerksohlen. Die hier genannten eigentlichen Arbeiten sind lt. HLV ohnehin vom ANauszuführen. Es geht bei den angezeigten Mehrkosten um zusätzliche Aufwendugen, ohne die dem AN die Durchführung der beuaftragten Leistungen nicht möglich ist. Bei einem Wechsel des AN würden bei einer adäquaten Auftragslage die gleichen Forderungen aufgemacht werden. Ein direktes Einkalkulieren war aufgrund des zur Angebotserstellung erreichten Bautenstandes des KIB nicht möglich.
- 15.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 006: Der AN Los 1 1 zeigt in dieser Anzeige Mehrkosten für das Herstellen von 6 Kernbohrungen (2 Stück å DN 400 å DN 300, Bohrtiefe mit mind. 1,20 m) in der vorhandenen Schlitzwand im Bereich Pumpwerk Süd notwendig sind, um die geplanten Anschlüsse der Pumpwerktechnik herstellen zu können. Die Firma MUT verfügt als einzige Firma vor Ort über die erforderlichen Kapazitäten, Maschinen und Geräte diese Beräumung vorzunehmen. Ebenso kann sie die Arbeiten in dem noch zur Verfügung stehenden Zeitfenster ausführen. Ein Wechsel des AN bedeutet in diesem Fall, Bauverzögerung beim HLK Berlin-HH. Die Kosten, ein Mehrfaches der Forderungen des AN, wären dann durch das Projekt zu tragen.//
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL-115: Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Da die Herstellung und der Aufbau der Handläufe und Geländer vom Auftragnehmer zu leisten war, wäre das Erteilen des Auftrags zum auftragen des zusätzlichen Korrosionsschutz an einen anderen Auftragnehmer eher hinderlich für den Herstellungsprozess gewesen. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Der Auftragnehmer hatte die Bedenken seines Nachunternehmers hinsichtlich des Asphalteinbaus weitergeleitet. Diese betrafen die fachgerechte Ausführung der vertraglich vereinbarten Asphaltdeckschichten aus lärmoptimiertem Asphalt der Sorte AC 5 LOA, insbesondere in Bereichen von Rampen, innerstädtischen Knotenpunkten sowie Straßenabschnitten mit engen Radien. Der beauftragte Schallschutzgutachter legte hierzu eine Stellungnahme vor. In dieser wies er nach, dass durch den Einbau der alternativen Asphaltsorte AC 11 D SP in Kombination mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 krdh auf 30 km/h eine gleichwertige Lärmoptimierung erzielt werden kann.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Für die Elnfriedung des Grundstücks musste der ursprünglich vorgesehene Zaun ersetzt werden. Da der Einbau auf einem privaten Grundstück zu erfolgen hatte, mussten Abstimmungen mit dem Eigentümer des Grundstücks erfolgen zu zeitlichen Abläufen der Bauleistung, welches durch den Auftragnehmer besser realisiert werden können. 14 - Die Notwendigkeit zur Ausführung der Leistung bestand darin, dass die Leistung schnellstmöglich ausgeführt werden muss. Gründe dafür lagen darin, dass das Baustellenschild weitere Straßenbauarbeiten verhindert hat. 16 - Um die vorgesehene Bauleistung fertigzustellen, sind die angegegebenen zusätzlichen Leistung erfolrderlich. Da der AN die Bauleistung schon begonnen hat, wäre ein Wechsel des ANS aus terminlicher Sicht negativ beeinträchtigend. Zusätzlich müssten erneute Abstimmungen mit dem AN erfolgen, welches sowohl für den Terminplan als auch für die Kosten negative Einflüße hätten. 17 - Der Grund für die Änderung lag darin, dass die Ausführungsplanung während des Bauvorhabens im angegeben Bereich angepasst werden musste. Aus der geänderten Ausführungsplanung entsprang ein zusätzlicher Bedarf an Lichtsignalanlagen. 21 - Es wurde im Laufe des Bauvorhabens zusätzliche Abreiten zur Entsorgung von Boden notwendig. Damit der zu diesem Zeitpunkt gültige Terminplan eingehalten werden kann, wurde die Möglichkeit genutzt, mit der die Arbeiten am schnellsten durchgeführt werden kann. 26 - Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da hierdurch erhebliche zusätzliche Koordinierungs-, Abstimmungs- und Stillstandskosten entstanden wären. Zudem hätte die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers zu Verzögerungen im Bauablauf und einer Verschiebung des Terminplans geführt, wodurch weitere wirtschaftliche Nachteile für die Gesamtmaßnahme zu erwarten gewesen wären. 29 - Für die unter Ziffer 2.1 beschriebene Bauleistung wäre ein Auftragnehmerwechsel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da hierdurch der Bauablauf beeinträchtigt und die fristgerechte Fertigstellung der Leistung gefährdet würde. Zudem wurde die Notwendigkeit der Leistung erst im fortgeschrittenen Verlauf des Bauvorhabens aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort erkennbar. 31 - Die Leistung war aufgrund saisonaler Randbedingungen zeitkritisch. Zur Sicherstellung der fristgerechten Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Gesamtleistung war es erforderlich, die Oberbodenarbeiten vor Beginn des maßgeblichen Pflanzzeitraums abzuschließen. Eine Verzögerung hätte die termingerechte Ausführung der Folgearbeiten und damit den vorgesehenen Projektabschluss gefährdet.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat MUT Umwelttechnik GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=50132f6a-f7b5-4e74-bf64-79eb611d16f8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/realisierung-von-strassen-und-tiefbaumassnahmen-im-bereich-der-eue-und-998c7f55
