# Rahmenvertrag Apple-Hardware und -leistungen 2023

Zuschlag erteilt

Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) hat den Auftrag für Lieferungen in Magdeburg am 13.11.2023 vergeben, Zuschlag an CANCOM GmbH und Bechtle GmbH. Rahmenvereinbarung, Höchstwert je Los bis 3.200.000 €. Eingegangen: 2–3 Angebote je Los.

- Auftraggeber: [Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/kommunale-informationsdienste-magdeburg-gmbh-kid)
- Was: Rahmenvertrag Apple-Hardware und -leistungen 2023
- Wo: Magdeburg, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 48 Monate
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: CANCOM GmbH und Bechtle GmbH
- Zuschlag am: 13.11.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Rahmenvereinbarung: Höchstwert je Los bis 3.200.000 €. Obergrenze der Rahmenvereinbarung für alle Abrufe, nicht die Summe der Aufträge und nicht der Anteil einer Firma.
- Angebote: 2–3 je Los

## Gewinner

- [CANCOM GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/cancom-gmbh), Jettingen-Scheppach
- [Bechtle GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bechtle-gmbh-leipzig), Leipzig

## 2 Lose

- Los 1: Apple-Hardware für Grund-, weiterführende -, berufsbildende - und Förderschulen · [CANCOM GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/cancom-gmbh), Jettingen-Scheppach
- Los 2: Apple-Hardware für kommunalen Einrichtungen und Behörden · [Bechtle GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bechtle-gmbh-leipzig), Leipzig

## Leistungsumfang

Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Apple-Hardware und -leistungen sowie mit entsprechendem Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 2 in der Verwaltung entstehen. Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Apple-Hardware und -leistungen für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten: • Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.09.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen) • Verfahrenshinweise • Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen • Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen • Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" • Handreichung Datenschutz an Schulen nebst Anlagen Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard­ und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes. • Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations-technologien an Schulen – IKT-RL, RdErl. des MB vom 10.02.2023 – 35-46105

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: 6.000.000 €
- Rahmenvereinbarung: ja, Höchstwert je Los bis 3.200.000 €
- Nachprüfung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- CPV-Code: 30000000-9
- CPV-Bezeichnung: [Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen](https://vergabeweiser.de/cpv/30000000-maschinen-material-und-zubehoer-fuer-buero-und-computer)
- Bekanntmachungs-ID: 393cb44a-1e25-4255-b26e-4eeaa4d11552

## Verlauf

- 15.11.2023: Ergebnis veröffentlicht

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat CANCOM GmbH und Bechtle GmbH erhalten. Die Rahmenvereinbarung nennt Höchstwerte je Los bis 3.200.000 €; das ist eine Obergrenze, nicht die Summe der Aufträge.

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Magdeburg](https://vergabeweiser.de/region/sachsen-anhalt/magdeburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/kommunale-informationsdienste-magdeburg-gmbh-kid): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.11.2023, ohne KI. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=393cb44a-1e25-4255-b26e-4eeaa4d11552. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rahmenvertrag-apple-hardware-und-leistungen-2023-393cb44a
