# Produktion und Personalisierung von Gesundheitskarten sowie PIN-Briefen inkl. Versand

Zuschlag erteilt

BERGISCHE KRANKENKASSE KdöR hat den Auftrag für Büromaterial und Bürotechnik in Solingen am 07.11.2025 vergeben, Zuschlag an Giesecke+Devrient Currency Technology GmbH.

- Auftraggeber: BERGISCHE KRANKENKASSE KdöR
- Was: Büromaterial und Bürotechnik: Produktion und Personalisierung von Gesundheitskarten sowie PIN-Briefen inkl. Versand
- Wo: Solingen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Giesecke+Devrient Currency Technology GmbH
- Zuschlag am: 07.11.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Giesecke+Devrient Currency Technology GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/gieseckedevrient-currency-technology-gmbh), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: BERGISCHE KRANKENKASSE KdöR
- CPV-Code: 30162000-2
- CPV-Bezeichnung: Chipkarten
- Bekanntmachungs-ID: f6818894-e110-43b4-a016-2c0d88dbf033

## Verlauf

- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Diese Vorschrift ermöglicht eine vergabefreie Vertragsänderung, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich wird, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Derartige unvorhersehbare Umstände sind solche, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können (Begründung BT-Drs. 18/6281; Hüttinger in: Burgi/Dreher/Opitz, Beck’scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, § 132 GWB Rn. 54.). Zu denken ist z.B. an ungewöhnliche Naturereignisse, aber auch die Änderung von relevanten Durchführungsvorschriften des Gesetz- oder Verordnungsgebers oder von relevanten technischen Vorschriften (MüKoEuWettbR/Jaeger, 4. Aufl. 2022, GWB § 132 Rn. 42). Bewährte Praxis ist in diesem Kontext, dass die Spezifikationen an die elektronische Gesundheitskarte von der Gematik veröffentlicht werden. Hierauf hat die einzelne Kasse keinen Einfluss. Eine Ausschreibung richtet sich daher naturgemäß an den entsprechenden Voraussetzungen, die die eGK erfüllen muss. Das OLG Frankfurt lässt jedoch eine Vertragsverlängerung wegen Unvorhersehbarkeit nur dann zu, wenn der Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Ungewissheit ausgeschöpft hat und die eventuellen aus der Ungewissheit folgenden Notwendigkeiten zur Vertragsanpassung auch nicht als Option oder Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abgebildet werden konnten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2022 – 11 Verg 5/22 –, Rn. 61, juris). Vorliegend wurden keinerlei Optionen auf Vertragsverlängerung oder -anpassung vereinbart. Es ist jedoch zu beachten, dass die geplanten Änderungen an die technischen Anforderungen der Gesundheitskarten für den Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ersichtlich waren. Mit dieser Argumentation ist es vertretbar, für den begrenzten Übergangszeitraum eine Vertragsverlängerung als vergabefrei möglich anzusehen. Aktuell sind die Spezifikationen von der Gematik WEITERHIN noch nicht absehbar und nicht veröffentlicht. (Gesundheits-ID ab 2026 – digitale Identität – Anpassungen an der Karte nicht vorhersehbar). Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Veröffentlichung der neuen Spezifikationen nicht vorhersehbar. Eine Ausschreibung ohne Wissen über den – zumindest beschreibbaren – Leistungsgegenstand ist aktuell nicht möglich. Eine Ausschreibung, die jegliche vorstellbare Abbildung der Voraussetzungen beinhalten würde, wäre ebenfalls nicht wirtschaftlich durchführbar. Optionale Leistungen und nicht beschreibbare Anforderungen würde zu nicht kalkulierbaren Kosten seitens der Anbieter führen. Ebenfalls muss der Bietermarkt sich auf Umstellungen frühzeitig einstellen können, damit jegliche Anpassungen vorgenommen und technische Anforderungen bestellt und abgebildet werden können. Die Verlängerung des Vertrages ist ohne Befristung geplant, damit auf die Veröffentlichung der Anforderungen direkt zeitnah reagiert werden kann. Dies gibt der SBK die Möglichkeit auf die geänderten Anforderungen einzugehen und diese in eine effiziente Ausschreibung zu überführen, die schätzungsweise ebenfalls mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen könnte. Es wird aktuell damit gerechnet, dass in diesem Vertragsverlängerungszeitraum eine Veröffentlichung der Gematik vorgenommen wird.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Giesecke+Devrient Currency Technology GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge: Büromaterial und Bürotechnik in Nordrhein-Westfalen

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## Von hier aus weiter

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=f6818894-e110-43b4-a016-2c0d88dbf033. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/produktion-und-personalisierung-von-gesundheitskarten-sowie-pin-f6818894
