# Planungsleistungen Projekt BMW FIZ HOAI-Lph 1-4 (optional Lph 6-7), Lose 1-7

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in München am 19.03.2024 vergeben, Zuschlag an AFRY Deutschland GmbH. Eingegangen: 2.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Planungsleistungen Projekt BMW FIZ HOAI-Lph 1-4 (optional Lph 6-7), Lose 1-7
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit: 01.04.2024 bis 30.06.2026
- Lose: 7 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: AFRY Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 19.03.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [AFRY Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/afry-deutschland-gmbh), Mannheim

## 7 Lose

- Los 1: Verkehrsanlagenplanung inkl. KIB OPL/TWP · [AFRY Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/afry-deutschland-gmbh), Mannheim
- Los 2: LST-Planungsleistungen · nicht veröffentlicht
- Los 3: OLA-Planungsleistungen · nicht veröffentlicht
- Los 4: TK-Planungsleistungen · nicht veröffentlicht
- Los 5: Planung 50Hz-Anlage Verkehrsstation Karlsfeld · nicht veröffentlicht
- Los 6: Planung 50Hz-Anlage Verkehrsstation FIZ · nicht veröffentlicht
- Los 7: Planung 50Hz-Anlage Verkehrsstation EIP · nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Zur Stärkung der Verkehrsentwicklung im Münchner Norden wird ein Pendelzugbetrieb im Schienenpersonennahverkehr auf dem bislang nur vom Güterverkehr genutzten Nordring von Karlsfeld (Außenbahnsteig) über den Nordring bis zum BMW Group Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) (Mittelbahnsteig) errichtet mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit bis zum Euro-Industriepark (EIP) (Mittelbahnsteig). Die Bahnsteige sind mit Wegeleitsystem sowie gem. Ausstattungskatalog Kat. 4 auszustatten. Verkehrliche Zielsetzung ist die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Verkehre beginnend bei der Verkehrsstation Karlsfeld bis zum FIZ bzw. zum EIP unter der Sicherstellung einer optimalen Betriebsqualität auf dem vom Güterverkehr stark belasteten Nordring. Neben den erforderlichen Anpassungen im Gleisplan für den Anschluss der neuen Verkehrsstationen samt deren bahntechnischer Anbindung sind weitere Infrastrukturmaßnahmen durch die Erkenntnisse aus der EBWU sowie Berücksichtigung korrespondierender Projekte erforderlich. Perspektivisch ist die Ausrüstung des Nordrings (Strecke 5560) und der Verbindungskurve nach Karlsfeld (Strecke 5563) und auch der reaktivierten Feldmochinger Kurve mit ETCS geplant. Dies ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Die Planungsleistungen folgender Gewerke sollen im Rahmen des Projekts erbracht werden: Los 1: Planung Verkehrsanlagen (VA), Konstruktiver Ingenieurbau (KIB) für Bahnsteigzugänge und Gebäude (Bedachung der Bahnsteige) Los 2: Planung LST Los 3: Planung OLA Los 4: Planung TK Los 5: Planung 50Hz-Anlagen VSt Karlsfeld Los 6: Planung 50Hz-Anlagen VSt FIZ Los 7: Planung 50Hz-Anlagen VSt EIP

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71300000-1
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Ingenieurbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71300000-dienstleistungen-von-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 4c568ccb-e06a-400a-b237-d1d0a994fae4

## Verlauf

- 27.03.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 05.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1) Die Überführung der Gleisdaten in dem aktuellen Bezugssystem DB REF 2016 ist eine Voraussetzung, damit der AN seine Vertragsgeschuldeten Leistungen RIL konform durchführen kann. Der AN hat bereits die aktuell vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen vollständig geprüft. Er hat ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die aktuelle örtliche Situation auf Grundlage mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Darüber hinaus war er aktiv in allen Abstimmungen mit den bekannten korrespondierenden Maßnahmen involviert. Da die Schnittstellen mit diesen Maßnahmen im großen Teil von der Vermessung abhängen, konnte die Aufgabenstellung dieser Leistungen nur auf Basis dieser Abstimmungen genau definiert werden. Der aktuelle Auftragnehmer ist bereits mit diesen kritischen Zusammenhängen vertraut und kann daher eine durchgängige Bearbeitung ohne Informationsverluste gewährleisten. Die Beauftragung eines neuen AN führt zur Verzögerungen im Projekt und kann zur erheblichen Mehrkosten auf Grund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Maßnahmen führt zu ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen. Darüber hinaus sind bei einer Neuvergabe mit zusätzlich vermeintlichen Kosten für erneute Einarbeitung in das Projekt und in den Rahmenbedingungen zu rechnen.
- 05.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 2) Die Überführung der Gleisdaten in dem aktuellen Bezugssystem DB_REF 2016 ist eine Voraussetzung, damit der AN seine Vertragsgeschuldeten Leistungen RIL konform durchführen kann. Der AN hat bereits die aktuell vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen vollständig geprüft. Er hat ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die aktuelle örtliche Situation auf Grundlage mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Darüber hinaus war er aktiv in allen Abstimmungen mit den bekannten korrespondierenden Maßnahmen involviert. Da die Schnittstellen mit diesen Maßnahmen im großen Teil von der Vermessung abhängen, konnte die Aufgabenstellung dieser Leistungen nur auf Basis dieser Abstimmungen genau definiert werden. Der aktuelle Auftragnehmer ist bereits mit diesen kritischen Zusammenhängen vertraut und kann daher eine durchgängige Bearbeitung ohne Informationsverluste gewährleisten. Die Beauftragung eines neuen AN führt zur Verzögerungen im Projekt und kann zur erheblichen Mehrkosten auf Grund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Maßnahmen führt zu ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen. Darüber hinaus sind bei einer Neuvergabe mit zusätzlich vermeintlichen Kosten für erneute Einarbeitung in das Projekt und in den Rahmenbedingungen zu rechnen.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Der Auftragnehmer war bereits mit der Erstellung und Untersuchung mehrerer Planungsvarianten (einschließlich Bahnsteige und Gleisanlagen) betraut und verfügt über ein tiefgehendes Verständnis der komplexen technischen Zusammenhänge, der örtlichen Randbedingungen sowie der Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanungen. Die Varianten stehen in einem engen technischen und räumlichen Zusammenhang, wodurch eine konsistente und abgestimmte Planung nur durch den bisherigen Planer gewährleistet werden kann. Eine getrennte Bearbeitung durch ein anderes Planungsbüro hätte das Risiko von Schnittstellenproblemen, Planungsinkonsistenzen und technischen Widersprüchen deutlich erhöht. Die Beauftragung eines neuen AN hätte zu Verzögerungen im Projekt geführt und könnte zu erheblichen Mehrkosten aufgrund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Projektbeteiligten hätte ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen geführt.
- 07.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 07 - Die Überführung der Gleisdaten in das aktuelle Bezugssystem DB_REF 2016 stellt eine zwingende Voraussetzung dar, um die vertraglich geschuldeten Leistungen durch den Auftragnehmer richtlinienkonform (RIL) erbringen zu können. Der Auftragnehmer hat die vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen umfassend geprüft und deren Verwendbarkeit unter Berücksichtigung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Zudem war er fortlaufend in die Abstimmungen mit sämtlichen relevanten korrespondierenden Maßnahmen eingebunden, sodass die maßgeblichen, überwiegend vermessungsabhängigen Schnittstellen erst auf dieser Grundlage abschließend definiert werden konnten. Der Auftragnehmer hat bereits mit der Vermessung im Bereich Karlsfeld begonnen und ein darauf abgestimmtes Vermessungskonzept erarbeitet, welches die Grundlage für die weitere Planung bildet. Er verfügt somit über einen erheblichen Wissensvorsprung hinsichtlich der projektspezifischen Randbedingungen, Schnittstellen und Abhängigkeiten. Eine durchgängige, konsistente Bearbeitung ohne Informationsverluste kann daher nur durch den derzeitigen Auftragnehmer sichergestellt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre vor diesem Hintergrund sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers in die komplexen Projektzusammenhänge sowie die bereits geführten Abstimmungen würde zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Gleichzeitig wären zusätzliche Abstimmungsprozesse mit allen beteiligten Schnittstellenpartnern erforderlich, was den Koordinationsaufwand deutlich erhöhen würde. Darüber hinaus ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, insbesondere infolge von Behinderungen und einer Verlängerung der Leistungszeiträume der bereits gebundenen Planungsbeteiligten. Zusätzlich würden Kosten für die erneute Einarbeitung in die projektspezifischen Rahmenbedingungen sowie für die Wiederherstellung des aktuellen Planungsstands entstehen. Insgesamt ist festzustellen, dass ein Wechsel des Auftragnehmers zu unverhältnismäßigen zeitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde und daher nicht zweckmäßig ist. Die Weiterführung der Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer ist aus fachtechnischer und wirtschaftlicher Sicht zwingend erforderlich.
- 09.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 - Die Umstellung der Gleisdaten auf das aktuelle Bezugssystem DB_REF 2016 ist eine unabdingbare Voraussetzung für die richtlinienkonforme (RIL) Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die vorhandenen Vermessungsunterlagen und verfügbaren Informationen geprüft und deren Eignung unter Berücksichtigung der aktuellen örtlichen Verhältnisse auf Basis mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Darüber hinaus war der Auftragnehmer kontinuierlich in die Abstimmungen mit allen relevanten, korrespondierenden Maßnahmen eingebunden. Auf dieser Grundlage konnten die wesentlichen, überwiegend vermessungsabhängigen Schnittstellen abschließend festgelegt werden. Zudem hat der Auftragnehmer bereits Vermessungsarbeiten im Bereich Karlsfeld aufgenommen und ein darauf abgestimmtes Vermessungskonzept erarbeitet, das als Basis für die weitere Planung dient. Aufgrund dieser Vorleistungen verfügt der Auftragnehmer über umfassende Kenntnisse der projektspezifischen Rahmenbedingungen sowie der bestehenden Abhängigkeiten und Schnittstellen. Eine durchgängige und konsistente Bearbeitung ohne Informationsverluste kann daher ausschließlich durch den derzeitigen Auftragnehmer gewährleistet werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus technischer wie auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sachgerecht. Die notwendige Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers in die komplexen Projektzusammenhänge und den aktuellen Abstimmungsstand würde zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Gleichzeitig wären zusätzliche Koordinationsprozesse mit sämtlichen Schnittstellenpartnern erforderlich, wodurch sich der Abstimmungsaufwand deutlich erhöhen würde. Darüber hinaus ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, insbesondere aufgrund von Behinderungen sowie einer Verlängerung der Leistungszeiträume bereits gebundener Planungsbeteiligter. Zusätzlich würden Aufwände für die erneute Einarbeitung in die projektspezifischen Rahmenbedingungen und die Wiederherstellung des erreichten Planungsstands entstehen. Insgesamt würde ein Auftragnehmerwechsel zu unverhältnismäßigen zeitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen und ist daher nicht zweckmäßig. Die Fortführung der Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer ist aus fachtechnischer und wirtschaftlicher Sicht erforderlich.
- 13.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 08 Die Überführung der Gleisdaten in das aktuelle Bezugssystem DB_REF 2016 stellt eine zwingende Voraussetzung dar, um die vertraglich geschuldeten Leistungen durch den Auftragnehmer richtlinienkonform (RIL) erbringen zu können. Der Auftragnehmer hat die vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen umfassend geprüft und deren Verwendbarkeit unter Berücksichtigung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen mehrerer Ortsbegehungen im Bereich Milbertshofen bewertet. Zudem war er kontinuierlich in die Abstimmungen mit sämtlichen relevanten korrespondierenden Maßnahmen eingebunden. Da die maßgeblichen Schnittstellen in weiten Teilen von der Vermessung abhängen, konnte die konkrete Aufgabenstellung erst auf Grundlage dieser Abstimmungen abschließend definiert werden. Der Auftragnehmer verfügt somit über vertiefte Kenntnisse der projektspezifischen Randbedingungen, Abhängigkeiten und Schnittstellen. Dadurch ist eine konsistente und durchgängige Bearbeitung ohne Informationsverluste gewährleistet. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre vor diesem Hintergrund sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers in die komplexen Projektzusammenhänge sowie die bereits fortgeschrittenen Abstimmungsstände würde zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Gleichzeitig entstünde ein zusätzlicher Abstimmungsbedarf mit allen beteiligten Schnittstellenpartnern, wodurch sich der Koordinationsaufwand deutlich erhöhen würde. Darüber hinaus ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, insbesondere infolge von Behinderungen sowie einer Verlängerung der Leistungszeiträume der bereits gebundenen Planungsbeteiligten. Zusätzlich würden Kosten für die erneute Einarbeitung in das Projekt sowie in die maßgeblichen Rahmenbedingungen anfallen. Insgesamt ist festzustellen, dass ein Wechsel des Auftragnehmers zu unverhältnismäßigen zeitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde und daher nicht zweckmäßig ist. Die Fortführung der Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer ist aus fachtechnischer und wirtschaftlicher Sicht zwingend erforderlich.
- 25.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 Die Überführung der Gleisdaten in das Bezugssystem DB_REF 2016 ist zwingende Voraussetzung für die richtlinienkonforme (RIL) Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Vermessungsunterlagen geprüft und deren Verwendbarkeit unter Berücksichtigung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten anhand mehrerer Ortsbegehungen im Bereich Milbertshofen bewertet. Zudem war er fortlaufend in die Abstimmungen mit allen relevanten korrespondierenden Maßnahmen eingebunden. Da wesentliche Schnittstellen von den Vermessungsleistungen abhängen, konnte die Aufgabenstellung erst auf Grundlage dieser Abstimmungen abschließend konkretisiert werden. Der Auftragnehmer verfügt daher über vertiefte Kenntnisse der projektspezifischen Randbedingungen, Abhängigkeiten und Schnittstellen, wodurch eine konsistente und durchgängige Bearbeitung sichergestellt ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen zeitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Insbesondere wäre mit Verzögerungen im Projektablauf, einem deutlich erhöhten Koordinationsaufwand sowie zusätzlichen Kosten infolge der erforderlichen Einarbeitung und der Verlängerung von Leistungszeiträumen bereits gebundener Planungsbeteiligter zu rechnen. Die Fortführung der Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer ist daher aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht erforderlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat AFRY Deutschland GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=db420092-a0f8-45af-a7c3-84edd6101adc. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planungsleistungen-projekt-bmw-fiz-hoai-lph-1-4-optional-lph-6-7-lose-4c568ccb
