# Planungsleistungen im Projekt Bahnsteigertüchtigung „Regional-SBahn München“, Lose 1-3

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in München am 20.07.2021 vergeben, Zuschlag an Arcadis Germany GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Planungsleistungen im Projekt Bahnsteigertüchtigung „Regional-SBahn München“, Lose 1-3
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 23.07.2021 bis 31.07.2022
- Zuschlag an: Arcadis Germany GmbH
- Zuschlag am: 20.07.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Arcadis Germany GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/arcadis-germany-gmbh), Darmstadt

## Leistungsumfang

Die Regional-S-Bahnen sollen mit Fahrzeugen mit einer Einstiegshöhe von 96 cm fahren. Um den Halt der Regional-S-Bahnen an allen Stationen zu ermöglichen, ist an mehreren Stationen eine Anpassung der Bahnsteige erforderlich. An den betroffenen Bahnsteigen wird die festgelegte Zielbahnsteighöhe (76 cm bzw. 96 cm) sowie die festgelegte Zielbahnsteiglänge hergestellt. Alle Bahnsteige, die ausschließlich von Regional-S-Bahnen bedient werden, sollen auf 96 cm ausgebaut werden, um einen stufenfreien Einstieg in diese Züge zu gewährleisten. Alle Bahnsteige, die im Mischverkehr (Regional- und S-Bahn-Verkehr) bedient werden, erhalten eine Bahnsteighöhe von 76 cm. Die betroffenen Stationen werden barrierefrei gemäß Ausstattungskatalog und Regelwerk der DB Station & Service AG gestaltet.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71320000-7
- CPV-Bezeichnung: [Planungsleistungen im Bauwesen](https://vergabeweiser.de/cpv/71320000-planungsleistungen-im-bauwesen)
- Bekanntmachungs-ID: 57a3c9a4-640b-48e7-b86f-bd5b91434c21

## Verlauf

- 31.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Übergabe des ersten Entwurfs des Vorplanungshefts ist ein neues parallel Projekt hinzugekommen, welches bei Übergabe des Projekts noch nicht bekannt/noch nicht begonnen hatte. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung mit Einbezug der parallel Projekte. Somit bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags durch hinzukommen einen neuen parallel Projekts unverändert.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 - Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund wäre es wirtschaftlich nicht sinnvoll die 2 Alternative bei einem anderem Planungsbüro zu beauftragen, da somit alle Synergyeffekte verloren gehen würden und die Grundalgenermittlung doppelt gezahlt werden müsste. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sonst die Vergleichbarkeit der technischen Planung nicht gegeben ist, um die zwei Alternativen verlgeichen zu können. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind. sowie mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da die Grundlagenermittlung bei einem neuen Planungsbüro nochmals somit dopplet gezahlt werden müsste.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
- 12.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ10 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
- 12.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ07 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
- 12.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ09 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
- 12.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ05 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
- 12.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ08 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 11 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin 2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkeit von einem Großprojekt auf 2036 verschoben, so dass eine ausreichende Termine schiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Termin Verschub bei dem anderen Großprojekt war bei der Ausschreibung und Auftragserteilung noch vorhersehbar. Der Gesamt Charakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt und nur die Planungsmethode angepasst wird. 07 Aufgrund der ursprünglichen IBN 2028 und der damit verbundenen knappen Zeitschiene musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins auf das Jahr 2036 konnte vom AG nicht vorhergesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 30 Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projekt wissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass er die Anpassung des BIM Modells zeit- und kostenoptimiert umsetzen kann und die Auswirkungen durch die Einarbeitung für das Projekt miniert werden. Zusätzlich müssten bei einem AN Wechsel für die Überarbeitung des BIM Modells eine Vielzahl an Daten ausgetauscht werden, dadurch würde eine neue Schnittstelle entstehen und Planungsfehler wären wahrscheinlich. Deshalb ist ein AN Wechsel aus wirtschaftlicher, technischer und zeitlicher Sicht unvorteilhaft. Zusätzlich wäre ein AN Wechsel für die Einarbeitung der neuen IST-Trassierung mit erheblichen Zusätzkostenverbunden, weil die Dauer eines erneuten Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens zzgl. der Ausführung der Leistung eine unzumutbare Verzögerung im Projekt mit sich bringen würde. Der gebundene Hauptplaner müsste seine Planung unterbrechen und auf die Zulieferung der Einarbeitung der geänderten Trassierung warten, so dass eine Behinderungsanzeige des AN's wahrscheinlich wäre und es im Projekt zu einem deutlichen Terminverzug kommen würde. Zusätzlich würden durch den zeitlichen Verzug beim gebundenen Hauptplaner und beim AG-seitig erhebliche Zusatzkosten entstehen. Darüber hinaus ist eine weitere Schnittstelle zu koordinieren, was für den AG einen höhen zeitlichen Aufwand bedeutet um die erforderliche Qualität zu bekommen. 02 Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte senibiisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die KIB sowie TWP Planung für das Bahnsteigdach und den Aufzug müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem würde auch der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen. Ein Wechsel des AN und das damit verbundene Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt mit sich bringen. Weiterhin entstehen dadurch erhebliche Zusatzkosten im Projekt, da sich der neue AN ebenfalls in das Projekt einarbeiten muss und die Planung des Bahnsteigdaches sowie des Aufzuges nur in enger Zusammenarbeit mit dem derzeitigen AN erfolgen kann. Dies bringt einen deutlich erhöhten zu entlohnenden Abstimmungsaufwand sowie das Risiko von Planungsfehlern und Wiederholungsleistungen mit sich. Wird die Planung für das Bahnsteigdach und des Aufzuges durch einen neuen AN erst nach Beendigung der Lph 1-2 erstellt, besteht zudem das Risiko, dass die bestehende Vorplanung aufgrund von Differenzen mit der Planung des neuen Bahnsteigdaches / Aufzuges erneut angepasst werden muss, was wiederum zu Zusatzkosten führt. 01 Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projekt wissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die 2.Alternative müsste dieses Projekt wissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem gibt es bei der Untersuchung der beiden Alternativen viele technische Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten, in welche sich ein anderer AN ebenfalls zusätzlich einarbeiten müsste. Hierdurch würde somit der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen. Die Dauer eines erneuten Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens würde eine unzumutbare Verzögerung im Projekt mit sich bringen. Hieraus entstehen Zusatzkosten für die Beschäftigung des Projektmanagements über die Dauer des Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens sowie der anschließend erneut zu koordinierenden und prüfenden Planung. Zudem könnte durch den Zeitraum, welchen ein Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren in Anspruch nimmt auch die Inbetriebnahme gefährdet sein, was erhebliche Auswirkungen auf den Fahrplan hätte.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Begehungen fundiertes Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die Weichenheizung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem hängt die Planung der Weichenheizungsanlage sehr eng mit der Planung der gesamten Weichenverbindung zusammen. In diesem Zusammenhang gibt es somit viele technische Abhängigkeiten und gegenseitige Beeinflussungen, die eine separate Vergabe der Planung der Weichenheizung unwirtschaftlich machen würden. Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil: Schwierigkeiten: 1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt. 2. Späterer Abschluss des VP-Heftes Zusatzkosten: 1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer rechnerischen Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu Mehrkosten von ca. 72.000 Euro führen. Durch die Projektverzögerung ist es zudem möglich, o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann. o dass der Aufwand für das interne PM steigt. 2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt kommt. 14:Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN fundiertes Stationsspezifisches Wissen von der Station Geltendorf erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021. Deshalb sind dem AN bereuts die potenziellen Konfiktpunkte bekannt und kann diese Zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln . Mit einem AN Wechsel für die erneute Ortsbesichtigung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Der gebundene AN kennt sich bereits bestens mit den Stationen und den vorhandenen Rahmenbedingungen aus , so dass ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht sinnvoll ist. Der AN kennt bereits alle potenziellen Konfliktstellen und kann dadurch die Begehung zielgerichtet durchführen. Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil: Schwierigkeiten: 1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt. 2. Späterer Abschluss des VP-Heftes Zusätzkosten: 1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich, o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann. o dass der Aufwand für das interne PM steigt. 2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt kommt.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 15: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN fundiertes Stationsspezifisches Wissen von der Station Geltendorf erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021.Deshalb sind dem AN bereuts die potenziellen Konfiktpunkte bekannt und kann diese Zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln . Mit einem AN Wechsel für die erneute Ortsbesichtigung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil: Schwierigkeiten: 1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt. 2. Späterer Absluss des VP-Heftes Zusätzkosten: 1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich, o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann. o dass der Aufwand für das interne PM steigt. 2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt kommt. 28: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte senibiisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die statische Nachrechnung des Bahnsteigdaches müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem würde auch der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil: Schwierigkeiten: 1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt. 2. Späterer Abschluss des VP-Heftes Zusatzkosten: 1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer rechnerischen Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu Mehrkosten von ca. 65.000 Euro führen. Durch die Projektverzögerung ist zudem möglich, o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann. o dass der Aufwand für das interne PM steigt. 2. Bei Nachrechnung der Statik nach Lph 1-2 besteht das Risiko, dass die Vorplanung nochmals angepasst werden muss.
- 14.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 27: Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin 2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkiet von einem Großprojekt auf 2036 verschoben, so dass eine ausreichende Termineschiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Terminverschub bei dem anderen Großprojekt war bei der Auschreibung und Auftragserteilung nicht vohersehbar. 32: Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt, da das gebundene Planungbüro bereits mit der Erstellung der Vorplanung inkl. aller notwendigen Gewerke beauftragt ist. Deshalb liegen alle notwendigen Grundlagen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie bereits vor.
- 15.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23: Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin 2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkiet von einem Großprojekt auf 2036 verschoben, so dass eine ausreichende Termineschiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Terminverschub bei dem anderen Großprojekt war bei der Auschreibung und Auftragserteilung nicht vohersehbar.
- 15.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 31 Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt, da das gebundene Planungbüro bereits mit der Erstellung der Vorplanung inkl. aller notwendigen Gewerke beauftragt ist. Deshalb liegen alle notwendigen Grundlagen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie bereits vor.
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 16 - Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die Bewertung der OLA müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem resultieren viele Abhängikeiten aus der OLA-Betrachtung auf die Planung der Bahnsteige, was einen hohen Abstimmungsaufwand verursachen würde. Hierdurch würde somit der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil: Schwierigkeiten: 1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt. 2. Späterer Abschluss des VP-Heftes Zusatzkosten: 1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer rechnerischen Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu Mehrkosten von ca. 59000 Euro führen. Durch die Projektverzögerung ist es zudem möglich, o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann. o dass der Aufwand für das interne PM steigt. 2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt kommt..
- 22.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24: Aufgrund der Tatsache, dass sich die im Projektauftrag vorgeschlagenen Varianten als unzureichend für die Lösung der Aufgabenstellung herausgestellt haben, musste eine neue realisierbare Variante erarbeitet werden. Die neue Variante wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro entwickelt. Im Anschluss daran wurde der bestehende Projektauftrag fortgeschrieben. Ohne die detaillierte Betrachtung der Varianten durch das Planungsbüro im Rahmen der Entwurfserstellung war im Voraus nicht erkennbar, dass die im Projektauftrag aufgezeigten Varianten weder richtlinienkonform noch technisch realisierbar sind. Der zusätzliche Aufwand, der durch die Mitwirkung bei der Entwicklung der Fortschreibung des Projektauftrags durch das Planungsbüro entstand, war somit auch nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt und nur die zu beplanende Variante angepasst wird.
- 02.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedingungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektaufträge nicht die aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen " nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
- 09.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AN 21 Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedingungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektaufträge nicht die aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen " nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AN 22 Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedigungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektauftäge nicht die aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen" nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
- 19.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN fundiertes stationsspezifisches Wissen von der Station Freising erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021. Deshalb sind dem AN bereits die potenziellen Konfiktpunkte bekannt und kann diese zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln. Mit einem AN Wechsel für die Auswertung und Integration der Punktwolkendaten in die Planung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil: Schwierigkeiten: 1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt. 2. Späterer Abschluss des VP-Heftes Zusätzkosten: 1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich, o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Arcadis Germany GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in München](https://vergabeweiser.de/region/bayern/muenchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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