# Planungsleistung zur Errichtung eines Wärmespeichers am Standort HKW Nord

Zuschlag erteilt

Stadtwerke Leipzig GmbH hat den Auftrag für Architektur in Leipzig am 19.01.2026 vergeben, Zuschlag an enertech Energie und Technik GmbH.

- Auftraggeber: [Stadtwerke Leipzig GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/stadtwerke-leipzig-gmbh)
- Was: Architektur: Planungsleistung zur Errichtung eines Wärmespeichers am Standort HKW Nord
- Wo: Leipzig, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: enertech Energie und Technik GmbH
- Zuschlag am: 19.01.2026
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [enertech Energie und Technik GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/enertech-energie-und-technik-gmbh), Radebeul

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Sachsen
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 89162a3b-c51d-498e-95db-8d350dc265e4

## Verlauf

- 08.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Erforderlichkeit zusätzlicher Leistungen, § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB Eine Änderung des öffentlichen Auftrags ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens aber zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre Im Zuge der Vertragsdurchführung betreffend die Planungsleistungen für die Planung und Errichtung eines Wärmespeichers am Standort Leipzig wurde festgestellt, dass der ursprünglich vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht mehr ausreicht, um die Projektziele vollständig zu erreichen. Das Genehmigungsverfahren zur Errichtung des Wärmespeichers wurde mit zwei weiteren Projekten am selben Standort zusammengeführt, darunter das Projekt „GuD-Modernisierung 3.0“, für welches eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) beantragt werden soll. Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Erlass der ersten Teilgenehmigung bis spätestens Ende des Jahres 2026. Hierfür ist zwingend erforderlich, den Gesamtgenehmigungsantrag für alle Projekte am Standort bis spätestens Ende des ersten Quartals 2026 einzureichen. Diese zusätzliche Anforderung war bislang kein Gegenstand der Ausschreibung und der ursprünglichen Planungen für das Projekt. Die Beauftragung eines „neuen“ Auftragnehmers wäre zwar grundsätzlich möglich, im Ergebnis jedoch unwirtschaftlich, da ein neuer Auftragnehmer sich erst umfassend in den bestehenden Auftrag einarbeiten müsste. Dies würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber führen. Wirtschaftliche Unmöglichkeit Die wirtschaftliche Unmöglichkeit eines Auftragnehmerwechsels ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Zeitverlust, der durch ein neues Vergabeverfahren und die Auftragsvorbereitung eines in Betracht kommenden Drittunternehmers eintreten würde, aus zwingenden terminlichen oder ablaufbezogenen Gründen beim ursprünglichen Auftragnehmer und/oder beim Auftraggeber nicht verkraftet werden könnte, vielmehr zum Scheitern des Auftragsprojekts führen würde (vgl. Jaeger, in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Auflage 2022, § 132 GWB, Rn. 35 m. w. Nachw). So liegt der Fall hier. Für den Erhalt der KWKG-Förderung in Höhe von rund 90 Mio. EUR ist die fristgerechte Einreichung des Gesamtgenehmigungsantrags zwingend erforderlich. Eine erneute europaweite Ausschreibung würde dazu führen, dass die notwendigen zusätzlichen Planungsleistungen nicht rechtzeitig erbracht werden könnten. In der Folge wäre der Erhalt der Förderung gefährdet, wodurch sich die Modernisierung der GuD-Anlage wirtschaftlich nicht mehr darstellen ließe. Hieraus gefolgert, muss mit den zusätzlichen Planungsleistungen äußerst zeitnah begonnen werden, um die fristgerechte Einreichung des Gesamtgenehmigungsantrags sicherzustellen. Erhebliche Schwierigkeiten/ Beträchtliche Zusatzkosten Der Auftragnehmerwechsel muss zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden sein, § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. b GWB. Erforderlich ist insofern, dass die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen (vgl. Ziekow, in: Ziekow/ Völlink, Vergaberecht, 5. Auflage 2024, § 132 GWB, Rn. 49). Um das Projekt am Standort Leipzig Nord erfolgreich umzusetzen, müssen die zusätzlichen Planungsleistungen schnellstmöglich erbracht werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Gesamtgenehmigungsantrag nicht fristgerecht eingereicht werden kann und die beantragte Förderung verloren geht. Dies hätte erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für den öffentlichen Auftraggeber und würde zu einem enormen Mehraufwand führen. Zwischenergebnis Die Beauftragung der enertech Energie und Technik GmbH mit den zusätzlichen Planungsleistungen im Rahmen eines Nachtrags zum bestehenden Vertrag für die Planung und Errichtung eines Wärmespeichers am Standort Leipzig Nord mit einem geschätzten Volumen von 246.800 Euro netto EUR netto ist daher erforderlich und infolgedessen gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die Wertgrenze für Zusatzleistungen nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB findet gemäß § 142 Nr. 3 GWB auf Aufträge von Sektorenauftraggebern – wie im vorliegenden Fall – keine Anwendung.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat enertech Energie und Technik GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=89162a3b-c51d-498e-95db-8d350dc265e4. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planungsleistung-zur-errichtung-eines-waermespeichers-am-standort-hkw-89162a3b
