# Planung von Bauleistungen für die Komplettsanierung und Umbau des ehemaligen Internatsgebäudes Conrad-Blenkle-Str. 34 in 10407 Berlin zu einem Wohnheim.

Zuschlag erteilt

Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) hat den Auftrag für Architektur in Berlin am 25.06.2015 vergeben, Zuschlag an ARGE NAK (Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH)/ W33 (Ingenieurgesellschaft W33 mbH).

- Auftraggeber: [Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-berlin-silb-sondervermoegen-immobilien-des-landes-berlin-vertreten-durch-die-bim)
- Was: Architektur: Planung von Bauleistungen für die Komplettsanierung und Umbau des ehemaligen Internatsgebäudes Conrad-Blenkle-Str. 34 in 10407 Berlin zu einem Wohnheim.
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.07.2015 bis 30.11.2017
- Zuschlag an: ARGE NAK (Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH)/ W33 (Ingenieurgesellschaft W33 mbH)
- Zuschlag am: 25.06.2015
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [ARGE NAK (Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH)/ W33 (Ingenieurgesellschaft W33 mbH)](https://vergabeweiser.de/unternehmen/arge-nak-numrich-albrecht-klumpp-gesellschaft-von-architekten-mbh-w33), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 71200000-0
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architekturbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71200000-dienstleistungen-von-architekturbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 220809-2021

## Verlauf

- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Allgemein ergeben sich aus dem Bestand des Gebäudes und den z.Zt. laufenden Abbrucharbeiten / Schadstoffbeseitigungen detaillierte Erkenntnisse zum Zustand des Gebäudes (z. Bsp. Qualitätsmängel an tragenden Innenwänden), die kurzfristig zusätzliche Bestandsuntersuchungen und Sicherungsmaßnahmen der Bauzustände für die Ausführungsplanung / Ausschreibungen erfordern. Aufgrund Grundlage einer Änderung der VwVBU (Leistungsblatt 26) ist die Verwendung von gipshaltigen Putzen bei Neubauten untersagt. Die Alternativlösung bewirkt zusätzliche Planungsleistungen. Die Übernahme der temporären Verlegung, der für den Schulbetrieb erforderlichen Elektrotrassen, aus dem Bereich des Neubaus, wird durch nicht vorhandene Kapazitäten des Bezirksamtes Pankow notwendig. Es wurden zusätzliche nutzerspezifische IT-Leistungen und dementsprechend zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, welche der öffentliche Auftraggeber bei aller Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Nachtrag dient zur Erstellung eines Bodengutachtens zur Ermittlung der statischen Verhältnisse im Boden i.B. Neubau. Im Hauptauftrag ARGE NAK/W33 war die Erstellung des Schadstoffgutachtens und das Entsorgungsmanagement incl. Probenahmen ohne Deklarationsanalyse enthalten. Inzwischen wurden durch die mit der Schadstoffsanierung beauftragte Fa. D+S weitere gefährliche Schadstoffe vor Ort festgestellt, für die zusätzlicher Aufwand (Probenahmen, Entsorgungsmanagement) erforderlich war.
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei dem Projekt handelt es sich um einen 10-geschossigen Plattenbau aus DDR-Zeiten der vormals als Wohnheim genutzt wurde. Somit eine Deckenlast von 2 kN/m2 aufweist. In dieses Gebäude ist geplant, das Technische Finanzamt Berlin unterzubringen. Diese Behörde stellt die komplette Serverlandschaft aller Berliner Finanzämter zur Verfügung. In den Finanzämtern selbst wird nur an „Remote-Computern“ gearbeitet. In der Gesamtstruktur benötigt daher das Gebäude eine erhebliche Anhebung der Deckenlasten auf bis zu 10 kN/m2, um die technischen Geräte und deren Infrastruktur aufzunehmen. Während der Fortführung der Planung stellte sich heraus, dass die Bodenplatte aus reinem Beton, ohne Bewehrung ausgeführt wurde. Um die Deckenlasten zu erhöhen, muss zunächst die Deckenplattendicke erhöht und anschließend die Last bis in das Fundament abgetragen werden. Dazu werden Stahlträger, auf denen die Deckenlast liegt, bis auf das Fundament geführt. Hierbei entsteht der sogenannte „Durchstanzeffekt“ der Stahlträger, der im Normalfall von der Bewehrung im Fundament übernommen wird. Diese jedoch fehlt. Weiterhin kamen im Verlaufe der Planungen neue Anforderungen und Flächenerweiterungen hinzu, sowie ein Lastenheft zur Datensicherheit. Im Ergebnis stellte sich jedoch heraus, dass die Unterbringung aller Komponente in den Bestandsbau uneffektiv und zu teuer sind. In Zusammenarbeit mit dem Finanzamt wurde herausgearbeitet, dass es effektiver ist, einen Neubau vor das Bestandsgebäude zu errichten und alle „schweren Lasten“ dort unter zu bringen. Dadurch sind auch neue Leistungen für den SiGeKo, für die Planung der Bauphysik und die Tragwerksplanung erforderlich.
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Konzept vom 22.6.2018 hat die BIM eine komplette Umplanung des Gebäudes veranlasst und mit Nachauftrag 3 vom 29.11.2018 die LP 2-3 als Wiederholungsplanung an den Generalplaner auf Grundlage der ursprünglichen anrechenbaren Kostenschätzung v. 4.8.2017 beauftragt. Im Rahmen dieser Umplanung wurden „die last- und versorgungsintensiven Nutzungen“ in einen Neubau ausgelagert. Der komplette Altbau musste umgeplant werden. Die Balkone auf der Südseite sollen einschl. der Südfassade abgebrochen und die Außenwand neu in Fertigteilbauweise errichtet werden. Die Treppenhäuser sowie der Neubau werden neu auf die Nord-Westseite des Altbaus verlegt. Die ursprünglich erforderlichen statischen Ertüchtigungsmaßnahmen für Wände, Decken und Fundamente konnten dadurch eingespart werden. Im Ergebnis wurde eine neue Kostenschätzung 08/2018 erstellt. Im Nachgang zur Erstellung der geänderten Vor- und Entwurfsplanung 08/2018 hat der Generalplaner mit Schreiben vom 13.8.2019 mitgeteilt, dass sich durch die Änderung des Gebäudes von einem Wohngebäude in ein anspruchsvolles Rechenzentrum auch die Leistungsinhalte der Leistungsphasen gem. HOAI erheblich geändert haben und 100 % der HOAI-Leistungen zu erbringen sind sowie dass sich dadurch die mit Hauptauftrag v. 11.8.2017 beauftragten %-Sätze auf 100 % der HOAI erhöhen. Als Grundlage für die weitere Planung mussten zuerst die Objektpläne Gebäude beauftragt und erstellt werden.
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Vorlage des durch Nachauftrag beauftragten Bodengutachtens wurde deutlich, dass eine großflächige Regenwasserversickerung aufgrund des vorhandenen Baugrundes auf dem Grundstück nicht möglich ist. Durch den Generalplaner musste ein Regenentwässerungskonzept mit Überflutungsnachweis erarbeitet werden. Aufgrund von Fehlleistungen, nicht fachgerechtem Abbruch und illegaler Müllablagerung musste dem mit Abbrucharbeiten beauftragten AN Fa. TSG am 15.3.2019 der Auftrag gekündigt werden und der Leistungsstand zum Stichtag ermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist der Objektüberwachung Gebäude zusätzlicher Aufwand in den LP 6, 7 und 8 für Abwicklung des Vertrages TSR, Neuausschreibung, Vergabe und Bauleitung der Ersatzvornahmen entstanden. Im Nachgang hierzu hat der Generalplaner mit Schreiben vom 13.8.2019 diese Zusatzleistungen angeboten. Auch haben sich die anrechenbaren Kosten für die Freianlagen auf Grundlage der Kostenschätzung 08/2018 erhöht. Die Differenz zur bisherigen Beauftragung ist zu beauftragen. In 03-04/2018 wurde mit dem Nutzer, den Planern und der Fa. Fujitsu als Grundlage für die überarbeitete Planung 08/2018 ein Lastenheft für die Wiringcenter und Technikräumen erstellt. Im Zuge der weiteren Planung im April 2019 erfolgte für den Alt- und Neubau eine Aufteilung in Schutzzonen. Daraus ergaben sich weitere zusätzliche Anforderungen an die Planung, die erneut umfangreich angepasst werden musste. Die Räume erhielten teilweise neue Anforderungen. Die Grundrisse mussten entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus mussten weitere zusätzliche Nutzeranforderungen in der Planung berücksichtigt werden. Im Ergebnis wurde die LP3 mit Kostenberechnung 07/2019 erstellt. Die Honorarleistungen der Objektplanung Gebäude sind entsprechend anzupassen. Mit Schreiben vom 8.5.2019 hat W33 zur Erstellung der geänderten Vor- und Entwurfsplanung 07/2019 folgende Besonderen Leistungen angeboten: — Brandfallsteuermatrix – LP 3+5, — Betriebskostenberechnung, — Mitwirkung Raumbuch. Daraus wird vorerst die Brandfallsteuermatrix LP 3+5 beauftragt, da sie im Rahmen der weiteren Planung ergänzend zum Brandschutzkonzept erstellt und abgestimmt werden muss. Die Betriebskostenberechnung wird ebenfalls beauftragt, da sie für die BIM-interne Energiebilanz erforderlich ist. Auf die Erstellung eines Raumbuches wurde lt. früherer mündlicher Vereinbarung mit den Planern verzichtet.
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grundlage der überarbeiteten Architektenpläne 08/2018 musste die komplette Überarbeitung der TGA-Planung ebenfalls beauftragt und durchgeführt werden. Mit Schreiben vom 8.5.2019 hat W33 ebenfalls im Nachgang zur Erstellung der geänderten Vor- und Entwurfsplanung 08/2018 hierfür ein Nachtragsangebot vorgelegt, dass ebenfalls die Erhöhung der %-Sätze auf 100 % der HOAI-Leistungen beinhaltete. Darüber hinaus legte W33 dar, dass sich durch den erhöhten Schwierigkeitsgrad der technischen Anlagen (Änderung von Wohnnutzung in anspruchsvolles Rechenzentrum) bei den Anlagengruppen 3, 4, 5 und 7 gemäß HOAI auch die Honorarzone von II auf III erhöht sowie bei den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 ein Umbauzuschlag gem. § 56 HOAI in Höhe von 22,5 % angesetzt werden muss.
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Anpassung der Planerleistungen an die neue Aufgabenstellung – Planung eines Verwaltungsstandortes für das Technische Finanzamt. Für das Bauwerk stehen leider nicht ausreichende Daten zu den Gründungsverhältnissen und Fundamenten zur Verfügung. Da wir jedoch Anforderungen an erhöhte Deckenlasten haben (die bis in die Fundamente abgetragen werden müssen), wird eine entsprechende Untersuchung benötigt. Erstellung Einpassplanung. Die Leistung ist notwendig, da es sich bei dem TFA um die Kombination aus einem Verwaltungsstandort und einem Rechenzentrum handelt.
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei dem Projekt handelt es sich um einen 10-geschossigen Plattenbau aus DDR-Zeiten der vormals als Wohnheim genutzt wurde. Somit eine Deckenlast von 2 kN/m2 aufweist. In dieses Gebäude ist geplant, das Technische Finanzamt Berlin unterzubringen. Diese Behörde stellt die komplette Serverlandschaft aller Berliner Finanzämter zur Verfügung. In den Finanzämtern selbst wird nur an „Remote-Computern“ gearbeitet. In der Gesamtstruktur benötigt daher das Gebäude eine erhebliche Anhebung der Deckenlasten auf bis zu 10 kN/m2, um die technischen Geräte und deren Infrastruktur aufzunehmen. Während der Fortführung der Planung stellte sich heraus, dass die Bodenplatte aus reinem Beton, ohne Bewehrung ausgeführt wurde. Um die Deckenlasten zu erhöhen, muss zunächst die Deckenplattendicke erhöht und anschließend die Last bis in das Fundament abgetragen werden. Dazu werden Stahlträger, auf denen die Deckenlast liegt, bis auf das Fundament geführt. Hierbei entsteht der sogenannte „Durchstanzeffekt“ der Stahlträger, der im Normalfall von der Bewehrung im Fundament übernommen wird. Diese jedoch fehlt. Weiterhin kamen im Verlaufe der Planungen neue Anforderungen und Flächenerweiterungen hinzu, sowie ein Lastenheft zur Datensicherheit. Im Ergebnis stellte sich jedoch heraus, dass die Unterbringung aller Komponente in den Bestandsbau uneffektiv und zu teuer sind. In Zusammenarbeit mit dem Finanzamt wurde herausgearbeitet, dass es effektiver ist, einen Neubau vor das Bestandsgebäude zu errichten und alle „schweren Lasten“ dort unter zu bringen. Es müssen die Leistungsphasen 2 und 3 vollständig wiederholt werden, da die ursprünglich verfolgte Planungsvariante die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt hätte. Durch später erst vom Technischen Finanzamt aufgemachte Sicherheitsbetrachtungen muss nun ein komplett umstrukturiertes Gebäude mit einem Anteil Neubau geplant werden. Zudem soll die Genehmigungsplanung (LP4) mit beauftragt werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ARGE NAK (Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH)/ W33 (Ingenieurgesellschaft W33 mbH) erhalten.

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- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-berlin-silb-sondervermoegen-immobilien-des-landes-berlin-vertreten-durch-die-bim): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.05.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 05.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/220818-2021. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planung-von-bauleistungen-fuer-die-komplettsanierung-und-umbau-des-2208092021
