# Planung ESTW Strecke 1271 - Kapazitätserhöhung S3, S31, S32, Lph 3-4, optional Lph 5-7, 9

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Hamburg Sitz PL am 15.01.2021 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Planung ESTW Strecke 1271 - Kapazitätserhöhung S3, S31, S32, Lph 3-4, optional Lph 5-7, 9
- Wo: Hamburg Sitz PL, Hamburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 18.02.2021 bis 19.10.2023
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 15.01.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 69dc76d2-dfd7-497e-94b3-268d3db06576

## Verlauf

- 24.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20- Im Rahmen der Realisierung des Projektes ESTW Strecke 1271 wurde die DB E&C mit der Durchführung/Planung der Gewerke der Leistungsphasen 3/4 beauftragt. Nach derzeitigem Stand erbringt die DB E&C ihre Leistungen entsprechend den Vorgaben. Die Integration zusätzlicher Objekte und die Anpassung der Randbedingungen in die Planung durch die DB E&C würde aufgrund des Vorwissens und der daraus resultierenden Synergieeffekte zu geringeren Kosten führen als die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers. Die DB E&C ist mit der gesamten Planung beauftragt und mit der Strecke/dem Projekt vertraut. Dadurch können neue Randbedingungen effizienter integriert werden. Ebenso würde die Beauftragung eines neuen AN zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf mit der DB E&C und damit zu zusätzlichen Kosten führen. Die DB E&C ist bereits für die Leistungsphasen 3&4 der Maßnahme gebunden, so dass eine schnelle und direkte Abstimmung auch mit den anderen Gewerken möglich ist. Eine Vergabe der zusätzlich erforderlichen Leistungen an ein anderes Unternehmen wäre mit erheblichen Effizienzverlusten und Verzögerungen im Projektablauf verbunden. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erneut in die Fachplanungen einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden wäre. Die dadurch entstehenden punktuellen Schnittstellen würden einen massiven Koordinationsaufwand erzeugen. 29- Die DB Engineering & Consulting GmbH (im folgenden DB E&C) wurde bereits für die Planung der Anpassungen auf der Verbindungsbahn beauftragt, dies umfasst auch die Erstellung von Zeit-Wege-Linien. Dadurch handelt es sich bei den notwendigen Änderungen um eine Anpassung der bereits bestehenden Planung. Aus diesem Grund würde eine Beauftragung der DB E&C wirtschaftlicher sein als die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers. Dieser müsste sich neu in die Thematik und die Planung einarbeiten. Ebenso würde durch die Einarbeitung eines neuen AN ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit der DB E&C entstehen und dies zusätzliche Kosten verursachen. Die DB E&C ist bereits gesamthaft für die Leistungsphasen 3&4 der Maßnahme inkl. Erstellung von Zeit-Wege-Linien gebunden, durch die Bindung eines neuen ANs müsste die Planung komplett neu angefangen werden und könnte nicht vom bestehenden Planungsstand aus angepasst werden. Dadurch kommt es zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf, vor allem durch die zusätzlichen Abstimmungsrunden zwischen dem neuen AG und DB E&C. Durch diese zusätzlichen Abstimmungen würde es zu zusätzlichen Kosten kommen. Durch die bereits vorhandene Planung der DB E&C und der damit verbundenen Vertrautheit mit dem Projekt können auch die daraus resultierenden Synergieeffekte genutzt werden. Diese würden bei einem neuen AN verloren gehen.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der aktuelle AN, die DB Engineering & Consulting GmbH (im Folgenden DB E&C), ist gesamthaft mit der Planung der Leistungsphase 3&4 beauftragt, u.a. mit der Planung des Gewerks Leit- und Sicherungstechnik (LST). Bei einem Wechsel des AN müsste die ursprüngliche Leistung gekündigt und die LST-Planung neu beauftragt werden. Dies würde zu zusätzlichen Kosten führen, denn ein neuer AN müsste für die Planung neu beauftragt werden und sich in die bisherigen Planungserkenntnisse einarbeiten. Die DB E&C hingegen müsste ihre bestehende Planung mit Ks-Signalen und PZB lediglich an die Anforderungen von ETCS L2oS anpassen, woraus Synergieeffekte innerhalb der laufenden Planung entstehen. Durch die Bindung eines neuen AN würde es zu erheblichen zusätzlichen Abstimmungsbedarf kommen und viele der bereits getätigten Abstimmungen müssten wiederholt werden. Ebenso würde es zu einem erheblichen Mehraufwand kommen, weil der neue AN sich erst einarbeiten müsste. Des Weiteren müsste der neue AN einen engen Austausch mit den anderen Gewerken von der DB E&C haben, was eine zusätzliche Schnittstelle nach sich ziehen würde.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die DB E&C ist innerhalb der Umsetzung der Leistungsphasen 3/4 mit dem Fachbereich Bahnstrom beauftragt. Innerhalb der Maßnahme hat sich die DB E&C bereits mit Themen des Gewerkes Bahnstrom vertraut gemacht. Das bereits erworbene Wissen über die Örtlichkeit und das Gewerk Bahnstrom (Z.B. Vermaschung über die Gleisverbinder und Schienenverbinder) kann von DB E&C effektiv angewendet werden, um die zusätzliche Leistungen bzgl. der Rückleitungsvermaschung zu führen. Bei einem Wechsel des AN würde dieser Vorsprung verloren gehen. Die Vergabe der zusätzlich notwendigen Leistungen an ein anderes Unternehmen wäre mit erheblichen Effizienzeinbußen und Verzögerungen im Projektablauf verbunden. Ein neuer AN müsste sich erneut mit den Fachplänen vertraut machen, was zu zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand führen würde. Die dadurch entstehenden punktuellen Schnittstellen würden einen massiven Koordinationsaufwand erzeugen. Da die DB E&C bereits mit den Leistungsphasen 3/4 beauftragt ist und die Grundlagenermittlung eine dafür notwendige Leistung darstellt, erzeugt eine Beauftragung an die DB E&C bestmögliche Synergieeffekte.
- 17.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA21 Im Zuge der Realisierung des Projektes ESTW Strecke 1271 wurde die DB E&C mit der Umsetzung/Planung der Gewerke Bahnstrom, 50 Hz und Kabeltiefbau der Leistungsphasen 3/4 beauftragt. Im Rahmen der Leistungserbringung wurde die DB E&C mit den Themen/Herausforderungen der Gewerke 50 Hz, Bahnstrom vertraut gemacht. Da die DB E&C für die Bahnstrom-, 50 Hz-Planung der gesamten Strecke beauftragt ist und sich mit der Strecke vertraut gemacht hat, werden diese Anpassungen im Bereich der bestehenden Gleichrichterwerke, welche eng mit den bereits hauptvertraglich erbachten Planungsleistungen zusammenhängen, von DB E&C effizeinter geplant. Dadurch können weitere Zeitverzögerungen durch Fremdvergabe sowie der Verlust von Synergieeffekten im weiteren Projekt vermieden werden. MKA22Die DB E&C, welche bereits die Vorplanung des Gesamtvorhabens erstellt hat, wurde ebenfalls für die Leistungsphasen 3 und 4 gebunden. Dazu gehören u.a. Planungsleistungen für das Gewerk Verkehrsanagen, welche die Kabeltiefbauplanung der gesamten Strecke 1271 beinhaltet. Des weiteren wurden innerhalb des Hauptvertrages ebenfalls bereits Planungsleistungen für das Fachgewerk Bahnstrom vergeben. Für die Anbindung des GW Kornweide werden weitere Bahnstrom- und Kabeltiefbauplanungsleistungen erforderlich, welche örtlich und funktional eng mit den bereits vergebenen Planungsleistungen ineinandergreifen und zur planerischen Umsetzung aufeinander abzustimmen sind. Ein Wechsel des AN würde, neben einer gänzlich erneuten Einarbeitung in die Maßnahme, einen erheblichen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf nach sich ziehen, um die Anbindung der Planung des GW Kornweide mit den hauptvertraglich vergebenen Planunsleistungen zu synchronisieren MKA23 Die DB E&C, welche bereits die Vorplanung des Gesamtvorhabens erstellt hat, wurde ebenfalls für die Leistungsphasen 3 und 4 gebunden. Dazu gehören u.a. Planungsleistungen für das Gewerk Verkehrsanagen, welche die Kabeltiefbauplanung der gesamten Strecke 1271 beinhaltet. Des weiteren wurden innerhalb des Hauptvertrages ebenfalls bereits Planungsleistungen für das Fachgewerk Bahnstrom vergeben. Für die Anbindung des GW Veddel werden weitere Bahnstrom- und Kabeltiefbauplanungsleistungen erforderlich, welche örtlich und funktional eng mit den bereits vergebenen Planungsleistungen ineinandergreifen und zur planerischen Umsetzung aufeinander abzustimmen sind. Ein Wechsel des AN würde, neben einer gänzlich erneuten Einarbeitung in die Maßnahme, einen erheblichen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf nach sich ziehen, um die Anbindung der Planung des GW Veddel mit den hauptvertraglich vergebenen Planunsleistungen zu synchronisieren MKA24 Die DB E&C, welche bereits die Vorplanung des Gesamtvorhabens erstellt hat, wurde ebenfalls für die Leistungsphasen 3 und 4 gebunden. Dazu gehören u.a. Planungsleistungen für das Gewerk Verkehrsanagen, welche die Kabeltiefbauplanung der gesamten Strecke 1271 beinhaltet. Des weiteren wurden innerhalb des Hauptvertrages ebenfalls bereits Planungsleistungen für das Fachgewerk Bahnstrom vergeben. Für die Anbindung des GW Heimfeld werden weitere Bahnstrom- und Kabeltiefbauplanungsleistungen erforderlich, welche örtlich und funktional eng mit den bereits vergebenen Planungsleistungen ineinandergreifen und zur planerischen Umsetzung aufeinander abzustimmen sind. Ein Wechsel des AN würde, neben einer gänzlich erneuten Einarbeitung in die Maßnahme, einen erheblichen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf nach sich ziehen, um die Anbindung der Planung des GW Heimfeld mit den hauptvertraglich vergebenen Planunsleistungen zu synchronisieren. MKA25 Die DB E&C, welche bereits die Vorplanung des Gesamtvorhabens erstellt hat, wurde ebenfalls für die Leistungsphasen 3 und 4 gebunden. Dazu gehören u.a. Planungsleistungen für das Gewerk Verkehrsanagen, welche die Kabeltiefbauplanung der gesamten Strecke 1271 beinhaltet. Des weiteren wurden innerhalb des Hauptvertrages ebenfalls bereits Planungsleistungen für das Fachgewerk Bahnstrom vergeben. Für die Anbindung des GW Neuwiedenthal werden weitere Bahnstrom- und Kabeltiefbauplanungsleistungen erforderlich, welche örtlich und funktional eng mit den bereits vergebenen Planungsleistungen ineinandergreifen und zur planerischen Umsetzung aufeinander abzustimmen sind. Ein Wechsel des AN würde, neben einer gänzlich erneuten Einarbeitung in die Maßnahme, einen erheblichen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf nach sich ziehen, um die Anbindung der Planung des GW Neuwiedenthal mit den hauptvertraglich vergebenen Planunsleistungen zu synchronisieren.
- 17.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA26 Die DB E&C, welche bereits die Vorplanung des Gesamtvorhabens erstellt hat, wurde ebenfalls für die Leistungsphasen 3 und 4 gebunden. Inhalt dieser Beauftragung ist u.a. das Gewerk LST. Da sich die o.g. Sachverhalte sowie neuen Randbedingungen auf die bereits hauptervertraglich geschuldeten Leistungen beziehen und als eine Erweiterung bzw. Anpassung dieser zu verstehen sind, wäre mit einem Wechsel des AN eine komplette Neuausschreibung der Plaungslesitung LST verbunden. Die Leistungsänderung könnte nur mit einer gänzlich neuen Vergabe des Fachgewerkes LST an einen anderen AN vergeben werden. Damit verbunden wäre vertralgliche Aufkündigungen des Hauptvertrages, was zu Zusatzkosten führen würde. MKA27 Die DB E&C, welche bereits die Vorplanung des Gesamtvorhabens erstellt hat, wurde ebenfalls für die Leistungsphasen 3 und 4 gebunden. Dazu gehören unter anderen die Gewerke Leit- und Sicherungstechnik, Bahnstrom, 50 Hz und Verkehrsanlagen. Sämtliche Fachgewerke werden ebenfalls für die planerische Leistung der Weichenverbindung nebst technischer Ausrüstung (Signale, Stromschiene, Weichenheizung) benötigt. Da diese Ressourcen bereits gebunden sind, entfallen die bei Wechsel des AN notwendigen Einarbeitungszeiten sowie übergreifend notwendiger Abstimmungsbedarf. Des Weiteren befindet sich die Weichenverbindung örtlich im bereits beauftragten Planungsabschnitt, so dass die damit verbundenen Planungsleistungen in die hauptvertraglich geschuldete Gesamtplanung zu integrieren sind. MKA31 Die DB Engineering & Consulting GmbH (DB E&C) ist derzeit insgesamt mit der Planung der Leistungsphasen 3&4 beauftragt, u.a. mit der Planung des Fachgewerkes Leit- und Sicherungstechnik. Nach derzeitigem Stand erbringt die DB E&C ihre Leistungen entsprechend den Vorgaben. Die Integration zusätzlicher Technik (ETCS L2oS) und die Anpassung der Randbedingungen in der Planung durch die DB E&C würde aufgrund des Vorwissens und der daraus resultierenden Synergieeffekte zu geringeren Kosten führen als die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers. Die DB E&C ist mit der gesamten Planung beauftragt und kennt die Strecke/das Projekt. Neue Technologien/Vorgaben können daher effizienter integriert werden. Ebenso würde die Beauftragung eines neuen AN zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf mit der DB E&C und damit zu zusätzlichen Kosten führen. Die DB E&C ist bereits für die Leistungsphasen 3&4 der Maßnahme gebunden, so dass eine schnelle und direkte Abstimmung auch mit den anderen Gewerken möglich ist. Die Beauftragung eines neuen AN würde zu einem zusätzlichen Abstimmungsbedarf führen. Eine Vergabe der zusätzlich erforderlichen Leistungen an ein anderes Unternehmen wäre mit erheblichen Effizienzverlusten und Verzögerungen im Projektablauf verbunden. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erneut in die Fachplanungen einarbeiten, was mit zusätzlichem Kosten- und Zeitaufwand verbunden wäre. Die dadurch entstehenden punktuellen Schnittstellen würden einen massiven Koordinationsaufwand erzeugen.
- 30.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die DB Engineering & Consulting (im Folgenden DB E&C) ist mit der Erstellung der Entwurfsplanung gesamthaft für alle Gewerke beauftragt dies beinhaltet das Gewerk LST. Der Wechsel des AN würde dafür sorgen, dass die Planung für den neuen AN neu begonnen werden müsste, während die DB E&C ihre jetzige Planung auch in Abstimmung mit den anderen Gewerken lediglich anpassen muss. Durch die Vertrautheit mit dem Projekt würde es des Weiteren auch zu einer erheblichen Verkürzung etwaiger Abstimmungen und Einarbeitungen kommen.
- 10.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf der Strecke 1271 wurden die Signale (SIG 7101 km. 13,11 / SIG 7201 km. 1,507 / SIG 705 km. 2,170 / SIG 707 km. 2,491) LST technisch während der Vorplanung des Projekts erfasst. Allerdings kann die Gründung der vorgenannten nicht als Standard-Rammrohrgründung erfolgen. Dies liegt daran, dass die Signale sich auf einem Brückenbauwerk (Viadukt Hammerbrook) befinden und deshalb mit einer Objekt- und Tragwerksplanung betrachtet werden müssen und hier auch als eigenes Objekt aufgeführt werden müssen. Im Hauptangebot sind die unten genannten Leistungen nicht enthalten und für eine Fertigstellung der Planung erforderlich
- 20.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 32 Im Rahmen der Realisierung des Projekts „ESTW Strecke 1271” wurde die DB Engineering & Consulting GmbH (DB E&C) mit der Durchführung bzw. Planung der Gewerke der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Nach derzeitigem Stand erbringt die DB E&C ihre Leistungen entsprechend den Vorgaben. Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) würde dazu führen, dass bereits erbrachte Leistungen ganz oder teilweise unbrauchbar wären und von einem neuen AN erneut erstellt werden müssten. Zudem müsste ein neuer Auftragnehmer vollständig in den aktuellen Projektstand eingearbeitet werden. Dies betrifft u. a. vorhandene Planstände und Entwürfe, laufende Abstimmungen mit Fachgewerken, Genehmigungsstellen und Dritten. Dieser Einarbeitungsaufwand würde zu einem deutlichen Anstieg des Koordinations- und Verwaltungsaufwands auf Seiten des AG führen und die Projektkosten signifikant erhöhen. Die DB E&C verfügt über projektspezifisches Wissen, das über rein dokumentierte Informationen hinausgeht (z. B. baubetriebliche Besonderheiten, örtliche Gegebenheiten, interne Abstimmungen mit DB-Stellen).
- 14.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 35 Die DB E&C ist mit der Umsetzung der Leistungsphasen 3&4 beauftragt, innerhalb derer sie bereits Planungsleistungen in den Gewerken Verkehrsanlagen, Elektrische Energieanlagen, Bahnstrom und Leit- und Sicherungstechnik für das Gesamtprojekt erbracht hat. Die bereits erworbenen Kenntnisse über die Örtlichkeit / Gesamtstrecke und die Beherrschung des Planungskonzeptes können von DB E&C effektiv genutzt werden, um den Rückbau der Bauweichen und Lasttrennschalter durchzuführen, ohne die Inbetriebnahme des Projektes ESTW Strecke 1271 zu gefährden. Unter anderem haben wir auch die Kabeltiefbauplanung der gesamten Strecke und somit auch im Bereich der Bauweichen an die DB E&C übertragen, die in enger Abstimmung mit der Planung des Rückbaus der Bauweichen erfolgen muss. Bei einem Wechsel des AN würde dieser Vorsprung verloren gehen. Die Vergabe der zusätzlich notwendigen Leistungen an ein anderes Unternehmen wäre mit erheblichen Effizienzeinbußen und Verzögerungen im Projektablauf verbunden.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 28 Die DB E&C, welche bereits die Vorplanung des Gesamtvorhabens erstellt hat, wurde ebenfalls für die Leistungsphasen 3 und 4 gebunden. Inhalt dieser Beauftragung ist u.a. die Gewerke Hochbau und 50Hz. Innerhalb dieser plant die DB E&C, bereits für den Bedienplatz Bergedorf die Stromanschlüsse unteranderem für das Gewerk LST. Ebenso befasste sich das Gewerk Hochbau bereits mit der Integration eines weiteren Bedienplatzes in Bergedorf. Durch die bereits vorhandenen Kenntnisse und Einarbeitung in die Örtlichkeit und die Planungsvorgaben hätte der Wechsel des AN einen enormen Abstimmungsbedarf zur Folge. Ebenso würden bereits erhaltene Erkenntnisse durch Begehungen verloren gehen und müssten vom neuen AN erst mühsam erarbeitet werden. Durch die Beauftragung einer zusätzlichen Firma würde es zu einem erheblichen Mehraufwand an Abstimmungen und Einarbeitungszeiten kommen. Nicht zuletzt würde dadurch auch die Komplexität des Projekt enorm zu nehmen, wenn sich beide Planungsbüros für ledigliche Entscheidungen abstimmen müssten. Die dadurch entstehenden Effizienzeinbuße und Synergieverluste würden zu einer zusätzlichen Kostensteigerung im Projekt führen. 31 Die DB E&C wurde für die Planung der Leistungsphase 3 gesamthaft beauftragt, dies umfasst auch das Gewerk Verkehrsanlagen und das Gewerk Hochbau. Es handelt sich dementsprechend für die DB E&C lediglich um Erweiterung bereits erstellter Planung, während ein neuer Auftragnehmer sich in diese Themen erst neu einarbeiten müsste und der Aufwand an Besprechungen und Einarbeitung deutlich größer ausfallen würde. Ebenso würde die Zahl der abzustimmenden Schnittstellen steigen, dies würde ebenfalls zu einem Mehraufwand an Besprechungen führen. Durch den Wechsel des ANs würde es innerhalb es Projektes zu einer Verkomplizierung der benötigten Abstimmungen kommen. Dadurch würde ein zusätzlicher Abstimmungsbedarf entstehen und dadurch würden Mehrkosten bei allen beteiligten entstehen. Durch die neuen Schnittstellen wird ebenso das Risiko von Planungsfehler durch mangelnde oder falsche Abstimmungen erhöht, dies hätte dann im weiteren Projektverlauf zur Folge, dass die Kosten steigen könnten. 34 Die DB E&C wurde für die Planung der Leistungsphase 3 gesamthaft beauftragt, dies umfasst auch das Gewerk Verkehrsanlagen und das Gewerk Hochbau. Es handelt sich dementsprechend für die DB E&C lediglich um Erweiterungen bereits erstellter Planung, während ein neuer Auftragnehmer sich in diese Themen erst neu einarbeiten müsste und der Aufwand an Besprechungen und Einarbeitung deutlich größer ausfallen würde. Ebenso würde die Zahl der abzustimmenden Schnittstellen steigen, dies würde ebenfalls zu einem Mehraufwand an Besprechungen führen. Durch den Wechsel des ANs würde es innerhalb es Projektes zu einer Verkomplizierung der benötigten Abstimmungen kommen. Dadurch würde ein zusätzlicher Abstimmungsbedarf entstehen und dadurch würden Mehrkosten bei allen beteiligten entstehen. Durch die neuen Schnittstellen wird ebenso das Risiko von Planungsfehler durch mangelnde oder falsche Abstimmungen erhöht, dies hätte dann im weiteren Projektverlauf zur Folge, dass die Kosten steigen könnten.
- 04.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 40 Die DB E&C wurde bereits mit der Planung der Leit und Sicherungstechnik für das Projekt ESTW 1271 beauftragt. Da die erforderlichen Unterlagen auf der bereits bestehenden Planung der DB E&C basieren, wäre eine erneute Beauftragung der DB E&C aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Eine Beauftragung durch ein anderes Unternehmen wäre mit höheren Kosten verbunden. Dieses müsste sich neu in die Thematik und die Planung einarbeiten. Des Weiteren ist bei der Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers mit einem erhöhten Zeitaufwand zu rechnen, was zu zusätzlichen Kosten führen würde. Durch die bisherigen Planungsfortschritte (ZWL für Vollzüge) sind die zu erwartenden Änderungen durch die DB E&C kosteneffizienter umzusetzen, als durch einen neuen AN welcher sich in diese Themen erst einarbeiten müsste. Die DB E&C ist bereits für die Leistungsphasen 3 des Projekts beauftragt. Die Einstellung eines neuen AN würde neue Schnittstellen im Projekt zwischen der DB E&C und dem AN schaffen. Dies hätte einen deutlich höheren Koordinationsaufwand für die AG zur Folge. Die vorliegende Konstellation resultiert in signifikanten Verzögerungen im Projektablauf, die insbesondere auf die zusätzlichen Abstimmungsrunden zwischen dem neuen AN und DB E&C bezüglich der KTB-Planung in den neu geschaffenen Schnittstellen zurückzuführen sind. Darüber hinaus sind zusätzliche Abstimmungen mit weiteren Kosten verbunden. In der Konsequenz geht der bisherige Synergieeffekt im Projekt verloren.
- 24.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 42 Die ursprüngliche Aufgabenstellung beinhaltet die gewerkeweisen planerischen Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Inbetriebnahme einer dritten S-Bahn Linie auf dem Harburger Ast der Hamburger S-Bahn. Diese erfordert eine Taktverdichtung auf eine Zugfolgezeit von 120 s sowie, auf Grund der gesamthaften Merkverkehre, eine verbesserte betriebliche Leistungsfähigkeit und dies auch im Baustellen- und Störungsfall. Was den Gewerk Oberbau betrifft, so waren ursprünglich sechs Weichen dafür geplant. Darüber hinaus werden zwei neue Weichen im Bereich Neugraben eingebaut und zwei Bauweichen im Bereich Elbbrücken demontiert. Aus diesem Grund wäre die Beauftragung eines weiteren Unternehmens unwirtschaftlich. Die erforderliche Einarbeitung sowie der Koordinationsaufwand zwischen beiden Auftragnehmern würden die Kosten erheblich erhöhen.
- 03.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 41 Im Rahmen der Realisierung des Projekts „ESTW Strecke 1271” wurde die DB Engineering & Consulting GmbH (DB E&C) mit der Durchführung bzw. Planung der Gewerke der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Nach derzeitigem Stand erbringt die DB E&C ihre Leistungen entsprechend den Vorgaben. Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) hätte zur Folge, dass bereits erbrachte Leistungen ganz oder teilweise unbrauchbar wären und von einem neuen AN erneut erstellt werden müssten. Von einem Wechsel des Auftragnehmers ist abzusehen, da dieser bereits erste Unterlagen der Umweltplanung erstellt hat und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Diese Vorkenntnisse stellen für die anstehenden weiteren Planungsleistungen und die Erstellung der Risikobewertung einen wesentlichen Effizienz- und Qualitätsvorteil dar. Zudem müsste ein neuer Auftragnehmer vollständig in den aktuellen Projektstand eingearbeitet werden. Dies betrifft unter anderem vorhandene Planstände und Entwürfe, laufende Abstimmungen mit Fachgewerken, Genehmigungsstellen und Dritten. Dieser Einarbeitungsaufwand würde zu einem deutlichen Anstieg des Koordinations- und Verwaltungsaufwands auf Seiten des Auftraggebers (AG) führen und die Projektkosten signifikant erhöhen. Die DB E&C verfügt über projektspezifisches Wissen, das über rein dokumentierte Informationen hinausgeht (z. B. Kontakte zu Behörden, interne Abstimmungen mit DB-Stellen). Da die DB E&C bereits für die Leistungsphasen 3 und 4 der Maßnahme beauftragt wurde, ist eine schnelle und direkte Abstimmung mit den anderen Gewerken möglich. Die Vergabe der zusätzlich erforderlichen Leistungen an ein anderes Unternehmen würde zu erheblichen Effizienzverlusten und Verzögerungen im Projektablauf führen. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erneut in die Fachplanungen einarbeiten, was zusätzliche Kosten und einen höheren Zeitaufwand bedeuten würde. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu zusätzlichen Einarbeitungsaufwänden, Zeitverzögerungen sowie einem erhöhten Koordinationsaufwand führen und ist daher wirtschaftlich und fachlich nicht zweckmäßig. Ein neuer Auftragnehmer müsste wesentliche Leistungen komplett neu aufsetzen. Die dadurch entstehenden punktuellen Schnittstellen würden einen massiven Koordinationsaufwand erzeugen.
- 04.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 93 - Die DB E&C wurde für die Leistungsphasen 3 und 4 gebunden. Inhalt dieser Beauftragung ist u.a. das Gewerk 50Hz. Da sich die Änderungen bedingt durch die TM zur Richtlinie auf die bereits hauptervertraglich geschuldeten Leistungen der 50Hz Planung beziehen und als eine Anpassung dieser zu verstehen sind, wäre mit einem Wechsel des AN eine komplette Neuausschreibung der Plaungslesitung 50Hz verbunden. mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Die Leistungsänderung könnte nur mit einer gänzlich neuen Vergabe des Fachgewerkes 50Hz an einen anderen AN vergeben werden. Damit verbunden wäre vertralgliche Aufkündigungen des Hauptvertrages, was zu Zusatzkosten führen würde.
- 09.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 94 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten, da er zu erheblichen Mehrkosten durch doppelte Planungsleistungen, zusätzlichen Koordinations- und Prüfaufwand sowie terminbedingte Folgekosten führen würde, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Die DB E&C hat bereits Planungsleistungen (Festelegung technischer Auslegungen, projektspezifische Abstimmungen) erbracht, die direkt auf die ursprüngliche Planung aufbauen und für die Umplanung weitgehend weiterverwendet werden können. Ein AN-Wechsel würde bedeuten: - Verlust oder nur eingeschränkte Verwertbarkeit dieser Leistungen - erneute Einarbeitung eines neuen AN in die projektspezifischen Randbedingungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) ist mit erheblichen organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Insbesondere der Verlust projektspezifischen Know-hows, die Notwendigkeit doppelter Leistungen sowie erhöhte Termin- und Koordinationsrisiken würden zu zusätzlichen Kosten führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen eines AN-Wechsels stehen. Die DB E&C ist vollständig in die bisherige technische Konzeption, die projektspezifischen Randbedingungen, die getroffenen Annahmen und Berechnungen eingebunden. Ein AN-Wechsel würde die bestehende Planungskette unterbrechen, eine vollständige fachliche Neubewertung erforderlich machen und das Risiko fachlicher Inkonsistenzen erhöhen.
- 28.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 37 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der gegenständliche Leistungsumfang keine neue, isoliert vergebbare Leistung darstellt, sondern die Fortführung der bereits mit NT 16 begonnenen und inhaltlich zusammenhängenden Leitungsabfrage ist. Der derzeitige Auftragnehmer ist bereits in die projektspezifischen Randbedingungen, die abgefragten Leitungsbestände, die Rückläufe der Netzbetreiber, die Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern sowie die bereits aufbereiteten und bewerteten Unterlagen eingearbeitet. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst vollständig in den bisherigen Bearbeitungsstand, die vorhandenen Rückmeldungen, die Struktur der Eingangsdaten und die bereits vorgenommene Bewertung der Betroffenheiten einarbeiten. Dies würde zu zusätzlichem Einarbeitungs-, Prüf- und Koordinationsaufwand sowie zu Doppelbearbeitungen führen und wäre gegenüber einer Fortführung durch den bereits befassten Auftragnehmer wirtschaftlich nachteilig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [BIM-Planung Erneuerung EÜ Deisterstraße in Hameln, km 29,378 Strecke 1820](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-erneuerung-eue-deisterstrasse-in-hameln-km-29378-strecke-f49a7ef4) · Zuschlag 31.05.2022 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [Planungsleistung GTP Amsinckstraße](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planungsleistung-gtp-amsinckstrasse-152ada93) · Zuschlag 06.08.2021 an Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
- [Planungsleistungen BIM NBS Frankfurt-Mannheim, Abschnitt Lorsch bis Mannheim-Waldhof; Fachlose 1-5](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planungsleistungen-bim-nbs-frankfurt-mannheim-abschnitt-lorsch-bis-c5d66ef1) · Zuschlag 06.08.2021 an BIEGE NBS Frankfurt-Mannheim c/o KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
- [Planungsleistung ESTW Eidelstedt Lph 2 (optional Lph 3 und 4, 5-7 und 9)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planungsleistung-estw-eidelstedt-lph-2-optional-lph-3-und-4-5-7-und-9-3c480a66) · Zuschlag 25.06.2020 an GRE-Gauff Rail Engineering GmbH & C
- [Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung im PfA 7.2-7.4 – ABS u. NBS, KaBa](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/baugrundbeurteilung-u-gruendungsberatung-im-pfa-72-74-abs-u-nbs-kaba-6d9ff379) · Zuschlag 25.11.2019 an Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH
- [Neubaustrecke Gelnhausen - Fulda, Baugrunduntersuchungen und tunnelbautechnische Gutachten Varianten IV und VII für die Leistungsphase 2 und optional für die Leistungsphasen 3 und 4](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubaustrecke-gelnhausen-fulda-baugrunduntersuchungen-und-aa1c3916) · Zuschlag 22.07.2019 an BIEGE Baugrund Gelnhausen-Fulda c/o Prof. Quick und Kollegen - Ingenieure und Geologen GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Hamburg](https://vergabeweiser.de/region/hamburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fplanung-estw-strecke-1271-kapazitaetserhoehung-s3-s31-s32-lph-3-4-69dc76d2

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a171d0ab-9627-4501-a857-1e665e7c71c8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planung-estw-strecke-1271-kapazitaetserhoehung-s3-s31-s32-lph-3-4-69dc76d2
