# Planung DSTW Lüneburg – Dannenberg Lph 3/4 opt. 6/7 + PT1

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in Lüneburg am 10.02.2023 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: Planung DSTW Lüneburg – Dannenberg Lph 3/4 opt. 6/7 + PT1
- Wo: Lüneburg, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 06.02.2023 bis 31.12.2028
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 10.02.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 0856481b-478c-48ce-82ab-933a2d83575e

## Verlauf

- 01.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 09-Der AN arbeitet ausschließlich mit seiner Eigenentwicklung X2BIM. Somit besteht die technische Abhängigkeit, dass das Projekt Zugriff auf dieses erhält, um die Befliegungsdaten einsehen und damit nutzen zu können. Zusätzlich wäre die Nutzung eines Systems eines Dritten mit projektbezogenen Anschaffungskosten auf Seiten des AN verbunden, die dieser wiederum an das Projekt weitergeben würde.
- 09.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 - Der AN ist bereits Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grundlagen für Planung und des Leistungsablaufs, zu erwarten.
- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 - Der AN ist bereits Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grund
- 22.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 13: Der AN ist bereits Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grund
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT13) Der AN ist bereits mit der Erstellung der Trassierung beauftragt und muss gem. Vertrag daher die üblichen Prüfanmerkungen berücksichtigen und einarbeiten. Ein zusätzlicher AN kann technisch bedingt nicht zeitgleich die selbe Trassierung bearbeiten, würde zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf bei allen beteiligten, einem ernormen zeitlichen Verzug im Projekt und zu erhöhten Aufwänden auch auf Seiten der Gleisgeometrischen Prüfung führen.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 15: Der AN ist bereits Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grundlagen für Planung und des Leistungsablaufs, zu erwarten.
- 25.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA17 - Der AN ist bereits Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grundlagen für Planung und des Leistungsablaufs, zu erwarten.
- 27.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA15: Der AN ist bereits Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grundlagen für Planung und des Leistungsablaufs, zu erwarten.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 - Der AN ist bereits Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grundlagen für Planung und des Leistungsablaufs, zu erwarten.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 19- Im Rahmen der ursprünglichen Planung wurde der Standort des GSM-R-Mastes unter Berücksichtigung bestehender Biotopkartierungen gewählt, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren. Nach weiteren Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde und einer aktuellen Biotopkartierung stellte sich heraus, dass der vorgesehene Standort stärkere Eingriffe verursacht hätte. Daher wurde eine Verlegung des Mastes um ca. 100 Meter erforderlich. Die Standortverlegung machte eine Anpassung der Anbindung an Strom- und Datennetz notwendig. Zudem wurde festgestellt, dass die geplante GSM-R-Unterverteilung durch Dritte mangels Qualifikation nicht realisiert werden kann. Deshalb wurde das Stromversorgungskonzept um eine durch die DB E&C geplante Unterverteilung ergänzt. Die Änderungen waren trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar, betreffen lediglich Detailanpassungen und haben keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter des Auftrags.
- 25.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 19 Der AN ist bereits mit der Planung des Streckenabschnitts beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grundlagen für Planung und des Leistungsablaufs, zu erwarten.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.07.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=c146f7af-b431-4a3b-b0e0-c3c2884cee36. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planung-dstw-lueneburg-dannenberg-lph-34-opt-67-pt1-0856481b
