# Planung Ausbau S11/S-Bahn_ Bahnsteigerhöhung Haltepunkt Köln-Holweide u. Bahnhof Köln-Dellbrück

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Architektur in Köln am 14.06.2024 vergeben, Zuschlag an Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft. Eingegangen: 1 Angebote je Los.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Architektur: Planung Ausbau S11/S-Bahn_ Bahnsteigerhöhung Haltepunkt Köln-Holweide u. Bahnhof Köln-Dellbrück
- Wo: Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 18.06.2024 bis 15.01.2025, bis zu 6 Verlängerungen
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
- Zuschlag am: 14.06.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1 je Los

## Gewinner

- [Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schuessler-plan-ingenieurgesellschaft-duesseldorf), Düsseldorf

## 2 Lose

- Los 1: Los 1: Planung Bahnsteig Holweide · [Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schuessler-plan-ingenieurgesellschaft-duesseldorf), Düsseldorf
- Los 2: Los 2: Planung Bahnsteig Dellbrück · [Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schuessler-plan-ingenieurgesellschaft-duesseldorf), Düsseldorf

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: 257.701,08 €
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 16b052d5-71b2-481c-8070-c1561571f22c

## Verlauf

- 08.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 22.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 18.06.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Planung der neuen Treppeneinhausung tangiert planungsrelevante Bestandteile der bereits beauftragten Planungsleistung von Schüßler-Plan und wäre somit nur mit erheblichen Risiken durch einen anderen AN zu erbringen. Der erforderliche Koordinationsaufwand stünde in keinem Verhältnis zur notwendigen Planungsleistung. Durch die Überlagerung der Planungsinhalte entstünde eine zusätzliche Abhängigkeit, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem schwerwiegenden Verzug im Planungsablauf führen würde. Somit ist die Vergabe der Leistung an einen anderen AN aus technischer und projektmanagementspezifischer Sicht auszuschließen. In diesem Fall sind die Treppeneinhausung und die Zugangsanlage aus technischer Sicht als Verbundsystem zu betrachten. Die Aufteilung dieses Verbundsystems würde zu einer erheblichen Überlagerung der Planungsanteile und somit zwangsläufig zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führen. Zudem sind die Maßnahmen bautechnisch in Einklang mit der Gesamtmaßnahme zu bringen und nur mit erheblichem technischem und koordinativem Mehraufwand voneinander zu trennen.
- 29.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Überarbeitung der Bestandsmodelle an einen anderen AN zu vergeben, hätte neben einem erheblichen Qualitäts- und Terminrisiko die Folge, dass erneut erhebliche Inkonsistenzen im Bestandsmodell vorhanden sein könnten. Zudem kann somit gewährleistet werden, dass Schüßler-Plan eine qualitative Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung vorliegt und es nicht durch weitere Mängel zu weiterem Projektverzug oder -kosten kommt. Zum einen ist die Leistung der Überarbeitung eines Bestandsmodells für einen dritten AN als Planungsgrundlage als gesonderte Leistung sehr unüblich und würde durch die Einarbeitung des Planers der Überarbeitung mit Mehrkosten verbunden sein. Zum anderen bleibt das Kostenrisiko durch mangelhafte Leistung der Überarbeitung bestehen, welches entsprechende Kosten beim Planer der Entwurfsplaner versuchen würde bestehen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Die Fortführung der Leistungsänderung durch den bisherigen Planer ist erforderlich, um die durchgängige Kontinuität der Planung und aller Schnittstellen zu sichern. Nur so bleiben eisenbahnspezifische Informationen, Geometrien, Randbedingungen und abgestimmte Annahmen bruchfrei und die Entwurfs- sowie Genehmigungsplanung konsistent. Gleichzeitig gewährleistet der bestehende Planer die BIMKompatibilität, da Fachmodelle und Attributierungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und in der standardisierten Datenumgebung bearbeitbar und prüfbar bleiben. Die Genehmigungsfortschreibung kann damit effizient und qualitätsgesichert erfolgen, weil Prozesse bereits etabliert und Abstimmungsstände bekannt sind. Auf den validierten Datenständen beruhende Annahmen, Nachweise und Prüfberichte (z. B. Standsicherheit, Barrierefreiheit, Entwässerung) lassen sich so nahtlos fortschreiben und mit prüffähigen Erläuterungen belegen. Ein Auftragnehmerwechsel würde hingegen die Prüfbarkeit beeinträchtigen, da Annahmen und Berechnungen neu aufbereitet, abgeglichen und erneut geprüft werden müssten. Dies führt typischerweise zu Wiederholungsprüfungen, Rückfragen und zusätzlichen Schnittstellenklärungen. Zudem entsteht hierdurch ein Planungsrisiko, da ein neuer Auftragnehmer ggf. auf die Planung auf falschen oder veralteten Annahmen fußt. Die Folge wären erhöhte Zeit- und Qualitätsrisiken, die die Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gefährden. Daher ist die Fortführung durch den bisherigen Planer die technisch zwingend erforderlich Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde zu kumulierenden Zeit- und Kostenfolgen führen. Die notwendige Einarbeitung in den aktuellen Planungsstand, die strukturierte Übernahme und Prüfung der bestehenden Daten sowie zusätzliche Doppelprüfungen und erweiterte Koordinationsaufwände mit allen Beteiligten verlängern die Durchlaufzeiten, bauen Terminpuffer ab und erzeugen Mehrkosten, etwa durch Nachträge und erhöhte interne Steuerungsaufwände.
- 21.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 04 Im vorliegenden Fall ist ein Wechsel des AN aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Ursprünglich war vorgesehen, für die Bahnsteigerhöhungen Typendächer mit einer allgemeinen Typenstatik einzusetzen. Im Laufe der Planung stellte sich jedoch heraus, dass eine Kollision mit einer bestehenden Personenunterführung am Standort vorliegt. Diese bislang nicht erkannte bauliche Situation erfordert erhebliche bautechnische Anpassungen, insbesondere bei der Gründung des Bahnsteigdaches. Die standardisierte Typenlösung kann deshalb nicht realisiert werden. Stattdessen muss eine individuell angepasste Dachkonstruktion mit einer projektspezifischen Genehmigungsstatik entwickelt werden. Bautechnisch betrachtet sind sämtliche wesentlichen Planungs- und Abstimmungsprozesse aus den vorherigen Leistungsphasen eng miteinander verflochten und auf den konkreten Bestand sowie die örtlichen Bedingungen abgestimmt. Der bisher beauftragte AN verfügt über ein detailliertes Verständnis der bestehenden Bauwerksstrukturen, der spezifischen Baugrundverhältnisse sowie der komplexen Schnittstellen zu angrenzenden Bauteilen, insbesondere im kollisionsbehafteten Bereich der Unterführung. Dies umfasst nicht nur die Kenntnis der maßgebenden baulichen Randbedingungen, sondern auch das vollständige Wissen über bereits erfolgte Abstimmungen, prüfstatikrelevante Vorgaben und erkannte Herausforderungen bei der Integration neuer Tragwerke in den Bestand. Ein neuer Auftragnehmer könnte diese für die bautechnische Planung essenziellen Erkenntnisse ohne umfassende, aufwändige Einarbeitung und zusätzliche Bestandsuntersuchungen nicht in der erforderlichen Tiefe nachvollziehen und müsste zahlreiche Planungsschritte erneut durchführen. Dies birgt erhebliche Risiken von Informationsverlust, Planungsfehlern oder nicht erkanntem Konfliktpotenzial zwischen neuer Tragwerkslösung und vorhandener Bauwerkssubstanz. Insbesondere bei genehmigungsrelevanten statischen Nachweisen kommt es auf eine lückenlose Berücksichtigung aller projektspezifischen Bauwerksdaten an – eine Aufgabe, die ohne das Know-how aus dem bisherigen Planungsverlauf kaum fehlerfrei und im vorgesehenen Zeitrahmen zu leisten ist. Aus rein bautechnischer Sicht ist daher ein Wechsel des AN ausgeschlossen, da nur durch die Fortführung der Planung durch den mit Bestand, Baugrund und bisherigen Problemlagen vertrauten bisherigen Auftragnehmer eine sichere, genehmigungsfähige und technisch einwandfreie Lösung gewährleistet werden kann.
- 13.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05: Das Land NRW hat im März 2026 beschlossen, dass Rückbauoptionen bei Bahnsteigen mit der Höhe 96 cm über Schienenoberkante auf 76 cm über Schienenoberkante nicht mehr finanzierungsfähig sind. Dies war seites des AG bisher nicht vorherzusehen.//
- 28.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05: Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich beziehungsweise mit erheblichen Risiken und Nachteilen verbunden. Der bestehende Auftragnehmer verfügt bereits über die vollständigen Planungsgrundlagen, die projektspezifischen Randbedingungen sowie den aktuellen Bearbeitungsstand der AU-OLA für die Teilmaßnahmen 10. Die erforderliche Integration der zusätzlichen WV KKDR setzt detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Planung, der bereits getroffenen fachlichen Abstimmungen sowie der Schnittstellen zu den übrigen Gewerken voraus. Da die Leistungen zudem kurzfristig für die gemeinsame Ausschreibung der Maßnahmen benötigt wurden und die Bearbeitung bereits auf den vorhandenen Planungsständen aufbaut, kann die Leistung technisch und wirtschaftlich sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, Zeitverzug und erhöhten Projektrisiken führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Oberbau-Planung_GE/WE Fallersleben - Wolfsburg - Vorsfelde](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/oberbau-planung-gewe-fallersleben-wolfsburg-vorsfelde-c0c3a29f) · Zuschlag 06.05.2024 an DB Engineering & Consulting GmbH · 2 Angebote

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Köln](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/koeln): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a18e18f6-f47d-4640-8125-3a3719185731. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planung-ausbau-s11s-bahn-bahnsteigerhoehung-haltepunkt-koeln-holweide-16b052d5
