# PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer Bahnhofshalle

Zuschlag erteilt

DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH hat den Auftrag für Fassadenarbeiten in Stuttgart am 06.07.2021 vergeben, Zuschlag an BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH.

- Auftraggeber: [DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-projekt-stuttgart-ulm-gmbh)
- Was: Fassadenarbeiten: PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer Bahnhofshalle
- Wo: Stuttgart, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.07.2021 bis 30.09.2025
- Zuschlag an: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
- Zuschlag am: 06.07.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht
- Originaltitel: S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer Bahnhofshalle

## Gewinner

- [BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-s21-pfa-11-fassaden-glasdaecher-co-seele-gmbh), Gersthofen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45443000-4
- CPV-Bezeichnung: [Fassadenarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45443000-fassadenarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: a1e843e3-78b9-414b-8c69-044a4e6084b2

## Verlauf

- 08.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · S21 PFA 1.1 Talquerung - Ausführung Fassaden / Glasdächer
- 08.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · S21 PFA 1.1 Talquerung - Ausführung Fassaden / Glasdächer
- 08.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · S21 PFA 1.1 Talquerung - Ausführung Fassaden / Glasdächer
- 08.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · S21 PFA 1.1 Talquerung - Ausführung Fassaden / Glasdächer
- 08.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · S21 PFA 1.1 Talquerung - Ausführung Fassaden / Glasdächer
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Änderung RLA Rohr-Kabelkanal in Kunststoffausführung
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Anpassung Oberflächenbeschaffenheit Deckleisten und Linearroste FLA
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusätzliche Leistungen für Wetterschutzeinhausung
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Anpassung der temporären Abdeckung für bauzeitlichen Schutz des Sonderkelches
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusätzliche Leistungen für ARS-Rohre an den Gitterschalen
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Geänderte/zusätzliche Leistungen bei Ballastierungsarbeiten
- 30.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0286 - Entwässerung der Membranabdeckung GS KGK
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0294 - Zusätzliche Leistungen für Verkehrssicherung
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0304 - Anpassung Ausstattung Teleskop-Hubarbeitsbühnen
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0288 - Silikonabspachtelung der Glasecken der GS
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 235-F1 Zusätzliche/geänderte Leistungen in Zusammenhang mit Einbauteil Gitterschale KGK
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0293 Anpassung Planungsgrundlagen Gitterschale Turm
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0296 -Entsorgung Ballastierungsverschnitte
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0300- Anpassung der Planungsgrundlagen der Schaltschränke
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0289 - Zusätzliche Leistungen CSM-Verfahren RLA Glaslamellen
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL- 0303 Anpassung Bauleistungen
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0301 -Anpassung an geänderte Planungsgrundlagen.
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0290 - Anpassung Gitterschale KGK hinsichtlich Leerrohr- und Kabelführung
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0299 -Konkretisierung der Planungsparameter für flache Lichtaugen
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0295- Anpassungen am Stützgerüst des RLA 09
- 07.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0298-Zelteinhausung für Abdichtungsarbeiten
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 069-F1 - AvL0069-F1 seele - GS KGK - Höhenverortung gemäß der gemessenen Höheneinbaulage
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0306 - AvL0306 seele - Ausführung des ARS-Systems an den Regellichtaugen
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 291-F1 - Zusätzliche/geänderte Leistungen Ballastierung
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0273-F1 - Zusätzliche Leistungen für Dämmung von Schaltschränken und Schaltschranktüren mit Bauteilversuchsbetrieb
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0305 - Geänderte/zusätzliche Leistungen aufgrund Konkretisierung Ausführungsplanung im Zuge der Werk- und Montageplanung
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0307 - Geänderte/zusätzliche Leistungen aufgrund Konkretisierung Ausführungsplanung im Zuge der Werk- und Montageplanung
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 298-F1 - AvL0298-F1 seele - Temporäre Zelte
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0302 - AvL0302 seele - RLA und FLA - TGA Kabelzug und Beleuchtung
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Avl 0297 - Modifizierung der Leistungsgrenze für die Abdichtungsarbeiten im Schnittstellenbereich zu Drittgewerken
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 309 - AvL0309 seele - Konkretisierung der Planungs- und Ausführungsgrundlagen für Geometrie der Gitterschalen und zugehörige Einbauteil
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 306-F1 - AvL0306-F1 seele - Ergänzung - Ausführung des ARS-Systems an den Regellichtaugen
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 291-F5 - Zusätzliche/geänderte Leistungen Ballastierun
- 05.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0281 - Bei den Lichtaugen und Gitterschalen handelt es sich jeweils um eine untrennbar verbundene technische und konstruktive Einheit. Daher können die geänderten/ zusätzlichen, für den Werkerfolg erforderlichen Leistungen nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0310 Bereitstellung zusätzlicher Baustromverteilerkästen für die temporäre Stromversorgung AvL 0306-F2 seele - Ergänzung - Anpassung der Ausführung sowie Qualitätssicherung des ARS-Steigrohrs AvL 0311 Geänderte/zusätzliche Leistungen im Bereich Lichtaugen und Gitterschalen AvL 0380 Zusätzliche Leistungen für Beleuchtung im Scheitelbereich der Gitterschale AvL 0313 Geänderte/zusätzliche Leistungen im Bereich Regel- und Flachlichtaugen, Gitterschalen und bauteilübergreifend AvL 0212-F5 Zusätzliche Leistungen für bauzeitliche Absturzsicherung im Baustellenbereich Gitterschale Staatsgalerie AvL 100-F1 seele - ARS Ausführung FLA
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Avl 0325 - Herstellung eines Stahlgussknotenmusters.
- 16.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0326 - Planung und Umsetzung Schienensystem in bauzeitlicher Einhausung.
- 12.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL319-F1 - seele - Montage Randleiter und Koppelstab GS STG. AvL 0328 - Geänderte/zusätzliche Leistungen aufgrund Konkretisierung Ausführungsplanung im Zuge der Werk- und Montageplanung. AvL 0329 - Zusätzliche Leistungen für Kabelzug im Bereich des Regellichtauges. AvL 0330 - Zusätzliche Leistungen für Kabelzug im Bereich des Regellichtauges. AvL 0331 - Zuarbeit zum Kabelzug im Bereich des Regellichtauge (RLA) 18. AvL 0333 - Geänderte/zusätzliche Leistungen aufgrund Konkretisierung Ausführungsplanung im Zuge der Werk- und Montageplanung.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0334 - Im Zuge der Erstellung der Planungsleistungen des AN im Bereich der Gitterschale Turm wird sowohl die Ausführungsplanung als auch die Werk- und Montageplanung in Teilbereichen konkretisiert und fortgeschrieben, woraus geänderte und zusätzliche Leistungen im Bereich der Ausführung und Planung resultieren, welche zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erforderlich sind. AvL 0335 - Zusätzliche Leistungen im Bereich von Erdungspunkten und Kabelauslässen. AvL 0337 - Baustellenkoordination.
- 19.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0340 - Zusätzliche Leistungen für Kabelzug im Bereich der Lichtaugen.
- 16.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL339: Anpassung der Umwehrung der RLA/FLA/GS STG & GS KGK AvL306-F3: Anpassungen in der Ausführung des ARS-Systems an Regellichtaugen
- 23.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0341 - Geänderte/zusätzliche Leistungen aufgrund Konkretisierung Ausführungsplanung im Zuge der Werk- und Montageplanung. AvL 0342 - Oberflächenbefräsung EBT-Platten Gitterschale.
- 06.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0336 - Geänderte/zusätzliche Leistungen an den Lichtaugen und Gitterschalen aufgrund der Konkretisierung der Ausführungsplanung im Zuge der Werk- und Montageplanung.
- 29.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0343 - Die zusätzlichen Leistungen sind Voraussetzung für die Herstellung der übergreifenden Wegeführung. AvL 0344 - Die vom AN vertraglich auszuführenden Arbeiten bestimmen sich maßgebend nach der Ausführungsplanung. Soweit sich durch notwendige Planungsfortschreibungen, wie aufgrund Regelwerksänderungen, Anpassungen bezüglich der Vertragsleistungen einstellen, sind deren bauliche Umsetzungen durch den AN unabdingbar, um den werkvertraglichen Erfolg zu erzielen. Diese auf den Planungsfortschreibungen fußenden zusätzlichen / geänderten Leistung sind integraler Bestandteil der Vertragsleistungen, die zu ihnen in einer unauflöslichen baukonstruktiven Wechselwirkung stehen, was einen
- 03.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL-Nr.: 0348 - Die zusätzlichen, für den Werkerfolg erforderlichen Leistungen betreffen unmittelbar die vertraglichen Leistungen des bereits beauftragten Auftragnehmers und können daher nur von diesem erbracht werden.
- 10.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 349 Die für den Werkerfolg erforderlichen zusätzlichen/geänderten Leistungen betreffen unmittelbar bereits beauftragte Vertragsleistungen. Ein Wechsel des AN würde direkt in die vertraglich geschuldete Leistungserbringung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden AvL 350 Die zusätzlichen Leistungen wurden aufgrund einer Fortschreibung der Ausführungsplanung erforderlich und sind zur Erreichung des werksvertraglich vereinbarten Leistungserfolgs erforderlich. Ein Wechsel des ANs wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten sowie erheblichen Verzögerungen im Bauablauf verbunden AvL 351 Die spätere Beleuchtung ist für die Inbetriebnahme erforderlich. Hierfür müssen die Kabel aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse durch die Gitterschalen laufen. Jede Gitterschale stellt für sich eine in sich geschlossene statische und konstruktive Einheit dar. Kabelverlegearbeiten durch einen Dritten hätte erhebliche Auswirkungen für diese Einheit. Daher kann das Verlegen der Kabel nur durch den AN der Gitterschalen erfolgen AvL 354 Ein Anfahrschutz ist zum Schutz der fertiggestellten Lichtaugen sowie zum Schutz Dritter erforderlich. Da der Einbau der Schutzeinrichtungen in die konstruktive Einheit der Lichtaugen eingreift, kann dieser nur durch den AN Lichtaugen erfolgen.
- 07.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL355 Die zusätzlichen Leistungen sind als vorbereitende Maßnahmen für die Montage der Fördertechnik im Bereich der Gitterschale Staatsgalerie durch Dritte erforderlich und können nur vom Auftragnehmer als Errichter der Gitterschale ausgeführt werden. AvL356 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendig. Ein Wechsel des ANs wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten und Auswirkungen auf den Bauablauf aufgrund diverser Schnittstellen verbunden
- 14.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL0352 Die zusätzlichen und geänderten Leistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Fassadenleistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Sie müssen als integrale Bestandteile unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen unberührt bleibenden Arbeiten eingebunden werden, weshalb eine Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommen kann
- 20.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL0353 Die zusätzlichen und geänderten Leistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen der Gitterschale Turm und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Sie müssen als integrale Bestandteile unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen unberührt bleibenden Arbeiten eingebunden werden, weshalb eine Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommen kann.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 353 Die zusätzlichen und geänderten Leistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen der Gitterschale Turm und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Sie müssen als integrale Bestandteile unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen unberührt bleibenden Arbeiten eingebunden werden, weshalb eine Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommen kann. 355 Die zusätzlichen Leistungen sind als vorbereitende Maßnahmen für die Montage der Fördertechnik im Bereich der Gitterschale KGK durch Dritte erforderlich und können nur vom Auftragnehmer als Errichter der Gitterschale ausgeführt werden 357 Die erforderlichen zusätzlichen/geänderten Leistungen betreffen unmittelbar bereits beauftragte Vertragsleistungen und lassen sich daher nur vom selben Auftragnehmer erbringen. 358 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen sind für den Werkerfolg erforderlich. Da diese Leistungen unmittelbar die beim AN beauftragten Vertragsleistungen betreffen, können diese nur von diesem erbracht werden. 359 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen befinden sich innerhalb der bereits vereinbarten Vertragsleistungen. Ein Wechsel des AN wäre mit beträchtlichen Verzögerungen durch Behinderungen im Bauablauf sowie Zusatzkosten im Hinblick auf die Gewährleistungsthematik verbunden.
- 12.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die geänderten/zusätzlichen Leistungen betreffen unmittelbar vertragliche Leistungen des bereits beauftragten AN und können daher nur von diesem erbracht werden.
- 25.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL-Nr.: 0364: Die zusätzlichen/geänderten Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vertragsleistungen des AN und können daher nur von diesem erbracht werden. AvLs: 297, 336, 323, 360, 328, 307, 346-F1, 313, 333, 345, 346, 352, 359, 360, 315, 301 VGVs: 046, 092, 083, 107, 149, 124, 155, 179, 195, 232, 249, 134: Die Lichtaugen sowie die Gitterschalen stellen für sich genommen sowie in der Gesamtbetrachtung eine untrennbare, konstruktive und technische Einheit dar. Aus dieser Einheit kann keine Teilleistung herausgetrennt und durch Dritte ausgeführt werden. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 354, 323 VGV: 032, 109, 143, 145, 146, 145, 170, 347, 347-F, 347-F2: Für einen effektiven Schutz der Leistungen sind hohe statische und konstruktive Anforderungen zu erfüllen. Diese greifen direkt in das statische Konstrukt der Lichtaugen ein. Der AN als Errichter der Lichtaugen kennt ihre statischen Eigenschaften und ist daher alleinig in der Lage die Schutzeinrichtungen korrekt und ohne Auswirkungen auf die fertiggestellte Leistung einzubauen. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 350, 360, 316-F1, 303, 361, 319-F1, 319-F2, 323, 327, 334: Die o.g. Bauteile bilden mit den Gitterschalen eine konstruktive, statische Einheit und können daher nicht losgelöst von den Gitterschalen betrachtet und ausgeführt werden. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 349, 328, 360, 359, 358, 352, 360, 343, 304, 344, 334, 357 VGVs:041, 200, 231, 017, 166, 236, 002, 005, 030, 052, 070, 043, 082: Der AN ist als Arbeitgeber für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich. Er hat die Fürsorgepflicht. Daher kann der Arbeitsschutz nur durch den AN selbst erfolgen. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 349, 336-F1, 360, 307, 337, 313, 321, 352, 360, 336, 319, 323, 336, 341, 352, 344, 358: Die o.g. Anpassungen können nur durch den Errichter der Gitterschalen erfolgen, da diese direkt in die in sich abgeschlossene, konstruktive Einheit der Gitterschalen eingreifen. Die Erbringung der Leistung durch einen anderen AN ist daher nicht möglich. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 306-F1, 341, 306-F2, 306-F3, 321-F2, 341, 344 VGVs: 108,: Änderungen der Anlage sowie der Montage können nur durch den AN selbst erfolgen. Die Anlage ist fest in das komplexe Konstrukt der Lichtaugen und Gitterschalen integriert und kann nicht losgelöst davon betrachtet werden. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 296, 307, 311, 313, 337, 360 VGVs: 063, 088, 127, 133, 147: Die Ballastierung des Bahnhofsdachs im Bereich der Lichtaugen und Gitterschalen war statisch erforderlich. Zur Sicherstellung der korrekten Setzung des Tiefbahnhofs und zur Vermeidung von Schäden an den erbrachten Leistungen war ein mehrfaches Umlegen der Ballastierung nötig. Dies konnte nur durch den Errichter der Lichtaugen und Gitterschalen erfolgen. Die Bleche mussten im Bereich der Anlagen des Errichters ausgebracht werden und griffen daher direkt in den Bauablauf ein. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=31e993c0-e1aa-443d-93fa-262873e11050. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/pfa-11-fassaden-glasdaecher-bahnhofshalle-a1e843e3
