# Oranienburger Str. 285 - Herrichten und Kauf Notschlafcontainer

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Berlin am 22.08.2024 vergeben, Zuschlag an Algeco GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 5.896.279,18 €. Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: [Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-berlin-silb-sondervermoegen-immobilien-des-landes-berlin-vertreten-durch-die-bim)
- Was: Hochbau und Rohbau: Oranienburger Str. 285 - Herrichten und Kauf Notschlafcontainer
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit: 24.07.2024 bis 30.12.2024
- Zuschlag an: Algeco GmbH
- Zuschlag am: 22.08.2024
- Summe: 5.896.279,18 €
- Angebote: 1

## Gewinner

- [Algeco GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/algeco-gmbh), Kehl

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 45210000-2
- CPV-Bezeichnung: [Bauleistungen im Hochbau](https://vergabeweiser.de/cpv/45210000-bauleistungen-im-hochbau)
- Bekanntmachungs-ID: ad97fd9a-c477-47d3-8bbf-24e7eeaa25cc

## Verlauf

- 23.08.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 11.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderung dieses öffentlichen Auftrags ist gem. §22 (2) S. 1 Nr. 2 VOB/A EU ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen nicht erfolgen kann und mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. 1. Begründung zur Notwendigkeit des Nachtrags, und zur Notwendigkeit der Beauftragung des Herstellers aus dem Hauptauftrag: Der Nachtrag vom 03.12.2024 entstand aus folgenden Gründen: Das LAF hat nach Beauftragung und bei Durchsicht der Bauantragsunterlagen, welche erst mit den erstellten Dokumenten der Containerhersteller im Januar eingereicht werden können, zwischenzeitlich die Anforderungen an das Gebäude ausgeweitet. Da die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Hilfsmitteln für Reinigungspersonal, Gehbehinderten Bewohnern, Kinderwägen und Koffern aus Erfahrung in den anderen Gebäuden zu erheblichen Zugangsbeschwerden geführt hat, hat sich das LAF für den zusätzlichen Einbau von Aufzügen in allen 3 Gebäuden entschieden. Dies führt natürlicherweise auch zu Mehrkosten (wegen zusätzlichen Kränen usw.) in der Baustelleneinrichtung, Der Statischen Ausführung der Fundamente und Änderung der Grundrisse. Außerdem hat das LAF die Belegzahlen aufgrund der erhöhten Flüchtlingsquote im Ankommens Zentrum, und des Abbau des zeitgleichen Abbaus der Tempohomeanlage auf dem selben Gebiet, die Belegzahlen der Zimmer verdoppelt. Die Verdoppelung der Bewohner/ Belegzahlen seit Beauftragung des Containerherstellers (siehe E-Mail vom LAF, am 25. September 2024 anbei), somit hat sich die Anzahl der Sanitärzellen und Kücheneinbauten erhöht). Da in den Sanitärzellen durch die erhöhten Belegzahlen die frequentierte Nutzung der Duschen erhöht hat ist somit auch der Einbau einer zusätzlichen Lüftungsanlage in den Sanitärzellen unabdingbar, da ansonsten die Gefahr der Schimmelbildung besteht. Durch die erhöhten Instandhaltungskosten von Sanitärobjekten hat sich das LAF für Edelstahl WC’s und Waschbecken ausgesprochen, welche in das neue Angebot miteingearbeitet wurden. Dies kann daher nur vom Hersteller der Container geleistet werden. Die Container werden komplett in der Fabrik gefertigt, sprich es kann kein 2. Containerhersteller die Einbauten für Algeco ausführen. Dasselbe auch die Lüftungsanlagen, Aufzüge, Vorrichtungen für die Teeküchen, Fernwärmeübergabestationen, Blitzschutz und Netzwerktechnik. All dies wird im Modulbau in der Fabrik vorgefertigt und dann komplett als Modul auf die Baustelle geliefert. Definition Modulbauweise: Die Modulbauweise basiert auf dem Grundprinzip der industriellen Fertigung von Gebäudeteilen. Hierbei werden einzelne Bauteile, wie zum Beispiel Wände, Decken oder Fensterelemente, in der Fabrik vorgefertigt. Diese Bauteile werden dann zu Modulen zusammengefügt, die später am Bauort zu einem Gebäude zusammengesetzt werden. Durch diese Vorgehensweise lassen sich viele Arbeitsschritte parallel durchführen und dadurch Zeit und Kosten sparen. Die industrielle Fertigung der Bauteile ermöglicht eine hohe Präzision und Qualität. In der Fabrik werden die Bauteile unter kontrollierten Bedingungen hergestellt, was eine gleichbleibende Qualität gewährleistet. Zudem können verschiedene Materialien und Techniken effizient eingesetzt werden, um die gewünschten Eigenschaften der Bauteile zu erreichen. Die vorgefertigten Module werden dann sorgfältig verpackt und zum Bauort transportiert. Fazit: Durch die Bauweise ist es nicht möglich einzelne Bauteile über andere Containerhersteller produzieren, einbauen und herstellen zu lassen. Sprich diese können nur als Nachtrag vom selben Hersteller beauftragt werden. Dadurch ist es nicht möglich weitere Bieter anzufragen und zu beauftragen. 2. Begründung zur Dringlichkeit: 2.1. Äußerste Dringlichkeit Mit Beschluss vom 26.09.2023 stellte der Senat aufgrund der aktuellen Situation die besondere Dringlichkeit für die Schaffung von Notunterkünften für bis zu 8.000 weitere Menschen mit Catering, Erstausstattung, Sprachmittlung und medizinscher Erstversorgung fest. Der Senat stellt aufgrund der aktuellen Situation die besondere (äußerste) Dringlichkeit für erfor-derliche Vergabe von Lieferungen und Leistungen fest. Insbesondere sieht der Senat in Fällen von Lieferungen, Dienst-, Bau- und Betreiberleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Erstversorgung, der baulichen Herrichtung von Gebäuden und Flächen sowie Logistik die Ausnah-metatbestände für Direktvergaben im Rahmen von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbe-werb, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben als erfüllt an. Wenn die Einbeziehung mehrerer weiterer Bieter*innen ohne Zeitverzug möglich ist, haben die zur Vergabe befugten Stellen mehrere Bieter*innen in die Verhandlungen einzubeziehen. Die übrigen Bestimmungen des Vergabe- und Wettbewerbsrechts bleiben unberührt. Die Umstände der besonderen (äußersten) Dringlichkeit sind für jedes Vergabeverfahren zu dokumentieren. Der Begriff der äußersten Dringlichkeit ist dabei eng auszulegen. Maßstab ist nicht etwa das schlich-te Beschaffungsinteresse des öffentlichen Auftraggebers, sondern wenn beispielsweise der Bereich der zwingenden Daseinsvorsorge betroffen ist. Wenn auch die Regelbeispiele Naturkatastrophen, Seuchen oder Epidemien hier nicht heranzuziehen sind, droht im Falle der ausbleibenden oder sich verzögernden Beschaffung der Bauleistung eine unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung in Berlin verfügbaren Plätze für die Un-terbringung von Geflüchteten reichen nicht mehr aus, wie im Sachverhalt dargestellt ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, durch regelmäßiges Verwaltungshandeln der Taskforce Akqui-se des LAF rechtzeitig Plätze in ausreichender Anzahl zu schaffen. Im Ergebnis droht hier konkret Obdachlosigkeit der geflüchteten Me
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung kann nicht von Dritten ausgeführt werden, da bereits beauftragte und ausgeführte Leistungsbestandteile nunmehr rückgebaut werden müssen und vom Auftragnehmer verrechnet werden können. Hierbei handelt es sich um einen wirtschaftlichen Vorteil. Ein Wechsel des Aufragnehmers würde zudem bedeuten, dass der bisherige Inbetriebnahme-Terminplan durch eine erneute Vergabe erheblich verzögert werden würde, so dass die dringend benötigten Notschlafplätze nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies hätte schwere betriebliche Nachteile. Zudem ist zu befürchten, dass die fehlenden Kapazitäten anderweitig, zum wirtschaftlichen Nachteil vom Land Berlin, beschafft würden – wie bspw. über einen verlängerten Mietzeitraum des Zeltes auf der selben Liegenschaft, das in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. Die Änderung dieses öffentlichen Auftrags ist gem. §22 (2) S. 1 Nr. 2 VOB/A EU ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Containeranlage, die ordnungsgemäße Bauausführung, die Gebäudesicherheit sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Entwässerung und Brandschutz sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, da die Leistungen unmittelbar mit bereits ausgeführten und laufenden Arbeiten verknüpft sind und tief in bestehende Bauteile und Systemaufbauten eingreifen. Eine getrennte Vergabe würde erhebliche Schnittstellen‑ und Gewährleistungsrisiken verursachen und zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führen. Die Änderung dieses öffentlichen Auftrags ist gem. §22 (2) S. 1 Nr. 2 VOB/A EU ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
- 05.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich zur Erfüllung einer behördlichen Auflage. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, da die Leistungen unmittelbar mit bereits ausgeführten und laufenden Arbeiten verknüpft sind. Eine getrennte Vergabe würde zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führen. Die Änderung dieses öffentlichen Auftrags ist gem. §22 (2) S. 1 Nr. 2 VOB/A EU ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Algeco GmbH erhalten, Summe 5.896.279,18 €.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-berlin-silb-sondervermoegen-immobilien-des-landes-berlin-vertreten-durch-die-bim): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.08.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7b5031bd-9133-49ff-9217-9a262f64565c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/oranienburger-str-285-herrichten-und-kauf-notschlafcontainer-ad97fd9a
