# OLA ESTW Eidelstedt Bautrenner, Streckentrenner und Schaltabschnittsgrenzen Versetzung inkl. AP

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Hamburg Eidelstedt am 11.12.2023 vergeben, Zuschlag an STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH. Eingegangen: 1 Angebote je Los.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: OLA ESTW Eidelstedt Bautrenner, Streckentrenner und Schaltabschnittsgrenzen Versetzung inkl. AP
- Wo: Hamburg Eidelstedt, Hamburg
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit: 18.12.2023 bis 01.12.2027
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH
- Zuschlag am: 11.12.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1 je Los

## Gewinner

- [STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/strabag-rail-fahrleitungen-gmbh), Berlin

## 2 Lose

- Los 1: Bautrenner SG11 inkl. AP (Los 1) · [STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/strabag-rail-fahrleitungen-gmbh), Berlin
- Los 2: Bautrenner, Streckentrenner und Schaltabschnittsgrenzen Versetzung inkl. AP (Los 2) · [STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/strabag-rail-fahrleitungen-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Ausführungsplanung und Bauleistungen OLA Bautrenner, Streckentrenner und Schaltabschnittsgrenzen Versetzung inkl. AP Los 1: OLA ESTW Eidelstedt Bautrenner SG11 inkl. AP Los 2: OLA ESTW Eidelstedt Bautrenner, Streckentrenner und Schaltabschnittsgrenzen Versetzung inkl. AP

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: da73b82d-9ead-49b1-8e66-12cf885f3091

## Verlauf

- 13.12.2023: Ergebnis veröffentlicht
- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 - Die Firma Strabag ist gemäß Hauptvertrag beauftragt mit der Planung der Ausführungsplanung. Sie ist bereits für die Umsetzung der Leistungsphase 5 beauftragt. Die Beauftragung eines weiteren AN würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik nach sich ziehen. Es könnte nicht auf bereits erarbeitete Ortskenntnis zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. Die hier angebotenen Leistungen hängen inhaltlich eng mit den bereits erbrachten und den im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistungen zusammen. Eine Vergabe an einen dritten AN hätte die Folge einer erneuten Erarbeitung in die komplexen Örtlichkeiten und würde zu einer erhöhten ökonomischen Belastung führen. 2 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Die Firma STRABAG ist Hauptvertraglich mit der Umsetzung der Leistungsphase 5 beauftragt. Aufgrund einer Diskrepanz zwischen den finalen digitalen Planunterlagen und den Ausschreibungsunterlagen der EP ist es notwendig diese Änderungen in der bereits beauftragten Ausführungsplanung anzupassen. Der hier vorliegende Sachverhalt überschneidet sich inhaltlich stark mit den im ursprünglichen Vertrag enthaltene Leistung. Durch eine Vergabe an ein drittes Planungsbüro würden sich zusätzliche Kosten für eine Einarbeitung und Ausführung in den Sachverhalt ergeben. Die Vergabe dieser Leistungen wäre ohne eine Aufhebung des Hauptvertrages und Neuausschreibung der gesamten Leistungen nicht möglich. 4 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Die Firma STRABAG ist Hauptvertraglich mit der Umsetzung der Leistungsphase 5 beauftragt. Aufgrund einer Diskrepanz zwischen den finalen digitalen Planunterlagen und den Ausschreibungsunterlagen der EP ist es notwendig diese Änderungen in der bereits beauftragten Ausführungsplanung anzupassen. Der hier vorliegende Sachverhalt überschneidet sich inhaltlich stark mit den im ursprünglichen Vertrag enthaltene Leistung. Durch eine Vergabe an ein drittes Planungsbüro würden sich zusätzliche Kosten für eine Einarbeitung und Ausführung in den Sachverhalt ergeben. Die Vergabe dieser Leistungen wäre ohne eine Aufhebung des Hauptvertrages und Neuausschreibung der gesamten Leistungen nicht möglich.
- 28.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 6 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Aufgrund der durch den ALV OLA nicht mitgeteilten Übereinstimmung mit der Örtlichkeit muss zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags eine Bestandsplanüberprüfung durchgeführt werden. Damit kann eine Freigabe der Planunterlagen durch den BVB stattfinden und die hauptvertraglich geschuldete AP erbracht werden. Die Firma STRABAG ist Hauptvertraglich mit der Umsetzung der Leistungsphase 5 beauftragt und führt die Planungsleistung der Ausführungsplanung gemäß ursprünglichem Vertrag durch. Aus diesem Grund hat sich die Firma STRABAG ausführlich mit den Örtlichen gegebenheiten beschäftigt und vertraut gemacht. Aufgrund der Hauptvertraglich geschuldeten Planungsbegehung liegt eine vertiefte Ortskenntnis vor, wudurch ein Wissensvorsprung hinsichtlich Dritter vorliegt. Die Beauftragung Dritter hätte eine erneute Einarbeitung in die Thematik zur Folge und würde dadurch zu zusätzlichen Kosten führen. 9 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. In km 6,44 war es nicht möglich, eine Querung für die Speisekabel herzustellen. Daher war es erforderlich eine neue Lösung zu finden. Im Rahmen der OLA-Ausführungsplanung muss durch den AN eine Lösung gefunden und geplant werden, wie die Speiseleitung alternativ an OLA-Masten geführt wird. Somit sind die zusätzlichen Leistungen notwendig um die im Hauptvertrag geforderte Leistung zu erbringen. Die Firma Strabag ist gemäß Hauptvertrag mit der Planung der Ausführungsplanung beauftragt. Die hier anzuordnende Leistung ist ein Teil der Gesamtleistung und stellt eine Umplanung der Lösung der EP dar. Die Beauftragung eines weiteren AN für eine Lösungsfindung würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik und zusätzliche Auswertungen nach sich ziehen. Es könnte nicht auf bereits erarbeitete Kenntnisse zur Örtlichkeit zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. 10 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass zusätzliche OLA-Arbeiten zur Anpassung der Schaltgruppen im Südkopf erforderlioch werden (Zusätzlicher Mast, Rückanker, Ausleger und Kettenwerk Regulierung). Diese Arbeiten sind notwendig um das Bausoll (Trennung der Schaltgruppen) zu erreichen. Die zusätzlichen Arbeiten an den Schaltgruppen erfolgen im Zusammenhang mit den HV-Leistungen auf sehr engem Raum und in kurzer Zeit in einer Sperrpause. Ein weiterer AN würde mit zusätzlichen Maschienen die Arbeitsabläufe und die Gleislogistik stören. Des Weiteren würden sich die Bauleistungen vermischen und Schwierigkeiten in der Gewährleistung verursachen.
- 03.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 08: Die statische Berechnung der OLA-Gründungen erfolgt nach Ebs. Dabei werden die nicht tragfähigen Bodenschichten vernachlässigt. Dadurch würde es bei den ermittelten Baugrundverhältnissen zu sehr tiefen Gründungen kommen, für die es gemäß AN einer größeren Baumaschine bedürfte. Außerdem würden die Bauarbeiten länger dauern und teurer werden. Deshalb soll ein alternatives Statikverfahren angewendet werden, in dem die nicht tragfähigen Bodenschichten modelliert werden und dadurch Rammlänge gespart wird und eine baubare Planung entsteht. Somit sind die zusätzlichen Leistungen notwendig um die im Hauptvertrag geforderte Leistung zu erbringen. Die Firma Strabag ist beauftragt mit der Ausführungsplanung. Sie ist bereits für die Umsetzung der Lph 5 beauftragt. Die Statikberechnungen gemäß LV und Auswertungen des Baugrunds wurden bereits begonnen. Beauftragung eines weiteren AN für eine erw. Statik würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik und zusätzliche Auswertungen nach sich ziehen.
- 03.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 01: Auf Basis der EP wurde wie vertraglich Vereinbart eine AP erstellt, dieseAusarbeitung wurde nach Rücksprache mit dem Planprüfer nichtakzeptiert. Daher muss die AP angepasst werden und es kann nicht wieursprünglich geplant ein Mastaufsatz gebaut werden sondern es musseine neue Lösungsvariante gefunden werden. Die Firma STRABAG ist mit der Umsetzung der Leistungsphase 5 und der baulichen Umsetzung beauftragt und hat sich daher mit der Örtlichkeit vertraut gemacht. Es wurde bereits eine erste Version der hauptvertraglich geschuldeten Ausführungsplanung mit dem Planprüfer durchgesprochen, wobei auch die neue Lösungsvariante erörtert wurde. Daher sind die genannten Anpassungen von der Planungsfirma effizienter zu erbringen als eine erneute Einarbeitung dritter.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Im Rahmen der Ausführungsplanung soll auf Forderung des Schaltleiters der SLS Lehrte (DB Energie) ein zusätzlicher Handschalter auf einen Bestandsmasten geplant werden. Durch den zusätzlichen Handschalter wird im Falle eines Ausfalls der SG11 oder SG17 während der Sperrpause die Befahrbarkeit der betriebswichtigen Weiche 162 gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik sowie eine gemeinsame Bearbeitung dieser Leistung mit erhöhtem Abstimmungsbedarf der AN nach sich ziehen. Es könnte nicht auf bereits erarbeitete Ortskenntnis und Anlagenkentnis zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. Die hier angebotenen Leistungen hängen inhaltlich eng mit den bereits erbrachten und den im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistunge zusammen. Eine Vergabe an einen dritten AN hätte die Folge einer erneuten Einarbeitung in die komplexen Örtlichkeiten und könnte Probleme bei der Gewährleistung mit sich bringen. 12 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Aufgrund von Erkenntnissen in der Örtlichkeit müssen Anpassungen in der AP gegenüber der EP erfolgen. Die Erkenntnisse vor Ort zeigen auf, dass ein Trenner verschoben werden muss, was zusätzlich auch eine Anpassung des Seitenhalters im Querfeld nachsichzieht. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung um die im Hauptvertrag geforderte Leistung zu erbringen. Die Firma Strabag ist gemäß Hauptvertrag mit der Ausführung der Bauleistungen beauftragt. Die hier anzuordnenden Leistungen sind notwendig um das Gesamtwerk zu erbringen. Die Beauftragung eines weiteren AN für diese Leistungen würde eine zusätzliche Baustelleneinrichtung nach sich ziehen, was zu erhöhten Kosten führen würde. Die hier angebotenen Leistungen hängen inhaltlich eng mit den bereits im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistungen zusammen. 14 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift VV Bau STE sowie DB Richtlinien muss am Ende von Umbaumaßnahmen an der OLA eine Abnahme durch den Abnehmeprüfer OLA erfolgen. Der Bau-AN muss an der Abnehmebegehung als auch an der Abnehmebefahrung teilnehmen und das Abnahmefahrzeug als auch das dazugehörige Personal am Ende der Sperrpause bereitstellen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung um die im Hauptvertrag geforderte Leistung zu erbringen. Die Firma Strabag ist gemäß Hauptvertrag mit der Ausführung der Bauleistung beauftragt. Die hier anzuordnenden Leistungen sind notwendig um die Gesamtleistung zu erbringen. Die Beauftragung eines weiteren AN würde eine zusätzliche Bereitstellung von Technik und Personal bedeuten. Es könnte nicht auf das bereits eingesetzte Personal zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. 15 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Aufgrund von Erkenntnissen zur Bestandsanlage müssen Anpassungen in der AP gegenüber der EP erfolgen. Die Erkenntnisse aus dem Bestand ergeben, dass ein Bestandsmast nicht weiter belastet werden kann und ein zusätzlicher Mast geplant werden muss. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, um die im Hauptvertrag geforderte Leistung zu erbringen. Die Firma Strabag ist gemäß Hauptvertrag mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die hier anzuordnenden Leistungen sind notwendig um die Gesamtleistung zu erbringen. Es handelt sich um eine Umplanung der EP-Lösung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik und zusätzliche Auswertungen nach sich ziehen. Es könnte nicht auf bereits erarbeitete Kenntnisse zur Örtlichkeit zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. 16 - Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Für die Erstellung der Ausführungsplanung muss ein Gutachten für die Tragfähigkeit der Bestandsmasten bei Zusatzlast erstellt werden. Erst durch das Gutachten kann eine Freigabe der Planunterlagen durch den Planprüfer Statik stattfinden und die hauptvertraglich geschuldete AP abgeschlossen werden. Die Firma STRABAG ist Hauptvertraglich mit der Umsetzung der Leistungsphase 5 beauftragt und führt die Planungsleistung der Ausführungsplanung gemäß des ursprünglichen Vertrags durch. Die Erstellung des Gutachtens ist eng mit der Hauptvertraglich geschuldeten Ausführungsplanung verbunden. Die Beauftragung Dritter hätte eine erneute Einarbeitung in die Thematik zur Folge und würde zu erheblichen zusätzlichen Abstimmungsbedarf und zu zusätzlichen Kosten führen.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aufgrund der angepassten Planung und der Kräfte aus dem Quertragwerk, Großrohrgründungen anstelle der Rammpfähle erforderlich werden. Des Weiteren sind bei den Gründungen Mehrlängen erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um die im Hauptvertrag geforderten Leistungen zu erbringen. Eine Vergabe an einen weiteren AN ist nicht möglich, da es sich um eine Anpassung bzw. Erweiterung der bereits vergebenen Leistungen zu den Gründungen handelt. Des Weiteren ist der AN bereits mit der Gründungsleistung gemäß LV beauftragt.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass zusätzliche OLA-Arbeiten zur Anpassung der Schaltgruppen 21 erforderlich werden. Diese Arbeiten sind notwendig um das Bausoll (Trennung der Schaltgruppen) zu erreichen. Dazu wurden zusätzliche Sperrpausen beantragt, die jedoch kurzfristig nicht genehmigt wurden. Dadurch wird die Vergütung einer zusätzlichen Vorhaltung von Geräten erforderlich. Die Arbeiten erfolgen in direktem Zusammenhang mit den hauptvertraglichen Leistungen. Da die Geräte bereits auf der Baustelle bzw. disponiert sind, ist eine Neuvergabe nicht möglich. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 05.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 18- Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Im Rahmen der Bauausführung wurden unter Anderem Baugrundhindernisse in Form von Kabeln festgestellt, die den Einbau von Material in den vorgesehenen Spp verhindern. Aufgrund anderer Baumaßnahmen muss die BE-Fläche geräumt werden und daher Material umgelagert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen die Materialien wieder in das Baufeld gebracht werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um die im Hauptvertrag geforderten Leistungen zu erbringen. Eine Vergabe an einen weiteren AN ist nicht möglich, da es sich um die Baustellenlogistik des AN handelt. Es könnte zu Problemen bei der Gewährleistung kommen wenn ein Dritter das Material bewegt. Die hier angebotenen Leistungen hängen inhaltlich eng mit den bereits erbrachten und im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistungen zusammen.
- 31.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Für das Projekt ESTW Eidelstedt sind u.a. OLA-Arbeiten durchzuführen. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aufgrund von Anpassungen zusätzliche und geänderte Leistungen erforderlich werden. Insbesondere betrifft dies Mehrlängen von Masten, zusätzlicher Fahrdraht, Umbau von Kettenwerk, Montage von Isolation und Rückbau von Anlagen. Des Weiteren ergeben sich aus den Änderungen in der Planung diverse Mengenmehrungen zu bestehenden LV-Positionen. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um die im Hauptvertrag geforderten Leistungen zu erbringen. Eine Vergabe an einen weiteren AN ist nicht möglich, da es sich größtenteils um eine Anpassung bzw. Erweiterung der bereits vergebenen Leistungen handelt. Des Weiteren müssen die Leistungen hauptsächlich in Sperrpausen erbracht werden, die der AN nutzt. Die hier angebotenen Leistungen hängen inhaltlich eng mit den bereits erbrachten und im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistungen zusammen.
- 03.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20-Aufgrund von Änderungen gegenüber der EP sowie im Bauablauf werden Anpassungen in der Ausführungsplanung erforderlich. Unter anderem muss ein weiterer Bauzustand geplant werden. Dabei handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die zur Erfüllung des Hauptvertrags erforderlich sind. Der AN ist gemäß Hauptvertrag mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die hier anzuordnenden Leistungen sind notwendig um die Gesamtleistung zu erbringen. Es handelt sich um eine Umplanung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik und zusätzliche Auswertungen nach sich ziehen. Es könnte nicht auf bereits erarbeitete Kenntnisse zur Örtlichkeit zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. Die hier angebotenen Leistungen hängen inhaltlich eng mit den bereits erbrachten und im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistungen zusammen. Eine Vergabe an einen anderen AN hätte die Folge einer erneuten Einarbeitung und Probleme bei der Gewährleistung.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 7 - Aufgrund fehlendender Zuarbeit von der DB E&C für die Planung im Los 2 sind Vermessungsdaten notwendig um die im Hauptvertrag geforderten Leistung der Ausführungsplanung zu erbringen. Dabei werden aufgrund von erhöhtem Aufwand durch zusätzliche Leistungen in der Planung zuzüglich der MKA2 Los1 weitere Vermessungstermine notwendig. Die Firma Strabag ist gemäß Hauptvertrag mit der Planung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) beauftragt. Die hier anzuordneneden Vermessungsleistungen sind notwendig um das Gesamtwerk zu erbringen. Die Beauftragung eines weiteren AN für diese Leistungen würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik und zusätzliche Auswertungen nach sich ziehen. Es könnte nicht auf bereits erarbeitete Kenntnisse zur Örtlichkeit zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. Die hier angebotenen Vermessungsleitungen hängen inhaltlich eng mit den bereits erbrachten und den im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistungen zusammen.
- 07.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 21 Aufgrund von Änderungen gegenüber der EP sowie umweltfachlicher Bedenken werden Anpassungen in der Ausführungsplanung erforderlich. Dazu muss untersucht werden ob eine Speiseleitung anstatt erdverlegt auch an den Masten geführt werden kann. Dabei handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die zur Erfüllung des Hauptvertrags erforderlich sind. Die Firma Strabag ist gemäß Hauptvertrag mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die hier anzuordnenden Leistungen sind notwendig um die Gesamtleistung zu erbringen. Es handelt sich um eine Untersuchung zur Umplanung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik und zusätzliche Auswertungen nach sich ziehen. Es könnte nicht auf bereits erarbeitete Kenntnisse zur Örtlichkeit zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. Die hier angebotenen Leistungen hängen inhaltlich eng mit den bereits erbrachten und im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistungen zusammen.
- 01.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist im Rahmen des Hauptvertrags unter anderem mit der Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt. Aufgrund von Anpassungen im Bauablauf mit Auswirkungen auf die Sperrpausen, wird eine Umplanung erforderlich. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung des Hauptvertrags notwendig. Die Firma Strabag ist gemäß Hauptvertrag mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die hier anzuordnende Umplanung ist notwendig um die Gesamtleistung zu erbringen. Die Beauftragung eines weiteren AN würde eine erneute Einarbeitung in die Thematik und zusätzliche Auswertungen nach sich ziehen. Es könnte nicht auf bereits erarbeitete Kenntnisse zur Örtlichkeit zurückgegriffen werden und dies würde zu erhöhten Kosten führen. Die hier angebotenen Leistungen hängen inhaltlich eng mit den bereits erbrachten und im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Leistungen zusammen. Eine Vergabe an einen anderen AN hätte die Folge einer erneuten Einarbeitung in die komplexen Planunterlagen und Gewährleistungsprobleme.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Hamburg](https://vergabeweiser.de/region/hamburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=540b1c01-2cc5-4768-b89b-0882878ce653. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ola-estw-eidelstedt-bautrenner-streckentrenner-und-da73b82d
